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Beleihungsauslauf

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Tilgungsverlauf

Restdarlehen
Gezahlte Raten
Ende Sollzinsbindung
Sollzinsbindung:
bis
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Berechneter Zins

2,97
%
Effektiver Jahreszins
Stand: 22.04.2024
Annahmen Zinssatz
5 Jahre
10 Jahre
15 Jahre
20 Jahre
30 Jahre
10 Jahre
Sollzinsbindung
 
0
Monatliche Rate
2,93%
Gebundener
Sollzinssatz
0
Restdarlehen
(nach 10 Jahren)
Zins berechnen

Rechenergebnis im Detail

Objektwert bzw. Kaufpreis der Immobilie
Beleihungswert
Nettodarlehensbetrag
Beleihungsauslauf
Sollzinsbindung
Anzahl der Raten während der Sollzinsbindung
Gebundener Sollzinssatz (fester Zinssatz)
Anfängliche Tilgung
Monatliche Rate (Annuität, zu Beginn)
Effektiver Jahreszins
Restdarlehen am Ende der Sollzinsbindung
Tilgungsleistung bis Ende der Sollzinsbindung
Zinsaufwand bis Ende der Sollzinsbindung
Jährliche Sondertilgung während der Sollzinsbindung
Angenommener Sollzinssatz nach Ende der Sollzinsbindung
Vertragslaufzeit (kalkulatorisch) *
Zu zahlender Gesamtbetrag (kalkulatorisch)

Repräsentatives Beispiel. Es handelt sich um ein Immobiliar-Verbraucher­dar­lehen, das durch ein Grundpfandrecht oder eine Real­last besichert wird. Die Kondition gilt bis zu des Beleihungs­wertes einer selbst genutzten Immobilie und ist freiblei­bend zum Stand 25.04.2024. Die Kredit­ver­gabe ist vorbehaltlich einer positiven Bonitäts- und Objekt­wert­prüfung. Zusätzlich fallen Kosten im Zusam­menhang mit der Bestellung der Grund­schulden an, wie Notarkosten, Kosten der Sicherheiten­bestel­lung (z.B. für das Grund­buch­amt), Gebäude­ver­sich­erung sowie weitere Kosten, die momentan noch nicht bekannt sind. Diese erhöhen eventuell den effektiven Jahreszins. Vermittler: DTW GmbH, Q5, 14-22, 68161 Mannheim

* Nach Ende der Sollzinsbindung können Sie den Darlehensgeber ohne Zahlung einer Vorfälligkeits­entschä­digung wechseln. Nach 10 Jahren Darlehenslaufzeit besteht ein gesetz­liches Sonderkündigungsrecht. Unter der Annahme, dass der Zinssatz nach Ende der Sollzinsbindung bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens unverändert bleibt, ist der Nettodarlehensbetrag nach vollständig getilgt.

A
AblösungAbnahmeverpflichtungAbtretung einer GrundschuldAmortisationAmtlicher LageplanAnfängliche TilgungAnnuitätAnnuitätendarlehenArbeitnehmersparzulageAuflassungAuflassungsvormerkungAusbauhausAußenanlagenAuszahlungsvoraussetzungen
C
Cap-Darlehen
D
DarlehensbedingungenDarlehensgeberDarlehensnehmerDarlehensvertragDarlehenszinsenDisagio
E
Effektiver JahreszinsEigenkapitalEigenleistungEigennutzungEigentümergemeinschaftEigentümerversammlungEinkommensnachweiseEndfälliges Darlehen (Festdarlehen)EnergieausweisEnergieeffizienzEnergieeffizienz-ExperteEnergieeinsparverordnung (EnEV)ErbbaurechtErbpachtErschließungskostenErtragswertErtragswertverfahrenESIS Merkblatt
F
FertighausFestdarlehenFeuerrohbauversicherungFinanzierungsplanFlurkarteFlurstückForderungsverkaufForward-AufschlagFremdkapital
G
GebäudeenergiegesetzGrundbuchGrundbuchauszugGrunderwerbsteuerGrundflächenzahlGrundpfandrechtGrundschuldGrundschuldbestellungGrundschuldbestellungsurkundeGrundschuldzinsGrundstück
H
Haus- und GrundbesitzerhaftpflichtversicherungHauskreditHausratversicherungHerstellungskostenHypothekHypothekenbankHypothekendarlehenHypothekenmaklerHypothekenzinsen
I
ImmobilieImmobilienkreditImmobilienmaklerInstandhaltungskostenInstandhaltungsrücklage
J
Jahres-PrimärenergiebedarfJahresleistung
K
KapitalbeschaffungKatasteramtKaufnebenkostenKaufvertragKfW-HausKfW - Kreditanstalt für WiederaufbauKreditbedarfKreditwürdigkeit
L
LaufzeitLöschungsbewilligung
M
Makler- und BauträgerverordnungMaklerprovisionMonatliche Rate / MonatsrateMuskelhypothek
N
NachrangfinanzierungNegativbescheidNegativbescheinigungNegativerklärungNettodarlehensbetragNichtabnahmeentschädigungNiedrigenergiehausNießbrauchNominalzinsNotarbestätigung
O
ObjektObjektwertÖffentliche Förderung des WohnungsbausOrdentliches Kündigungsrecht nach § 489 BGB
P
Prolongation
R
RangrücktrittRangstelleRenovierungskreditRestdarlehenRestschuldRisikobegrenzungsgesetzRückauflassungsvormerkungRückzahlungsrate
S
SachwertSachwertverfahrenSanierungskreditSchätzgebührenSchätzkostenSchätzungSchufaSchuldnertauschSchuldübernahmeSicherheitenSicherungszweckerklärungSollzinsSollzinsbindungSollzinssatzSondertilgung
T
TeilauszahlungTeilauszahlungszuschlagTeilbaugenehmigungTeilungserklärungTeilvalutierungszuschlagTilgungTilgungsaussetzungTilgungsdarlehenTilgungsfreie JahreTilgungshypothekTilgungsplanTilgungssatzTilgungsverrechnungTransmissionswärmeverlust nach EnEVTreuhandzahlung
U
Umbaute RaumUnbedenklichkeitsbescheinigung
V
VerkaufswertVerkehrswertVertragslaufzeitVollfinanzierungVolltilgerdarlehenVorfälligkeitsentschädigungVorkaufsrechtVorlastVorvertragliche Informationen
W
WegerechtWerbungskostenWertermittlungWertgutachtenWiderrufsbelehrungWiderrufsfristWohnflächeWohngebäudeversicherungWohnimmobilienkreditrichtlinieWohnrechtWohnungsbauprämieWohnungseigentumsgesetzWohnwirtschaftliche Zwecke
Z
ZinsänderungsrisikoZinsanpassungZinsbindungZinsbindungsfristZinsfestschreibungZinssatzZinsstrukturkurveZusatzsicherheitenZuteilungZwangsversteigerungZwangsvollstreckungZweckbestimmungserklärungZweckerklärungZweckgebundenZwischenfinanzierung

Beleihungsauslauf in Kürze:

  • Der Beleihungsauslauf beschreibt das Verhältnis vom Kreditbedarf zum Beleihungswert der Immobilie.
  • Der Beleihungsauslauf bei der Immobilienfinanzierung wird in Prozent angegeben.
  • Je niedriger der Beleihungsauslauf desto günstiger ist der Zins für die Baufinanzierung.
  • Der Beleihungsauslauf berechnet sich aus dem Quotient vom gesamten Kreditbedarf und dem Beleihungswert der Immobilie multipliziert mit 100.
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Udo Hirschinger, Author bei DTW
Beitrag von Udo Hirschinger aktualisiert am 14.09.2023

Baufinanzierungsrechner

?

Objektwert

Bitte geben Sie hier den Kaufpreis der Immobilie ohne Kaufnebenkosten (Grunderwerbssteuer, Notar, Grundbuchamt, Makler), die angemessenen Herstellungkosten des Objekts (Grundstück, Baukosten, Baunebenkosten) oder den geschätzten aktuellen Wert Ihrer Immobilie ein.

?

Nettodarlehensbetrag

Bitte geben Sie hier den gewünschten Nettodarlehens­betrag ein. Dies ist der Betrag, auf den die Zinsen berechnet werden und den Sie über die Gesamtlaufzeit des Darlehens tilgen.

%
?

Anfängliche Tilgung, Monatsrate oder Volltilgung

Wählen Sie zwischen der Eingabe von Anfängliche Tilgung in %, Monatliche Rate in € oder Volltilgung.

Um die Höhe Ihrer Tilgungsleistung zu berechnen, geben Sie den anfänglichen Tilgungssatz, z.B. 3%, ein oder geben Sie die gewünschte monatliche Rate in Euro an.

Bei der Auswahl von Volltilgung wird die monatliche Rate so berechnet, daß das Darlehen innerhalb der Sollzinsbindung vollständig getilgt wird.

?

Sollzinsbindung

Geben Sie hier den Zeitraum ein, für den Sie die Zinsen fest vereinbaren möchten.

Besteht am Ende der Sollzinsbindung ein Restdarlehens­betrag, müssen Sie zu diesem Zeitpunkt die Zinsen neu vereinbaren oder das Darlehen vollständig tilgen.

Jährliche Sondertilgung:

?

Jährliche Sondertilgung

Möchten Sie neben der monatlich zu zahlenden Rate Sondertilgungen leisten?

Hier können Sie den gewünschten Betrag angeben, den Sie jährlich zusätzlich tilgen möchten.

Sondertilgungen sind bei DTW immer optional, d.h. Sie können diese leisten, müssen es aber nicht. Sondertilgungen in Höhe von 5% der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr sind bei DTW so gut wie immer kostenfrei möglich.

Zins berechnen

Was ist der Beleihungsauslauf?

Der Beleihungsauslauf ist bei Immobilien­finan­zierungen eine einfache, aber wichtige Rechengröße des Kreditgeschäftes, die das Verhältnis von Kreditbedarf zum Beleihungswert beschreibt.

Für die Finanzierungsanbieter ist er ein Anhaltspunkt, wie hoch ihr Risiko bei der jeweiligen Baufinanzierung hinsichtlich der eingesetzten Sicherheiten des Kreditsuchenden ist.

Daher schlägt sich der Beleihungsauslauf auch bei den Konditionen einer Immobilien­finan­zierung nieder. Je niedriger er ausfällt, desto niedriger die Darlehenszinsen für die Baufinanzierung.

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Wie wird der Beleihungsauslauf berechnet

Der Beleihungsauslauf bei der Immobilien­finan­zierung wird immer in Prozent angegeben. Er berechnet sich als Quotient aus dem Kreditbedarf geteilt durch den Beleihungswert der Immobilie mal 100.

Der Beleihungswert ergibt sich aus dem Objektwert der Immobilie abzüglich eines Sicherheitsabschlags von (in der Regel) zehn Prozent.

Einfache Formel zur Berechnung des Beleihungsauslaufs:

Beleihungsauslauf in %=KreditbedarfBeleihungswert*100
  • Kreditbedarf = Darlehenssumme + KfW Kredit + Vorlasten
  • Beleihungswert = Objektwert - Sicherheitsabschlag
  • Sicherheitsabschlag beträgt in der Regel 10 % - 20 %

Beispiel Berechnung des Beleihungsauslaufs:

Angenommen die gewünschte Baufinanzierung liegt bei 300.000 Euro, um eine Immobilie zu einem Preis von 450.000 Euro zu kaufen. Dann beträgt nach Abzug des zehnprozentigen Sicherheitsabschlags der Beleihungswert des Objekts 405.000 Euro. Der Quotient aus 300.000 Euro zu 405.000 Euro ergibt 0,74 beziehungsweise 74 Prozent.

Beispiel Berechnung des Beleihungsauslaufs

Bauzins-Staffelungen je nach Höhe des Beleihungsauslaufs

Die Darlehensgeber einer Immobilien­finan­zierung haben für ihre verschiedenen Finanzierungsangebote in der Regel Tabellen, welche eine Staffelung von Beleihungsausläufen und den dazugehörigen Zinssätzen beinhalten.

Bei einem Wert von bis zu etwa 55 bis 60 Prozent erhalten Darlehensnehmer üblicherweise einen Baukredit zu einem Basiszinssatz. Darüber hinaus erhöht sich in Schritten der Sollzinssatz um einen Aufschlag von einigen Prozentpunkten, je höher der Beleihungsauslauf ist.

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Mehr Eigenkapital oder Sicherheiten senken den Beleihungsauslauf

Nicht selten kommt es vor, dass man als Kreditsuchender einer Immobilien­finan­zierung mit seinem Beleihungsauslauf knapp über einem Staffelungsschritt in jenen Tabellen liegt.

Dann ist es überlegenswert, ob man seinen Beleihungsauslauf nicht ein wenig durch mehr Einsatz von Eigenkapital  „verbessern“ kann.

Beträgt er zum Beispiel statt 81 Prozent nur 79 Prozent, könnte man in eine niedrigere Stufe mit einem geringeren Zinssatz für den Baukredit fallen.

Wie kann ich den Beleihungsauslauf der Baufinanzierung verbessern?

Erreichen kann der Darlehensnehmer einer Baufinanzierung eine Senkung seines Beleihungsauslaufs prinzipiell auf zwei Wegen:

Eigenkapital

Der Darlehensnehmer entscheidet sich für einen höheren Eigenkapitaleinsatz, damit die Darlehenssumme geringer ausfällt.

Zusatzsicherheiten

Zusätzliche Sicherheiten bei der Immobilien­finan­zierung heben den Beleihungswert an und verbessern den Auslauf der Beleihung.

In beiden Fällen sowie bei deren Kombination mindert sich der Beleihungsauslauf, so dass man seinen Darlehensvertrag zu einem niedrigeren Zinssatz abschließen kann.

Welche Rolle spielt die Beleihungsgrenze bei der Immobilien­finan­zierung?

Grundsätzlich dürfen Kreditinstitute gemäß ihren Satzungsvorschriften und gesetzlichen Bestimmungen bei Baufinanzierungen eine Immobilie nur bis zu einer bestimmten Beleihungsgrenze beleihen.

Das bedeutet, dass stets nur ein gewisser Anteil des Objektwertes als Absicherung für die Immobilien­finan­zierung dienen kann.

Welche Beleihungsgrenzen sind üblich?

  • Es gibt Hypothekenbanken die ausschließlich bis maximal 60 % Beleihungsgrenze beleihen.
  • Versicherungsgesellschaften haben oftmals einen maximalen Finanzierungsauslauf von 80 %
  • Für viele Banken liegt die oberste Beleihungsgrenze bei 100 % vom Kaufpreis.
  • Wenige spezielle Banken finanzieren in Ausnahmefällen auch über den Kaufpreis hinaus

Für den Darlehensnehmer ist es daher wichtig, zu beachten, seine Eckdaten für die Immobilien­finan­zierung im Blick zu behalten. Die Variablen Eigenkapitalanteil, Darlehenssumme, einsetzbare Sicherheiten, Beleihungswert, Beleihungsgrenze oder Beleihungsauslauf spielen beim Vergleich der Konditionen von Darlehensverträgen eine entscheidende Rolle. Denn über diese lässt sich letztendlich bei Abschluss einer günstigen Immobilien­finan­zierung über die gesamte Darlehenslaufzeit viel Geld sparen.

Gibt es Finanzierungen mit einem Beleihungsauslauf über 100 %?

Es gibt Baufinanzierungen mit einem Beleihungsauslauf über 100 %. Zahlreiche Experten empfehlen jedoch bei der Immobilien­finan­zierung einen Eigenkapitalanteil von mindestens 15 Prozent.

Aufgrund der aktuellen Preise für Immobilien und den steigenden Nebenkosten für den Erwerb kommen einige Darlehensnehmer jedoch auf einen hohen Beleihungsauslauf. Was gilt es zu beachten:

  • Ab einem Beleihungsauslauf von über 90 % steigen die Zinsaufschläge für Baufinanzierungen an.
  • Bei einem Beleihungsauslauf von über 100 % erstellen zahlreiche Banken keine Finanzierungsangebote mehr und die Aufschläge steigen deutlich.
  • Mit einem Beleihungsauslauf von über 110 % können die meisten Darlehensgeber kein Finanzierungsangebot mehr erstellen. Der Auslauf der Beleihung ist zu hoch.

Es ist auf jeden Fall ratsam, die Nebenkosten einer Baufinanzierung aus Eigenkapital zu leisten. Je mehr Eigenkapital Sie einsetzen, desto günstiger sind die Bauzinsen.

5 Jahre
10 Jahre
15 Jahre
20 Jahre
30 Jahre
Beleihungswert
Eff. Jahreszins
Monatsrate
 
 
 
 
 
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Die hier dargestellten Zinsen für Hypothekendarlehen gelten bundesweit ab einer Darlehenssumme von 250.000,- €. Regional sind deutlich günstigere Zinsen für Baugeld möglich. Die Monatsrate versteht sich als unverbindliches Beispiel zum Vergleich der Zinssätze mit einer anfänglichen Tilgung von 1 %. Für die hier vorliegenden Angaben übernimmt die DTW GmbH keine Haftung. Stand: 25.04.2024.

Sollzinsbindung: 5 J10 J15 J
Zeitraum der Zinsentwicklung:
7 Tage 14 Tage 30 Tage 90 Tage
1 Jahr 2 Jahre 5 Jahre 10 Jahre

Werden KFW Kredite zum Beleihungsauslauf dazu gerechnet?

Ja, in der Regel wird das Geld der KfW als Fremdkapital angesehen und fließt in den Beleihungsauslauf mit ein. Ein KfW Kredit wird sozusagen nicht als Eigenkapital angesehen. Die KfW Kredite stehen jedoch an nachrangiger Stelle im Grundbuch.

Letztendlich entscheidet der Kreditgeber, ob ein KfW-Darlehen als Eigenkapitalersatz anerkannt wird oder nicht.

Aktionen von Finanzierungspartnern zur KfW

Ab und an gibt es Aktionen von Kreditgebern, die die KfW – Mittel als Eigenkapitalersatz anerkennen oder Zinsvergünstigungen anbieten.

Die Baufinanzierungsberater*innen von DTW informieren Sie gerne über den Beleihungsauslauf bei Ihrer Finanzierung.

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Wie wirken sich Vorlasten auf den Beleihungsauslauf aus?

Bei einer Anschluss­finanzierung oder Baufinanzierung für einen Kauf einer Immobilie verlangt der Darlehensgeber als Sicherheit für das zur Verfügung gestellte Kapital eine Eintragung im Grundbuch. Ist dort bereits ein Gläubiger eingetragen, so spricht man von einer Vorlast.

Die Vorlast ist bei der Berechnung des Beleihungsauslaufs auf jeden Fall zu berücksichtigen. Vorlasten erhöhen den Beleihungsauslauf.

Expertentipp

Eigenkapitalanteil erhöhen und Geld sparen bei der Baufinanzierung

Für den Darlehensnehmer kann sich der Einsatz von mehr Eigenkapital günstig auf den Sollzinssatz der Baufinanzierung auswirken.

Je mehr Eigenkapitaleinsatz, desto niedriger ist der Beleihungsauslauf und desto niedriger der Bauzins.

So einfach funktioniert eine Immobilien­finanzierung mit DTW

Wünsche & Vorstellungen gemeinsam besprechen

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Repräsentatives Beispiel zum Top-Zins

Kaufpreis der Immobilie: 600.000 €, Beleihungswert der Immobilie: 540.000 €, Nettodarlehensbetrag: 300.000 €, Sollzinsbindung: 10 Jahre, Sollzinssatz (fester Zinssatz): 2,93 %, Anfängliche Tilgung: 1,00 %, Monatliche Rate: 983 €, Effektiver Jahreszins: 2,97 %, Restschuld nach Sollzinsbindung: 265.192 €, Vertragslaufzeit: 46 Jahre, 10 Monate, Anzahl der Raten: 562 Monatsraten, Zu zahlender Gesamtbetrag: 551.398 €

Es handelt sich um ein Immobiliar-Verbraucher­dar­lehen, das durch ein Grundpfandrecht oder eine Real­last besichert wird. Die Kondition gilt bis zu 55.56 % des Beleihungs­wertes einer selbst genutzten Immobilie und ist freiblei­bend zum Stand 22.04.2024. Die Kredit­ver­gabe ist vorbehaltlich einer positiven Bonitäts- und Objekt­wert­prüfung. Zusätzlich fallen Kosten im Zusam­menhang mit der Bestellung der Grund­schulden an, wie Notarkosten, Kosten der Sicherheiten­bestel­lung (z.B. für das Grund­buch­amt), Gebäude­ver­sich­erung sowie weitere Kosten, die momentan noch nicht bekannt sind. Diese erhöhen eventuell den effektiven Jahreszins. Vermitter: DTW GmbH, Q5, 14-22, 68161 Mannheim

Annahmen Hinweis Zins-Chart

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