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Bürgschaft

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Restdarlehen
Gezahlte Raten
Ende Sollzinsbindung
Sollzinsbindung:
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Berechneter Zins

2,98
%
Effektiver Jahreszins
Stand: 18.03.2024
Annahmen Zinssatz
5 Jahre
10 Jahre
15 Jahre
20 Jahre
30 Jahre
10 Jahre
Sollzinsbindung
 
0
Monatliche Rate
2,94%
Gebundener
Sollzinssatz
0
Restdarlehen
(nach 10 Jahren)
Zins berechnen

Rechenergebnis im Detail

Objektwert bzw. Kaufpreis der Immobilie
Beleihungswert
Nettodarlehensbetrag
Beleihungsauslauf
Sollzinsbindung
Anzahl der Raten während der Sollzinsbindung
Gebundener Sollzinssatz (fester Zinssatz)
Anfängliche Tilgung
Monatliche Rate (Annuität, zu Beginn)
Effektiver Jahreszins
Restdarlehen am Ende der Sollzinsbindung
Tilgungsleistung bis Ende der Sollzinsbindung
Zinsaufwand bis Ende der Sollzinsbindung
Jährliche Sondertilgung während der Sollzinsbindung
Angenommener Sollzinssatz nach Ende der Sollzinsbindung
Vertragslaufzeit (kalkulatorisch) *
Zu zahlender Gesamtbetrag (kalkulatorisch)

Repräsentatives Beispiel. Es handelt sich um ein Immobiliar-Verbraucher­dar­lehen, das durch ein Grundpfandrecht oder eine Real­last besichert wird. Die Kondition gilt bis zu des Beleihungs­wertes einer selbst genutzten Immobilie und ist freiblei­bend zum Stand 19.03.2024. Die Kredit­ver­gabe ist vorbehaltlich einer positiven Bonitäts- und Objekt­wert­prüfung. Zusätzlich fallen Kosten im Zusam­menhang mit der Bestellung der Grund­schulden an, wie Notarkosten, Kosten der Sicherheiten­bestel­lung (z.B. für das Grund­buch­amt), Gebäude­ver­sich­erung sowie weitere Kosten, die momentan noch nicht bekannt sind. Diese erhöhen eventuell den effektiven Jahreszins. Vermittler: DTW GmbH, Q5, 14-22, 68161 Mannheim

* Nach Ende der Sollzinsbindung können Sie den Darlehensgeber ohne Zahlung einer Vorfälligkeits­entschä­digung wechseln. Nach 10 Jahren Darlehenslaufzeit besteht ein gesetz­liches Sonderkündigungsrecht. Unter der Annahme, dass der Zinssatz nach Ende der Sollzinsbindung bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens unverändert bleibt, ist der Nettodarlehensbetrag nach vollständig getilgt.

A
AblösungAbnahmeverpflichtungAbtretung einer GrundschuldAmortisationAmtlicher LageplanAnfängliche TilgungAnnuitätAnnuitätendarlehenArbeitnehmersparzulageAuflassungAuflassungsvormerkungAusbauhausAußenanlagenAuszahlungsvoraussetzungen
C
Cap-Darlehen
D
DarlehensbedingungenDarlehensgeberDarlehensnehmerDarlehensvertragDarlehenszinsenDisagio
E
Effektiver JahreszinsEigenkapitalEigenleistungEigennutzungEigentümergemeinschaftEigentümerversammlungEinkommensnachweiseEndfälliges Darlehen (Festdarlehen)EnergieausweisEnergieeffizienzEnergieeffizienz-ExperteEnergieeinsparverordnung (EnEV)ErbbaurechtErbpachtErschließungskostenErtragswertErtragswertverfahrenESIS Merkblatt
F
FertighausFestdarlehenFeuerrohbauversicherungFinanzierungsplanFlurkarteFlurstückForderungsverkaufForward-AufschlagFremdkapital
G
GebäudeenergiegesetzGrundbuchGrundbuchauszugGrunderwerbsteuerGrundflächenzahlGrundpfandrechtGrundschuldGrundschuldbestellungGrundschuldbestellungsurkundeGrundschuldzinsGrundstück
H
Haus- und GrundbesitzerhaftpflichtversicherungHauskreditHausratversicherungHerstellungskostenHypothekHypothekenbankHypothekendarlehenHypothekenmaklerHypothekenzinsen
I
ImmobilieImmobilienkreditImmobilienmaklerInstandhaltungskostenInstandhaltungsrücklage
J
Jahres-PrimärenergiebedarfJahresleistung
K
KapitalbeschaffungKatasteramtKaufnebenkostenKaufvertragKfW-HausKfW - Kreditanstalt für WiederaufbauKreditbedarfKreditwürdigkeit
L
LaufzeitLöschungsbewilligung
M
Makler- und BauträgerverordnungMaklerprovisionMonatliche Rate / MonatsrateMuskelhypothek
N
NachrangfinanzierungNegativbescheidNegativbescheinigungNegativerklärungNettodarlehensbetragNichtabnahmeentschädigungNiedrigenergiehausNießbrauchNominalzinsNotarbestätigung
O
ObjektObjektwertÖffentliche Förderung des WohnungsbausOrdentliches Kündigungsrecht nach § 489 BGB
P
Prolongation
R
RangrücktrittRangstelleRenovierungskreditRestdarlehenRestschuldRisikobegrenzungsgesetzRückauflassungsvormerkungRückzahlungsrate
S
SachwertSachwertverfahrenSanierungskreditSchätzgebührenSchätzkostenSchätzungSchufaSchuldnertauschSchuldübernahmeSicherheitenSicherungszweckerklärungSollzinsSollzinsbindungSollzinssatzSondertilgung
T
TeilauszahlungTeilauszahlungszuschlagTeilbaugenehmigungTeilungserklärungTeilvalutierungszuschlagTilgungTilgungsaussetzungTilgungsdarlehenTilgungsfreie JahreTilgungshypothekTilgungsplanTilgungssatzTilgungsverrechnungTransmissionswärmeverlust nach EnEVTreuhandzahlung
U
Umbaute RaumUnbedenklichkeitsbescheinigung
V
VerkaufswertVerkehrswertVertragslaufzeitVollfinanzierungVolltilgerdarlehenVorfälligkeitsentschädigungVorkaufsrechtVorlastVorvertragliche Informationen
W
WegerechtWerbungskostenWertermittlungWertgutachtenWiderrufsbelehrungWiderrufsfristWohnflächeWohngebäudeversicherungWohnimmobilienkreditrichtlinieWohnrechtWohnungsbauprämieWohnungseigentumsgesetzWohnwirtschaftliche Zwecke
Z
ZinsänderungsrisikoZinsanpassungZinsbindungZinsbindungsfristZinsfestschreibungZinssatzZinsstrukturkurveZusatzsicherheitenZuteilungZwangsversteigerungZwangsvollstreckungZweckbestimmungserklärungZweckerklärungZweckgebundenZwischenfinanzierung

Bürgschaft in Kürze:

  • Bei einer Bürgschaft haftet der Bürge für die Schulden einer anderen Person, wenn diese zahlungsunfähig ist.
  • Erforderlich ist ein Bürgschaftsvertrag, in dem die Form der Haftung festgelegt wird.
  • Eine Bürgschaft kann bei einer Immobilienfinanzierung unter bestimmten Voraussetzungen als zusätzliche Sicherheit eingesetzt werden.
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Sascha Neumann, Author bei DTW
Beitrag von Sascha Neumann aktualisiert am 23.09.2021

Was ist eine Bürgschaft?

Bei einer Bürgschaft verpflichtet sich der Bürge, für Verbindlichkeiten eines anderen einzustehen. Der hierfür erforderliche Bürgschaftsvertrag ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, der zwischen dem Bürgen und dem Gläubiger einer anderen Person geschlossen wird. Im Fall der Zahlungsunfähigkeit dieser Person, haftet der Bürge für ihre Schulden. Üblich sind Bürgschaften vor allem im Kreditwesen zur Verbesserung der Kreditwürdigkeit des Darlehensnehmers. Auch bei einer Immobilien­finan­zierung kann eine Bürgschaft erforderlich oder vorteilhaft sein, weil sie als Zusatzsicherheit für das Baudarlehen dient. Allerdings sollte sie stets gut bedacht sein, und zwar sowohl vom Darlehensnehmer auch vom Bürgen.

Bürgschaften bei Immobilien­finan­zierungen

Darlehensnehmer mit einer nicht ausreichenden Bonität, wenig Sicherheiten, mit unregelmäßigen Einkünften oder unsicheren Arbeitsverhältnissen haben es oftmals nicht leicht, die Kriterien zur Kreditvergabe, welche die Banken bei einer Immobilien­finan­zierung anlegen, zu erfüllen. Bereits die Probezeit beim Arbeitgeberwechsel oder eine temporäre Kurzarbeit können Gründe für eine Ablehnung des Darlehensgebers sein. Um in solchen Fällen dennoch einen Immobilienkredit zu bekommen, kann eine Bürgschaft eventuell weiterhelfen. Akzeptiert das Kreditinstitut eine Bürgschaft als zusätzliche Sicherheit bei der Immobilien­finan­zierung, wird neben dem Darlehensvertrag ein separater Bürgschaftsvertrag zwischen dem Bürgen und dem Darlehensgeber geschlossen.

In einem Bürgschaftsvertrag bei einer Immobilien­finan­zierung muss genau festgelegt sein, wann und in welcher Höhe der Bürge bei Zahlungsausfall des Kreditnehmers haftet. Grundsätzlich gilt auch hier Vertragsfreiheit zwischen den Parteien.

Verschiedene Formen der Haftung bei einer Bürgschaft

Die sogenannte „Ausfallbürgschaft“ ist die häufigste Form der Bürgschaft bei einer Baufinanzierung. Bei ihr steht der Bank der Bürge als allerletzte Möglichkeit für ihre Forderungen zur Verfügung. Die Bank muss also vorher alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft haben, um an ihr Geld zu kommen. Das schließt auch die Zwangsvollstreckung mit ein. Erst wenn diese und alle weiteren Optionen nachweislich erfolglos waren, haftet der Bürge.

Bei einer „selbstschuldnerischen Bürgschaft“ braucht der Darlehensgeber keinen gerichtlich bestätigten Nachweis zu erbringen, dass der Schuldner nicht mehr selbst für seine Schulden aufkommen kann. Der Bürge kann demzufolge auch schon vor einer Zwangsversteigerung von der Bank zum Begleichen der ausstehenden Raten herangezogen werden.

Bei einer vereinbarten „Bürgschaft auf erstes Anfordern“ ist der Bürge sogar sofort nach einem Zahlungsverzug dazu verpflichtet, die Monatsrate auf Anforderung der Bank zu zahlen.

Das höchste finanzielle Risiko trägt der Bürge bei einer Globalbürgschaft. Denn bei ihr ist die Bürgschaft nicht an einen einzelnen Kredit gebunden. Sollte der Darlehensnehmer einen zweiten oder dritten Kredit bei derselben Bank aufnehmen, haftet der Bürge für alle Verbindlichkeiten.

Baufinanzierungsrechner

?

Objektwert

Bitte geben Sie hier den Kaufpreis der Immobilie ohne Kaufnebenkosten (Grunderwerbssteuer, Notar, Grundbuchamt, Makler), die angemessenen Herstellungkosten des Objekts (Grundstück, Baukosten, Baunebenkosten) oder den geschätzten aktuellen Wert Ihrer Immobilie ein.

?

Nettodarlehensbetrag

Bitte geben Sie hier den gewünschten Nettodarlehens­betrag ein. Dies ist der Betrag, auf den die Zinsen berechnet werden und den Sie über die Gesamtlaufzeit des Darlehens tilgen.

%
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Anfängliche Tilgung, Monatsrate oder Volltilgung

Wählen Sie zwischen der Eingabe von Anfängliche Tilgung in %, Monatliche Rate in € oder Volltilgung.

Um die Höhe Ihrer Tilgungsleistung zu berechnen, geben Sie den anfänglichen Tilgungssatz, z.B. 3%, ein oder geben Sie die gewünschte monatliche Rate in Euro an.

Bei der Auswahl von Volltilgung wird die monatliche Rate so berechnet, daß das Darlehen innerhalb der Sollzinsbindung vollständig getilgt wird.

?

Sollzinsbindung

Geben Sie hier den Zeitraum ein, für den Sie die Zinsen fest vereinbaren möchten.

Besteht am Ende der Sollzinsbindung ein Restdarlehens­betrag, müssen Sie zu diesem Zeitpunkt die Zinsen neu vereinbaren oder das Darlehen vollständig tilgen.

Jährliche Sondertilgung:

?

Jährliche Sondertilgung

Möchten Sie neben der monatlich zu zahlenden Rate Sondertilgungen leisten?

Hier können Sie den gewünschten Betrag angeben, den Sie jährlich zusätzlich tilgen möchten.

Sondertilgungen sind bei DTW immer optional, d.h. Sie können diese leisten, müssen es aber nicht. Sondertilgungen in Höhe von 5% der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr sind bei DTW so gut wie immer kostenfrei möglich.

Zins berechnen
Expertentipp

Prüfen Sie, ob eine Bürgschaft für Ihr Baudarlehen wirklich nötig ist!

Die geforderten Voraussetzungen für eine Kreditvergabe unterscheiden sich von Bank zu Bank bei einer Immobilienfinanzierung. Falls ein Kreditinstitut Sie als Darlehensnehmer ohne einen Bürgen ablehnt, sollten Sie nicht sofort auf die Möglichkeit der Bürgschaft zurückgreifen. Denn bei einer anderen Bank kann die Hürde für die Darlehensvergabe niedriger liegen, so dass Sie dort eine Baufinanzierung ohne Bürgschaft abschließen können. Das Vergleichen der Angebote von verschiedenen Darlehensgebern lohnt sich also auch in dieser Hinsicht.

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Die Berater von DTW | Immobilienfinanzierung erstellen Ihnen gerne einen persönlichen Finanzierungsvorschlag, kostenlos und unverbindlich! Wir vergleichen kostenlos für Sie und finden für Ihre Immobilienfinanzierung unter zahlreichen Partnern das passende & günstigste Angebot.

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