Was ist ein Beleihungsobjekt bei der Baufinanzierung?
Grundstücke, Häuser oder Eigentumswohnungen können als Beleihungsobjekt bei einer Immobilienfinanzierung oder Baufinanzierung herangezogen werden.
In der Regel ist das Beleihungsobjekt mit dem Investitionsobjekt, für das eine Immobilienfinanzierung oder Baufinanzierung abgeschlossen wird, identisch.
In Einzelfällen können aber auch z. B. unbebaute Grundstücke als Beleihungsobjekt dienen. Der Darlehensnehmer der Baufinanzierung muss nicht zwangsläufig Eigentümer des zu beleihenden Objekts sein. Ein dritter Sicherungsgeber kann ebenso sein Eigentum als dingliche Sicherheit zur Verfügung stellen.
Das Beleihungsobjekt dient als dingliche Sicherheit, sollte der Darlehensnehmer einer Baufinanzierung den regelmäßigen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen können.
Tritt dieser Fall ein, ist der Darlehensgeber einer Immobilienfinanzierung dazu berechtigt, das Beleihungsobjekt zur Zwangsversteigerung freizugeben. Der daraus erzielte Verkaufserlös wird zur Begleichung der Restschuld verwendet. Eine Dokumentierung der Ansprüche des Darlehensgebers erfolgt durch Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch.
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Ermittlung des Beleihungswerts
Wie hoch der Beleihungswert des Objekts bei der Immobilienfinanzierung ist, wird vom Darlehensgeber, der das Baudarlehen vergibt, immer im Vorfeld der Baufinanzierung ermittelt.
Bei dem Beleihungswert des Objekts handelt es sich um den Wert, den der Darlehensgeber mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit zu fast jedem Zeitpunkt durch Verkauf oder Versteigerung realisieren kann.
Wenn der Beleihungswert kleiner ist als die gewünschte Darlehenssumme des Darlehensnehmers, wird der Darlehensgeber den Antrag in der Regel ablehnen. Die Höhe der Beleihungsgrenze, die maximal bis zu 100 Prozent des errechneten Wertes liegen kann, ist dabei von einem Geldgeber zum anderen unterschiedlich.
Mit Hilfe zahlreicher Beleihungsunterlagen wird der Wert des Beleihungsobjekts ermittelt. Welche Unterlagen zur Baufinanzierung bei dem Darlehensgeber eingereicht werden müssen ist vom Verwendungszweck abhängig. Also ob es sich bei dem Beleihungsobjekt um einen Neubau, eine bestehende Immobilie oder nur um ein freies Grundstück handelt.
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