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Briefgrundschuld

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Berechneter Zins

2,68
%
Effektiver Jahreszins
Stand: 11.12.2024
Annahmen Zinssatz
5 Jahre
10 Jahre
15 Jahre
20 Jahre
30 Jahre
10 Jahre
Sollzinsbindung
 
0
Monatliche Rate
2,65%
Gebundener
Sollzinssatz
0
Restdarlehen
(nach 10 Jahren)
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Rechenergebnis im Detail

Objektwert bzw. Kaufpreis der Immobilie
Beleihungswert
Nettodarlehensbetrag
Beleihungsauslauf
Sollzinsbindung
Anzahl der Raten während der Sollzinsbindung
Gebundener Sollzinssatz (fester Zinssatz)
Anfängliche Tilgung
Monatliche Rate (Annuität, zu Beginn)
Effektiver Jahreszins
Restdarlehen am Ende der Sollzinsbindung
Tilgungsleistung bis Ende der Sollzinsbindung
Zinsaufwand bis Ende der Sollzinsbindung
Jährliche Sondertilgung während der Sollzinsbindung
Angenommener Sollzinssatz nach Ende der Sollzinsbindung
Vertragslaufzeit (kalkulatorisch) *
Zu zahlender Gesamtbetrag (kalkulatorisch)

Repräsentatives Beispiel. Es handelt sich um ein Immobiliar-Verbraucher­dar­lehen, das durch ein Grundpfandrecht oder eine Real­last besichert wird. Die Kondition gilt bis zu des Beleihungs­wertes einer selbst genutzten Immobilie und ist freiblei­bend zum Stand 11.12.2024. Die Kredit­ver­gabe ist vorbehaltlich einer positiven Bonitäts- und Objekt­wert­prüfung. Zusätzlich fallen Kosten im Zusam­menhang mit der Bestellung der Grund­schulden an, wie Notarkosten, Kosten der Sicherheiten­bestel­lung (z.B. für das Grund­buch­amt), Gebäude­ver­sich­erung sowie weitere Kosten, die momentan noch nicht bekannt sind. Diese erhöhen eventuell den effektiven Jahreszins. Vermittler: DTW GmbH, Q5, 14-22, 68161 Mannheim

* Nach Ende der Sollzinsbindung können Sie den Darlehensgeber ohne Zahlung einer Vorfälligkeits­entschä­digung wechseln. Nach 10 Jahren Darlehenslaufzeit besteht ein gesetz­liches Sonderkündigungsrecht. Unter der Annahme, dass der Zinssatz nach Ende der Sollzinsbindung bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens unverändert bleibt, ist der Nettodarlehensbetrag nach vollständig getilgt.

A
AblösungAbnahmeverpflichtungAbtretung einer GrundschuldAmortisationAmtlicher LageplanAnfängliche TilgungAnnuitätAnnuitätendarlehenArbeitnehmersparzulageAuflassungAuflassungsvormerkungAusbauhausAußenanlagenAuszahlungsvoraussetzungen
C
Cap-Darlehen
D
DarlehensbedingungenDarlehensgeberDarlehensnehmerDarlehensvertragDarlehenszinsenDisagio
E
Effektiver JahreszinsEigenkapitalEigenleistungEigennutzungEigentümergemeinschaftEigentümerversammlungEinkommensnachweiseEndfälliges Darlehen (Festdarlehen)EnergieausweisEnergieeffizienzEnergieeffizienz-ExperteEnergieeinsparverordnung (EnEV)ErbbaurechtErbpachtErschließungskostenErtragswertErtragswertverfahrenESIS Merkblatt
F
FertighausFestdarlehenFeuerrohbauversicherungFinanzierungsplanFlurkarteFlurstückForderungsverkaufForward-AufschlagFremdkapital
G
GebäudeenergiegesetzGrundbuchGrundbuchauszugGrunderwerbsteuerGrundflächenzahlGrundpfandrechtGrundschuldGrundschuldbestellungGrundschuldbestellungsurkundeGrundschuldzinsGrundstück
H
Haus- und GrundbesitzerhaftpflichtversicherungHauskreditHausratversicherungHerstellungskostenHypothekHypothekenbankHypothekendarlehenHypothekenmaklerHypothekenzinsen
I
ImmobilieImmobilienkreditImmobilienmaklerInstandhaltungskostenInstandhaltungsrücklage
J
Jahres-PrimärenergiebedarfJahresleistung
K
KapitalbeschaffungKatasteramtKaufnebenkostenKaufvertragKfW-HausKfW - Kreditanstalt für WiederaufbauKreditbedarfKreditwürdigkeit
L
LaufzeitLöschungsbewilligung
M
Makler- und BauträgerverordnungMaklerprovisionMonatliche Rate / MonatsrateMuskelhypothek
N
NachrangfinanzierungNegativbescheidNegativbescheinigungNegativerklärungNettodarlehensbetragNichtabnahmeentschädigungNiedrigenergiehausNießbrauchNominalzinsNotarbestätigung
O
ObjektObjektwertÖffentliche Förderung des WohnungsbausOrdentliches Kündigungsrecht nach § 489 BGB
P
Prolongation
R
RangrücktrittRangstelleRenovierungskreditRestdarlehenRestschuldRisikobegrenzungsgesetzRückauflassungsvormerkungRückzahlungsrate
S
SachwertSachwertverfahrenSanierungskreditSchätzgebührenSchätzkostenSchätzungSchufaSchuldnertauschSchuldübernahmeSicherheitenSicherungszweckerklärungSollzinsSollzinsbindungSollzinssatzSondertilgung
T
TeilauszahlungTeilauszahlungszuschlagTeilbaugenehmigungTeilungserklärungTeilvalutierungszuschlagTilgungTilgungsaussetzungTilgungsdarlehenTilgungsfreie JahreTilgungshypothekTilgungsplanTilgungssatzTilgungsverrechnungTransmissionswärmeverlust nach EnEVTreuhandzahlung
U
Umbaute RaumUnbedenklichkeitsbescheinigung
V
VerkaufswertVerkehrswertVertragslaufzeitVollfinanzierungVolltilgerdarlehenVorfälligkeitsentschädigungVorkaufsrechtVorlastVorvertragliche Informationen
W
WegerechtWerbungskostenWertermittlungWertgutachtenWiderrufsbelehrungWiderrufsfristWohnflächeWohngebäudeversicherungWohnimmobilienkreditrichtlinieWohnrechtWohnungsbauprämieWohnungseigentumsgesetzWohnwirtschaftliche Zwecke
Z
ZinsänderungsrisikoZinsanpassungZinsbindungZinsbindungsfristZinsfestschreibungZinssatzZinsstrukturkurveZusatzsicherheitenZuteilungZwangsversteigerungZwangsvollstreckungZweckbestimmungserklärungZweckerklärungZweckgebundenZwischenfinanzierung

Briefgrundschuld in Kürze:

  • Die Briefgrundschuld ist eine Art der Grundschuld.
  • Bei Eintragung in das Grundbuch erhält man einen Grundschuldbrief.
  • Ist günstiger als eine Buchgrundschuld, wenn häufiger Änderungen bei der Grundschuld vorgenommen werden.
  • Ist eine Absicherung für den Darlehensgeber, sofern der Darlehensnehmer zahlungsunfähig wird.
Sascha Neumann, Author bei DTW
Beitrag von Sascha Neumann aktualisiert am 11.10.2021

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Objektwert

Bitte geben Sie hier den Kaufpreis der Immobilie ohne Kaufnebenkosten (Grunderwerbssteuer, Notar, Grundbuchamt, Makler), die angemessenen Herstellungkosten des Objekts (Grundstück, Baukosten, Baunebenkosten) oder den geschätzten aktuellen Wert Ihrer Immobilie ein.

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Nettodarlehensbetrag

Bitte geben Sie hier den gewünschten Nettodarlehens­betrag ein. Dies ist der Betrag, auf den die Zinsen berechnet werden und den Sie über die Gesamtlaufzeit des Darlehens tilgen.

%
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Anfängliche Tilgung, Monatsrate oder Volltilgung

Wählen Sie zwischen der Eingabe von Anfängliche Tilgung in %, Monatliche Rate in € oder Volltilgung.

Um die Höhe Ihrer Tilgungsleistung zu berechnen, geben Sie den anfänglichen Tilgungssatz, z.B. 3%, ein oder geben Sie die gewünschte monatliche Rate in Euro an.

Bei der Auswahl von Volltilgung wird die monatliche Rate so berechnet, daß das Darlehen innerhalb der Sollzinsbindung vollständig getilgt wird.

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Sollzinsbindung

Geben Sie hier den Zeitraum ein, für den Sie die Zinsen fest vereinbaren möchten.

Besteht am Ende der Sollzinsbindung ein Restdarlehens­betrag, müssen Sie zu diesem Zeitpunkt die Zinsen neu vereinbaren oder das Darlehen vollständig tilgen.

Jährliche Sondertilgung:

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Jährliche Sondertilgung

Möchten Sie neben der monatlich zu zahlenden Rate Sondertilgungen leisten?

Hier können Sie den gewünschten Betrag angeben, den Sie jährlich zusätzlich tilgen möchten.

Sondertilgungen sind bei DTW immer optional, d.h. Sie können diese leisten, müssen es aber nicht. Sondertilgungen in Höhe von 5% der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr sind bei DTW so gut wie immer kostenfrei möglich.

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Was ist die Briefgrundschuld?

Steht im Grundbuch nur das Wort „Grundschuld“, ist damit immer die Briefgrundschuld gemeint. Bei der Briefgrundschuld wird ergänzend zum Grundbucheintrag ein Grundschuldbrief erstellt. Sie wird auch als erweiterte Form der Grundschuld betrachtet.

Die Briefgrundschuld und die Buchgrundschuld beschreiben die zwei verschiedenen Arten der sogenannten Grundschuld.

Der Ausschluss einer Briefgrundschuld muss immer im Grundbuch festgehalten werden. Das bedeutet, eine Buchgrundschuld muss die Ergänzung „ohne Brief“ aufweisen.

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Vor- und Nachteile der Briefgrundschuld

Vorteile einer Briefgrundschuld:

  • Für die Abtretung der Briefgrundschuld ist eine Grundbucheintragung nicht erforderlich, dadurch ist eine zeitnahe Abtretung der Grundschuld möglich.
  • Die Briefgrundschuld kann schnell abgetreten werden, ohne dass die Abtretung im Grundbuch erscheint. Somit ist die Weitergabe einer Briefgrundschuld für Dritte ein nicht erkennbares Rechtsgeschäft.
  • Keine Kosten für die Eintragung im Grundbuch bei einer Abtretung

Nachteile einer Briefgrundschuld:

  • Höhere Kosten für die Erstellung der Briefgrundschuld beim Grundbuchamt im Gegensatz zur Buchgrundschuld
  • Hoher Aufwand bei Verlust des Dokumentes zur Unwirksamkeitserklärung des Schriftstücks (Einleiten eines Aufgebotsverfahrens)
  • Wenn der Eigentümer darum bittet, muss stets der Brief zum Beleg der Grundschuld gezeigt werden. Ebenso bei jeder Grundbucheintragung und beim Empfang der Summe aus einer Versteigerung.

Abtretung von Rechten durch eine Briefgrundschuld

Die Briefgrundschuld entspricht der gesetzlichen Regel. Tatsächlich aber bildet sie die Ausnahme im regulären Rechtsverkehr.

Mit dem Eintrag des Darlehensgebers einer Immobilien­finan­zierung ins Grundbuch, verliert der Darlehensnehmer das Veräußerungsrecht seiner Immobilie. Solange also die Immobilien­finan­zierung nicht vollständig getilgt ist, kann der Darlehensnehmer nicht frei darüber verfügen. Erst mit der Löschung des Darlehensgebers einer Baufinanzierung erhält er seine vollständigen Rechte wieder zurück.

Darlehensgeber haben also theoretisch mit der Eintragung im Grundbuch das Recht die Immobilie zu verkaufen. Dies wird jedoch nicht geschehen. Kommt der Darlehensnehmer den Tilgungsvereinbarungen einwandfrei nach, verpflichtet sich der Darlehensgeber im Gegenzug die Immobilie nicht zu veräußern.

Der Grundschuldbrief ist die Verkörperung der Grundschuld und wird im rechtlichen Bereich wie ein Wertpapier oder Anteilsschein betrachtet.

Er kann einfach an einen anderen Darlehensgeber weitergegeben werden. Dies wird nicht im Grundbuch vermerkt. Dadurch ist häufig nicht ersichtlich wer der eigentliche Gläubiger ist. Reicht man den Grundschuldbrief an einen anderen Gläubiger weiter, genügt eine Übergabe des Dokuments und eine schriftliche Abtretungserklärung.

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Die Briefgrundschuld als Absicherung bei der Immobilien­finan­zierung

Eine Eintragung der Grundschuld dient der Absicherung einer Baufinanzierung. Bei Zahlungsunfähigkeit des Darlehensnehmers besitzt der Darlehensgeber das Recht, die noch ausstehende Restschuld durch einen Verkauf oder eine Zwangsvollstreckung der Immobilie zu tilgen.

Ist der Erlös nicht ausreichend, muss die Restschuld der Immobilien­finan­zierung vom Darlehensnehmer anderweitig ersetzt werden. Ein möglicher Betragsüberschuss des Baudarlehens wird dem Darlehensnehmer ausbezahlt.

Eine Grundschuldeintragung kann nur von einem Notar beauftragt werden. Eine vollständige Abwicklung der Grundbuchbestellung kann dabei 6 bis 8 Wochen dauern.

Grundschulden sind sozusagen eine abstrakte Darlehensabsicherung. Erst durch die Sicherungsabrede bzw. Zweckerklärung entsteht eine Beziehung zwischen Grundschuld und dem Baudarlehen.

Der Rang mit dem ein Darlehensgeber im Grundbuch eingetragen ist, kann sich auf die Höhe des Bauzinses einer Baufinanzierung auswirken. Je vorrangiger ein Darlehensgeber hier berücksichtigt wird, desto besser ist die Absicherung des Darlehens.

Bei einem etwaigen Zahlungsausfall werden Zahlungsforderungen vor möglichen anderen Gläubigern bedient. Dieses erhöhte Maß an Sicherheit honorieren manche Darlehensgeber mit einem niedrigeren Darlehenszins für eine günstige Baufinanzierung.

Der Tipp von DTW | Immobilien­finan­zierung: Berechnen Sie mit unserem Notar- und Grundbuchrechner schnell und einfach die Notar- und Grundbuchkosten für Ihre Baufinanzierung.

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Expertentipp

Wann ist eine Briefgrundschuld empfehlenswert?

Bei oftmaliger Änderung der Grundschuld ist eine Briefgrundschuld empfehlenswert. Der Besitzer eines Grundschuldbriefes kann somit auf die als Garantie hinterlegte Immobilie zugreifen.

Es gilt ein Grundpfandrecht. Der Umfang richtet sich dabei nach der Anzahl seiner Anteile an der Gesamtgrundschuld.

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