Was ist die Baubeschreibung?
Die Baubeschreibung beschreibt ein vorhandenes Bauwerk oder einen zu errichtenden Neubau in allen Details. Dabei werden alle Leistungen, die der Bauträger erbringen muss, definiert.
Eine Baubeschreibung ist Bestandteil eines Bauvertrags und gehört zu den wichtigsten erforderlichen Unterlagen für eine Immobilienfinanzierung. Auch für das Baugenehmigungsverfahren ist sie daher eine Voraussetzung.
Eine Baubeschreibung sichert den Bauherrn gegenüber der Leistung des Bauträgers ab.
Der Bauherr sollte daher auf eine möglichst detailgenaue und vollumfängliche Baubeschreibung bestehen und sich gegebenenfalls Beratung bei einem Architekten oder einem Bausachverständigen einholen.
Leistungen, die nicht in der Baubeschreibung enthalten sind, muss der Bauträger auch nicht erbringen.
Es gibt keine verbindlichen Regelungen, welche Inhalte eine Baubeschreibung enthalten muss oder wie sie aufgebaut zu sein hat. Von daher sind ältere Baubeschreibungen manchmal ungenau oder nicht ausführlich genug.
Seit Januar 2018 jedoch müssen Bauunternehmer gemäß der neuen Gesetzeslage den Bauherrn rechtzeitig vor Vertragsabschluss eine Baubeschreibung aushändigen. In dieser wird beschrieben, welche bestimmten Mindestanforderungen erfüllt werden müssen.
Sie muss klare und verständliche Angaben zu den wesentlichen Eigenschaften des Bauwerks machen und einen genauen Überblick über die angebotenen Leistungen ermöglichen.
Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung hat hierfür die Broschüre "Mindestanforderungen an Bau- und Leistungsbeschreibungen für
Ein- und Zweifamilienhäuser" herausgegeben. Sie soll bei Vertragsverhandlungen des Bauherren mit dem Anbieter als Leitfaden und Kontrollinstrument dienen.
Die Baubeschreibung für die Beantragung einer Immobilienfinanzierung sollte Folgendes beinhalten:
- Allgemeines zum Gebäude wie Art, Zweck und Nutzung, Genehmigung und Planung
- Qualität der Baustoffe sowie Hersteller, Subunternehmer, Fabrikate, Preise und Farben
- Beschreibung der örtlichen Gegebenheiten und der Umgebung (Grundwasser, Schutzzonen, Immissionen, Baustellensicherung, Vorarbeiten und andere gleichzeitige Arbeiten)
- Festlegungen zur Bauweise, zur Ausführung der Bauleistung, des Bauablaufs und Besonderheiten
- Beschreibungen von Konstruktion, Dämmung, Statik, Haustechnik
- Leistungsdarstellungen mit Termin-, Lage- und Konstruktionsplänen
- Haftungsausschlüsse und Änderungsbedingungen
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Baubeschreibung - auch für gebrauchte Immobilien unerlässlich
Auch wer ein vorhandenes Haus oder eine vorhandene Wohnung kauft, sollte sich die Baubeschreibung aushändigen lassen. Sie bietet wichtige Informationen über das, was nicht auf den ersten Blick sichtbar ist. Auch wird das Dokument für etwaige An- oder Umbaumaßnahmen benötigt.
Die Beschreibung des Bauwerks gibt Auskunft darüber, welche Wände tragend sind, welche Bauteile beispielsweise entfernt werden können oder ob andere Umstände den geplanten Umbau erschweren oder unmöglich machen.
Sofern die Bauschreibung auch Materialien auflistet, kann sie Auskunft auf die Wertigkeit des Hauses geben. Dies spielt eine wichtig Rolle bei der Wertermittlung einer Immobilie und gehört daher zu den erforderlichen Unterlagen bei der Beantragung einer Immobilienfinanzierung.
Erforderliche Unterlagen für eine BaufinanzierungEs ist keine Baubeschreibung vorhanden
Der Bauherr sollte versuchen herauszufinden, warum das Dokument nicht vorliegt.
Die Gründe können vielfältig sein:
- Möglicherweise war keine Baubeschreibung verlangt,
- es handelt es sich eventuell um Schwarzarbeit,
- die Unterlagen sind bei Brand, Hochwasser oder ähnlichem abhanden gekommen.
Ob zum Kauf einer gebrauchten Immobilie auch ohne eine Beschreibung des Bauwerks geraten werden kann, sollte ein Sachverständiger entscheiden.
In diesem Fall ist es also sehr empfehlenswert ein Wertgutachten der Immobilie anfertigen zu lassen. Die Kosten für ein Wertgutachten sind auf jeden Fall deutlich geringer als die Folgekosten einer Fehlinvestition in eine Immobilie.