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Baubeschreibung

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Berechneter Zins

2,68
%
Effektiver Jahreszins
Stand: 11.12.2024
Annahmen Zinssatz
5 Jahre
10 Jahre
15 Jahre
20 Jahre
30 Jahre
10 Jahre
Sollzinsbindung
 
0
Monatliche Rate
2,65%
Gebundener
Sollzinssatz
0
Restdarlehen
(nach 10 Jahren)
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Rechenergebnis im Detail

Objektwert bzw. Kaufpreis der Immobilie
Beleihungswert
Nettodarlehensbetrag
Beleihungsauslauf
Sollzinsbindung
Anzahl der Raten während der Sollzinsbindung
Gebundener Sollzinssatz (fester Zinssatz)
Anfängliche Tilgung
Monatliche Rate (Annuität, zu Beginn)
Effektiver Jahreszins
Restdarlehen am Ende der Sollzinsbindung
Tilgungsleistung bis Ende der Sollzinsbindung
Zinsaufwand bis Ende der Sollzinsbindung
Jährliche Sondertilgung während der Sollzinsbindung
Angenommener Sollzinssatz nach Ende der Sollzinsbindung
Vertragslaufzeit (kalkulatorisch) *
Zu zahlender Gesamtbetrag (kalkulatorisch)

Repräsentatives Beispiel. Es handelt sich um ein Immobiliar-Verbraucher­dar­lehen, das durch ein Grundpfandrecht oder eine Real­last besichert wird. Die Kondition gilt bis zu des Beleihungs­wertes einer selbst genutzten Immobilie und ist freiblei­bend zum Stand 11.12.2024. Die Kredit­ver­gabe ist vorbehaltlich einer positiven Bonitäts- und Objekt­wert­prüfung. Zusätzlich fallen Kosten im Zusam­menhang mit der Bestellung der Grund­schulden an, wie Notarkosten, Kosten der Sicherheiten­bestel­lung (z.B. für das Grund­buch­amt), Gebäude­ver­sich­erung sowie weitere Kosten, die momentan noch nicht bekannt sind. Diese erhöhen eventuell den effektiven Jahreszins. Vermittler: DTW GmbH, Q5, 14-22, 68161 Mannheim

* Nach Ende der Sollzinsbindung können Sie den Darlehensgeber ohne Zahlung einer Vorfälligkeits­entschä­digung wechseln. Nach 10 Jahren Darlehenslaufzeit besteht ein gesetz­liches Sonderkündigungsrecht. Unter der Annahme, dass der Zinssatz nach Ende der Sollzinsbindung bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens unverändert bleibt, ist der Nettodarlehensbetrag nach vollständig getilgt.

A
AblösungAbnahmeverpflichtungAbtretung einer GrundschuldAmortisationAmtlicher LageplanAnfängliche TilgungAnnuitätAnnuitätendarlehenArbeitnehmersparzulageAuflassungAuflassungsvormerkungAusbauhausAußenanlagenAuszahlungsvoraussetzungen
C
Cap-Darlehen
D
DarlehensbedingungenDarlehensgeberDarlehensnehmerDarlehensvertragDarlehenszinsenDisagio
E
Effektiver JahreszinsEigenkapitalEigenleistungEigennutzungEigentümergemeinschaftEigentümerversammlungEinkommensnachweiseEndfälliges Darlehen (Festdarlehen)EnergieausweisEnergieeffizienzEnergieeffizienz-ExperteEnergieeinsparverordnung (EnEV)ErbbaurechtErbpachtErschließungskostenErtragswertErtragswertverfahrenESIS Merkblatt
F
FertighausFestdarlehenFeuerrohbauversicherungFinanzierungsplanFlurkarteFlurstückForderungsverkaufForward-AufschlagFremdkapital
G
GebäudeenergiegesetzGrundbuchGrundbuchauszugGrunderwerbsteuerGrundflächenzahlGrundpfandrechtGrundschuldGrundschuldbestellungGrundschuldbestellungsurkundeGrundschuldzinsGrundstück
H
Haus- und GrundbesitzerhaftpflichtversicherungHauskreditHausratversicherungHerstellungskostenHypothekHypothekenbankHypothekendarlehenHypothekenmaklerHypothekenzinsen
I
ImmobilieImmobilienkreditImmobilienmaklerInstandhaltungskostenInstandhaltungsrücklage
J
Jahres-PrimärenergiebedarfJahresleistung
K
KapitalbeschaffungKatasteramtKaufnebenkostenKaufvertragKfW-HausKfW - Kreditanstalt für WiederaufbauKreditbedarfKreditwürdigkeit
L
LaufzeitLöschungsbewilligung
M
Makler- und BauträgerverordnungMaklerprovisionMonatliche Rate / MonatsrateMuskelhypothek
N
NachrangfinanzierungNegativbescheidNegativbescheinigungNegativerklärungNettodarlehensbetragNichtabnahmeentschädigungNiedrigenergiehausNießbrauchNominalzinsNotarbestätigung
O
ObjektObjektwertÖffentliche Förderung des WohnungsbausOrdentliches Kündigungsrecht nach § 489 BGB
P
Prolongation
R
RangrücktrittRangstelleRenovierungskreditRestdarlehenRestschuldRisikobegrenzungsgesetzRückauflassungsvormerkungRückzahlungsrate
S
SachwertSachwertverfahrenSanierungskreditSchätzgebührenSchätzkostenSchätzungSchufaSchuldnertauschSchuldübernahmeSicherheitenSicherungszweckerklärungSollzinsSollzinsbindungSollzinssatzSondertilgung
T
TeilauszahlungTeilauszahlungszuschlagTeilbaugenehmigungTeilungserklärungTeilvalutierungszuschlagTilgungTilgungsaussetzungTilgungsdarlehenTilgungsfreie JahreTilgungshypothekTilgungsplanTilgungssatzTilgungsverrechnungTransmissionswärmeverlust nach EnEVTreuhandzahlung
U
Umbaute RaumUnbedenklichkeitsbescheinigung
V
VerkaufswertVerkehrswertVertragslaufzeitVollfinanzierungVolltilgerdarlehenVorfälligkeitsentschädigungVorkaufsrechtVorlastVorvertragliche Informationen
W
WegerechtWerbungskostenWertermittlungWertgutachtenWiderrufsbelehrungWiderrufsfristWohnflächeWohngebäudeversicherungWohnimmobilienkreditrichtlinieWohnrechtWohnungsbauprämieWohnungseigentumsgesetzWohnwirtschaftliche Zwecke
Z
ZinsänderungsrisikoZinsanpassungZinsbindungZinsbindungsfristZinsfestschreibungZinssatzZinsstrukturkurveZusatzsicherheitenZuteilungZwangsversteigerungZwangsvollstreckungZweckbestimmungserklärungZweckerklärungZweckgebundenZwischenfinanzierung

Baubeschreibung in Kürze:

  • Eine Beschreibung beschreibt wie ein vorhandenes Bauwerk oder ein zu errichtender Neubau in allen Details auszusehen hat.
  • Leistungen, die nicht in der Baubeschreibung enthalten sind, muss der Bauträger auch nicht erbringen.
  • Sie bietet wichtige Informationen über das, was nicht auf den ersten Blick sichtbar ist.
  • Liegt keine Baubeschreibung für eine gebrauchte Immobilie vor, sollte ein Sachverständiger entscheiden, ob ein Kauf sinnvoll ist.
Christoph Müller, Author bei DTW
Beitrag von Christoph Müller aktualisiert am 11.03.2022

Was ist die Baubeschreibung?

Die Baubeschreibung beschreibt ein vorhandenes Bauwerk oder einen zu errichtenden Neubau in allen Details. Dabei werden alle Leistungen, die der Bauträger erbringen muss, definiert.

Eine Baubeschreibung ist Bestandteil eines Bauvertrags und gehört zu den wichtigsten erforderlichen Unterlagen für eine Immobilien­finan­zierung. Auch für das Baugenehmigungsverfahren ist sie daher eine Voraussetzung.

Eine Baubeschreibung sichert den Bauherrn gegenüber der Leistung des Bauträgers ab.

Der Bauherr sollte daher auf eine möglichst detailgenaue und vollumfängliche Baubeschreibung bestehen und sich gegebenenfalls Beratung bei einem Architekten oder einem Bausachverständigen einholen.

Leistungen, die nicht in der Baubeschreibung enthalten sind, muss der Bauträger auch nicht erbringen.

Es gibt keine verbindlichen Regelungen, welche Inhalte eine Baubeschreibung enthalten muss oder wie sie aufgebaut zu sein hat. Von daher sind ältere Baubeschreibungen manchmal ungenau oder nicht ausführlich genug.

Seit Januar 2018 jedoch müssen Bauunternehmer gemäß der neuen Gesetzeslage den Bauherrn rechtzeitig vor Vertragsabschluss eine Baubeschreibung aushändigen. In dieser wird beschrieben, welche bestimmten Mindestanforderungen erfüllt werden müssen.

Sie muss klare und verständliche Angaben zu den wesentlichen Eigenschaften des Bauwerks machen und einen genauen Überblick über die angebotenen Leistungen ermöglichen.

Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung hat hierfür die Broschüre "Mindestanforderungen an Bau- und Leistungsbeschreibungen für
Ein- und Zweifamilienhäuser" herausgegeben. Sie soll bei Vertragsverhandlungen des Bauherren mit dem Anbieter als Leitfaden und Kontrollinstrument dienen.

Die Baubeschreibung für die Beantragung einer Immobilien­finan­zierung sollte Folgendes beinhalten:

  • Allgemeines zum Gebäude wie Art, Zweck und Nutzung, Genehmigung und Planung
  • Qualität der Baustoffe sowie Hersteller, Subunternehmer, Fabrikate, Preise und Farben
  • Beschreibung der örtlichen Gegebenheiten und der Umgebung (Grundwasser, Schutzzonen, Immissionen, Baustellensicherung, Vorarbeiten und andere gleichzeitige Arbeiten)
  • Festlegungen zur Bauweise, zur Ausführung der Bauleistung, des Bauablaufs und Besonderheiten
  • Beschreibungen von Konstruktion, Dämmung, Statik, Haustechnik
  • Leistungsdarstellungen mit Termin-, Lage- und Konstruktionsplänen
  • Haftungsausschlüsse und Änderungsbedingungen

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Baubeschreibung - auch für gebrauchte Immobilien unerlässlich

Auch wer ein vorhandenes Haus oder eine vorhandene Wohnung kauft, sollte sich die Baubeschreibung aushändigen lassen. Sie bietet wichtige Informationen über das, was nicht auf den ersten Blick sichtbar ist. Auch wird das Dokument für etwaige An- oder Umbaumaßnahmen benötigt.

Die Beschreibung des Bauwerks gibt Auskunft darüber, welche Wände tragend sind, welche Bauteile beispielsweise entfernt werden können oder ob andere Umstände den geplanten Umbau erschweren oder unmöglich machen.

Sofern die Bauschreibung auch Materialien auflistet, kann sie Auskunft auf die Wertigkeit des Hauses geben. Dies spielt eine wichtig Rolle bei der Wertermittlung einer Immobilie und gehört daher zu den erforderlichen Unterlagen bei der Beantragung einer Immobilien­finan­zierung.

Erforderliche Unterlagen für eine Baufinanzierung

Es ist keine Baubeschreibung vorhanden

Der Bauherr sollte versuchen herauszufinden, warum das Dokument nicht vorliegt.

Die Gründe können vielfältig sein:

  • Möglicherweise war keine Baubeschreibung verlangt,
  • es handelt es sich eventuell um Schwarzarbeit,
  • die Unterlagen sind bei Brand, Hochwasser oder ähnlichem abhanden gekommen.

Ob zum Kauf einer gebrauchten Immobilie auch ohne eine Beschreibung des Bauwerks geraten werden kann, sollte ein Sachverständiger entscheiden.

In diesem Fall ist es also sehr empfehlenswert ein Wertgutachten der Immobilie anfertigen zu lassen. Die Kosten für ein Wertgutachten sind auf jeden Fall deutlich geringer als die Folgekosten einer Fehlinvestition in eine Immobilie.

Baufinanzierungsrechner

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Objektwert

Bitte geben Sie hier den Kaufpreis der Immobilie ohne Kaufnebenkosten (Grunderwerbssteuer, Notar, Grundbuchamt, Makler), die angemessenen Herstellungkosten des Objekts (Grundstück, Baukosten, Baunebenkosten) oder den geschätzten aktuellen Wert Ihrer Immobilie ein.

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Nettodarlehensbetrag

Bitte geben Sie hier den gewünschten Nettodarlehens­betrag ein. Dies ist der Betrag, auf den die Zinsen berechnet werden und den Sie über die Gesamtlaufzeit des Darlehens tilgen.

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Anfängliche Tilgung, Monatsrate oder Volltilgung

Wählen Sie zwischen der Eingabe von Anfängliche Tilgung in %, Monatliche Rate in € oder Volltilgung.

Um die Höhe Ihrer Tilgungsleistung zu berechnen, geben Sie den anfänglichen Tilgungssatz, z.B. 3%, ein oder geben Sie die gewünschte monatliche Rate in Euro an.

Bei der Auswahl von Volltilgung wird die monatliche Rate so berechnet, daß das Darlehen innerhalb der Sollzinsbindung vollständig getilgt wird.

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Sollzinsbindung

Geben Sie hier den Zeitraum ein, für den Sie die Zinsen fest vereinbaren möchten.

Besteht am Ende der Sollzinsbindung ein Restdarlehens­betrag, müssen Sie zu diesem Zeitpunkt die Zinsen neu vereinbaren oder das Darlehen vollständig tilgen.

Jährliche Sondertilgung:

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Jährliche Sondertilgung

Möchten Sie neben der monatlich zu zahlenden Rate Sondertilgungen leisten?

Hier können Sie den gewünschten Betrag angeben, den Sie jährlich zusätzlich tilgen möchten.

Sondertilgungen sind bei DTW immer optional, d.h. Sie können diese leisten, müssen es aber nicht. Sondertilgungen in Höhe von 5% der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr sind bei DTW so gut wie immer kostenfrei möglich.

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Expertentipp

Es ist keine Baubeschreibung vorhanden?

Was tun, wenn keine Baubeschreibung vorliegt?

DTW | Immobilienfinanzierung bietet Ihnen an, bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen für die Baufinanzierung eine Ersatzbaubeschreibung auszufüllen.

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