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Buchgrundschuld

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Restdarlehen
Gezahlte Raten
Ende Sollzinsbindung
Sollzinsbindung:
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Berechneter Zins

2,98
%
Effektiver Jahreszins
Stand: 18.03.2024
Annahmen Zinssatz
5 Jahre
10 Jahre
15 Jahre
20 Jahre
30 Jahre
10 Jahre
Sollzinsbindung
 
0
Monatliche Rate
2,94%
Gebundener
Sollzinssatz
0
Restdarlehen
(nach 10 Jahren)
Zins berechnen

Rechenergebnis im Detail

Objektwert bzw. Kaufpreis der Immobilie
Beleihungswert
Nettodarlehensbetrag
Beleihungsauslauf
Sollzinsbindung
Anzahl der Raten während der Sollzinsbindung
Gebundener Sollzinssatz (fester Zinssatz)
Anfängliche Tilgung
Monatliche Rate (Annuität, zu Beginn)
Effektiver Jahreszins
Restdarlehen am Ende der Sollzinsbindung
Tilgungsleistung bis Ende der Sollzinsbindung
Zinsaufwand bis Ende der Sollzinsbindung
Jährliche Sondertilgung während der Sollzinsbindung
Angenommener Sollzinssatz nach Ende der Sollzinsbindung
Vertragslaufzeit (kalkulatorisch) *
Zu zahlender Gesamtbetrag (kalkulatorisch)

Repräsentatives Beispiel. Es handelt sich um ein Immobiliar-Verbraucher­dar­lehen, das durch ein Grundpfandrecht oder eine Real­last besichert wird. Die Kondition gilt bis zu des Beleihungs­wertes einer selbst genutzten Immobilie und ist freiblei­bend zum Stand 19.03.2024. Die Kredit­ver­gabe ist vorbehaltlich einer positiven Bonitäts- und Objekt­wert­prüfung. Zusätzlich fallen Kosten im Zusam­menhang mit der Bestellung der Grund­schulden an, wie Notarkosten, Kosten der Sicherheiten­bestel­lung (z.B. für das Grund­buch­amt), Gebäude­ver­sich­erung sowie weitere Kosten, die momentan noch nicht bekannt sind. Diese erhöhen eventuell den effektiven Jahreszins. Vermittler: DTW GmbH, Q5, 14-22, 68161 Mannheim

* Nach Ende der Sollzinsbindung können Sie den Darlehensgeber ohne Zahlung einer Vorfälligkeits­entschä­digung wechseln. Nach 10 Jahren Darlehenslaufzeit besteht ein gesetz­liches Sonderkündigungsrecht. Unter der Annahme, dass der Zinssatz nach Ende der Sollzinsbindung bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens unverändert bleibt, ist der Nettodarlehensbetrag nach vollständig getilgt.

A
AblösungAbnahmeverpflichtungAbtretung einer GrundschuldAmortisationAmtlicher LageplanAnfängliche TilgungAnnuitätAnnuitätendarlehenArbeitnehmersparzulageAuflassungAuflassungsvormerkungAusbauhausAußenanlagenAuszahlungsvoraussetzungen
C
Cap-Darlehen
D
DarlehensbedingungenDarlehensgeberDarlehensnehmerDarlehensvertragDarlehenszinsenDisagio
E
Effektiver JahreszinsEigenkapitalEigenleistungEigennutzungEigentümergemeinschaftEigentümerversammlungEinkommensnachweiseEndfälliges Darlehen (Festdarlehen)EnergieausweisEnergieeffizienzEnergieeffizienz-ExperteEnergieeinsparverordnung (EnEV)ErbbaurechtErbpachtErschließungskostenErtragswertErtragswertverfahrenESIS Merkblatt
F
FertighausFestdarlehenFeuerrohbauversicherungFinanzierungsplanFlurkarteFlurstückForderungsverkaufForward-AufschlagFremdkapital
G
GebäudeenergiegesetzGrundbuchGrundbuchauszugGrunderwerbsteuerGrundflächenzahlGrundpfandrechtGrundschuldGrundschuldbestellungGrundschuldbestellungsurkundeGrundschuldzinsGrundstück
H
Haus- und GrundbesitzerhaftpflichtversicherungHauskreditHausratversicherungHerstellungskostenHypothekHypothekenbankHypothekendarlehenHypothekenmaklerHypothekenzinsen
I
ImmobilieImmobilienkreditImmobilienmaklerInstandhaltungskostenInstandhaltungsrücklage
J
Jahres-PrimärenergiebedarfJahresleistung
K
KapitalbeschaffungKatasteramtKaufnebenkostenKaufvertragKfW-HausKfW - Kreditanstalt für WiederaufbauKreditbedarfKreditwürdigkeit
L
LaufzeitLöschungsbewilligung
M
Makler- und BauträgerverordnungMaklerprovisionMonatliche Rate / MonatsrateMuskelhypothek
N
NachrangfinanzierungNegativbescheidNegativbescheinigungNegativerklärungNettodarlehensbetragNichtabnahmeentschädigungNiedrigenergiehausNießbrauchNominalzinsNotarbestätigung
O
ObjektObjektwertÖffentliche Förderung des WohnungsbausOrdentliches Kündigungsrecht nach § 489 BGB
P
Prolongation
R
RangrücktrittRangstelleRenovierungskreditRestdarlehenRestschuldRisikobegrenzungsgesetzRückauflassungsvormerkungRückzahlungsrate
S
SachwertSachwertverfahrenSanierungskreditSchätzgebührenSchätzkostenSchätzungSchufaSchuldnertauschSchuldübernahmeSicherheitenSicherungszweckerklärungSollzinsSollzinsbindungSollzinssatzSondertilgung
T
TeilauszahlungTeilauszahlungszuschlagTeilbaugenehmigungTeilungserklärungTeilvalutierungszuschlagTilgungTilgungsaussetzungTilgungsdarlehenTilgungsfreie JahreTilgungshypothekTilgungsplanTilgungssatzTilgungsverrechnungTransmissionswärmeverlust nach EnEVTreuhandzahlung
U
Umbaute RaumUnbedenklichkeitsbescheinigung
V
VerkaufswertVerkehrswertVertragslaufzeitVollfinanzierungVolltilgerdarlehenVorfälligkeitsentschädigungVorkaufsrechtVorlastVorvertragliche Informationen
W
WegerechtWerbungskostenWertermittlungWertgutachtenWiderrufsbelehrungWiderrufsfristWohnflächeWohngebäudeversicherungWohnimmobilienkreditrichtlinieWohnrechtWohnungsbauprämieWohnungseigentumsgesetzWohnwirtschaftliche Zwecke
Z
ZinsänderungsrisikoZinsanpassungZinsbindungZinsbindungsfristZinsfestschreibungZinssatzZinsstrukturkurveZusatzsicherheitenZuteilungZwangsversteigerungZwangsvollstreckungZweckbestimmungserklärungZweckerklärungZweckgebundenZwischenfinanzierung

Buchgrundschuld in Kürze:

  • Die Buchgrundschuld ist ein Grundpfandrecht zur Absicherung von z. B. einer Baufinanzierung.
  • Die Eintragung erfolgt im Grundbuch und wird durch einen Notar vorgenommen.
  • Kommt der Darlehensnehmer seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, hat der Darlehensgeber mehrere Rechte, die er durchsetzen kann.
  • Es entstehen bei der Eintragung in das Grundbuch sogenannte Grundbuchkosten.
Udo Hirschinger, Author bei DTW
Beitrag von Udo Hirschinger aktualisiert am 04.03.2022

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?

Objektwert

Bitte geben Sie hier den Kaufpreis der Immobilie ohne Kaufnebenkosten (Grunderwerbssteuer, Notar, Grundbuchamt, Makler), die angemessenen Herstellungkosten des Objekts (Grundstück, Baukosten, Baunebenkosten) oder den geschätzten aktuellen Wert Ihrer Immobilie ein.

?

Nettodarlehensbetrag

Bitte geben Sie hier den gewünschten Nettodarlehens­betrag ein. Dies ist der Betrag, auf den die Zinsen berechnet werden und den Sie über die Gesamtlaufzeit des Darlehens tilgen.

%
?

Anfängliche Tilgung, Monatsrate oder Volltilgung

Wählen Sie zwischen der Eingabe von Anfängliche Tilgung in %, Monatliche Rate in € oder Volltilgung.

Um die Höhe Ihrer Tilgungsleistung zu berechnen, geben Sie den anfänglichen Tilgungssatz, z.B. 3%, ein oder geben Sie die gewünschte monatliche Rate in Euro an.

Bei der Auswahl von Volltilgung wird die monatliche Rate so berechnet, daß das Darlehen innerhalb der Sollzinsbindung vollständig getilgt wird.

?

Sollzinsbindung

Geben Sie hier den Zeitraum ein, für den Sie die Zinsen fest vereinbaren möchten.

Besteht am Ende der Sollzinsbindung ein Restdarlehens­betrag, müssen Sie zu diesem Zeitpunkt die Zinsen neu vereinbaren oder das Darlehen vollständig tilgen.

Jährliche Sondertilgung:

?

Jährliche Sondertilgung

Möchten Sie neben der monatlich zu zahlenden Rate Sondertilgungen leisten?

Hier können Sie den gewünschten Betrag angeben, den Sie jährlich zusätzlich tilgen möchten.

Sondertilgungen sind bei DTW immer optional, d.h. Sie können diese leisten, müssen es aber nicht. Sondertilgungen in Höhe von 5% der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr sind bei DTW so gut wie immer kostenfrei möglich.

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Was ist die Buchgrundschuld?

Die Buchgrundschuld ist ein Grundpfandrecht und sichert beispielsweise eine Immobilien­finan­zierung oder Baufinanzierung ab. Mit ihr erklärt ein Immobilienbesitzer die Abtretung seines dinglichen Anspruches im Falle einer Zahlungsunfähigkeit.

Kann der Besitzer einer Immobilie die vereinbarte Rate seiner Immobilien­finan­zierung nicht mehr leisten, wird das belastete Grundstück oder Gebäude zwangsversteigert. Die dabei erzielten Erlöse erhält der Gläubiger, um die Restschuld der Baufinanzierung abzulösen oder zu verringern.

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Eine Eintragung als Grundschuld im Grundbuch kann beim jeweils zuständigen Grundbuchamt veranlasst werden. Dieser Vorgang ist gebührenpflichtig. Um eine Buchgrundschuld im Grundbuch eintragen zu lassen muss der Eigentümer des Grundstücks oder der Immobilie einen Notar aufsuchen, um die Grundbuchbestellung zu beauftragen.

Der Notar erstellt dann eine notariell beglaubigte Urkunde, die sogenannte Grundbuchbestellungsurkunde. Diese Urkunde leitet der Notar an das zuständige Grundbuchamt weiter. Die Buchgrundschuld wird schriftlich im Grundbuch festgehalten und mit einem bestimmten Betrag beziffert.

Bei Grundschulden wie beispielsweise der Briefgrundschuld wird ein Grundschuldbrief ausgestellt. Bei der Buchgrundschuld erfolgt lediglich der Eintrag in das jeweilige Grundbuch.

Im Grundbuch sind alle Verbindlichkeiten, wie z.B. Immobilien­finan­zierungen, mit denen das Gebäude oder Grundstück belastet ist, verzeichnet.

Auch die rechtlichen Verhältnisse der Immobilie sind im Grundbuch aufgeführt. Einblick in das Grundbuch erhalten jedoch nur Personen, die ein berechtigtes Interesse vorweisen können wie beispielsweise Eigentümer, Notare, Gerichte oder Darlehensgeber.

Buchgrundschuld vs. Briefgrundschuld bei der Baufinanzierung:

Die Grundschuld gliedert sich in zwei Arten: die Buchgrundschuld und die Briefgrundschuld.

Die Grundbucheintragung unterscheidet sich dabei in der Bezeichnung. Heißt es darin „Grundschuld“, ist die Briefgrundschuld gemeint. Die Bezeichnung „Grundschuld ohne Brief“ bezeichnet dem entgegen die Buchgrundschuld.

Für eine Abtretung der Briefgrundschuld ist kein Grundbucheintrag erforderlich und erscheint demnach nicht im Grundbuch. Eine Abtretung kann also außerhalb vollzogen werden und ist im Grundbuch nicht ersichtlich.

Bei der Buchgrundschuld ist der tatsächliche Gläubiger im Grundbuch zu erkennen. Für eine Übertragung ist hierbei immer die Zustimmung beider Vertragsparteien notwendig.

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Rechte des Darlehensgebers einer Baufinanzierung

Kommt der Darlehensnehmer einer Baufinanzierung oder Immobilien­finan­zierung seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, hat der Darlehensgeber durch die eingetragene Grundschuld das Recht auf:

Die Grundschuld kann als Eigentümergrundschuld im Grundbuch eingetragen bleiben, sobald keine Forderungen mehr abgesichert werden müssen. Dies ist immer dann sinnvoll, wenn der Darlehensnehmer ein erneutes Darlehen aufnehmen möchte.

Manchmal werden auch Grundschuldzinsen vereinbart. Diese bewegen sich in einen Zinssatz von derzeit 10-20 %. Um diesen Zinssatz wird die Grundschuld jährlich aufgestockt und erhöht so den Betrag, der dem Darlehensgeber als Sicherheit dient.

Der Darlehensnehmer einer Immobilien­finan­zierung sollte darauf achten, mit dem Darlehensgeber eine Zweckerklärung abzuschließen.

Diese definiert den Rahmen der Forderung und grenzt diesen auf bestimmte Rechtsgeschäfte ein. Darlehensgeber werden daran interessiert sein, diesen Rahmen möglichst weitläufig auszuschöpfen. Wohingegen der Darlehensnehmer einer Immobilien­finan­zierung auf ein eng abgestecktes Vertragsfenster achten wird.

Die Kosten der Buchgrundschuld bei der Baufinanzierung

Für die Eintragung der Buchgrundschuld im Grundbuch und für die notarielle Beurkundungen der Grundschuld entstehen Grundbuchkosten.

Die Gebühren sind gesetzlich geregelt und richten sich dabei nach der Höhe der Grundschuld oder des Kaufpreises.

Der Tipp von DTW | Immobilien­finan­zierung: Berechnen Sie mit unserem Notar- und Grundbuchrechner schnell und einfach die Notar- und Grundbuchkosten für Ihre Baufinanzierung.

DTW | Notar- und Grundbuchrechner
Expertentipp

Unterschied Hypothek und Grundpfandrecht

Im Gegensatz zur Hypothek erlöschen Grundpfandrechte des Darlehensgebers einer Immobilienfinanzierung bei der Grundschuld nicht automatisch. Auch dann nicht, wenn die Baufinanzierung komplett getilgt ist.

Vielmehr bedarf dieser Schritt der Löschungsbewilligung des Darlehensgebers. Dieser muss aber nach der vollständigen Tilgung einer Immobilienfinanzierung zwingend zustimmen.

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