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Maklerprovision

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Gezahlte Raten
Ende Sollzinsbindung
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Berechneter Zins

2,97
%
Effektiver Jahreszins
Stand: 25.04.2024
Annahmen Zinssatz
5 Jahre
10 Jahre
15 Jahre
20 Jahre
30 Jahre
10 Jahre
Sollzinsbindung
 
0
Monatliche Rate
2,93%
Gebundener
Sollzinssatz
0
Restdarlehen
(nach 10 Jahren)
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Rechenergebnis im Detail

Objektwert bzw. Kaufpreis der Immobilie
Beleihungswert
Nettodarlehensbetrag
Beleihungsauslauf
Sollzinsbindung
Anzahl der Raten während der Sollzinsbindung
Gebundener Sollzinssatz (fester Zinssatz)
Anfängliche Tilgung
Monatliche Rate (Annuität, zu Beginn)
Effektiver Jahreszins
Restdarlehen am Ende der Sollzinsbindung
Tilgungsleistung bis Ende der Sollzinsbindung
Zinsaufwand bis Ende der Sollzinsbindung
Jährliche Sondertilgung während der Sollzinsbindung
Angenommener Sollzinssatz nach Ende der Sollzinsbindung
Vertragslaufzeit (kalkulatorisch) *
Zu zahlender Gesamtbetrag (kalkulatorisch)

Repräsentatives Beispiel. Es handelt sich um ein Immobiliar-Verbraucher­dar­lehen, das durch ein Grundpfandrecht oder eine Real­last besichert wird. Die Kondition gilt bis zu des Beleihungs­wertes einer selbst genutzten Immobilie und ist freiblei­bend zum Stand 26.04.2024. Die Kredit­ver­gabe ist vorbehaltlich einer positiven Bonitäts- und Objekt­wert­prüfung. Zusätzlich fallen Kosten im Zusam­menhang mit der Bestellung der Grund­schulden an, wie Notarkosten, Kosten der Sicherheiten­bestel­lung (z.B. für das Grund­buch­amt), Gebäude­ver­sich­erung sowie weitere Kosten, die momentan noch nicht bekannt sind. Diese erhöhen eventuell den effektiven Jahreszins. Vermittler: DTW GmbH, Q5, 14-22, 68161 Mannheim

* Nach Ende der Sollzinsbindung können Sie den Darlehensgeber ohne Zahlung einer Vorfälligkeits­entschä­digung wechseln. Nach 10 Jahren Darlehenslaufzeit besteht ein gesetz­liches Sonderkündigungsrecht. Unter der Annahme, dass der Zinssatz nach Ende der Sollzinsbindung bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens unverändert bleibt, ist der Nettodarlehensbetrag nach vollständig getilgt.

A
AblösungAbnahmeverpflichtungAbtretung einer GrundschuldAmortisationAmtlicher LageplanAnfängliche TilgungAnnuitätAnnuitätendarlehenArbeitnehmersparzulageAuflassungAuflassungsvormerkungAusbauhausAußenanlagenAuszahlungsvoraussetzungen
B
BauantragBaubeschreibungBaudarlehenBauerwartungslandBaufinanzierungBaufortschrittBaugeldBaugenehmigungBauherren-HaftpflichtversicherungBaukreditBaulandBaulastBaulastenverzeichnisBauleistungsversicherungBaunebenkostenBauspardarlehenBausparvertragBauträgerBauträgermodellBauwertBauzinsenBearbeitungsgebührBebauungsplanBeleihungBeleihungsauslaufBeleihungsgrenzeBeleihungsobjektBeleihungswertBereitstellungszinsenBodenrichtwertBodenwertBonitätBriefgrundschuldBruttodarlehensbetragBuchgrundschuldBürgschaft
C
Cap-Darlehen
D
DarlehensbedingungenDarlehensgeberDarlehensnehmerDarlehensvertragDarlehenszinsenDisagio
E
Effektiver JahreszinsEigenkapitalEigenleistungEigennutzungEigentümergemeinschaftEigentümerversammlungEinkommensnachweiseEndfälliges Darlehen (Festdarlehen)EnergieausweisEnergieeffizienzEnergieeffizienz-ExperteEnergieeinsparverordnung (EnEV)ErbbaurechtErbpachtErschließungskostenErtragswertErtragswertverfahrenESIS Merkblatt
F
FertighausFestdarlehenFeuerrohbauversicherungFinanzierungsplanFlurkarteFlurstückForderungsverkaufForward-AufschlagFremdkapital
G
GebäudeenergiegesetzGrundbuchGrundbuchauszugGrunderwerbsteuerGrundflächenzahlGrundpfandrechtGrundschuldGrundschuldbestellungGrundschuldbestellungsurkundeGrundschuldzinsGrundstück
H
Haus- und GrundbesitzerhaftpflichtversicherungHauskreditHausratversicherungHerstellungskostenHypothekHypothekenbankHypothekendarlehenHypothekenmaklerHypothekenzinsen
I
ImmobilieImmobilienkreditImmobilienmaklerInstandhaltungskostenInstandhaltungsrücklage
J
Jahres-PrimärenergiebedarfJahresleistung
K
KapitalbeschaffungKatasteramtKaufnebenkostenKaufvertragKfW-HausKfW - Kreditanstalt für WiederaufbauKreditbedarfKreditwürdigkeit
L
LaufzeitLöschungsbewilligung
N
NachrangfinanzierungNegativbescheidNegativbescheinigungNegativerklärungNettodarlehensbetragNichtabnahmeentschädigungNiedrigenergiehausNießbrauchNominalzinsNotarbestätigung
O
ObjektObjektwertÖffentliche Förderung des WohnungsbausOrdentliches Kündigungsrecht nach § 489 BGB
P
Prolongation
R
RangrücktrittRangstelleRenovierungskreditRestdarlehenRestschuldRisikobegrenzungsgesetzRückauflassungsvormerkungRückzahlungsrate
S
SachwertSachwertverfahrenSanierungskreditSchätzgebührenSchätzkostenSchätzungSchufaSchuldnertauschSchuldübernahmeSicherheitenSicherungszweckerklärungSollzinsSollzinsbindungSollzinssatzSondertilgung
T
TeilauszahlungTeilauszahlungszuschlagTeilbaugenehmigungTeilungserklärungTeilvalutierungszuschlagTilgungTilgungsaussetzungTilgungsdarlehenTilgungsfreie JahreTilgungshypothekTilgungsplanTilgungssatzTilgungsverrechnungTransmissionswärmeverlust nach EnEVTreuhandzahlung
U
Umbaute RaumUnbedenklichkeitsbescheinigung
V
VerkaufswertVerkehrswertVertragslaufzeitVollfinanzierungVolltilgerdarlehenVorfälligkeitsentschädigungVorkaufsrechtVorlastVorvertragliche Informationen
W
WegerechtWerbungskostenWertermittlungWertgutachtenWiderrufsbelehrungWiderrufsfristWohnflächeWohngebäudeversicherungWohnimmobilienkreditrichtlinieWohnrechtWohnungsbauprämieWohnungseigentumsgesetzWohnwirtschaftliche Zwecke
Z
ZinsänderungsrisikoZinsanpassungZinsbindungZinsbindungsfristZinsfestschreibungZinssatzZinsstrukturkurveZusatzsicherheitenZuteilungZwangsversteigerungZwangsvollstreckungZweckbestimmungserklärungZweckerklärungZweckgebundenZwischenfinanzierung

Maklerprovision in Kürze:

  • Maklerprovision oder Maklercourtage nennt man das Erfolgshonorar für die Vermittlung von Immobilien und Grundstücken.
  • In den Bundesländern unterscheidet sich die marktübliche Höhe der Maklerprovisionen.
  • Bei der Maklercourtage gilt nicht grundsätzlich das Bestellerprinzip.
  • Das neue Maklergesetz sieht aber die Teilung der Maklerprovision zwischen Käufer und Verkäufer eines Einfamilienhauses oder einer Wohnungen vor.
  • Bei der Baufinanzierung zählt die Maklerprovision zu den sogenannten Nebenkosten.
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Silke Herrmann, Author bei DTW
Beitrag von Silke Herrmann aktualisiert am 05.05.2022

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?

Objektwert

Bitte geben Sie hier den Kaufpreis der Immobilie ohne Kaufnebenkosten (Grunderwerbssteuer, Notar, Grundbuchamt, Makler), die angemessenen Herstellungkosten des Objekts (Grundstück, Baukosten, Baunebenkosten) oder den geschätzten aktuellen Wert Ihrer Immobilie ein.

?

Nettodarlehensbetrag

Bitte geben Sie hier den gewünschten Nettodarlehens­betrag ein. Dies ist der Betrag, auf den die Zinsen berechnet werden und den Sie über die Gesamtlaufzeit des Darlehens tilgen.

%
?

Anfängliche Tilgung, Monatsrate oder Volltilgung

Wählen Sie zwischen der Eingabe von Anfängliche Tilgung in %, Monatliche Rate in € oder Volltilgung.

Um die Höhe Ihrer Tilgungsleistung zu berechnen, geben Sie den anfänglichen Tilgungssatz, z.B. 3%, ein oder geben Sie die gewünschte monatliche Rate in Euro an.

Bei der Auswahl von Volltilgung wird die monatliche Rate so berechnet, daß das Darlehen innerhalb der Sollzinsbindung vollständig getilgt wird.

?

Sollzinsbindung

Geben Sie hier den Zeitraum ein, für den Sie die Zinsen fest vereinbaren möchten.

Besteht am Ende der Sollzinsbindung ein Restdarlehens­betrag, müssen Sie zu diesem Zeitpunkt die Zinsen neu vereinbaren oder das Darlehen vollständig tilgen.

Jährliche Sondertilgung:

?

Jährliche Sondertilgung

Möchten Sie neben der monatlich zu zahlenden Rate Sondertilgungen leisten?

Hier können Sie den gewünschten Betrag angeben, den Sie jährlich zusätzlich tilgen möchten.

Sondertilgungen sind bei DTW immer optional, d.h. Sie können diese leisten, müssen es aber nicht. Sondertilgungen in Höhe von 5% der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr sind bei DTW so gut wie immer kostenfrei möglich.

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Was ist eine Maklerprovision?

Die Maklerprovision, auch Maklercourtage genannt, ist ein Erfolgshonorar für die Vermittlung einer Immobilie oder eines Grundstücks.

Erst wenn es zum erfolgreichen Vertragsabschluss zwischen Käufer und Verkäufer oder zwischen einem Vermieter und Mieter kommt, erhält der Makler oder die Maklerin die Vermittlungsprovision.

Das bedeutet, dass der Auftraggeber eines Maklers beim Abschluss eines einfachen Maklervertrags noch kein Geld überweisen muss. Auf der anderen Seite ist der Makler aber auch nicht zu einer Leistungserbringung verpflichtet.

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Wer zahlt die Maklerprovision?

Seit dem Dezember 2020 müssen private Käufer einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses bundesweit nur noch maximal die Hälfte der Maklerprovision bezahlen.

Von der gesetzlichen Neuregelung profitieren Immobilienkäufer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung daher vor allem in Berlin, Hamburg, Bremen, Brandenburg, Hessen und Teilen Niedersachsens. Denn dort mussten die Käufer vor der Änderung des Maklergesetzes das Erfolgshonorar für die Immobilienvermittlung allein stemmen.

Maklerprovision: Neues Gesetz seit Ende 2020

Das neue „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ ist – wie im Gesetzesnamen erkennbar – eingegrenzt. Daher besteht die Verpflichtung zur Teilung der Maklercourtage nicht bei der Vermittlung von Grundstücken, Zwei-, Mehrfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien.

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Somit gilt: Beauftragt ein Verkäufer einen Immobilienmakler, ist er in jedem Fall zahlungspflichtig. Und vom Käufer eines Einfamilienhauses oder einer Wohnung darf er daher höchstens 50 Prozent der Maklerprovision als Kostenanteil verlangen.

Im umgekehrten Fall, also wenn der Käufer einen Makler für die Immobiliensuche beauftragt hat, gelten die gleichen Prinzipien.

Wie hoch ist die Maklerprovision?

Die Höhe der Maklerprovisionen beim Immobilienkauf variieren von Bundesland zu Bundesland. Sie schwanken daher zwischen rund 4,76 bis 7,14 Prozent des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer.

Marktübliche Maklerprovision nach Bundesländern:

Maklerprovision

Bundesland Maximal­provision Maxi­maler Anteil
für den Käufer
Baden-Württemberg: 7,14 % 3,57 %
Bayern: 7,14 % 3,57 %
Berlin: 7,14 % 3,57 %
Brandenburg: 7,14 % 3,57 %
Bremen: 5,95 % 2,98 %
Hamburg: 6,25 % 3,12 %
Hessen: 5,95 % / 7,14 % 2,98 % / 3,57 %
Mecklenburg-Vorpommern: 5,95 % 2,98 %
Niedersachsen Region A: 7,14 % 3,57 %
Niedersachsen Region B: 4,76 - 5,95 % 2,38 - 2,98 %
Nordrhein-Westfalen: 7,14 % 3,57 %
Rheinland-Pfalz: 7,14 % 3,57 %
Saarland: 7,14 % 3,57 %
Sachsen: 7,14 % 3,57 %
Sachsen-Anhalt: 7,14 % 3,57 %
Schleswig-Holstein: 7,14 % 3,57 %
Thüringen: 7,14 % 3,57 %

Alle Angaben ohne Gewähr und inklusive 19 % Mehrwertsteuer. Stand April 2022.

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Ist die Maklerprovision verhandelbar?

Maklerprovisionen sind grundsätzlich verhandelbar. Im Regelfall orientiert sich die Höhe der Maklercourtage daher an den marktüblichen Werten im jeweiligen Bundesland, in welchem sich die vermittelte Immobilie befindet.

Falls ein unverhältnismäßig hohes Maklerhonorar vereinbart wurde, kann man sich auf § 655 BGB berufen, der in solchen Fällen die Herabsetzung der Maklerprovision ermöglicht:

655 BGB „Herabsetzung des Maklerlohns“:

„Ist für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Dienstvertrags oder für die Vermittlung eines solchen Vertrags ein unverhältnismäßig hoher Maklerlohn vereinbart worden, so kann er auf Antrag des Schuldners durch Urteil auf den angemessenen Betrag herabgesetzt werden. Nach der Entrichtung des Lohnes ist die Herabsetzung ausgeschlossen.“

Wie berechnet man die Maklerprovision?

Üblicherweise ist im Maklervertrag eine Provision in Höhe eines Prozentsatzes vom Kaufpreis der Immobilie vereinbart. Die Höhe der Courtage ergibt sich also aus einer einfachen Prozentrechnung.

Beispielberechnung der Maklercourtage:

Ein beauftragter Makler vermittelt also den Verkauf eines Einfamilienhauses. Im Maklervertrag ist daher eine Provision in Höhe von sieben Prozent vereinbart. Käufer und Verkäufer der Immobilie einigen sich deshalb auf einen Kaufpreis von 300.000 Euro.

Somit liegt die Maklerprovision bei 300.000 Euro x 7,0 % = 21.000 Euro.

Aufgrund der gesetzlichen Halbierungspflicht der Maklerkosten muss der Käufer davon maximal 10.500 Euro zahlen.

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Welche Rolle spielt die Maklerprovision bei der Immobilien­finan­zierung?

Wenn Sie einen Immobilienerwerb mit einem Baudarlehen finanzieren möchten, sollten Sie die Maklerkosten sowie alle weiteren Kaufnebenkosten im Vorfeld der Baufinanzierung mit einkalkulieren.

Bei einer Immobilien­finan­zierung können die Zusatzkosten beim Immobilienkauf eventuell eine Hürde für den Darlehensnehmer darstellen. Denn viele Banken verlangen, dass mindestens die Kaufnebenkosten durch den Eigenkapitalanteil des Darlehensnehmers gedeckt werden müssen.

Wenn man alternativ ein Baudarlehen mit Vollfinanzierung des Kaufpreises und der Kaufnebenkosten abschließen möchte, ist dies mit Nachteilen wie einem höheren Sollzinssatz und längerer Laufzeit der Immobilien­finan­zierung verbunden, was den Gesamtaufwand für die Baufinanzierung deutlich erhöht.

Kaufnebenkosten beim Immobilienerwerb:

Neben dem Kostenanteil bei der Maklerprovision zählen zu den weiteren Nebenkosten beim Hauskauf vor allem noch die Grunderwerbsteuer sowie die Gebühren für den Notar und das Grundbuchamt. Zusammen summieren sich diese Kosten also auf rund 15 bis 20 Prozent des Kaufpreises auf. Das bedeutet, dass bei Immobilienobjekten im Wert von Hunderttausenden Euro die Nebenkosten für Makler, Fiskus, Notar und Grundbuchamt also rasch einen fünfstelligen Betrag erreichen.

Hier können Sie Ihre Notar- und Grundbuchkosten berechnen

Wann ist die Maklerprovision fällig?

Gemäß dem neuen Maklergesetz wird die Maklerprovision erst dann fällig, wenn der Immobilien-Kaufvertrag geschlossen wurde.

Des Weiteren ist der Käufer seit Dezember 2020 zur Zahlung seines Anteils an den Maklerkosten auch erst dann verpflichtet, wenn der Verkäufer nachweist, dass er seinen Kostenpart bereits überwiesen hat.

Falls der Käufer den Makler mit der Immobiliensuche beauftragt hatte, gilt das Gleiche auch umgekehrt.

Expertentipp

DTW-Baufinanzierungsrechner kalkuliert Maklerprovision ein

Unser Tilgungsrechner bietet Ihnen in der erweiterten Version die Berücksichtigung der Kaufnebenkosten bei der Berechnung Ihres Baudarlehens an.

Nachdem Sie die Postleitzahl des Immobilienstandorts in die Rechnermaske eingetragen haben, zeigt Ihnen der Rechner den marktüblichen Maklerkostenanteil in Prozent an, den Sie als Käufer maximal zahlen müssen.

Auch die anfallende Grunderwerbsteuer sowie die Notar- und Grundbuchkosten fließen in die Berechnung der Immobilienfinanzierung ein. Alle ermittelten Daten und Werte finden Sie in der übersichtlichen Zusammenfassung: Rechenergebnis im Detail.

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