Kaufvertrag
Der Kaufvertrag beim Erwerb einer Immobilie legt die Rechte und Pflichten des Käufers und Verkäufers fest. Die elementarsten Verpflichtungen sind die Eigentumsübergabe und die Kaufpreiszahlung des Käufers. Vor der Vertragsunterzeichnung sollte die Immobilienfinanzierung schon feststehen, denn beim Immobilienkauf gibt es kein Widerrufsrecht. Der Kaufvertrag ist von einem Notar zu erstellen und zu beurkunden. Erst mit der Beurkundung wird er bindend und die Inhalte sind verpflichtend einzuhalten.
Wichtig zu wissen ist, dass der Notar nicht dazu berufen ist, die Parteien auf mögliche unvorteilhafte Klauseln im Kaufvertrag hinzuweisen. Er hat vielmehr die Aufgabe, alle Beteiligten neutral über die rechtlichen Pflichten und deren Tragweite aufzuklären.
Rolle des Notars beim Kaufvertrag
Neben der Gestaltung des Kaufvertrags hat der Notar eine ganze Reihe von weiteren Verpflichtungen, die mit dem Kauf einer Immobilie einher gehen.
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- Der Notar muss zuerst klären, ob alle rechtlichen Voraussetzungen für die Unterzeichnung gegeben sind. Er hat Einsicht in das Grundbuch, um die derzeitigen Eigentumsverhältnisse zu überprüfen. Aus dem Grundbuch wird ersichtlich, ob Belastungen vorliegen, die bei der Abwicklung des Kaufvertrages berücksichtigt oder gelöscht werden müssen. Denn Lasten und Beschränkungen sind bei einem Immobilienkauf zu übernehmen. Außerdem veranlasst er die Auflassungsvormerkung im Grundbuch, die dem Käufer den Erwerb zusichert.
- Nach der Prüfung setzt der Notar den entsprechenden Kaufvertrag auf. Dieser kann neben den gesetzlich geregelten Punkten auch individuelle Absprachen beinhalten. Der Vertragsentwurf ist den Parteien rechtzeitig vor dem Termin zur Unterzeichnung vorzulegen. Alle Beteiligten sollten sich daraufhin Zeit nehmen, um den Vertrag zu prüfen. Bei Fragen oder Änderungswünschen ist dann ausreichend Zeit, um diese vorzunehmen.
- Beim entscheidenden Termin der Vertragsunterzeichnung hat der Notar die Pflicht, die Anwesenheit und Legitimation aller Beteiligten zu überprüfen. Anschließend liest er den gesamten Vertrag laut vor. Während der Verlesung wird der rechtliche Inhalt erklärt. Dabei können noch vorhandene Unklarheiten oder kleine Änderungswünsche angesprochen werden. Wird der Vertrag nicht laut vorgelesen, ist er unwirksam. Wenn alle mit dem vorliegenden Vertrag einverstanden sind, wird er im Beisein des Notars von allen Beteiligten unterschrieben.
- Nach der Vertragsunterzeichnung hat der Notar noch weiteren Verpflichtungen nachzugehen. Er meldet den Vertrag der Grunderwerbsteuerstelle beim Finanzamt. Außerdem kümmert er sich um die Löschungsunterlagen, falls Grundschulden vorhanden sind. Zudem ist er verantwortlich für die Eintragung der Vormerkung, die das Objekt für den Käufer nachweislich reserviert. Wenn es dann keine rechtlichen Hindernisse mehr gibt, ist der Kaufpreis fällig. Nach dem Geldeingang veranlasst der Notar die Umschreibung im Grundbuch. Erst mit ihr wird der Käufer tatsächlich Eigentümer der Immobile.
Inhalte des Kaufvertrages
Aufgrund seiner Verantwortung für die Gestaltung des Immobilienkaufvertrags ist der Notar verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass keinerlei Probleme oder Missverständnisse entstehen. Über individuelle Absprachen zwischen dem Käufer und Verkäufer muss der Notar frühzeitig informiert werden, damit er diese im Vertrag einbringen kann. So kann beispielsweise die Übergabe vertraglich festlegt sein oder gegebenenfalls der zuvor vereinbarte Kauf des Inventars.
Auf der ersten Seite des Kaufvertrags sind immer sowohl die beteiligten Personen und deren Legitimationsdaten als auch der Kaufgegenstand mit den Daten im Grundbuch zu nennen. Beim Kauf einer Wohnung wird zudem die Teilungserklärung mit aufgenommen. Dies sind die wichtigsten Bestandteile eines Kaufvertrages, welche beide Vertragsparteien stets sehr genau prüfen sollten.
Auf den folgenden Vertragsseiten stehen die weiteren detaillierteren Inhalte. Dazu gehören Informationen über das Objekt, welche den Zustand und die Austattung beschreiben. Die Haftung und Gewährleistung werden hier ebenso geregelt wie eventuell anfallende Maklerprovisionen. Außerdem beinhaltet der Kaufvertrag den Kaufpreis inklusive aller Zahlungsmodalitäten und den Übergabetermin.