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Berechneter Zins

2,89
%
Effektiver Jahreszins
Stand: 01.10.2024
Annahmen Zinssatz
5 Jahre
10 Jahre
15 Jahre
20 Jahre
30 Jahre
10 Jahre
Sollzinsbindung
 
0
Monatliche Rate
2,85%
Gebundener
Sollzinssatz
0
Restdarlehen
(nach 10 Jahren)
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Rechenergebnis im Detail

Objektwert bzw. Kaufpreis der Immobilie
Beleihungswert
Nettodarlehensbetrag
Beleihungsauslauf
Sollzinsbindung
Anzahl der Raten während der Sollzinsbindung
Gebundener Sollzinssatz (fester Zinssatz)
Anfängliche Tilgung
Monatliche Rate (Annuität, zu Beginn)
Effektiver Jahreszins
Restdarlehen am Ende der Sollzinsbindung
Tilgungsleistung bis Ende der Sollzinsbindung
Zinsaufwand bis Ende der Sollzinsbindung
Jährliche Sondertilgung während der Sollzinsbindung
Angenommener Sollzinssatz nach Ende der Sollzinsbindung
Vertragslaufzeit (kalkulatorisch) *
Zu zahlender Gesamtbetrag (kalkulatorisch)

Repräsentatives Beispiel. Es handelt sich um ein Immobiliar-Verbraucher­dar­lehen, das durch ein Grundpfandrecht oder eine Real­last besichert wird. Die Kondition gilt bis zu des Beleihungs­wertes einer selbst genutzten Immobilie und ist freiblei­bend zum Stand 03.10.2024. Die Kredit­ver­gabe ist vorbehaltlich einer positiven Bonitäts- und Objekt­wert­prüfung. Zusätzlich fallen Kosten im Zusam­menhang mit der Bestellung der Grund­schulden an, wie Notarkosten, Kosten der Sicherheiten­bestel­lung (z.B. für das Grund­buch­amt), Gebäude­ver­sich­erung sowie weitere Kosten, die momentan noch nicht bekannt sind. Diese erhöhen eventuell den effektiven Jahreszins. Vermittler: DTW GmbH, Q5, 14-22, 68161 Mannheim

* Nach Ende der Sollzinsbindung können Sie den Darlehensgeber ohne Zahlung einer Vorfälligkeits­entschä­digung wechseln. Nach 10 Jahren Darlehenslaufzeit besteht ein gesetz­liches Sonderkündigungsrecht. Unter der Annahme, dass der Zinssatz nach Ende der Sollzinsbindung bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens unverändert bleibt, ist der Nettodarlehensbetrag nach vollständig getilgt.

A
AblösungAbnahmeverpflichtungAbtretung einer GrundschuldAmortisationAmtlicher LageplanAnfängliche TilgungAnnuitätAnnuitätendarlehenArbeitnehmersparzulageAuflassungAuflassungsvormerkungAusbauhausAußenanlagenAuszahlungsvoraussetzungen
B
BauantragBaubeschreibungBaudarlehenBauerwartungslandBaufinanzierungBaufortschrittBaugeldBaugenehmigungBauherren-HaftpflichtversicherungBaukreditBaulandBaulastBaulastenverzeichnisBauleistungsversicherungBaunebenkostenBauspardarlehenBausparvertragBauträgerBauträgermodellBauwertBauzinsenBearbeitungsgebührBebauungsplanBeleihungBeleihungsauslaufBeleihungsgrenzeBeleihungsobjektBeleihungswertBereitstellungszinsenBodenrichtwertBodenwertBonitätBriefgrundschuldBruttodarlehensbetragBuchgrundschuldBürgschaft
C
Cap-Darlehen
D
DarlehensbedingungenDarlehensgeberDarlehensnehmerDarlehensvertragDarlehenszinsenDisagio
E
Effektiver JahreszinsEigenkapitalEigenleistungEigennutzungEigentümergemeinschaftEigentümerversammlungEinkommensnachweiseEndfälliges Darlehen (Festdarlehen)EnergieausweisEnergieeffizienzEnergieeffizienz-ExperteEnergieeinsparverordnung (EnEV)ErbbaurechtErbpachtErschließungskostenErtragswertErtragswertverfahrenESIS Merkblatt
F
FertighausFestdarlehenFeuerrohbauversicherungFinanzierungsplanFlurkarteFlurstückForderungsverkaufForward-AufschlagFremdkapital
G
GebäudeenergiegesetzGrundbuchGrundbuchauszugGrunderwerbsteuerGrundflächenzahlGrundpfandrechtGrundschuldGrundschuldbestellungGrundschuldbestellungsurkundeGrundschuldzinsGrundstück
H
Haus- und GrundbesitzerhaftpflichtversicherungHauskreditHausratversicherungHerstellungskostenHypothekHypothekenbankHypothekendarlehenHypothekenmaklerHypothekenzinsen
I
ImmobilieImmobilienkreditImmobilienmaklerInstandhaltungskostenInstandhaltungsrücklage
J
Jahres-PrimärenergiebedarfJahresleistung
L
LaufzeitLöschungsbewilligung
M
Makler- und BauträgerverordnungMaklerprovisionMonatliche Rate / MonatsrateMuskelhypothek
N
NachrangfinanzierungNegativbescheidNegativbescheinigungNegativerklärungNettodarlehensbetragNichtabnahmeentschädigungNiedrigenergiehausNießbrauchNominalzinsNotarbestätigung
O
ObjektObjektwertÖffentliche Förderung des WohnungsbausOrdentliches Kündigungsrecht nach § 489 BGB
P
Prolongation
R
RangrücktrittRangstelleRenovierungskreditRestdarlehenRestschuldRisikobegrenzungsgesetzRückauflassungsvormerkungRückzahlungsrate
S
SachwertSachwertverfahrenSanierungskreditSchätzgebührenSchätzkostenSchätzungSchufaSchuldnertauschSchuldübernahmeSicherheitenSicherungszweckerklärungSollzinsSollzinsbindungSollzinssatzSondertilgung
T
TeilauszahlungTeilauszahlungszuschlagTeilbaugenehmigungTeilungserklärungTeilvalutierungszuschlagTilgungTilgungsaussetzungTilgungsdarlehenTilgungsfreie JahreTilgungshypothekTilgungsplanTilgungssatzTilgungsverrechnungTransmissionswärmeverlust nach EnEVTreuhandzahlung
U
Umbaute RaumUnbedenklichkeitsbescheinigung
V
VerkaufswertVerkehrswertVertragslaufzeitVollfinanzierungVolltilgerdarlehenVorfälligkeitsentschädigungVorkaufsrechtVorlastVorvertragliche Informationen
W
WegerechtWerbungskostenWertermittlungWertgutachtenWiderrufsbelehrungWiderrufsfristWohnflächeWohngebäudeversicherungWohnimmobilienkreditrichtlinieWohnrechtWohnungsbauprämieWohnungseigentumsgesetzWohnwirtschaftliche Zwecke
Z
ZinsänderungsrisikoZinsanpassungZinsbindungZinsbindungsfristZinsfestschreibungZinssatzZinsstrukturkurveZusatzsicherheitenZuteilungZwangsversteigerungZwangsvollstreckungZweckbestimmungserklärungZweckerklärungZweckgebundenZwischenfinanzierung
Sascha Neumann, Author bei DTW
Beitrag von Sascha Neumann aktualisiert am 11.07.2024

Kaufvertrag

Der Kaufvertrag beim Erwerb einer Immobilie legt die Rechte und Pflichten des Käufers und Verkäufers fest. Die elementarsten Verpflichtungen sind die Eigentumsübergabe und die Kaufpreiszahlung des Käufers. Vor der Vertragsunterzeichnung sollte die Immobilien­finan­zierung schon feststehen, denn beim Immobilienkauf gibt es kein Widerrufsrecht. Der Kaufvertrag ist von einem Notar zu erstellen und zu beurkunden. Erst mit der Beurkundung wird er bindend und die Inhalte sind verpflichtend einzuhalten.

Wichtig zu wissen ist, dass der Notar nicht dazu berufen ist, die Parteien auf mögliche unvorteilhafte Klauseln im Kaufvertrag hinzuweisen. Er hat vielmehr die Aufgabe, alle Beteiligten neutral über die rechtlichen Pflichten und deren Tragweite aufzuklären.

Rolle des Notars beim Kaufvertrag

Neben der Gestaltung des Kaufvertrags hat der Notar eine ganze Reihe von weiteren Verpflichtungen, die mit dem Kauf einer Immobilie einher gehen.

    1. Der Notar muss zuerst klären, ob alle rechtlichen Voraussetzungen für die Unterzeichnung gegeben sind. Er hat Einsicht in das Grundbuch, um die derzeitigen Eigentumsverhältnisse zu überprüfen. Aus dem Grundbuch wird ersichtlich, ob Belastungen vorliegen, die bei der Abwicklung des Kaufvertrages berücksichtigt oder gelöscht werden müssen. Denn Lasten und Beschränkungen sind bei einem Immobilienkauf zu übernehmen. Außerdem veranlasst er die Auflassungs­vormerkung im Grundbuch, die dem Käufer den Erwerb zusichert.
    2. Nach der Prüfung setzt der Notar den entsprechenden Kaufvertrag auf. Dieser kann neben den gesetzlich geregelten Punkten auch individuelle Absprachen beinhalten. Der Vertragsentwurf ist den Parteien rechtzeitig vor dem Termin zur Unterzeichnung vorzulegen. Alle Beteiligten sollten sich daraufhin Zeit nehmen, um den Vertrag zu prüfen. Bei Fragen oder Änderungswünschen ist dann ausreichend Zeit, um diese vorzunehmen.
    3. Beim entscheidenden Termin der Vertragsunterzeichnung hat der Notar die Pflicht, die Anwesenheit und Legitimation aller Beteiligten zu überprüfen. Anschließend liest er den gesamten Vertrag laut vor. Während der Verlesung wird der rechtliche Inhalt erklärt. Dabei können noch vorhandene Unklarheiten oder kleine Änderungswünsche angesprochen werden. Wird der Vertrag nicht laut vorgelesen, ist er unwirksam. Wenn alle mit dem vorliegenden Vertrag einverstanden sind, wird er im Beisein des Notars von allen Beteiligten unterschrieben.
    4. Nach der Vertragsunterzeichnung hat der Notar noch weiteren Verpflichtungen nachzugehen. Er meldet den Vertrag der Grunderwerbsteuerstelle beim Finanzamt. Außerdem kümmert er sich um die Löschungsunterlagen, falls  Grundschulden vorhanden sind. Zudem ist er verantwortlich für die Eintragung der Vormerkung, die das Objekt für den Käufer nachweislich reserviert. Wenn es dann keine rechtlichen Hindernisse mehr gibt, ist der Kaufpreis fällig. Nach dem Geldeingang veranlasst der Notar die Umschreibung im Grundbuch. Erst mit ihr wird der Käufer tatsächlich Eigentümer der Immobile.

Inhalte des Kaufvertrages

Aufgrund seiner Verantwortung für die Gestaltung des Immobilienkaufvertrags ist der Notar verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass keinerlei Probleme oder Missverständnisse entstehen. Über individuelle Absprachen zwischen dem Käufer und Verkäufer muss der Notar frühzeitig informiert werden, damit er diese im Vertrag einbringen kann. So kann beispielsweise die Übergabe vertraglich festlegt sein oder gegebenenfalls der zuvor vereinbarte Kauf des Inventars.

Auf der ersten Seite des Kaufvertrags sind immer sowohl die beteiligten Personen und deren Legitimationsdaten als auch der Kaufgegenstand mit den Daten im Grundbuch zu nennen. Beim Kauf einer Wohnung wird zudem die Teilungserklärung mit aufgenommen. Dies sind die wichtigsten Bestandteile eines Kaufvertrages, welche beide Vertragsparteien stets sehr genau  prüfen sollten.

Auf den folgenden Vertragsseiten stehen die weiteren detaillierteren Inhalte. Dazu gehören Informationen über das Objekt, welche den Zustand und die Austattung beschreiben. Die Haftung und Gewährleistung werden hier ebenso geregelt wie eventuell anfallende Maklerprovisionen. Außerdem beinhaltet der Kaufvertrag den Kaufpreis inklusive aller Zahlungsmodalitäten und den Übergabetermin.

Baufinanzierungsrechner

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Objektwert

Bitte geben Sie hier den Kaufpreis der Immobilie ohne Kaufnebenkosten (Grunderwerbssteuer, Notar, Grundbuchamt, Makler), die angemessenen Herstellungkosten des Objekts (Grundstück, Baukosten, Baunebenkosten) oder den geschätzten aktuellen Wert Ihrer Immobilie ein.

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Nettodarlehensbetrag

Bitte geben Sie hier den gewünschten Nettodarlehens­betrag ein. Dies ist der Betrag, auf den die Zinsen berechnet werden und den Sie über die Gesamtlaufzeit des Darlehens tilgen.

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Anfängliche Tilgung, Monatsrate oder Volltilgung

Wählen Sie zwischen der Eingabe von Anfängliche Tilgung in %, Monatliche Rate in € oder Volltilgung.

Um die Höhe Ihrer Tilgungsleistung zu berechnen, geben Sie den anfänglichen Tilgungssatz, z.B. 3%, ein oder geben Sie die gewünschte monatliche Rate in Euro an.

Bei der Auswahl von Volltilgung wird die monatliche Rate so berechnet, daß das Darlehen innerhalb der Sollzinsbindung vollständig getilgt wird.

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Sollzinsbindung

Geben Sie hier den Zeitraum ein, für den Sie die Zinsen fest vereinbaren möchten.

Besteht am Ende der Sollzinsbindung ein Restdarlehens­betrag, müssen Sie zu diesem Zeitpunkt die Zinsen neu vereinbaren oder das Darlehen vollständig tilgen.

Jährliche Sondertilgung:

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Jährliche Sondertilgung

Möchten Sie neben der monatlich zu zahlenden Rate Sondertilgungen leisten?

Hier können Sie den gewünschten Betrag angeben, den Sie jährlich zusätzlich tilgen möchten.

Sondertilgungen sind bei DTW immer optional, d.h. Sie können diese leisten, müssen es aber nicht. Sondertilgungen in Höhe von 5% der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr sind bei DTW so gut wie immer kostenfrei möglich.

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