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Katasteramt

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Gezahlte Raten
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Berechneter Zins

2,97
%
Effektiver Jahreszins
Stand: 18.04.2024
Annahmen Zinssatz
5 Jahre
10 Jahre
15 Jahre
20 Jahre
30 Jahre
10 Jahre
Sollzinsbindung
 
0
Monatliche Rate
2,93%
Gebundener
Sollzinssatz
0
Restdarlehen
(nach 10 Jahren)
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Rechenergebnis im Detail

Objektwert bzw. Kaufpreis der Immobilie
Beleihungswert
Nettodarlehensbetrag
Beleihungsauslauf
Sollzinsbindung
Anzahl der Raten während der Sollzinsbindung
Gebundener Sollzinssatz (fester Zinssatz)
Anfängliche Tilgung
Monatliche Rate (Annuität, zu Beginn)
Effektiver Jahreszins
Restdarlehen am Ende der Sollzinsbindung
Tilgungsleistung bis Ende der Sollzinsbindung
Zinsaufwand bis Ende der Sollzinsbindung
Jährliche Sondertilgung während der Sollzinsbindung
Angenommener Sollzinssatz nach Ende der Sollzinsbindung
Vertragslaufzeit (kalkulatorisch) *
Zu zahlender Gesamtbetrag (kalkulatorisch)

Repräsentatives Beispiel. Es handelt sich um ein Immobiliar-Verbraucher­dar­lehen, das durch ein Grundpfandrecht oder eine Real­last besichert wird. Die Kondition gilt bis zu des Beleihungs­wertes einer selbst genutzten Immobilie und ist freiblei­bend zum Stand 19.04.2024. Die Kredit­ver­gabe ist vorbehaltlich einer positiven Bonitäts- und Objekt­wert­prüfung. Zusätzlich fallen Kosten im Zusam­menhang mit der Bestellung der Grund­schulden an, wie Notarkosten, Kosten der Sicherheiten­bestel­lung (z.B. für das Grund­buch­amt), Gebäude­ver­sich­erung sowie weitere Kosten, die momentan noch nicht bekannt sind. Diese erhöhen eventuell den effektiven Jahreszins. Vermittler: DTW GmbH, Q5, 14-22, 68161 Mannheim

* Nach Ende der Sollzinsbindung können Sie den Darlehensgeber ohne Zahlung einer Vorfälligkeits­entschä­digung wechseln. Nach 10 Jahren Darlehenslaufzeit besteht ein gesetz­liches Sonderkündigungsrecht. Unter der Annahme, dass der Zinssatz nach Ende der Sollzinsbindung bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens unverändert bleibt, ist der Nettodarlehensbetrag nach vollständig getilgt.

A
AblösungAbnahmeverpflichtungAbtretung einer GrundschuldAmortisationAmtlicher LageplanAnfängliche TilgungAnnuitätAnnuitätendarlehenArbeitnehmersparzulageAuflassungAuflassungsvormerkungAusbauhausAußenanlagenAuszahlungsvoraussetzungen
B
BauantragBaubeschreibungBaudarlehenBauerwartungslandBaufinanzierungBaufortschrittBaugeldBaugenehmigungBauherren-HaftpflichtversicherungBaukreditBaulandBaulastBaulastenverzeichnisBauleistungsversicherungBaunebenkostenBauspardarlehenBausparvertragBauträgerBauträgermodellBauwertBauzinsenBearbeitungsgebührBebauungsplanBeleihungBeleihungsauslaufBeleihungsgrenzeBeleihungsobjektBeleihungswertBereitstellungszinsenBodenrichtwertBodenwertBonitätBriefgrundschuldBruttodarlehensbetragBuchgrundschuldBürgschaft
C
Cap-Darlehen
D
DarlehensbedingungenDarlehensgeberDarlehensnehmerDarlehensvertragDarlehenszinsenDisagio
E
Effektiver JahreszinsEigenkapitalEigenleistungEigennutzungEigentümergemeinschaftEigentümerversammlungEinkommensnachweiseEndfälliges Darlehen (Festdarlehen)EnergieausweisEnergieeffizienzEnergieeffizienz-ExperteEnergieeinsparverordnung (EnEV)ErbbaurechtErbpachtErschließungskostenErtragswertErtragswertverfahrenESIS Merkblatt
F
FertighausFestdarlehenFeuerrohbauversicherungFinanzierungsplanFlurkarteFlurstückForderungsverkaufForward-AufschlagFremdkapital
G
GebäudeenergiegesetzGrundbuchGrundbuchauszugGrunderwerbsteuerGrundflächenzahlGrundpfandrechtGrundschuldGrundschuldbestellungGrundschuldbestellungsurkundeGrundschuldzinsGrundstück
H
Haus- und GrundbesitzerhaftpflichtversicherungHauskreditHausratversicherungHerstellungskostenHypothekHypothekenbankHypothekendarlehenHypothekenmaklerHypothekenzinsen
I
ImmobilieImmobilienkreditImmobilienmaklerInstandhaltungskostenInstandhaltungsrücklage
J
Jahres-PrimärenergiebedarfJahresleistung
L
LaufzeitLöschungsbewilligung
M
Makler- und BauträgerverordnungMaklerprovisionMonatliche Rate / MonatsrateMuskelhypothek
N
NachrangfinanzierungNegativbescheidNegativbescheinigungNegativerklärungNettodarlehensbetragNichtabnahmeentschädigungNiedrigenergiehausNießbrauchNominalzinsNotarbestätigung
O
ObjektObjektwertÖffentliche Förderung des WohnungsbausOrdentliches Kündigungsrecht nach § 489 BGB
P
Prolongation
R
RangrücktrittRangstelleRenovierungskreditRestdarlehenRestschuldRisikobegrenzungsgesetzRückauflassungsvormerkungRückzahlungsrate
S
SachwertSachwertverfahrenSanierungskreditSchätzgebührenSchätzkostenSchätzungSchufaSchuldnertauschSchuldübernahmeSicherheitenSicherungszweckerklärungSollzinsSollzinsbindungSollzinssatzSondertilgung
T
TeilauszahlungTeilauszahlungszuschlagTeilbaugenehmigungTeilungserklärungTeilvalutierungszuschlagTilgungTilgungsaussetzungTilgungsdarlehenTilgungsfreie JahreTilgungshypothekTilgungsplanTilgungssatzTilgungsverrechnungTransmissionswärmeverlust nach EnEVTreuhandzahlung
U
Umbaute RaumUnbedenklichkeitsbescheinigung
V
VerkaufswertVerkehrswertVertragslaufzeitVollfinanzierungVolltilgerdarlehenVorfälligkeitsentschädigungVorkaufsrechtVorlastVorvertragliche Informationen
W
WegerechtWerbungskostenWertermittlungWertgutachtenWiderrufsbelehrungWiderrufsfristWohnflächeWohngebäudeversicherungWohnimmobilienkreditrichtlinieWohnrechtWohnungsbauprämieWohnungseigentumsgesetzWohnwirtschaftliche Zwecke
Z
ZinsänderungsrisikoZinsanpassungZinsbindungZinsbindungsfristZinsfestschreibungZinssatzZinsstrukturkurveZusatzsicherheitenZuteilungZwangsversteigerungZwangsvollstreckungZweckbestimmungserklärungZweckerklärungZweckgebundenZwischenfinanzierung

Katasteramt in Kürze:

  • Das Katasteramt ist für Vermessung und Kartierung von Grundstücken zuständig.
  • Die Katasterämter in Deutschland führen das Liegenschaftsbuch.
  • Im Liegenschaftsbuch sind die geografische Lage und Größe von Grundstücken, ihre Bezeichnung, Flurstücknummer und die Art der Grundstücksnutzung festgehalten.
  • Beim Katasteramt erhalten Sie den Lageplan und die Flurkarte für ein Grundstück.
  • Lageplan und Flurkarte benötigen Sie für das Baugesuch bei Bauvorhaben und für Baufinanzierungen.
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Silke Herrmann, Author bei DTW
Beitrag von Silke Herrmann aktualisiert am 23.10.2023

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Objektwert

Bitte geben Sie hier den Kaufpreis der Immobilie ohne Kaufnebenkosten (Grunderwerbssteuer, Notar, Grundbuchamt, Makler), die angemessenen Herstellungkosten des Objekts (Grundstück, Baukosten, Baunebenkosten) oder den geschätzten aktuellen Wert Ihrer Immobilie ein.

?

Nettodarlehensbetrag

Bitte geben Sie hier den gewünschten Nettodarlehens­betrag ein. Dies ist der Betrag, auf den die Zinsen berechnet werden und den Sie über die Gesamtlaufzeit des Darlehens tilgen.

%
?

Anfängliche Tilgung, Monatsrate oder Volltilgung

Wählen Sie zwischen der Eingabe von Anfängliche Tilgung in %, Monatliche Rate in € oder Volltilgung.

Um die Höhe Ihrer Tilgungsleistung zu berechnen, geben Sie den anfänglichen Tilgungssatz, z.B. 3%, ein oder geben Sie die gewünschte monatliche Rate in Euro an.

Bei der Auswahl von Volltilgung wird die monatliche Rate so berechnet, daß das Darlehen innerhalb der Sollzinsbindung vollständig getilgt wird.

?

Sollzinsbindung

Geben Sie hier den Zeitraum ein, für den Sie die Zinsen fest vereinbaren möchten.

Besteht am Ende der Sollzinsbindung ein Restdarlehens­betrag, müssen Sie zu diesem Zeitpunkt die Zinsen neu vereinbaren oder das Darlehen vollständig tilgen.

Jährliche Sondertilgung:

?

Jährliche Sondertilgung

Möchten Sie neben der monatlich zu zahlenden Rate Sondertilgungen leisten?

Hier können Sie den gewünschten Betrag angeben, den Sie jährlich zusätzlich tilgen möchten.

Sondertilgungen sind bei DTW immer optional, d.h. Sie können diese leisten, müssen es aber nicht. Sondertilgungen in Höhe von 5% der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr sind bei DTW so gut wie immer kostenfrei möglich.

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Was ist das Katasteramt?

Katasterämter sind in Deutschland für die Vermessung und Kartierung von Grundstücken zuständig. Dazu gehört das Führen des sogenannten Liegenschaftsbuchs. In ihm sind unter anderem die geografische Lage und Größe von Grundstücken, ihre Bezeichnung inklusive Flurstücknummer und die Art der Grundstücksnutzung festgehalten.

Die Katasterämter sind auf der Ebene von Städten und Gemeinden (kommunal) oder den Bundesländern (staatlich) tätig, wobei die Festlegung der Aufgaben des Katasteramts in den Hoheitsbereich der Bundesländer fällt. Daher gibt es in Bezug auf die Katasterämter keine bundesweit einheitlichen Regelungen.

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Wie werden Katasterämter noch genannt?

Bei den Benennungen der Katasterämter herrscht in der Bundesrepublik ebenfalls keine Einheitlichkeit. Denn einige Bundesländer haben ihren Behörden modernere Namen gegeben.

So findet man daher als Synonym für Katasteramt auch folgende Bezeichnungen:

  • "Vermessungsamt"
  • "Vermessungs- und Katasteramt"
  • "Amt für Bodenmanagement"
  • Behördennamen in Kombination mit den Worten "Geodäsie" oder "Geoinformation".

In Mannheim, zum Beispiel, heißt das Katasteramt "Fachbereich Geoinformation und Vermessung". Ganz ähnlich klingt es auch in Niedersaschen: „Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN)“.

Der Begriff „Kataster“ wird übrigens gleichbedeutend verwendet wie "Liegenschaft" und "Flurstück". Somit entspricht eine Flurstückvermessung also einer Liegenschafts- oder Katastervermessung.

Was ist der Unterschied zwischen Katasteramt und Grundbuchamt?

Beide Behörden führen amtliche Verzeichnisse von Grundstücken im Sinne der deutschen Grundbuchordnung (GBO). Beim Grundbuchamt ist es das Grundbuch, in dem die rechtlichen Verhältnisse an Grundstücken festgehalten sind.

Demgegenüber werden im Liegenschaftsbuch des Katasteramts die tatsächlichen Verhältnisse der Grundstücke dargestellt, also die geografische Lage, die Größe, die Abgrenzung, die Nutzung, die Gebäude und dergleichen.

Das bedeutet zum Beispiel: Wenn sich zwei Nachbarn über den Grenzverlauf zwischen ihren Grundstücken streiten, dann kann das Katasteramt hierüber Klarheit herstellen. Sind hingegen Streitigkeiten über die Eigentumsverhältnisse an einer Immobilie aufzuklären, dann wendet man sich an das zuständige Grundbuchamt.

Beide Ämter, Grundbuchamt und Katasteramt, sind wichtige Anlaufstellen, um die Unterlagen zu erhalten, die man bei einer Baufinanzierung für einen Immobilienkauf oder für einen Neubau benötigt.

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Welche erforderlichen Unterlagen für ein Baudarlehen bekomme ich beim Katasteramt?

Bauherren und Baufinanzierer können beim Katasteramt folgende erforderlichen Unterlagen für die Immobilien­finan­zierung für einen Neubau anfordern:

  • Lageplan für das Baugesuch
  • Flurkarte (auch „Liegenschaftskarte“ oder „Katasterkarte“ genannt)
  • Auszug aus dem Liegenschaftsbuch

Die Informationen aus den Unterlagen des Katasteramts ziehen die Darlehensgeber für die Objektbewertung bei einer Baufinanzierung heran.

Was steht in einem Katasterauszug?

Der Auszug aus dem Liegenschaftsbuch des Katasteramts enthält folgende Informationen über ein konkretes Grundstück:

  • die Bezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücknummer)
  • die geografische Lage des Grundstückes
  • die Auflistung der baulichen Anlagen und Liegenschaften
  • die Art und Weise, wie das Grundstück genutzt wird
  • die Größe des Grundstückes
  • die Grundstückseigentümer

Was zeigt eine Liegenschaftskarte?

Die Liegenschaftskarte bzw. Katasterkarte oder Flurkarte ist eine maßstabsgetreue, grafische Darstellung aller Flurstücke (= Liegenschaften, Kataster) in Deutschland.

Die Karte besitzt eine hohe amtliche und rechtliche Bedeutung im Zusammenhang mit dem Eigentum an Grund und Boden oder mit grundstücksgleichen Rechten wie dem Erbbaurecht. Denn sie belegt zum einen die Existenz von Grundstücken, zum anderen wird auf ihrer Grundlage die Grundsteuer berechnet. Des weiteren benötigen Grundstückseigentümer beziehungsweise Erbbauberechtigte bei einem Neubauvorhaben die Flurkarte für den Bauantrag.

Wo bekomme ich die Flurkarte her?

Eine Flurkarte beziehungsweise Liegenschaftskarte kann jeder beim zuständigen Katasteramt beantragen. Auch über Baugeldvermittler wie DTW | Immobilien­finan­zierung können Sie die Flurkarte für ein Grundstück bestellen.

Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot zur Bestellung Ihrer Flurkarte.

Da in Deutschland alle Flurkarten digitalisiert wurden, können sie vom Katasteramt in verschiedenen Maßstäben ausgegeben und ausgedruckt werden. Zudem ist auch die Online-Bestellung der amtlichen Flurkarte dank elektronischer Abrufverfahren im Internet möglich.

Die digitalisierten Katasterkarten heißen in fast ganz Deutschland nunmehr „Automatisierte Liegenschaftskarte“ (ALK). Nur in Bayern läuft sie unter der Bezeichnung „Digitale Flurkarte“ (DFK).

Was kostet das Ausstellen einer Flurkarte?

Die Gebühren beim Katasteramt für das Ausstellen einer Flurkarte variieren von Bundesland zu Bundesland. Außerdem spielt auch die gewünschte Art und Größe der Liegenschaftskarte beim Preis eine Rolle. Üblicherweise liegen daher die Kosten für eine Flurkarte zwischen 12 und 60 Euro.

Über DTW | Immobilien­finan­zierung können Sie ein Angebot für die Bestellung der Flurkarte über ein elektronisches Abrufverfahren anfordern.
Falls Sie innerhalb von drei Monaten nach der Online-Bestellung der Flurkarte Ihre Immobilien­finan­zierung über uns abschließen, übernehmen wir die Gebühren für den Service.

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Welches Katasteramt ist für mich zuständig?

Die Zuständigkeit des Katasteramts hängt immer von der Lage des betreffenden Grundstücks ab.

Hierbei gilt es eben zu beachten, dass es in Deutschland sowohl kommunale Katasterämter als auch Vermessungsämter auf Landkreis-Ebene und Katasterämter auf der Bundesland-Ebene.

Welche Aufgaben hat ein Katasteramt?

Das Führen des Liegenschaftsbuchs gehört zur Kernaufgabe der Katasterämter in Deutschland.

Neben der wichtigsten Aufgabe, das Liegenschaftsbuch zu führen, zählen die Katastervermessung und die Kartografie noch zu den weiteren Aufgaben eines Katasteramts.

Zum Bereich der Katastervermessung gehört:

  • die Prüfung und Festlegung von Grundstücksgrenzen
  • die Bildung neuer Flurstücke
  • das Einzeichnen von Gebäuden
  • die Erfassung von Nutzungsgrenzen

In den Bereich der Kartografie fallen Tätigkeiten wie:

  • die Erstellung amtlicher Stadtpläne
  • die Archivierung von historischen Karten
  • das Sammeln von Luftaufnahmen
  • die Bereitstellung solcher Dokumente für die Öffentlichkeit

Online Bodenrichtwerte beim Katasteramt

Einige Bundesländer beteiligen sich mit ihren Katasterämtern am „Bodenrichtwertinformationssystem für Deutschland“, kurz „BORIS-D“. Durch den Internetservice können Interessierte die Bodenrichtwerte der jeweiligen Gutachterausschüsse für Grundstückswerte daher online einsehen.

BORIS-D dient allerdings nur als Dachportal. Die tatsächlichen amtlichen Auskünfte über die Bodenrichtwerte und weitere Informationen der örtlichen Gutachterausschüsse sind in den einzelnen Landesportalen zu finden: z.B. in BORIS Hessen, in BORIS.BW für Baden-Württemberg, in BORIS.NI für Niedersachsen usw.

Expertentipp

Unterlagen für die Baufinanzierung

Für ein Baudarlehen sind neben den Dokumenten des Katasteramts noch weitere Unterlagen nötig. In unserer Checkliste haben wir die erforderlichen Unterlagen für einen Bau- bzw. Immobilienkredit für Sie übersichtlich und nach Themen sortiert zusammengefasst.

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