Tilgungsverlauf
Ihre Vorteile mit DTW:
- Garantiert niedrige Zinsen
- Kostenlose & kompetente Beratung
- Größte Kundenzufriedenheit
Berechneter Zins
Sollzinssatz
(nach 10 Jahren)
Rechenergebnis im Detail
Repräsentatives Beispiel. Es handelt sich um ein Immobiliar-Verbraucherdarlehen, das durch ein Grundpfandrecht oder eine Reallast besichert wird. Die Kondition gilt bis zu des Beleihungswertes einer selbst genutzten Immobilie und ist freibleibend zum Stand 03.10.2024. Die Kreditvergabe ist vorbehaltlich einer positiven Bonitäts- und Objektwertprüfung. Zusätzlich fallen Kosten im Zusammenhang mit der Bestellung der Grundschulden an, wie Notarkosten, Kosten der Sicherheitenbestellung (z.B. für das Grundbuchamt), Gebäudeversicherung sowie weitere Kosten, die momentan noch nicht bekannt sind. Diese erhöhen eventuell den effektiven Jahreszins. Vermittler: DTW GmbH, Q5, 14-22, 68161 Mannheim
* Nach Ende der Sollzinsbindung können Sie den Darlehensgeber ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung wechseln. Nach 10 Jahren Darlehenslaufzeit besteht ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht. Unter der Annahme, dass der Zinssatz nach Ende der Sollzinsbindung bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens unverändert bleibt, ist der Nettodarlehensbetrag nach vollständig getilgt.
Immobilienfinanzierung beim Neubau einer Immobilie
Sie haben ein unbebautes Grundstück gefunden oder gar erworben? Sie haben die Möglichkeit auf eigenem Grund eine Immobilie zu bauen oder Sie lassen Ihre Immobilie von einem Bauträger bauen? Dann muss die Immobilienfinanzierung für den Neubau Ihrer Immobilie zu Ihrem Vorhaben passen und möglichst flexibel sein. Die Beraterinnen und Berater von DTW | Immobilienfinanzierung unterstützen Sie durch ihre jahrelange Erfahrung bei der Finanzierung von Neubauvorhaben.
Worauf muss man bei der Immobilienfinanzierung eines Neubaus besonders achten?
Bei der Immobilienfinanzierung Ihres Neubaus sind natürlich zahlreiche Bedingungen wichtig, die auch bei anderen Finanzierungsvorhaben zu beachten sind: zum Beispiel das vorhandene Budget, der Einsatz von Eigenkapital, die Auswahl des Finanzierungspartners, die richtige Tilgung, die passende Zinsfestschreibung, günstige Baugeldkonditionen usw. Mehr als bei anderen Finanzierungsvorhaben, spielen beim Neubau einer Immobilie die Finanzierungsbedingungen, die Nebenkosten und die Auszahlungsbedingungen des Darlehensgebers eine wichtige Rolle. Deshalb ist es wichtig, auf folgende Punkte bei der Immobilienfinanzierung Ihres Neubaus besonders zu achten:
- Auszahlungsbedingungen der Baufinanzierung beim Neubau einer Immobilie
- Nebenkosten bei Neubauvorhaben
- Bauzeitzinsen bei einem Neubauvorhaben
- Bereitstellungszinsen bei der Baufinanzierung eines Neubaus
- Teilauszahlungsgebühren bei Neubaudarlehen
- Eigenkapital, Sicherheitspuffer und Nachfinanzierung bei Neubauvorhaben
- Anrechnung der Eigenleistung bei der Finanzierung von Neubauvorhaben
Auszahlungsbedingungen der Immobilienfinanzierung beim Neubau einer Immobilie
Wenn die Immobilie über einen Bauträger gebaut und gekauft wird, überweist der Darlehensgeber in Teilbeträgen nach der Fertigstellung von bestimmten Bauleistungen. Die Makler- und Bauträgerverordnung - MaBV schreibt genau vor, wann welcher Teilbetrag ausgezahlt wird. Hier gibt es gesetzliche Regelungen, die bei der Auszahlung der Baufinanzierung berücksichtigt werden.
Anders verhält sich die Auszahlung der Immobilienfinanzierung für einen Neubau, wenn Sie selbst ein Haus bauen lassen, große Teile des Hausbaus in Eigenleistung übernehmen oder einen Architekten beauftragen. Dann sind Sie nicht nur Käufer einer Immobilie mit Grundstück, sondern Bauherr. Rechtlich gesehen ist das ein Unterschied. Die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) gilt für Sie dann nicht mehr, selbst wenn Sie schlüsselfertig bauen lassen. Der Anbieter eines schlüsselfertigen Hauses ist dadurch in seiner Vertragsgestaltung und den Zahlungsplänen weitgehend frei. Auch wenn Sie selber bauen oder einen Architekten beauftragen, muss die Immobilienfinanzierung beim Neubau gut geplant werden.
In diesem Fall kann der Geldgeber der Baufinanzierung eine Auszahlung in Teilbeträgen vornehmen. Der Darlehensgeber stellt Ihnen dann einen bestimmten Betrag auf Ihrem Girokonto oder Abwicklungskonto als eine Art Puffer zur Verfügung. Wenn Sie die Bauarbeiten selbst koordinieren, Architekten und Handwerker engagieren und bezahlen müssen oder Teile des Hausbaus in Eigenleistung selbst bauen, bietet sich die Auszahlung in Teilbeträgen an. Sie können dann Material selbst kaufen oder Rechnungen und Handwerker bezahlen. Die Rechnungen reicht der Bauherr gemäß den vereinbarten Bedingungen beim Darlehensgeber ein. Wenn der Puffer auf dem Abwicklungskonto der Immobilienfinanzierung aufgebraucht ist, wird er wieder aufgestockt.
Die Finanzierungsberaterinnen und Berater von DTW | Immobilienfinanzierung erstellen für Sie einen Finanzierungsvorschlag, der zu Ihrem Neubauvorhaben passt.
Finanzierungsvorschlag anfordernNebenkosten bei Neubauvorhaben
Die Nebenkosten eines Neubaus sind ein oft unterschätzter Kostenfaktor bei der Planung der Immobilienfinanzierung. Beim Neubau einer Immobilie haben Sie mit folgenden Nebenkosten zu rechnen, die Sie bei Ihrer Immobilienfinanzierung berücksichtigen müssen:
Kaufnebenkosten bei Neubauvorhaben
Baunebenkosten vor dem Neubau
Absicherung des Bauherren
Baunebenkosten während des Neubaus
Es ist gar nicht so einfach die Baunebenkosten für ein Neubauvorhaben im Vorfeld exakt auf den Euro zu ermitteln. Die unterschiedlichen Gebühren je nach Bundesland, unvorhergesehene Ereignisse beim Bau der Immobilie, dem Zustand des Baugrunds, die Abstimmung der zahlreichen Handwerker und die individuellen Wünsche des Bauherren machen die genaue Berechnung sehr komplex.
Wichtig bei der Kalkulation ist, sich dem tatsächlichen Wert der Baunebenkosten so genau wie möglich anzunähern. Einen Sicherheitspuffer müssen Bauherren einplanen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Bauzeitzinsen bei einem Neubauvorhaben
Bauzeitzinsen bei einem Neubauvorhaben sind Zinsen, die der Darlehensgeber während der gesamten Neubauphase einer Immobilie in Rechnung stellt. Das Baudarlehen wird in der Regel nicht vollständig, sondern in Teilauszahlungen nach Baufortschritt überwiesen. Für die bereits ausgezahlte Teilauszahlung fallen Bauzinsen an. Für die noch nicht ausgezahlte Darlehenssumme zahlen Sie keine Zinsen. Jedoch fallen für diese Summe die sogenannten Bereitstellungszinsen an.
Die Bauzeitzinsen fallen ab der ersten Auszahlung der Immobilienfinanzierung bis zur Fertigstellung der Immobilie an. Der Zinssatz der Bauzeitzinsen richtet sich bei den meisten Darlehensgebern nach den Baugeldkonditionen der Baufinanzierung. Bauherren sollten jedoch darauf achten, dass es durch die Teilauszahlungen und dem dadurch höheren Arbeitsaufwand zu keinem Zinsaufschlag kommt. Der Darlehensnehmer kann eine mehrfache kostenfreie Teilauszahlung mit dem Darlehensgeber vereinbaren. Die Bauzeitzinsen werden vom Bauherren entweder in monatlichen Raten gezahlt, oder über die Dauer der Bauzeit gesammelt und nach Fertigstellung des Neubaus der Finanzierungsumme hinzugefügt.
Wie immer sich der Bauherr auch entscheidet, die Bauzeitzinsen müssen bei der Baufinanzierung eines Neubaus berücksichtigt werden. Die Baugeldspezialisten von DTW | Immobilienfinanzierung stimmen den Finanzierungsvorschlag nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen ab.
Finanzierungsvorschlag anfordernBereitstellungszinsen bei der Immobilienfinanzierung eines Neubaus
Bereitstellungszinsen bei der Immobilienfinanzierung eines Neubaus sind streng genommen keine Zinsen - weder rechtlich noch steuerlich. Sie dienen nicht der Finanzierung der Immobilie, sondern der Bereitstellung des Geldes durch den Darlehensgeber. Hierfür erhebt der Geldgeber eine Gebühr oder Bereitstellungsprovision. Wenn der Bauherr oder Immobilienkäufer die Kreditsumme nicht ganz oder nur teilweise abruft, verlangt der Darlehensgeber Bereitstellungszinsen für die Nichtnutzung des Baudarlehens.
Denn der Darlehensgeber selbst hat Kosten für die Refinanzierung der bereitgestellten Darlehenssumme und nimmt dafür keine Zinseinnahmen ein. Als Ausgleich berechnen Kreditinstitute die gebührenhaften Bereitstellungszinsen für die Gesamtsumme oder den Teil des übrigen Baudarlehens.
Vertraglich werden zumeist Fristen von drei bis sechs Monaten ohne Bereitstellungszinsen bei der Immobilienfinanzierung eingeräumt. Einige Darlehensgeber gewähren von vornherein sogar Zeiträume bis zu 18 Monaten. Wichtig zu wissen ist, dass die Konditionen zu den Bereitstellungszinsen immer durch eine vertragliche Vereinbarung festgelegt werden.
Die Finanzierungsberaterinnen und Berater bei DTW | Immobilienfinanzierung kennen die Darlehensbedingungen zahlreicher Darlehensgeber und finden für Sie die passende Baufinanzierung für Ihren Neubau.
Teilauszahlungsgebühren bei Neubaudarlehen
Eine Teilauszahlung des Baugelds bei der Immobilienfinanzierung ist bei Neubauvorhaben der Regelfall. Eine Auszahlung erfolgt immer nach Erreichen eines bestimmten Baufortschritts. Gesetzliche Grundlage für den Auszahlungsplan der Baufinanzierung ist die Makler- und Bauträgerverordnung - MaBV, in der die einzelnen Etappen der Bauleistungen geregelt sind. Definierte Prozentsätze sind verbunden mit Bauabschnitten, nach welchen sich die Höhe der Teilauszahlungen richtet. Für den Mehraufwand bei der Bearbeitung erheben einige Darlehensgeber einen Teilauszahlungszuschlag. Diese Gebühr fällt dann bei jedem ausgezahlten Teilbeitrag an.
Nach Vereinbarung im Darlehensvertrag erheben die Darlehensgeber entweder einen pauschalen Teilauszahlungszuschlag oder bis zu 1,5 % Zinsen auf die ausgezahlten Teilbeträge. Diese zusätzlichen Kosten sind Bestandteil des Darlehensvertrages bei der Immobilienfinanzierung eines Neubaus und grundsätzlich verhandelbar. Der Bauherr kann einen Darlehensvertrag aushandeln, bei dem das Kreditinstitut auf den Teilauszahlungszuschlag verzichtet oder zumindest dessen Höhe reduziert. In den Angeboten zur Baufinanzierung sind die Kosten für die Teilauszahlung des Baudarlehens nicht in der gesetzlich geforderten Angabe des effektiven Jahreszinses enthalten.
Wenn Sie weitere Fragen zu Teilauszahlungsgebühren bei der Baufinanzierung haben, können Sie sich gern an das Team von DTW | Immobilienfinanzierung wenden.
Finanzierungsvorschlag anfordernEigenkapital, Sicherheitspuffer und Nachfinanzierung bei Neubauvorhaben
Zahlreiche Experten empfehlen beim Hausbau einen Eigenkapitalanteil von Minimum 15 Prozent. Dies entspricht in vielen Fällen gerade einmal der Höhe der Kaufnebenkosten. Das heißt, dass Sie bei Baukosten von 300.000,- € ca. 45.000,- € selbst in die Immobilienfinanzierung einbringen. Es ist jedoch zusätzlich ratsam, einen finanziellen Puffer von mindestens 5 % bis 10 % für unerwartete Ereignisse während der Bauzeit bereitzustellen. Wird eine Verlängerung der Bauzeit notwendig, führt dies zu einer Erhöhung der Baukosten. Hier hilft der Sicherheitspuffer unbürokratisch und schnell. Sollten Sie ihn nicht benötigen, seien Sie froh. Als Sondertilgung kann er dann die Gesamtkosten der Baufinanzierung deutlich senken.
Aber was ist, wenn dieser Puffer nicht ausreicht? Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, bei unvorhergesehenen Ereignissen eine sogenannte Nachfinanzierung beim Darlehensgeber zu beantragen. Jedoch ist in den meisten Fällen eine Nachfinanzierung mit wesentlich höheren Zinskosten verbunden. Deshalb ist es wichtig, die Baukosten bereits im Vorfeld so genau wie möglich zu kalkulieren, damit erst gar keine Engpässe entstehen.
Wer sich bei der Kalkulation der Gesamtkosten für einen Neubau nicht ganz sicher ist und dennoch auf der sicheren Seite sein will, hat folgende Möglichkeit: Der Bauherr wählt einen Darlehensgeber der eine Nachfinanzierung zu günstigen Konditionen ermöglicht und schriftlich garantiert.
Lassen Sie sich dabei helfen und fordern Sie einen kostenlosen und unverbindlichen Finanzierungsvorschlag an. Die Experten von DTW | Immobilienfinanzierung unterstützen Sie dabei, die passenden Baufinanzierung für Ihr Neubauvorhaben zu finden.
Anrechnung der Eigenleistung bei der Finanzierung von Neubauvorhaben
Beim Neubau einer Immobilie kann der Bauherr eine Eigenleistung erbringen. Die Eigenleistung ist die persönliche Arbeitsleistung des Bauherrn und weiterer privater Bauhelfer. Diese Leistungen können bei der Immobilienfinanzierung wie Eigenkapital angerechnet werden. Dadurch verbessern sich die Zinskonditionen bei der Finanzierung eines Neubaus. Hierbei gibt es jedoch einiges zu beachten.
Zunächst einmal sollte man als Bauherr seine eigenen handwerklichen Möglichkeiten nicht überschätzen. Denn es macht nur Sinn, wenn man die fachlichen Fähigkeiten besitzt, um die entsprechenden Arbeiten ordentlich und in einer angemessenen Zeit ausführen zu können. Zeitverzögerungen und Nachbesserungen kosten Geld und verteuern das gesamte Bauvorhaben.
Der Darlehensnehmer darf seine Bauleistungen in Eigenregie jedoch nicht beliebig hoch bei der Immobilienfinanzierung ansetzen. Einige Kreditinstitute erkennen maximal 15 % bis 25 % der Bausumme als Eigenleistung an. Andere bis zu einem festen Betrag von 30.000,- €.
Sprechen Sie in jedem Fall das Thema Eigenleistung bei den Finanzierungsberaterinnen und Beratern von DTW | Immobilienfinanzierung an. Unsere Experten finden den passenden Darlehensgeber, der Ihre Eigenleistungen am besten berücksichtigt.
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