Teilauszahlung bei der Baufinanzierung bedeutet, dass der Darlehensgeber die Darlehenssumme nicht auf einmal komplett, sondern in mehreren Teilbeträgen auszahlt. Dieser Auszahlungsmodus kommt vor allem bei der Finanzierung von Neubauvorhaben zum Tragen. Denn hier beinhaltet die Immobilienfinanzierung einen Auszahlungsplan, der sich am Baufortschritt orientiert. Immer wenn eine der im Darlehensvertrag festgehaltenen Bauleistung abgeschlossen ist, kann der entsprechende Teilbetrag des Baudarlehens abgerufen werden.
Zweckgebundenheit der Immobilienfinanzierung
Grund für die Teilauszahlung einer Baufinanzierung ist, dass eine Immobilienfinanzierung immer zweckgebunden ist. Um sicherzustellen, dass der Darlehensnehmer den Darlehensbetrag auch tatsächlich für den Neubau der Immobilie verwendet, erhält er ihn nicht als Gesamtsumme zu Beginn des Bauprojekts. Auf diese Weise möchte man vermeiden, dass er Teile des Baudarlehens für anderweitige Käufe wie einem Auto oder für Urlaube und so weiter einsetzt. Daher überweist der Darlehensgeber erst einen festgelegten Teilbetrag, wenn die Voraussetzung für eine Teilauszahlung der Baufinanzierung gegeben ist. In maximal sieben Teilauszahlungen vollzieht sich so die Splittung des Darlehensbetrags.
Was bedeutet eine Teilauszahlung des Baudarlehens nach Baufortschritt
Wann und in welcher Höhe eine Teilauszahlung des Baudarlehens erfolgt, richtet sich nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Mit ihr hat der deutsche Gesetzgeber eine verbindliche Rechtsverordnung erlassen, in der die einzelnen Etappen des Baufortschritts mit entsprechenden Prozentsätzen definiert sind. So sind zum Beispiel 30 Prozent der Darlehenssumme beim Kauf des Grundstücks nach Beginn der Erdarbeiten vorgesehen. Weitere prozentuale Aufteilungen der Abschlagszahlungen nach erreichtem Baufortschritt sind 40 Prozent nach Rohbaufertigstellung, einschließlich der Zimmererarbeiten. Mit acht Prozent ist die Herstellung der Dachflächen sowie Dachrinnen und mit drei Prozent jeweils die Rohinstallation der Heizungsanlagen, der Sanitäranlagen und der Elektroanlagen angesetzt. Diese Aufsplitterung der Bauleistungen setzt sich über den Fenster-Einbau, den Innenputz, den Estrich, die Fliesen-Arbeiten im Sanitärbereich, die Fassaden-Arbeiten bis zur vollständigen Fertigstellung fort.
Vor jeder Teilauszahlung gemäß dem Zahlungsplan im Darlehensvertrag verlangt der Darlehensgeber einen Nachweis, dass der Bauabschnitt erreicht ist. Das können entsprechende Baustandberichte sein. Oder die Bank setzt eigene Sachverständige ein, welche die Baufortschritte beim Neubau begutachten.
Teilauszahlungszuschlag und Bereitstellungszinsen bei der Baufinanzierung
Wenn dabei ein Bauabschnitt nicht termingerecht abgeschlossen und der Teilbetrag des Baudarlehens nicht abgerufen wird, können für den Darlehensnehmer sogenannte Bereitstellungzinsen anfallen. Diese erheben die Kreditinstitute als eine Art Gebühr für die Nichtnutzung des Baudarlehens, falls sich eine Teilauszahlung zeitlich verzögert. Zwar beinhalten die meisten Darlehensverträge einer Baufinanzierung bereitstellungszinsfreie Fristen, doch bei deren Überschreitung werden diese zusätzlichen Bereitstellungszinsen fällig. Darüber hinaus verlangen einige Darlehensgeber für eine Immobilienfinanzierung in Form von Teilauszahlungen einen Teilauszahlungszuschlag bei jedem Abrufen eines Teilbeitrags. Dieser soll die Kosten der Bank für den Mehraufwand, der mit den Teilauszahlungen verbunden ist, decken.