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Gezahlte Raten
Ende Sollzinsbindung
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Berechneter Zins

2,98
%
Effektiver Jahreszins
Stand: 25.03.2024
Annahmen Zinssatz
5 Jahre
10 Jahre
15 Jahre
20 Jahre
30 Jahre
10 Jahre
Sollzinsbindung
 
0
Monatliche Rate
2,94%
Gebundener
Sollzinssatz
0
Restdarlehen
(nach 10 Jahren)
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Rechenergebnis im Detail

Objektwert bzw. Kaufpreis der Immobilie
Beleihungswert
Nettodarlehensbetrag
Beleihungsauslauf
Sollzinsbindung
Anzahl der Raten während der Sollzinsbindung
Gebundener Sollzinssatz (fester Zinssatz)
Anfängliche Tilgung
Monatliche Rate (Annuität, zu Beginn)
Effektiver Jahreszins
Restdarlehen am Ende der Sollzinsbindung
Tilgungsleistung bis Ende der Sollzinsbindung
Zinsaufwand bis Ende der Sollzinsbindung
Jährliche Sondertilgung während der Sollzinsbindung
Angenommener Sollzinssatz nach Ende der Sollzinsbindung
Vertragslaufzeit (kalkulatorisch) *
Zu zahlender Gesamtbetrag (kalkulatorisch)

Repräsentatives Beispiel. Es handelt sich um ein Immobiliar-Verbraucher­dar­lehen, das durch ein Grundpfandrecht oder eine Real­last besichert wird. Die Kondition gilt bis zu des Beleihungs­wertes einer selbst genutzten Immobilie und ist freiblei­bend zum Stand 28.03.2024. Die Kredit­ver­gabe ist vorbehaltlich einer positiven Bonitäts- und Objekt­wert­prüfung. Zusätzlich fallen Kosten im Zusam­menhang mit der Bestellung der Grund­schulden an, wie Notarkosten, Kosten der Sicherheiten­bestel­lung (z.B. für das Grund­buch­amt), Gebäude­ver­sich­erung sowie weitere Kosten, die momentan noch nicht bekannt sind. Diese erhöhen eventuell den effektiven Jahreszins. Vermittler: DTW GmbH, Q5, 14-22, 68161 Mannheim

* Nach Ende der Sollzinsbindung können Sie den Darlehensgeber ohne Zahlung einer Vorfälligkeits­entschä­digung wechseln. Nach 10 Jahren Darlehenslaufzeit besteht ein gesetz­liches Sonderkündigungsrecht. Unter der Annahme, dass der Zinssatz nach Ende der Sollzinsbindung bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens unverändert bleibt, ist der Nettodarlehensbetrag nach vollständig getilgt.

A
AblösungAbnahmeverpflichtungAbtretung einer GrundschuldAmortisationAmtlicher LageplanAnfängliche TilgungAnnuitätAnnuitätendarlehenArbeitnehmersparzulageAuflassungAuflassungsvormerkungAusbauhausAußenanlagenAuszahlungsvoraussetzungen
B
BauantragBaubeschreibungBaudarlehenBauerwartungslandBaufinanzierungBaufortschrittBaugeldBaugenehmigungBauherren-HaftpflichtversicherungBaukreditBaulandBaulastBaulastenverzeichnisBauleistungsversicherungBaunebenkostenBauspardarlehenBausparvertragBauträgerBauträgermodellBauwertBauzinsenBearbeitungsgebührBebauungsplanBeleihungBeleihungsauslaufBeleihungsgrenzeBeleihungsobjektBeleihungswertBereitstellungszinsenBodenrichtwertBodenwertBonitätBriefgrundschuldBruttodarlehensbetragBuchgrundschuldBürgschaft
C
Cap-Darlehen
D
DarlehensbedingungenDarlehensgeberDarlehensnehmerDarlehensvertragDarlehenszinsenDisagio
E
Effektiver JahreszinsEigenkapitalEigenleistungEigennutzungEigentümergemeinschaftEigentümerversammlungEinkommensnachweiseEndfälliges Darlehen (Festdarlehen)EnergieausweisEnergieeffizienzEnergieeffizienz-ExperteEnergieeinsparverordnung (EnEV)ErbbaurechtErbpachtErschließungskostenErtragswertErtragswertverfahrenESIS Merkblatt
F
FertighausFestdarlehenFeuerrohbauversicherungFinanzierungsplanFlurkarteFlurstückForderungsverkaufForward-AufschlagFremdkapital
G
GebäudeenergiegesetzGrundbuchGrundbuchauszugGrunderwerbsteuerGrundflächenzahlGrundpfandrechtGrundschuldGrundschuldbestellungGrundschuldbestellungsurkundeGrundschuldzinsGrundstück
H
Haus- und GrundbesitzerhaftpflichtversicherungHauskreditHausratversicherungHerstellungskostenHypothekHypothekenbankHypothekendarlehenHypothekenmaklerHypothekenzinsen
I
ImmobilieImmobilienkreditImmobilienmaklerInstandhaltungskostenInstandhaltungsrücklage
J
Jahres-PrimärenergiebedarfJahresleistung
K
KapitalbeschaffungKatasteramtKaufnebenkostenKaufvertragKfW-HausKfW - Kreditanstalt für WiederaufbauKreditbedarfKreditwürdigkeit
L
LaufzeitLöschungsbewilligung
M
Makler- und BauträgerverordnungMaklerprovisionMonatliche Rate / MonatsrateMuskelhypothek
N
NachrangfinanzierungNegativbescheidNegativbescheinigungNegativerklärungNettodarlehensbetragNichtabnahmeentschädigungNiedrigenergiehausNießbrauchNominalzinsNotarbestätigung
O
ObjektObjektwertÖffentliche Förderung des WohnungsbausOrdentliches Kündigungsrecht nach § 489 BGB
P
Prolongation
R
RangrücktrittRangstelleRenovierungskreditRestdarlehenRestschuldRisikobegrenzungsgesetzRückauflassungsvormerkungRückzahlungsrate
S
SachwertSachwertverfahrenSanierungskreditSchätzgebührenSchätzkostenSchätzungSchufaSchuldnertauschSchuldübernahmeSicherheitenSicherungszweckerklärungSollzinsSollzinsbindungSollzinssatzSondertilgung
U
Umbaute RaumUnbedenklichkeitsbescheinigung
V
VerkaufswertVerkehrswertVertragslaufzeitVollfinanzierungVolltilgerdarlehenVorfälligkeitsentschädigungVorkaufsrechtVorlastVorvertragliche Informationen
W
WegerechtWerbungskostenWertermittlungWertgutachtenWiderrufsbelehrungWiderrufsfristWohnflächeWohngebäudeversicherungWohnimmobilienkreditrichtlinieWohnrechtWohnungsbauprämieWohnungseigentumsgesetzWohnwirtschaftliche Zwecke
Z
ZinsänderungsrisikoZinsanpassungZinsbindungZinsbindungsfristZinsfestschreibungZinssatzZinsstrukturkurveZusatzsicherheitenZuteilungZwangsversteigerungZwangsvollstreckungZweckbestimmungserklärungZweckerklärungZweckgebundenZwischenfinanzierung

Teilauszahlung in Kürze:

  • Bei einer Teilauszahlung zahlt der Darlehensgeber die Darlehenssumme in mehreren Teilbeträgen aus.
  • Dieser Auszahlungsmodus kommt vor allem bei der Finanzierung von Neubauvorhaben zum Tragen.
  • Es soll vermieden werden, dass anderweitige Käufe, wie einem Auto oder für Urlaub, mit dem Baudarlehen finanziert werden.
  • Die Teilauszahlung richtet sich nach der Makler- und Bauträger­verordnung (MaBV).
  • Wird ein Bauabschnitt nicht termingerecht abgeschlossen, der Teilbetrag nicht abgerufen können Bereitstellungzinsen anfallen.
Silke Herrmann, Author bei DTW
Beitrag von Silke Herrmann aktualisiert am 12.05.2022

Baufinanzierungsrechner

?

Objektwert

Bitte geben Sie hier den Kaufpreis der Immobilie ohne Kaufnebenkosten (Grunderwerbssteuer, Notar, Grundbuchamt, Makler), die angemessenen Herstellungkosten des Objekts (Grundstück, Baukosten, Baunebenkosten) oder den geschätzten aktuellen Wert Ihrer Immobilie ein.

?

Nettodarlehensbetrag

Bitte geben Sie hier den gewünschten Nettodarlehens­betrag ein. Dies ist der Betrag, auf den die Zinsen berechnet werden und den Sie über die Gesamtlaufzeit des Darlehens tilgen.

%
?

Anfängliche Tilgung, Monatsrate oder Volltilgung

Wählen Sie zwischen der Eingabe von Anfängliche Tilgung in %, Monatliche Rate in € oder Volltilgung.

Um die Höhe Ihrer Tilgungsleistung zu berechnen, geben Sie den anfänglichen Tilgungssatz, z.B. 3%, ein oder geben Sie die gewünschte monatliche Rate in Euro an.

Bei der Auswahl von Volltilgung wird die monatliche Rate so berechnet, daß das Darlehen innerhalb der Sollzinsbindung vollständig getilgt wird.

?

Sollzinsbindung

Geben Sie hier den Zeitraum ein, für den Sie die Zinsen fest vereinbaren möchten.

Besteht am Ende der Sollzinsbindung ein Restdarlehens­betrag, müssen Sie zu diesem Zeitpunkt die Zinsen neu vereinbaren oder das Darlehen vollständig tilgen.

Jährliche Sondertilgung:

?

Jährliche Sondertilgung

Möchten Sie neben der monatlich zu zahlenden Rate Sondertilgungen leisten?

Hier können Sie den gewünschten Betrag angeben, den Sie jährlich zusätzlich tilgen möchten.

Sondertilgungen sind bei DTW immer optional, d.h. Sie können diese leisten, müssen es aber nicht. Sondertilgungen in Höhe von 5% der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr sind bei DTW so gut wie immer kostenfrei möglich.

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Was ist die Teilauszahlung bei der Baufinanzierung?

Teilauszahlung bei der Baufinanzierung bedeutet, dass der Darlehensgeber die Darlehenssumme nicht auf einmal komplett, sondern in mehreren Teilbeträgen auszahlt.

Dieser Auszahlungsmodus kommt vor allem bei der Finanzierung von Neubauvorhaben zum Tragen. Denn hier beinhaltet die Immobilien­finan­zierung einen Auszahlungsplan, der sich am Baufortschritt orientiert.

Immer wenn eine der im Darlehensvertrag festgehaltenen Bauleistung abgeschlossen ist, kann der entsprechende Teilbetrag des Baudarlehens abgerufen werden.

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Zweckgebundenheit der Immobilien­finan­zierung

Grund für die Teilauszahlung einer Baufinanzierung ist, dass eine Immobilien­finan­zierung immer zweckgebunden ist.

Um sicherzustellen, dass der Darlehensnehmer den Darlehensbetrag auch tatsächlich für den Neubau der Immobilie verwendet, erhält er ihn nicht als Gesamtsumme zu Beginn des Bauprojekts.

Auf diese Weise möchte man vermeiden, dass er Teile des Baudarlehens für anderweitige Käufe wie einem Auto oder für Urlaube und so weiter einsetzt.

In maximal sieben Teilauszahlungen vollzieht sich die Splittung des Darlehensbetrags.

Der Darlehensgeber überweist erst einen festgelegten Teilbetrag, wenn die Voraussetzung für eine Teilauszahlung der Baufinanzierung gegeben ist.

Baufinanzierungsrechner

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Was bedeutet eine Teilauszahlung des Baudarlehens nach Baufortschritt

Wann und in welcher Höhe eine Teilauszahlung des Baudarlehens erfolgt, richtet sich nach der Makler- und Bauträger­verordnung (MaBV).

Mit ihr hat der deutsche Gesetzgeber eine verbindliche Rechtsverordnung erlassen, in der die einzelnen Etappen des Baufortschritts mit entsprechenden Prozentsätzen definiert sind:

  • 40 % nach Rohbaufertigstellung, einschließlich Zimmererarbeiten
  •   8 % für die Herstellung der Dachflächen und Dachrinnen
  •   3 % jeweils für die Rohinstallation der Heizungsanlagen, der Sanitäranlagen
    und der Elektroanlagen
  • 10 % für den Fenster-Einbau, einschließlich der Verglasung
  •   6 % für den Innenputz, ausgenommen Beiputz-Arbeiten
  •   3 % für den Estrich
  •   4 % für die Fliesen-Arbeiten im Sanitärbereich
  • 12 % nach Bezugsfertigkeit und Zug um Zug gegen Besitzübergabe
  •   3 % für die Fassaden-Arbeiten
  •   5 % nach vollständiger Fertigstellung

Vor jeder Teilauszahlung gemäß dem Zahlungsplan im Darlehensvertrag verlangt der Darlehensgeber einen Nachweis, dass der Bauabschnitt erreicht ist. Das können entsprechende Baustandberichte sein. Oder die Bank setzt eigene Sachverständige ein, welche die Baufortschritte beim Neubau begutachten.

Tipps für eine günstige Immobilien­finan­zierung

Teilauszahlungs­zuschlag und Bereitstellungs­zinsen bei der Baufinanzierung

Wenn ein Bauabschnitt nicht termingerecht abgeschlossen und der Teilbetrag des Baudarlehens nicht abgerufen wird, können für den Darlehensnehmer sogenannte Bereitstellungzinsen anfallen.

Diese erheben die Kreditinstitute als eine Art Gebühr für die Nichtnutzung des Baudarlehens, falls sich eine Teilauszahlung zeitlich verzögert.

Zwar beinhalten die meisten Darlehensverträge einer Baufinanzierung bereitstellungszinsfreie Fristen, doch bei deren Überschreitung werden diese zusätzlichen Bereitstellungs­zinsen fällig.

Darüber hinaus verlangen einige Darlehensgeber für eine Immobilien­finan­zierung in Form von Teilauszahlungen einen Teilauszahlungs­zuschlag bei jedem Abrufen eines Teilbeitrags. Dieser soll die Kosten der Bank für den Mehraufwand, der mit den Teilauszahlungen verbunden ist, decken.

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