Unter „tilgungsfreie Jahre“ versteht man bei der Immobilienfinanzierung eine Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien, dass über einen bestimmten Zeitraum die Rückzahlung des Baudarlehens ausgesetzt wird. In dieser Phase zahlt der Darlehensnehmer nur die Zinsen. Währenddessen findet also keinerlei Tilgung der Restschuld statt.
Tilgungsfreie Jahre während der Baufinanzierung
Nicht selten bieten die Banken bei einer Immobilienfinanzierung die Möglichkeit zur Tilgungsaussetzung zu Beginn der Vertragslaufzeit an. Man spricht hierbei auch von den tilgungsfreien Anlaufjahren. Der Vorteil für den Darlehensnehmer ist, dass am Anfang des Finanzierungsvorhabens die monatliche Rate niedrig ausfällt. Allerdings muss ihm dabei bewusst sein, dass nach der tilgungsfreien Zeit sich der Betrag der Monatsrate deutlich erhöht.
Tilgungsfreie Jahre in der Anlaufzeit sind insbesondere ein Angebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Bei deren KfW-Förderdarlehen kann man diese Option nutzen. Aber man ist nicht verpflichtet, sie in Anspruch zu nehmen. Stattdessen kann sich der Darlehensnehmer selbstverständlich auch dazu entscheiden, von Anfang an seine Darlehensschuld zu tilgen.
Tilgungsfreie Jahre über die gesamte Vertragslaufzeit einer Immobilienfinanzierung sind der Kern eines sogenannten "endfälligen Darlehens". Diese Sonderform des Baudarlehens sieht eine Tilgungsaussetzung über die gesamte Laufzeit vor. Danach muss der Darlehensnehmer den kompletten Darlehensbetrag an den Darlehensgeber zurückzahlen.
Tilgungsaussetzung während der Vertragslaufzeit einer Immobilienfinanzierung
Während unter dem Stichwort „tilgungsfreie Jahre“ die Tilgungsaussetzung üblicherweise in den Anlaufjahren der Baufinanzierung gemeint ist, kann ein Tilgungsaufschub – dann aber zumeist nur kurzfristiger – auch im späteren Verlauf der Immobilienfinanzierung vom Darlehensgeber gewährt werden.
Viele Banken und Finanzierungspartner bieten heutzutage flexible Immobilienfinanzierungen an. Sie beinhalten beispielsweise die Option, die monatliche Rückzahlungsrate einige Male an veränderte Lebensumstände anzupassen. So kann man seine Tilgungsleistung erhöhen, wenn man etwa eine Gehaltserhöhung erhalten hat. Umgekehrt kann man die Tilgungsleistung mindern, falls sich die finanzielle Lage unerwartet verschlechtert hat. Je nach Darlehensvertrag kann der Darlehensnehmer sogar eine komplett tilgungsfreie Phase in Anspruch nehmen, meist die Aussetzung von ein bis zwei Monatsraten.
Flexible Immobilienfinanzierung für den Fall der Fälle
Es ist aus nachvollziehbaren Gründen sehr sinnvoll, eine Baufinanzierung abzuschließen, die flexible Konditionen von vornherein beinhalten. Denn falls eine konkrete Option nicht im Vertragstext der Immobilienfinanzierung steht, muss der Darlehensnehmer eine gegebenenfalls gewünschte Änderung der Rückzahlungsrate oder gar Tilgungsaufschub mit dem Darlehensgeber extra verhandeln. Beides kann die Bank dann im Einzelfall ermöglichen. Sie ist aber nicht vertraglich dazu verpflichtet.
Jede Immobilienfinanzierung ist individuell. Da sie im Regelfall über einen sehr langen Zeitraum läuft, in dem sich Lebensumstände unvorhersehbar ändern können, ist ein hohes Maß an Flexibilität im Vertragswerk für den Baufinanzierer in jedem Fall von Vorteil. Viele Finanzierungspartner von DTW | Immobilienfinanzierung bieten flexible Konditionen bei ihren Darlehensprodukten an. Die DTW-Baufinanzierungexperten beraten Sie dazu jederzeit gerne im persönlichen Gespräch. So finden wir mit Ihnen gemeinsam garantiert die optimal passende, günstige Baufinanzierung für Ihr individuelles Finanzierungsvorhaben.