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Tilgungsfreie Jahre

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Tilgungsverlauf

Restdarlehen
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Berechneter Zins

2,93
%
Effektiver Jahreszins
Stand: 14.11.2024
Annahmen Zinssatz
5 Jahre
10 Jahre
15 Jahre
20 Jahre
30 Jahre
10 Jahre
Sollzinsbindung
 
0
Monatliche Rate
2,89%
Gebundener
Sollzinssatz
0
Restdarlehen
(nach 10 Jahren)
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Rechenergebnis im Detail

Objektwert bzw. Kaufpreis der Immobilie
Beleihungswert
Nettodarlehensbetrag
Beleihungsauslauf
Sollzinsbindung
Anzahl der Raten während der Sollzinsbindung
Gebundener Sollzinssatz (fester Zinssatz)
Anfängliche Tilgung
Monatliche Rate (Annuität, zu Beginn)
Effektiver Jahreszins
Restdarlehen am Ende der Sollzinsbindung
Tilgungsleistung bis Ende der Sollzinsbindung
Zinsaufwand bis Ende der Sollzinsbindung
Jährliche Sondertilgung während der Sollzinsbindung
Angenommener Sollzinssatz nach Ende der Sollzinsbindung
Vertragslaufzeit (kalkulatorisch) *
Zu zahlender Gesamtbetrag (kalkulatorisch)

Repräsentatives Beispiel. Es handelt sich um ein Immobiliar-Verbraucher­dar­lehen, das durch ein Grundpfandrecht oder eine Real­last besichert wird. Die Kondition gilt bis zu des Beleihungs­wertes einer selbst genutzten Immobilie und ist freiblei­bend zum Stand 14.11.2024. Die Kredit­ver­gabe ist vorbehaltlich einer positiven Bonitäts- und Objekt­wert­prüfung. Zusätzlich fallen Kosten im Zusam­menhang mit der Bestellung der Grund­schulden an, wie Notarkosten, Kosten der Sicherheiten­bestel­lung (z.B. für das Grund­buch­amt), Gebäude­ver­sich­erung sowie weitere Kosten, die momentan noch nicht bekannt sind. Diese erhöhen eventuell den effektiven Jahreszins. Vermittler: DTW GmbH, Q5, 14-22, 68161 Mannheim

* Nach Ende der Sollzinsbindung können Sie den Darlehensgeber ohne Zahlung einer Vorfälligkeits­entschä­digung wechseln. Nach 10 Jahren Darlehenslaufzeit besteht ein gesetz­liches Sonderkündigungsrecht. Unter der Annahme, dass der Zinssatz nach Ende der Sollzinsbindung bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens unverändert bleibt, ist der Nettodarlehensbetrag nach vollständig getilgt.

A
AblösungAbnahmeverpflichtungAbtretung einer GrundschuldAmortisationAmtlicher LageplanAnfängliche TilgungAnnuitätAnnuitätendarlehenArbeitnehmersparzulageAuflassungAuflassungsvormerkungAusbauhausAußenanlagenAuszahlungsvoraussetzungen
B
BauantragBaubeschreibungBaudarlehenBauerwartungslandBaufinanzierungBaufortschrittBaugeldBaugenehmigungBauherren-HaftpflichtversicherungBaukreditBaulandBaulastBaulastenverzeichnisBauleistungsversicherungBaunebenkostenBauspardarlehenBausparvertragBauträgerBauträgermodellBauwertBauzinsenBearbeitungsgebührBebauungsplanBeleihungBeleihungsauslaufBeleihungsgrenzeBeleihungsobjektBeleihungswertBereitstellungszinsenBodenrichtwertBodenwertBonitätBriefgrundschuldBruttodarlehensbetragBuchgrundschuldBürgschaft
C
Cap-Darlehen
D
DarlehensbedingungenDarlehensgeberDarlehensnehmerDarlehensvertragDarlehenszinsenDisagio
E
Effektiver JahreszinsEigenkapitalEigenleistungEigennutzungEigentümergemeinschaftEigentümerversammlungEinkommensnachweiseEndfälliges Darlehen (Festdarlehen)EnergieausweisEnergieeffizienzEnergieeffizienz-ExperteEnergieeinsparverordnung (EnEV)ErbbaurechtErbpachtErschließungskostenErtragswertErtragswertverfahrenESIS Merkblatt
F
FertighausFestdarlehenFeuerrohbauversicherungFinanzierungsplanFlurkarteFlurstückForderungsverkaufForward-AufschlagFremdkapital
G
GebäudeenergiegesetzGrundbuchGrundbuchauszugGrunderwerbsteuerGrundflächenzahlGrundpfandrechtGrundschuldGrundschuldbestellungGrundschuldbestellungsurkundeGrundschuldzinsGrundstück
H
Haus- und GrundbesitzerhaftpflichtversicherungHauskreditHausratversicherungHerstellungskostenHypothekHypothekenbankHypothekendarlehenHypothekenmaklerHypothekenzinsen
I
ImmobilieImmobilienkreditImmobilienmaklerInstandhaltungskostenInstandhaltungsrücklage
J
Jahres-PrimärenergiebedarfJahresleistung
K
KapitalbeschaffungKatasteramtKaufnebenkostenKaufvertragKfW-HausKfW - Kreditanstalt für WiederaufbauKreditbedarfKreditwürdigkeit
L
LaufzeitLöschungsbewilligung
M
Makler- und BauträgerverordnungMaklerprovisionMonatliche Rate / MonatsrateMuskelhypothek
N
NachrangfinanzierungNegativbescheidNegativbescheinigungNegativerklärungNettodarlehensbetragNichtabnahmeentschädigungNiedrigenergiehausNießbrauchNominalzinsNotarbestätigung
O
ObjektObjektwertÖffentliche Förderung des WohnungsbausOrdentliches Kündigungsrecht nach § 489 BGB
P
Prolongation
R
RangrücktrittRangstelleRenovierungskreditRestdarlehenRestschuldRisikobegrenzungsgesetzRückauflassungsvormerkungRückzahlungsrate
S
SachwertSachwertverfahrenSanierungskreditSchätzgebührenSchätzkostenSchätzungSchufaSchuldnertauschSchuldübernahmeSicherheitenSicherungszweckerklärungSollzinsSollzinsbindungSollzinssatzSondertilgung
U
Umbaute RaumUnbedenklichkeitsbescheinigung
V
VerkaufswertVerkehrswertVertragslaufzeitVollfinanzierungVolltilgerdarlehenVorfälligkeitsentschädigungVorkaufsrechtVorlastVorvertragliche Informationen
W
WegerechtWerbungskostenWertermittlungWertgutachtenWiderrufsbelehrungWiderrufsfristWohnflächeWohngebäudeversicherungWohnimmobilienkreditrichtlinieWohnrechtWohnungsbauprämieWohnungseigentumsgesetzWohnwirtschaftliche Zwecke
Z
ZinsänderungsrisikoZinsanpassungZinsbindungZinsbindungsfristZinsfestschreibungZinssatzZinsstrukturkurveZusatzsicherheitenZuteilungZwangsversteigerungZwangsvollstreckungZweckbestimmungserklärungZweckerklärungZweckgebundenZwischenfinanzierung

Tilgungsfreie Jahre in Kürze:

  • Keine Tilgung der Restschuld während eines festgelegten Zeitraums.
  • Die monatlichen Raten sind ohne den Tilgungsanteil niedriger.
  • Es ist von Vorteil, wenn man die eigene Baufinanzierung flexibel gestaltet, denn Lebensumstände können sich ändern.
Christian Gruber, Author bei DTW
Beitrag von Christian Gruber aktualisiert am 11.10.2021

Baufinanzierungsrechner

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Objektwert

Bitte geben Sie hier den Kaufpreis der Immobilie ohne Kaufnebenkosten (Grunderwerbssteuer, Notar, Grundbuchamt, Makler), die angemessenen Herstellungkosten des Objekts (Grundstück, Baukosten, Baunebenkosten) oder den geschätzten aktuellen Wert Ihrer Immobilie ein.

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Nettodarlehensbetrag

Bitte geben Sie hier den gewünschten Nettodarlehens­betrag ein. Dies ist der Betrag, auf den die Zinsen berechnet werden und den Sie über die Gesamtlaufzeit des Darlehens tilgen.

%
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Anfängliche Tilgung, Monatsrate oder Volltilgung

Wählen Sie zwischen der Eingabe von Anfängliche Tilgung in %, Monatliche Rate in € oder Volltilgung.

Um die Höhe Ihrer Tilgungsleistung zu berechnen, geben Sie den anfänglichen Tilgungssatz, z.B. 3%, ein oder geben Sie die gewünschte monatliche Rate in Euro an.

Bei der Auswahl von Volltilgung wird die monatliche Rate so berechnet, daß das Darlehen innerhalb der Sollzinsbindung vollständig getilgt wird.

?

Sollzinsbindung

Geben Sie hier den Zeitraum ein, für den Sie die Zinsen fest vereinbaren möchten.

Besteht am Ende der Sollzinsbindung ein Restdarlehens­betrag, müssen Sie zu diesem Zeitpunkt die Zinsen neu vereinbaren oder das Darlehen vollständig tilgen.

Jährliche Sondertilgung:

?

Jährliche Sondertilgung

Möchten Sie neben der monatlich zu zahlenden Rate Sondertilgungen leisten?

Hier können Sie den gewünschten Betrag angeben, den Sie jährlich zusätzlich tilgen möchten.

Sondertilgungen sind bei DTW immer optional, d.h. Sie können diese leisten, müssen es aber nicht. Sondertilgungen in Höhe von 5% der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr sind bei DTW so gut wie immer kostenfrei möglich.

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Was sind tilgungsfreie Jahre bei einer Baufinanzierung?

Unter „tilgungsfreie Jahre“ versteht man bei der Immobilien­finan­zierung eine Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien, dass über einen bestimmten Zeitraum die Rückzahlung des Baudarlehens ausgesetzt wird.

In dieser Phase zahlt der Darlehensnehmer nur die Zinsen. Währenddessen findet also keinerlei Tilgung der Restschuld statt.

Tilgungsfreie Jahre während der Baufinanzierung

Nicht selten bieten die Banken bei einer Immobilien­finan­zierung die Möglichkeit zur Tilgungs­aussetzung zu Beginn der Vertragslaufzeit an. Man spricht hierbei auch von den tilgungsfreien Anlaufjahren. Der Vorteil für den Darlehensnehmer ist, dass am Anfang des Finanzierungsvorhabens die monatliche Rate niedrig ausfällt.

Wird die Tilgung in Form einer tilgungsfreien Zeit ausgesetzt, dann erhöht sich in der Regel der Betrag der zukünftigen Monatsrate deutlich.

Tilgungsfreie Jahre in der Anlaufzeit sind insbesondere ein Angebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Bei deren KfW-Förderdarlehen kann man diese Option nutzen. Aber man ist nicht verpflichtet, sie in Anspruch zu nehmen. Stattdessen kann sich der Darlehensnehmer selbstverständlich auch dazu entscheiden, von Anfang an seine Darlehensschuld zu tilgen.

Tilgungsfreie Jahre über die gesamte Vertragslaufzeit einer Immobilien­finan­zierung sind der Kern eines sogenannten "endfälligen Darlehens". Diese Sonderform des Baudarlehens sieht eine Tilgungs­aussetzung über die gesamte Laufzeit vor. Danach muss der Darlehensnehmer den kompletten Darlehensbetrag an den Darlehensgeber zurückzahlen.

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Tilgungs­aussetzung während der Vertragslaufzeit einer Immobilien­finan­zierung

Unter dem Stichwort „tilgungsfreie Jahre“ ist die Tilgungs­aussetzung üblicherweise in den Anlaufjahren der Baufinanzierung gemeint. Wohingegen ein Tilgungsaufschub – der meist kurzfristiger ist – auch im späteren Verlauf der Immobilien­finan­zierung vom Darlehensgeber gewährt werden kann.

Durch tilgungsfreie Jahre verlängert sich in der Regel die Kreditlaufzeit.

Viele Banken und Finanzierungspartner bieten heutzutage flexible Immobilien­finan­zierungen an. Sie beinhalten beispielsweise die Option, die monatliche Rückzahlungsrate einige Male an veränderte Lebensumstände anzupassen. So kann man seine Tilgungsleistung erhöhen, wenn man etwa eine Gehaltserhöhung erhalten hat.

Umgekehrt kann man die Tilgungsleistung mindern, falls sich die finanzielle Lage unerwartet verschlechtert hat. Je nach Darlehensvertrag kann der Darlehensnehmer sogar eine komplett tilgungsfreie Phase in Anspruch nehmen, meist die Aussetzung von ein bis zwei Monatsraten.

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Flexible Immobilien­finan­zierung für den Fall der Fälle

Es ist aus nachvollziehbaren Gründen sehr sinnvoll, eine Baufinanzierung abzuschließen, die flexible Konditionen von vornherein beinhalten.

Denn falls eine konkrete Option nicht im Vertragstext der Immobilien­finan­zierung steht, muss der Darlehensnehmer eine gegebenenfalls gewünschte Änderung der Rückzahlungsrate oder gar Tilgungsaufschub mit dem Darlehensgeber extra verhandeln. Beides kann die Bank dann im Einzelfall ermöglichen. Sie ist aber nicht vertraglich dazu verpflichtet.

Jede Immobilien­finan­zierung ist individuell. Da sie im Regelfall über einen sehr langen Zeitraum läuft, in dem sich Lebensumstände unvorhersehbar ändern können, ist ein hohes Maß an Flexibilität im Vertragswerk für den Baufinanzierer in jedem Fall von Vorteil.

Viele Finanzierungspartner von DTW | Immobilien­finan­zierung bieten flexible Konditionen bei ihren Darlehensprodukten an.

Die DTW-Baufinanzierungexperten beraten Sie dazu jederzeit gerne im persönlichen Gespräch. So finden wir mit Ihnen gemeinsam garantiert die optimal passende, günstige Baufinanzierung für Ihr individuelles Finanzierungsvorhaben.

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