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Teilungserklärung

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Berechneter Zins

2,68
%
Effektiver Jahreszins
Stand: 11.12.2024
Annahmen Zinssatz
5 Jahre
10 Jahre
15 Jahre
20 Jahre
30 Jahre
10 Jahre
Sollzinsbindung
 
0
Monatliche Rate
2,65%
Gebundener
Sollzinssatz
0
Restdarlehen
(nach 10 Jahren)
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Rechenergebnis im Detail

Objektwert bzw. Kaufpreis der Immobilie
Beleihungswert
Nettodarlehensbetrag
Beleihungsauslauf
Sollzinsbindung
Anzahl der Raten während der Sollzinsbindung
Gebundener Sollzinssatz (fester Zinssatz)
Anfängliche Tilgung
Monatliche Rate (Annuität, zu Beginn)
Effektiver Jahreszins
Restdarlehen am Ende der Sollzinsbindung
Tilgungsleistung bis Ende der Sollzinsbindung
Zinsaufwand bis Ende der Sollzinsbindung
Jährliche Sondertilgung während der Sollzinsbindung
Angenommener Sollzinssatz nach Ende der Sollzinsbindung
Vertragslaufzeit (kalkulatorisch) *
Zu zahlender Gesamtbetrag (kalkulatorisch)

Repräsentatives Beispiel. Es handelt sich um ein Immobiliar-Verbraucher­dar­lehen, das durch ein Grundpfandrecht oder eine Real­last besichert wird. Die Kondition gilt bis zu des Beleihungs­wertes einer selbst genutzten Immobilie und ist freiblei­bend zum Stand 11.12.2024. Die Kredit­ver­gabe ist vorbehaltlich einer positiven Bonitäts- und Objekt­wert­prüfung. Zusätzlich fallen Kosten im Zusam­menhang mit der Bestellung der Grund­schulden an, wie Notarkosten, Kosten der Sicherheiten­bestel­lung (z.B. für das Grund­buch­amt), Gebäude­ver­sich­erung sowie weitere Kosten, die momentan noch nicht bekannt sind. Diese erhöhen eventuell den effektiven Jahreszins. Vermittler: DTW GmbH, Q5, 14-22, 68161 Mannheim

* Nach Ende der Sollzinsbindung können Sie den Darlehensgeber ohne Zahlung einer Vorfälligkeits­entschä­digung wechseln. Nach 10 Jahren Darlehenslaufzeit besteht ein gesetz­liches Sonderkündigungsrecht. Unter der Annahme, dass der Zinssatz nach Ende der Sollzinsbindung bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens unverändert bleibt, ist der Nettodarlehensbetrag nach vollständig getilgt.

A
AblösungAbnahmeverpflichtungAbtretung einer GrundschuldAmortisationAmtlicher LageplanAnfängliche TilgungAnnuitätAnnuitätendarlehenArbeitnehmersparzulageAuflassungAuflassungsvormerkungAusbauhausAußenanlagenAuszahlungsvoraussetzungen
B
BauantragBaubeschreibungBaudarlehenBauerwartungslandBaufinanzierungBaufortschrittBaugeldBaugenehmigungBauherren-HaftpflichtversicherungBaukreditBaulandBaulastBaulastenverzeichnisBauleistungsversicherungBaunebenkostenBauspardarlehenBausparvertragBauträgerBauträgermodellBauwertBauzinsenBearbeitungsgebührBebauungsplanBeleihungBeleihungsauslaufBeleihungsgrenzeBeleihungsobjektBeleihungswertBereitstellungszinsenBodenrichtwertBodenwertBonitätBriefgrundschuldBruttodarlehensbetragBuchgrundschuldBürgschaft
C
Cap-Darlehen
D
DarlehensbedingungenDarlehensgeberDarlehensnehmerDarlehensvertragDarlehenszinsenDisagio
E
Effektiver JahreszinsEigenkapitalEigenleistungEigennutzungEigentümergemeinschaftEigentümerversammlungEinkommensnachweiseEndfälliges Darlehen (Festdarlehen)EnergieausweisEnergieeffizienzEnergieeffizienz-ExperteEnergieeinsparverordnung (EnEV)ErbbaurechtErbpachtErschließungskostenErtragswertErtragswertverfahrenESIS Merkblatt
F
FertighausFestdarlehenFeuerrohbauversicherungFinanzierungsplanFlurkarteFlurstückForderungsverkaufForward-AufschlagFremdkapital
G
GebäudeenergiegesetzGrundbuchGrundbuchauszugGrunderwerbsteuerGrundflächenzahlGrundpfandrechtGrundschuldGrundschuldbestellungGrundschuldbestellungsurkundeGrundschuldzinsGrundstück
H
Haus- und GrundbesitzerhaftpflichtversicherungHauskreditHausratversicherungHerstellungskostenHypothekHypothekenbankHypothekendarlehenHypothekenmaklerHypothekenzinsen
I
ImmobilieImmobilienkreditImmobilienmaklerInstandhaltungskostenInstandhaltungsrücklage
J
Jahres-PrimärenergiebedarfJahresleistung
K
KapitalbeschaffungKatasteramtKaufnebenkostenKaufvertragKfW-HausKfW - Kreditanstalt für WiederaufbauKreditbedarfKreditwürdigkeit
L
LaufzeitLöschungsbewilligung
M
Makler- und BauträgerverordnungMaklerprovisionMonatliche Rate / MonatsrateMuskelhypothek
N
NachrangfinanzierungNegativbescheidNegativbescheinigungNegativerklärungNettodarlehensbetragNichtabnahmeentschädigungNiedrigenergiehausNießbrauchNominalzinsNotarbestätigung
O
ObjektObjektwertÖffentliche Förderung des WohnungsbausOrdentliches Kündigungsrecht nach § 489 BGB
P
Prolongation
R
RangrücktrittRangstelleRenovierungskreditRestdarlehenRestschuldRisikobegrenzungsgesetzRückauflassungsvormerkungRückzahlungsrate
S
SachwertSachwertverfahrenSanierungskreditSchätzgebührenSchätzkostenSchätzungSchufaSchuldnertauschSchuldübernahmeSicherheitenSicherungszweckerklärungSollzinsSollzinsbindungSollzinssatzSondertilgung
U
Umbaute RaumUnbedenklichkeitsbescheinigung
V
VerkaufswertVerkehrswertVertragslaufzeitVollfinanzierungVolltilgerdarlehenVorfälligkeitsentschädigungVorkaufsrechtVorlastVorvertragliche Informationen
W
WegerechtWerbungskostenWertermittlungWertgutachtenWiderrufsbelehrungWiderrufsfristWohnflächeWohngebäudeversicherungWohnimmobilienkreditrichtlinieWohnrechtWohnungsbauprämieWohnungseigentumsgesetzWohnwirtschaftliche Zwecke
Z
ZinsänderungsrisikoZinsanpassungZinsbindungZinsbindungsfristZinsfestschreibungZinssatzZinsstrukturkurveZusatzsicherheitenZuteilungZwangsversteigerungZwangsvollstreckungZweckbestimmungserklärungZweckerklärungZweckgebundenZwischenfinanzierung

Teilungserklärung in Kürze:

  • In der Teilungserklärung sind die Eigentumsverhältnisse bei Immobilien mit mehreren Wohneinheiten geregelt.
  • Die Teilungserklärung regelt auch Rechte und Pflichten der einzelnen Wohnungseigentümer.
  • Die notariell beurkundete Teilungserklärung wird im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs aufgeführt und in der Grundakte aufbewahrt.
  • Sie muss einen Aufteilungsplan beinhalten, der das Sondereigentum und das Gemeinschaftseigentum ausweist
  • Den rechtlichen Rahmen für eine Teilungserklärung bildet das Wohnungseigentumsgesetz (WEG).
Udo Hirschinger, Author bei DTW
Beitrag von Udo Hirschinger aktualisiert am 23.01.2023

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Objektwert

Bitte geben Sie hier den Kaufpreis der Immobilie ohne Kaufnebenkosten (Grunderwerbssteuer, Notar, Grundbuchamt, Makler), die angemessenen Herstellungkosten des Objekts (Grundstück, Baukosten, Baunebenkosten) oder den geschätzten aktuellen Wert Ihrer Immobilie ein.

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Nettodarlehensbetrag

Bitte geben Sie hier den gewünschten Nettodarlehens­betrag ein. Dies ist der Betrag, auf den die Zinsen berechnet werden und den Sie über die Gesamtlaufzeit des Darlehens tilgen.

%
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Anfängliche Tilgung, Monatsrate oder Volltilgung

Wählen Sie zwischen der Eingabe von Anfängliche Tilgung in %, Monatliche Rate in € oder Volltilgung.

Um die Höhe Ihrer Tilgungsleistung zu berechnen, geben Sie den anfänglichen Tilgungssatz, z.B. 3%, ein oder geben Sie die gewünschte monatliche Rate in Euro an.

Bei der Auswahl von Volltilgung wird die monatliche Rate so berechnet, daß das Darlehen innerhalb der Sollzinsbindung vollständig getilgt wird.

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Sollzinsbindung

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Besteht am Ende der Sollzinsbindung ein Restdarlehens­betrag, müssen Sie zu diesem Zeitpunkt die Zinsen neu vereinbaren oder das Darlehen vollständig tilgen.

Jährliche Sondertilgung:

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Jährliche Sondertilgung

Möchten Sie neben der monatlich zu zahlenden Rate Sondertilgungen leisten?

Hier können Sie den gewünschten Betrag angeben, den Sie jährlich zusätzlich tilgen möchten.

Sondertilgungen sind bei DTW immer optional, d.h. Sie können diese leisten, müssen es aber nicht. Sondertilgungen in Höhe von 5% der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr sind bei DTW so gut wie immer kostenfrei möglich.

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Was ist eine Teilungserklärung?

Eine Teilungserklärung regelt die Eigentumsverhältnisse bei Immobilien mit mehreren Wohneinheiten. Auch die Rechte und Pflichten der einzelnen Wohnungseigentümer sind Bestandteil der Teilungserklärung.

Sie ist eine Voraussetzung dafür, dass für einzelne Wohnungen eigene Grundbucheinträge angelegt werden können. Daher wird eine Teilungserklärung vor dem Verkauf der einzelnen Wohneinheiten erstellt.

Ohne eine rechtsgültige Teilungserklärung ist zum Beispiel der Verkauf einer Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus nicht möglich. Deshalb ist sie ein wichtiger Bestandteil des Kaufvertrages bei Immobilien. Sie muss vom Notar beurkundet werden und ist nur notariell beglaubigt gültig.

Die notariell beurkundete Teilungserklärung wird im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs aufgeführt und in der Grundakte aufbewahrt. Das Wohnungs­eigentums­gesetz (WEG) bildet den rechtlichen Rahmen für die Teilungserklärung.

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Wann muss man eine Teilungserklärung erstellen?

Die Teilungserklärung muss spätestens vor dem Verkauf von einzelnen Wohneinheiten innerhalb einer Immobilie erstellt und ins Grundbuch eingetragen werden. Mit der Teilungserklärung legt das Grundbuchamt für jede einzelne Wohneinheit einen eigenen Grundbucheintrag an.

Rechtsgrundlage: § 8 Wohnungs­eigentums­gesetz (WEG), Abs. 1:

„Der Eigentümer eines Grundstücks kann durch Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt das Eigentum an dem Grundstück in Miteigentumsanteile in der Weise teilen, dass mit jedem Anteil das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden bestimmten Räumen in einem auf dem Grundstück errichteten oder zu errichtenden Gebäude verbunden ist.“

Nach der Teilungserklärung und dem Eintrag im Grundbuch ist nicht nur der getrennte Verkauf, sondern auch die getrennte grundpfandrechtliche Beleihung der Wohneinheiten möglich. Der Käufer einer Eigentumswohnung kann sie somit auch als Sicherheit für seine Immobilien­finan­zierung einsetzen.

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Wer erstellt die Teilungserklärung?

Für die Erstellung der Teilungserklärung ist der Grundstückseigentümer verantwortlich.

Der Aufteilungsplan, der zwingend für die Erklärung nötig ist, wird im Regelfall von einem Architekten angefertigt. Diesen muss der Immobilieneigentümer der Bauaufsichtsbehörde zur Prüfung vorlegen. Die Behörde stellt eine zum Aufteilungsplan gehörige Abgeschlossenheitsbescheinigung aus.

Nachdem alle Unterlagen mit Unterschrift und Siegel von der Baubehörde abgenommen wurden, ist der Gang zum Notar erforderlich. Der Notar beurkundet zum einen die Unterzeichnung der Teilungserklärung durch den Immobilieneigentümer. Zum anderen bürgt er dafür, dass die Teilungserklärung juristisch korrekt ist.

Gültig wird die Teilungserklärung mit der Eintragung ins Grundbuch.

Was steht in einer Teilungserklärung?

Die Teilungserklärung beinhaltet einen Aufteilungsplan, eine Abgeschlossenheitsbescheinigung und zumeist eine Gemeinschaftsordnung, mit welcher der Grundstückseigentümer das weitere Verhältnis der Teileigentümer festlegen kann.

Aufteilungsplan

Der Aufteilungsplan ist eine exakte Bauzeichnung im Maßstab 1:100, in welcher die einzelnen Wohneinheiten eindeutig ausgewiesen sind. Er unterteilt die Flächen im Gebäude und auf dem Grundstück in Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum.

Meist werden die Wohneinheiten im Aufteilungsplan durchnummeriert. Alle Räume, die zum Eigentum der jeweiligen Wohneinheit gehören, sind mit derselben Ziffer gekennzeichnet.

Abgeschlossenheitsbescheinigung

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist ein amtlicher Bestandteil des Aufteilungsplans, den die Bauaufsichtsbehörde ausstellt. Darin wird bestätigt, dass die einzelnen Wohneinheiten baulich durch Wände, Decken und Türen abgegrenzt sind und einen eigenen abschließbaren Zugang besitzen. Falls ein eigener Kellerraum zur Wohneinheit gehört, muss auch dieser verschließbar sein.

Weitere Voraussetzung für die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist, dass jede Wohneinheit Räumlichkeiten besitzt, die für eine Haushaltsführung erforderlich sind. Dazu zählen eine Küche oder Kochnische, Bad oder Dusche sowie eine Toilette.

Gemeinschaftsordnung

Falls keine Gemeinschaftsordnung (GemO) im Grundbuch eingetragen ist, gelten rechtlich die Bestimmungen des Wohnungs­eigentums­gesetzes (WEG). Möchte der Grundstückseigentümer die Rechte und Pflichten der Eigentümer­gemeinschaft hingegen konkretisieren, kann er eine Gemeinschaftsordnung als Zusatzbestandteil der Teilungserklärung ins Grundbuch eintragen lassen.

Einer der wichtigsten Punkte in der GemO ist die Art des Stimmrechts in den künftigen Wohnungseigentümerversammlungen. So ist es möglich, sich gegen das gesetzliche „Kopfstimmrecht“, das § 25, Abs. 2 WEG vorsieht, zu entscheiden. Stattdessen kann ein Stimmrecht in der Gemeinschaftsordnung bestimmt sein, das sich nach den Eigentumsanteilen bemisst.

Zudem kann die Gemeinschaftsordnung die Kostenverteilung auf die Teileigentümer, Nutzungs- und Gebrauchsbeschränkungen sowie die Hausordnung der Immobilie und die Organisation der Hausverwaltung beinhalten.

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Was kostet eine Teilungserklärung?

Für den Ersteintrag einer Teilungserklärung im Grundbuch entstehen dem Immobilieneigentümer Kosten an mehreren Stellen.

Für den Aufteilungsplan fällt das Architektenhonorar an. Auch die Prüfung des Aufteilungsplans und die Ausstellung der Abgeschlossenheitsbescheinigung durch die Baubehörde sind mit Kosten zwischen 30 und 200 Euro verbunden.

Beim Notar muss der Grundstückseigentümer dann die Gebühren für die notarielle Beurkundung zahlen. Sie berechnen sich gemäß Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) anhand des Immobilienwerts.

Und zuletzt verlangt auch das Grundbuchamt seine Gebühren für die Eintragung der Teilungserklärung. Auch diese bemessen sich am Wert der Immobilie.

Braucht man eine Teilungserklärung für die Immobilien­finan­zierung?

Wer für den Kauf einer Eigentumswohnung eine Immobilien­finan­zierung benötigt, muss immer eine Teilungserklärung bzw. den Grundbuchauszug der Wohnung bei der Bank vorlegen. Denn darin ist der Eigentumsanteil exakt definiert.

Der Grundbuchauszug gehört zu den erforderlichen Unterlagen für eine Immobilien­finan­zierung. Er dient dem Kreditinstitut als wichtige Grundlage zur Ermittlung des vollständigen Werts der Eigentumswohnung und des Beleihungswerts für die Immobilien­finan­zierung.

Bei DTW | Immobilien­finan­zierung können Sie online einen Grundbuchauszug bestellen. Falls Sie innerhalb von drei Monaten eine Baufinanzierung über uns abschließen, ist der Abruf des Grundbuchauszugs für Sie kostenfrei. Ansonsten fallen Kosten in Höhe von 19,90 € (inkl. MwSt.) an.

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Expertentipp

Vor dem Immobilienkauf die Teilungserklärung studieren

Lesen Sie vor einem geplanten Wohnungskauf die Teilungserklärung samt Gemeinschaftsordnung gut durch. Denn nur so erfahren Sie umfassend, welche Rechte und Pflichten auf Sie zukommen - insbesondere auch Ihre künftigen Zahlungsverpflichtungen als Miteigentümer.

Berücksichtigen Sie bei der Planung Ihrer Immobilienfinanzierung die Höhe von Hausgeld und Instandhaltungsrücklagen, um die passende Rate und Tilgung der Baufinanzierung zu finden.

Hierfür können Sie unseren Tilgungsrechner mit seinen flexiblen Eingabeoptionen nutzen. Spielen Sie einfach die Berechnung mit verschiedenen Ratenhöhen durch. Der Rechner ermittelt Ihnen jeweils Ihren ganz persönlichen Zins- und Tilgungsplan.

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