Grundbuchauszug
Der Grundbuchauszug ist die Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem ganz bestimmten Grundstück. Dieser wird bei einer Baufinanzierung zum Beispiel für die Beleihungsprüfung benötigt. Auch bei einer grundbuchlichen Sicherung für die Immobilienfinanzierung verlangen die Darlehensgeber den aktuellen Grundbuchauszug. Zudem haben Kaufinteressenten vor dem Erwerb eines Grundstück oder einer Immobilie die Möglichkeit, einen Grundbuchauszug zu beantragen, um in Erfahrung zu bringen, ob und welche Belastungen auf dem Grundstück liegen.
Grundbuchauszug für die Immobilienfinanzierung
Grundbuchauszüge muss man gemäß §§ 3 Abs. 1, § 12 und § 12c GBO beim jeweils zuständigen Grundbuchamt schriftlich beantragen. Zu beachten ist hierbei, dass der Antragsteller in seinem Ersuchen ein „berechtigtes Interesse“ nachweisen muss. Dies ist beispielsweise gegeben, wenn ein Bauherr, Immobilienkäufer oder Eigentümer das Dokument für seine Immobilienfinanzierung bzw. Anschlussfinanzierung benötigt.
Hintergrund für diese Nachweispflicht ist die Wahrung des Persönlichkeitsschutzes der im Grundbuch eingetragenen Personen. Da der Rechtsbegriff des „berechtigten Interesses“ mit einer gewissen Unbestimmtheit verbunden ist, sollte der Antragsteller dem Grundbuchamt alle sachlichen Gründe bei der Beantragung darlegen. Prinzipiell haben zuvorderst Grundstückseigentümer und weitere im Grundbuch eingetragene Rechteinhaber ein „berechtigtes Interesse“ an einem Grundbuchauszug. Gleiches gilt für Darlehensgeber einer Immobilienfinanzierung, Notare, Gerichte, Behörden oder öffentlich bestellte Vermessungsingenieure.
Unbeglaubigte und beglaubigte Abschrift
Der Antragsteller hat die Wahl, sich vom Grundbuchamt eine unbeglaubigte oder eine beglaubigte Abschrift ausstellen zu lassen. In Deutschland führen die meisten Grundbuchämter das Grundbuch inzwischen in elektronischer Form. Privatpersonen können allerdings keine Online-Einsicht in das Grundbuch nehmen. Diese Option haben lediglich Notare, Gerichte, Behörden oder Banken.
Aktueller Grundbuchauszug für die Immobilienfinanzierung
In der Regel fordern die Darlehensgeber einer Immobilienfinanzierung vom Darlehensnehmer vor Abschluss des Darlehensvertrags einen unbeglaubigten Grundbuchauszug. Für die Prüfung der Objektunterlagen einer Immobilienfinanzierung darf dieser nicht älter als drei Monate sein. Wer eine aktuelle Grundbuchabschrift benötigt, hat bei DTW | Immobilienfinanzierung die Möglichkeit, den Grundbuchauszug online zu bestellen. Wenn Sie innerhalb von drei Monaten nach Bestellung des Grundbuchauszuges über das elektronische Abrufverfahren eine Immobilienfinanzierung über die DTW GmbH abschließen, bleibt dieser Service für Sie kostenfrei. Ansonsten fallen für Sie Kosten in Höhe von 19,90 Euro (inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer) an.