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Grundschuldzins

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Gezahlte Raten
Ende Sollzinsbindung
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Berechneter Zins

2,98
%
Effektiver Jahreszins
Stand: 28.03.2024
Annahmen Zinssatz
5 Jahre
10 Jahre
15 Jahre
20 Jahre
30 Jahre
10 Jahre
Sollzinsbindung
 
0
Monatliche Rate
2,94%
Gebundener
Sollzinssatz
0
Restdarlehen
(nach 10 Jahren)
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Rechenergebnis im Detail

Objektwert bzw. Kaufpreis der Immobilie
Beleihungswert
Nettodarlehensbetrag
Beleihungsauslauf
Sollzinsbindung
Anzahl der Raten während der Sollzinsbindung
Gebundener Sollzinssatz (fester Zinssatz)
Anfängliche Tilgung
Monatliche Rate (Annuität, zu Beginn)
Effektiver Jahreszins
Restdarlehen am Ende der Sollzinsbindung
Tilgungsleistung bis Ende der Sollzinsbindung
Zinsaufwand bis Ende der Sollzinsbindung
Jährliche Sondertilgung während der Sollzinsbindung
Angenommener Sollzinssatz nach Ende der Sollzinsbindung
Vertragslaufzeit (kalkulatorisch) *
Zu zahlender Gesamtbetrag (kalkulatorisch)

Repräsentatives Beispiel. Es handelt sich um ein Immobiliar-Verbraucher­dar­lehen, das durch ein Grundpfandrecht oder eine Real­last besichert wird. Die Kondition gilt bis zu des Beleihungs­wertes einer selbst genutzten Immobilie und ist freiblei­bend zum Stand 29.03.2024. Die Kredit­ver­gabe ist vorbehaltlich einer positiven Bonitäts- und Objekt­wert­prĂĽfung. Zusätzlich fallen Kosten im Zusam­menhang mit der Bestellung der Grund­schulden an, wie Notarkosten, Kosten der Sicherheiten­bestel­lung (z.B. fĂĽr das Grund­buch­amt), Gebäude­ver­sich­erung sowie weitere Kosten, die momentan noch nicht bekannt sind. Diese erhöhen eventuell den effektiven Jahreszins. Vermittler: DTW GmbH, Q5, 14-22, 68161 Mannheim

* Nach Ende der Sollzinsbindung können Sie den Darlehensgeber ohne Zahlung einer Vorfälligkeits­entschä­digung wechseln. Nach 10 Jahren Darlehenslaufzeit besteht ein gesetz­liches SonderkĂĽndigungsrecht. Unter der Annahme, dass der Zinssatz nach Ende der Sollzinsbindung bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens unverändert bleibt, ist der Nettodarlehensbetrag nach vollständig getilgt.

A
AblösungAbnahmeverpflichtungAbtretung einer GrundschuldAmortisationAmtlicher LageplanAnfängliche TilgungAnnuitätAnnuitätendarlehenArbeitnehmersparzulageAuflassungAuflassungsvormerkungAusbauhausAußenanlagenAuszahlungsvoraussetzungen
B
BauantragBaubeschreibungBaudarlehenBauerwartungslandBaufinanzierungBaufortschrittBaugeldBaugenehmigungBauherren-HaftpflichtversicherungBaukreditBaulandBaulastBaulastenverzeichnisBauleistungsversicherungBaunebenkostenBauspardarlehenBausparvertragBauträgerBauträgermodellBauwertBauzinsenBearbeitungsgebührBebauungsplanBeleihungBeleihungsauslaufBeleihungsgrenzeBeleihungsobjektBeleihungswertBereitstellungszinsenBodenrichtwertBodenwertBonitätBriefgrundschuldBruttodarlehensbetragBuchgrundschuldBürgschaft
C
Cap-Darlehen
D
DarlehensbedingungenDarlehensgeberDarlehensnehmerDarlehensvertragDarlehenszinsenDisagio
E
Effektiver JahreszinsEigenkapitalEigenleistungEigennutzungEigentümergemeinschaftEigentümerversammlungEinkommensnachweiseEndfälliges Darlehen (Festdarlehen)EnergieausweisEnergieeffizienzEnergieeffizienz-ExperteEnergieeinsparverordnung (EnEV)ErbbaurechtErbpachtErschließungskostenErtragswertErtragswertverfahrenESIS Merkblatt
F
FertighausFestdarlehenFeuerrohbauversicherungFinanzierungsplanFlurkarteFlurstĂĽckForderungsverkaufForward-AufschlagFremdkapital
H
Haus- und GrundbesitzerhaftpflichtversicherungHauskreditHausratversicherungHerstellungskostenHypothekHypothekenbankHypothekendarlehenHypothekenmaklerHypothekenzinsen
I
ImmobilieImmobilienkreditImmobilienmaklerInstandhaltungskostenInstandhaltungsrĂĽcklage
J
Jahres-PrimärenergiebedarfJahresleistung
K
KapitalbeschaffungKatasteramtKaufnebenkostenKaufvertragKfW-HausKfW - Kreditanstalt fĂĽr WiederaufbauKreditbedarfKreditwĂĽrdigkeit
L
LaufzeitLöschungsbewilligung
M
Makler- und BauträgerverordnungMaklerprovisionMonatliche Rate / MonatsrateMuskelhypothek
N
NachrangfinanzierungNegativbescheidNegativbescheinigungNegativerklärungNettodarlehensbetragNichtabnahmeentschädigungNiedrigenergiehausNießbrauchNominalzinsNotarbestätigung
O
ObjektObjektwertÖffentliche Förderung des WohnungsbausOrdentliches Kündigungsrecht nach § 489 BGB
P
Prolongation
R
RangrĂĽcktrittRangstelleRenovierungskreditRestdarlehenRestschuldRisikobegrenzungsgesetzRĂĽckauflassungsvormerkungRĂĽckzahlungsrate
S
SachwertSachwertverfahrenSanierungskreditSchätzgebührenSchätzkostenSchätzungSchufaSchuldnertauschSchuldübernahmeSicherheitenSicherungszweckerklärungSollzinsSollzinsbindungSollzinssatzSondertilgung
T
TeilauszahlungTeilauszahlungszuschlagTeilbaugenehmigungTeilungserklärungTeilvalutierungszuschlagTilgungTilgungsaussetzungTilgungsdarlehenTilgungsfreie JahreTilgungshypothekTilgungsplanTilgungssatzTilgungsverrechnungTransmissionswärmeverlust nach EnEVTreuhandzahlung
U
Umbaute RaumUnbedenklichkeitsbescheinigung
V
VerkaufswertVerkehrswertVertragslaufzeitVollfinanzierungVolltilgerdarlehenVorfälligkeitsentschädigungVorkaufsrechtVorlastVorvertragliche Informationen
W
WegerechtWerbungskostenWertermittlungWertgutachtenWiderrufsbelehrungWiderrufsfristWohnflächeWohngebäudeversicherungWohnimmobilienkreditrichtlinieWohnrechtWohnungsbauprämieWohnungseigentumsgesetzWohnwirtschaftliche Zwecke
Z
ZinsänderungsrisikoZinsanpassungZinsbindungZinsbindungsfristZinsfestschreibungZinssatzZinsstrukturkurveZusatzsicherheitenZuteilungZwangsversteigerungZwangsvollstreckungZweckbestimmungserklärungZweckerklärungZweckgebundenZwischenfinanzierung

Grundschuldzins in Kürze:

  • Dient dem Darlehensgeber als Zusatzabsicherung im Falle eines Zahlungsausfalls.
  • Der Grundschuldzins ist unabhängig vom vereinbarten Sollzins.
  • Er liegt durchschnittlich zwischen 12 und 20 Prozent und kann vom Darlehensgeber für bis zu zwei Jahre eingefordert werden.
Silke Herrmann, Author bei DTW
Beitrag von Silke Herrmann aktualisiert am 26.05.2023

Was ist der Grundschuldzins?

Der Grundschuldzins dient bei einer Immobilien­finan­zierung dem Darlehensgeber als Zusatzabsicherung im Falle eines Zahlungsausfalls. Er wird im Darlehensvertrag der Baufinanzierung fixiert und liegt durchschnittlich zwischen 12 und 20 Prozent.

Vom eigentlichen Zinssatz für das Baudarlehen, welcher deutlich niedriger ist, hat man den Grundschuldzins getrennt zu betrachten. Denn solange der Darlehensnehmer seine vertraglichen Ratenzahlungen leistet, muss er keine Grundschuldzinsen zahlen. Diese kommen erst zum Tragen, wenn die Bank aufgrund des Zahlungsausfalls ein Verfahren zur Zwangsversteigerung einleitet.

Grundschuldzinsen für den „Fall der Fälle“

Bei jeder Immobilien­finan­zierung verlangen Banken Sicherheiten, um ihr Finanzierungsrisiko zu mindern. Üblicherweise wird hierfür als erstes das zu finanzierende Objekt grundpfandrechtlich herangezogen.

Daneben können weitere Zusatzsicherheiten erforderlich sein. Durch den Eintrag der Grundschuld im Grundbuch erhält der Gläubiger das Recht zur Zwangsversteigerung, falls der Schuldner seine monatlichen Raten nicht mehr ordentlich bedient.

Erst wenn dieser Fall eintritt, spielt der hohe Grundschuldzins eine Rolle. Nur dann kann der Darlehensgeber den vertraglichen Grundschuldzins für bis zu zwei Jahre einfordern. Auf diese Weise erhöht er seine Forderungssumme gegen den Darlehensnehmer.

Denn er macht die Grundschuld plus die Grundschuldzinsen geltend, um die Mehrkosten zu decken, welche ihm im Zusammenhang mit dem Zahlungsausfall entstehen. Dazu gehören zum Beispiel Kosten für das Versteigerungsverfahren und Verzugszinsen.

Zum DTW | Notar- und Grundbuchrechner

Hoher Grundschuldzins bei der Immobilien­finan­zierung

Der Grundschuldzins wird von den Anbietern einer Baufinanzierung also ganz bewusst hoch angesetzt, um sich zugleich gegen das Finanzierungsrisiko und die Unsicherheiten der künftigen Zinsentwicklung abzusichern.

Der Anspruch der Banken, rückständige Grundschuldzinsen für bis zu zwei Jahren zu fordern, leitet sich aus § 10 Abs. 1 des Zwangsversteigerungsgesetzes (ZVG) ab.

Da der Grundschuldzins im Gegensatz zum Darlehenszins unter normalen Umständen nicht zu zahlen ist, fällt er unter die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren gemäß § 195 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), § 197 Abs. 2 BGB und § 216 BGB. Beginn der Verjährung ist der Schluss des Jahres, in dem er fällig wird. Somit kann der Darlehensgeber die Summe, die er aus der Kombination von Grundschuld und Grundschuldzinsen beim Zahlungsausfall vom Schuldner fordert, nur in einem begrenzten Rahmen erhöhen.

Baufinanzierungsrechner

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Objektwert

Bitte geben Sie hier den Kaufpreis der Immobilie ohne Kaufnebenkosten (Grunderwerbssteuer, Notar, Grundbuchamt, Makler), die angemessenen Herstellungkosten des Objekts (Grundstück, Baukosten, Baunebenkosten) oder den geschätzten aktuellen Wert Ihrer Immobilie ein.

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Nettodarlehensbetrag

Bitte geben Sie hier den gewĂĽnschten Nettodarlehens­betrag ein. Dies ist der Betrag, auf den die Zinsen berechnet werden und den Sie ĂĽber die Gesamtlaufzeit des Darlehens tilgen.

%
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Anfängliche Tilgung, Monatsrate oder Volltilgung

Wählen Sie zwischen der Eingabe von Anfängliche Tilgung in %, Monatliche Rate in € oder Volltilgung.

Um die Höhe Ihrer Tilgungsleistung zu berechnen, geben Sie den anfänglichen Tilgungssatz, z.B. 3%, ein oder geben Sie die gewünschte monatliche Rate in Euro an.

Bei der Auswahl von Volltilgung wird die monatliche Rate so berechnet, daß das Darlehen innerhalb der Sollzinsbindung vollständig getilgt wird.

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Sollzinsbindung

Geben Sie hier den Zeitraum ein, für den Sie die Zinsen fest vereinbaren möchten.

Besteht am Ende der Sollzinsbindung ein Restdarlehens­betrag, mĂĽssen Sie zu diesem Zeitpunkt die Zinsen neu vereinbaren oder das Darlehen vollständig tilgen.

Jährliche Sondertilgung:

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Jährliche Sondertilgung

Möchten Sie neben der monatlich zu zahlenden Rate Sondertilgungen leisten?

Hier können Sie den gewünschten Betrag angeben, den Sie jährlich zusätzlich tilgen möchten.

Sondertilgungen sind bei DTW immer optional, d.h. Sie können diese leisten, müssen es aber nicht. Sondertilgungen in Höhe von 5% der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr sind bei DTW so gut wie immer kostenfrei möglich.

Zins berechnen
Expertentipp

Was passiert im Falle einer Zwangsversteigerung?

Der Darlehensnehmer muss im Falle einer Zwangsversteigerung maximal den Betrag an den Darlehensgeber zurückzahlen, welcher als Restschuld plus Zinsen offensteht.

Sollte der Erlös aus der Versteigerung höher sein, zahlt der Kreditgeber dem Darlehensnehmer die darüberhinausgehende Summe aus.

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