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Berechneter Zins

2,93
%
Effektiver Jahreszins
Stand: 14.11.2024
Annahmen Zinssatz
5 Jahre
10 Jahre
15 Jahre
20 Jahre
30 Jahre
10 Jahre
Sollzinsbindung
 
0
Monatliche Rate
2,89%
Gebundener
Sollzinssatz
0
Restdarlehen
(nach 10 Jahren)
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Rechenergebnis im Detail

Objektwert bzw. Kaufpreis der Immobilie
Beleihungswert
Nettodarlehensbetrag
Beleihungsauslauf
Sollzinsbindung
Anzahl der Raten während der Sollzinsbindung
Gebundener Sollzinssatz (fester Zinssatz)
Anfängliche Tilgung
Monatliche Rate (Annuität, zu Beginn)
Effektiver Jahreszins
Restdarlehen am Ende der Sollzinsbindung
Tilgungsleistung bis Ende der Sollzinsbindung
Zinsaufwand bis Ende der Sollzinsbindung
Jährliche Sondertilgung während der Sollzinsbindung
Angenommener Sollzinssatz nach Ende der Sollzinsbindung
Vertragslaufzeit (kalkulatorisch) *
Zu zahlender Gesamtbetrag (kalkulatorisch)

Repräsentatives Beispiel. Es handelt sich um ein Immobiliar-Verbraucher­dar­lehen, das durch ein Grundpfandrecht oder eine Real­last besichert wird. Die Kondition gilt bis zu des Beleihungs­wertes einer selbst genutzten Immobilie und ist freiblei­bend zum Stand 14.11.2024. Die Kredit­ver­gabe ist vorbehaltlich einer positiven Bonitäts- und Objekt­wert­prüfung. Zusätzlich fallen Kosten im Zusam­menhang mit der Bestellung der Grund­schulden an, wie Notarkosten, Kosten der Sicherheiten­bestel­lung (z.B. für das Grund­buch­amt), Gebäude­ver­sich­erung sowie weitere Kosten, die momentan noch nicht bekannt sind. Diese erhöhen eventuell den effektiven Jahreszins. Vermittler: DTW GmbH, Q5, 14-22, 68161 Mannheim

* Nach Ende der Sollzinsbindung können Sie den Darlehensgeber ohne Zahlung einer Vorfälligkeits­entschä­digung wechseln. Nach 10 Jahren Darlehenslaufzeit besteht ein gesetz­liches Sonderkündigungsrecht. Unter der Annahme, dass der Zinssatz nach Ende der Sollzinsbindung bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens unverändert bleibt, ist der Nettodarlehensbetrag nach vollständig getilgt.

A
AblösungAbnahmeverpflichtungAbtretung einer GrundschuldAmortisationAmtlicher LageplanAnfängliche TilgungAnnuitätAnnuitätendarlehenArbeitnehmersparzulageAuflassungAuflassungsvormerkungAusbauhausAußenanlagenAuszahlungsvoraussetzungen
B
BauantragBaubeschreibungBaudarlehenBauerwartungslandBaufinanzierungBaufortschrittBaugeldBaugenehmigungBauherren-HaftpflichtversicherungBaukreditBaulandBaulastBaulastenverzeichnisBauleistungsversicherungBaunebenkostenBauspardarlehenBausparvertragBauträgerBauträgermodellBauwertBauzinsenBearbeitungsgebührBebauungsplanBeleihungBeleihungsauslaufBeleihungsgrenzeBeleihungsobjektBeleihungswertBereitstellungszinsenBodenrichtwertBodenwertBonitätBriefgrundschuldBruttodarlehensbetragBuchgrundschuldBürgschaft
C
Cap-Darlehen
D
DarlehensbedingungenDarlehensgeberDarlehensnehmerDarlehensvertragDarlehenszinsenDisagio
E
Effektiver JahreszinsEigenkapitalEigenleistungEigennutzungEigentümergemeinschaftEigentümerversammlungEinkommensnachweiseEndfälliges Darlehen (Festdarlehen)EnergieausweisEnergieeffizienzEnergieeffizienz-ExperteEnergieeinsparverordnung (EnEV)ErbbaurechtErbpachtErschließungskostenErtragswertErtragswertverfahrenESIS Merkblatt
F
FertighausFestdarlehenFeuerrohbauversicherungFinanzierungsplanFlurkarteFlurstückForderungsverkaufForward-AufschlagFremdkapital
H
Haus- und GrundbesitzerhaftpflichtversicherungHauskreditHausratversicherungHerstellungskostenHypothekHypothekenbankHypothekendarlehenHypothekenmaklerHypothekenzinsen
I
ImmobilieImmobilienkreditImmobilienmaklerInstandhaltungskostenInstandhaltungsrücklage
J
Jahres-PrimärenergiebedarfJahresleistung
K
KapitalbeschaffungKatasteramtKaufnebenkostenKaufvertragKfW-HausKfW - Kreditanstalt für WiederaufbauKreditbedarfKreditwürdigkeit
L
LaufzeitLöschungsbewilligung
M
Makler- und BauträgerverordnungMaklerprovisionMonatliche Rate / MonatsrateMuskelhypothek
N
NachrangfinanzierungNegativbescheidNegativbescheinigungNegativerklärungNettodarlehensbetragNichtabnahmeentschädigungNiedrigenergiehausNießbrauchNominalzinsNotarbestätigung
O
ObjektObjektwertÖffentliche Förderung des WohnungsbausOrdentliches Kündigungsrecht nach § 489 BGB
P
Prolongation
R
RangrücktrittRangstelleRenovierungskreditRestdarlehenRestschuldRisikobegrenzungsgesetzRückauflassungsvormerkungRückzahlungsrate
S
SachwertSachwertverfahrenSanierungskreditSchätzgebührenSchätzkostenSchätzungSchufaSchuldnertauschSchuldübernahmeSicherheitenSicherungszweckerklärungSollzinsSollzinsbindungSollzinssatzSondertilgung
T
TeilauszahlungTeilauszahlungszuschlagTeilbaugenehmigungTeilungserklärungTeilvalutierungszuschlagTilgungTilgungsaussetzungTilgungsdarlehenTilgungsfreie JahreTilgungshypothekTilgungsplanTilgungssatzTilgungsverrechnungTransmissionswärmeverlust nach EnEVTreuhandzahlung
U
Umbaute RaumUnbedenklichkeitsbescheinigung
V
VerkaufswertVerkehrswertVertragslaufzeitVollfinanzierungVolltilgerdarlehenVorfälligkeitsentschädigungVorkaufsrechtVorlastVorvertragliche Informationen
W
WegerechtWerbungskostenWertermittlungWertgutachtenWiderrufsbelehrungWiderrufsfristWohnflächeWohngebäudeversicherungWohnimmobilienkreditrichtlinieWohnrechtWohnungsbauprämieWohnungseigentumsgesetzWohnwirtschaftliche Zwecke
Z
ZinsänderungsrisikoZinsanpassungZinsbindungZinsbindungsfristZinsfestschreibungZinssatzZinsstrukturkurveZusatzsicherheitenZuteilungZwangsversteigerungZwangsvollstreckungZweckbestimmungserklärungZweckerklärungZweckgebundenZwischenfinanzierung

Grundstück in Kürze:

  • Das Grundstück ist ein unbeweglicher Gegenstand (lateinisch: immobilis = unbeweglich).
  • Bei unbeweglichen Gütern gelten bei der Eigentumsübertragung besondere gesetzliche Vorschriften.
  • Der Eigentumsübertrag eines Grundstücks muss notariell beurkundet und im Grundbuch eingetragen werden.
  • Der Erwerb eines Grundstücks mit einer Nachrangfinanzierung ist möglich, jedoch für den Darlehensgeber nachteilig.
Sascha Neumann, Author bei DTW
Beitrag von Sascha Neumann aktualisiert am 10.07.2024

Baufinanzierungsrechner

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Objektwert

Bitte geben Sie hier den Kaufpreis der Immobilie ohne Kaufnebenkosten (Grunderwerbssteuer, Notar, Grundbuchamt, Makler), die angemessenen Herstellungkosten des Objekts (Grundstück, Baukosten, Baunebenkosten) oder den geschätzten aktuellen Wert Ihrer Immobilie ein.

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Nettodarlehensbetrag

Bitte geben Sie hier den gewünschten Nettodarlehens­betrag ein. Dies ist der Betrag, auf den die Zinsen berechnet werden und den Sie über die Gesamtlaufzeit des Darlehens tilgen.

%
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Anfängliche Tilgung, Monatsrate oder Volltilgung

Wählen Sie zwischen der Eingabe von Anfängliche Tilgung in %, Monatliche Rate in € oder Volltilgung.

Um die Höhe Ihrer Tilgungsleistung zu berechnen, geben Sie den anfänglichen Tilgungssatz, z.B. 3%, ein oder geben Sie die gewünschte monatliche Rate in Euro an.

Bei der Auswahl von Volltilgung wird die monatliche Rate so berechnet, daß das Darlehen innerhalb der Sollzinsbindung vollständig getilgt wird.

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Sollzinsbindung

Geben Sie hier den Zeitraum ein, für den Sie die Zinsen fest vereinbaren möchten.

Besteht am Ende der Sollzinsbindung ein Restdarlehens­betrag, müssen Sie zu diesem Zeitpunkt die Zinsen neu vereinbaren oder das Darlehen vollständig tilgen.

Jährliche Sondertilgung:

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Jährliche Sondertilgung

Möchten Sie neben der monatlich zu zahlenden Rate Sondertilgungen leisten?

Hier können Sie den gewünschten Betrag angeben, den Sie jährlich zusätzlich tilgen möchten.

Sondertilgungen sind bei DTW immer optional, d.h. Sie können diese leisten, müssen es aber nicht. Sondertilgungen in Höhe von 5% der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr sind bei DTW so gut wie immer kostenfrei möglich.

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Was ist ein Grundstück?

Ein Grundstück zählt rechtlich zu den „unbeweglichen Gegenständen“ bzw. Immobilien (lateinisch: „immobilis“ = unbeweglich).

Beim Kauf und Verkauf von Immobilien sind im Vergleich zum Eigentumswechsel von beweglichen Gütern besondere gesetzliche Vorschriften zu beachten. Diese Regelungen spielen auch eine wichtige Rolle, wenn man den Erwerb eines Grundstücks durch einen Immobilienkredit finanzieren möchte.

Eigentumsübergang beim Erwerb eines Grundstücks

Den Kauf eines Grundstücks, egal ob bebaut oder unbebaut, muss ein Notar beurkunden.

Der Eigentümerwechsel erfolgt in mehreren Schritten, welche im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt sind.

Die drei wichtigsten sind

  • die Auflassung,
  • das schuldrechtliche Grundgeschäft (d.h. der Kauf oder eventuell auch eine Schenkung) und
  • drittens der Eintrag ins Grundbuch.

Bei allen Modalitäten ist die notarielle Beteiligung zwingend vorgeschrieben. Hierbei entstehen dem Käufer eines Grundstücks Kosten für den Notar und beim Grundbuchamt.

Darüber hinaus fällt zusätzlich die Grunderwerbsteuer bei einem Grundstückskauf an.

All diese sogenannten Kaufnebenkosten müssen also beim Kauf und bei der eventuell erforderlichen Immobilien­finan­zierung einberechnet werden. Falls noch eine Maklerprovision zu zahlen ist, können sich die Nebenkosten auf bis zu 15 Prozent des Kaufpreises aufsummieren.

Zum DTW | Notar- und Grundbuchrechner

Immobilien­finan­zierung für ein Grundstück inkl. Gebäude

Beim Kauf eines bebauten Grundstücks einigen sich Verkäufer und Käufer im Regelfall auf einen Gesamtkaufpreis für das Grundstück und das darauf errichtete Gebäude.

Bei der Immobilien­finan­zierung der Bestandsimmobilie werden dann ebenfalls der Wert des Grundstücks und des Hauses zu einem Objektwert zusammengefasst, wenn die Bank für das Darlehen zum Beispiel den Beleihungswert ermittelt.

Mit nur einer Baufinanzierung kommt ein Bauherr auch bei vielen Neubauvorhaben über einen Bauträger aus.

Denn hier regelt die Makler- und Bauträger­verordnung (MaBV) die Zahlungsmodalitäten.

Gemäß der Makler- und Bauträger­verordnung (MaBV) erfolgt die Darlehensauszahlung in Teilbeträgen gemäß den einzelnen Baufortschritten. So gilt die erste Abschlagszahlung nach Beginn der Erdarbeiten in Höhe von 30 Prozent der Darlehenssumme der Übereignung des Grundstücks (bei einem Grundstück mit Erbbaurecht 20 Prozent). Danach folgen die weiteren Teilauszahlungen gemäß MaBV.

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Separate Finanzierung von Grundstück und Neubau

Nicht selten kann es vorkommen, dass man zunächst nur den Grund und Boden kaufen möchte. Womöglich hat man ein schönes Grundstück entdeckt, plant aber erst in ein paar Jahren einen Neubau.

Oder man findet nicht gleich das Bauunternehmen, welche das Bauprojekt übernehmen kann. Sollte in solchen Fällen das Eigenkapital für den Grundstückpreis nicht ausreichen, benötigt man zunächst eine Immobilien­finan­zierung für das Grundstück. Und später kommt dann noch die Baufinanzierung für den Neubau hinzu.

Grundsätzlich kann man für das Grundstück genauso wie für jede Bestandsimmobilie eine ganz normale und günstige Immobilien­finan­zierung abschließen, üblicherweise in Form eines Annuitäten­darlehens.

Falls nun, noch während der Laufzeit der Grundstücksfinanzierung, eine zweite separate Baufinanzierung für das Bauvorhaben vonnöten ist, bringt das finanzielle Nachteile mit sich. Das entscheidende Stichwort hierbei ist „Nachrang­finanzierung“.

Baufinanzierungsrechner

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Problematik „Nachrang­finanzierung“ bei der Immobilien­finan­zierung

Für die grundpfandrechtliche Absicherung einer ersten Immobilien­finan­zierung wird der Darlehensgeber im Grundbuch an oberster Stelle als Gläubiger eingetragen. Die Einträge der Grundschuld für weitere Immobilienkredite erfolgt darunter.

Es entsteht eine Rangliste der Gläubiger. Die hinteren Positionen der sogenannten Nachrang­finanzierungen sind für Darlehensgeber nachteilig und risikoreicher.

Denn bei einem etwaigen Zahlungsausfall des Darlehensnehmers und der nötigen Zwangsversteigerung, erhalten die Gläubiger die Erlöse aus ihr entsprechend der Rangliste im Grundbuch.

Nachrangige Gläubiger können unter Umständen bei der Verteilung leer ausgehen.

Daher sind Nachrang­finanzierungen für die Baufinanzierung zumeist deutlich teurer, weil die Darlehensgeber für das erhöhte Risiko höhere Zinssätze verlangen. Um diese Problematik möglichst zu vermeiden, sollten Bauherren sich frühzeitig von Baufinanzierungsexperten individuell zu ihren Optionen beraten lassen.

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