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Baufortschritt

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Tilgungsverlauf

Restdarlehen
Gezahlte Raten
Ende Sollzinsbindung
Sollzinsbindung:
bis
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Berechneter Zins

2,97
%
Effektiver Jahreszins
Stand: 22.04.2024
Annahmen Zinssatz
5 Jahre
10 Jahre
15 Jahre
20 Jahre
30 Jahre
10 Jahre
Sollzinsbindung
 
0
Monatliche Rate
2,93%
Gebundener
Sollzinssatz
0
Restdarlehen
(nach 10 Jahren)
Zins berechnen

Rechenergebnis im Detail

Objektwert bzw. Kaufpreis der Immobilie
Beleihungswert
Nettodarlehensbetrag
Beleihungsauslauf
Sollzinsbindung
Anzahl der Raten während der Sollzinsbindung
Gebundener Sollzinssatz (fester Zinssatz)
Anfängliche Tilgung
Monatliche Rate (Annuität, zu Beginn)
Effektiver Jahreszins
Restdarlehen am Ende der Sollzinsbindung
Tilgungsleistung bis Ende der Sollzinsbindung
Zinsaufwand bis Ende der Sollzinsbindung
Jährliche Sondertilgung während der Sollzinsbindung
Angenommener Sollzinssatz nach Ende der Sollzinsbindung
Vertragslaufzeit (kalkulatorisch) *
Zu zahlender Gesamtbetrag (kalkulatorisch)

Repräsentatives Beispiel. Es handelt sich um ein Immobiliar-Verbraucher­dar­lehen, das durch ein Grundpfandrecht oder eine Real­last besichert wird. Die Kondition gilt bis zu des Beleihungs­wertes einer selbst genutzten Immobilie und ist freiblei­bend zum Stand 25.04.2024. Die Kredit­ver­gabe ist vorbehaltlich einer positiven Bonitäts- und Objekt­wert­prüfung. Zusätzlich fallen Kosten im Zusam­menhang mit der Bestellung der Grund­schulden an, wie Notarkosten, Kosten der Sicherheiten­bestel­lung (z.B. für das Grund­buch­amt), Gebäude­ver­sich­erung sowie weitere Kosten, die momentan noch nicht bekannt sind. Diese erhöhen eventuell den effektiven Jahreszins. Vermittler: DTW GmbH, Q5, 14-22, 68161 Mannheim

* Nach Ende der Sollzinsbindung können Sie den Darlehensgeber ohne Zahlung einer Vorfälligkeits­entschä­digung wechseln. Nach 10 Jahren Darlehenslaufzeit besteht ein gesetz­liches Sonderkündigungsrecht. Unter der Annahme, dass der Zinssatz nach Ende der Sollzinsbindung bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens unverändert bleibt, ist der Nettodarlehensbetrag nach vollständig getilgt.

A
AblösungAbnahmeverpflichtungAbtretung einer GrundschuldAmortisationAmtlicher LageplanAnfängliche TilgungAnnuitätAnnuitätendarlehenArbeitnehmersparzulageAuflassungAuflassungsvormerkungAusbauhausAußenanlagenAuszahlungsvoraussetzungen
C
Cap-Darlehen
D
DarlehensbedingungenDarlehensgeberDarlehensnehmerDarlehensvertragDarlehenszinsenDisagio
E
Effektiver JahreszinsEigenkapitalEigenleistungEigennutzungEigentümergemeinschaftEigentümerversammlungEinkommensnachweiseEndfälliges Darlehen (Festdarlehen)EnergieausweisEnergieeffizienzEnergieeffizienz-ExperteEnergieeinsparverordnung (EnEV)ErbbaurechtErbpachtErschließungskostenErtragswertErtragswertverfahrenESIS Merkblatt
F
FertighausFestdarlehenFeuerrohbauversicherungFinanzierungsplanFlurkarteFlurstückForderungsverkaufForward-AufschlagFremdkapital
G
GebäudeenergiegesetzGrundbuchGrundbuchauszugGrunderwerbsteuerGrundflächenzahlGrundpfandrechtGrundschuldGrundschuldbestellungGrundschuldbestellungsurkundeGrundschuldzinsGrundstück
H
Haus- und GrundbesitzerhaftpflichtversicherungHauskreditHausratversicherungHerstellungskostenHypothekHypothekenbankHypothekendarlehenHypothekenmaklerHypothekenzinsen
I
ImmobilieImmobilienkreditImmobilienmaklerInstandhaltungskostenInstandhaltungsrücklage
J
Jahres-PrimärenergiebedarfJahresleistung
K
KapitalbeschaffungKatasteramtKaufnebenkostenKaufvertragKfW-HausKfW - Kreditanstalt für WiederaufbauKreditbedarfKreditwürdigkeit
L
LaufzeitLöschungsbewilligung
M
Makler- und BauträgerverordnungMaklerprovisionMonatliche Rate / MonatsrateMuskelhypothek
N
NachrangfinanzierungNegativbescheidNegativbescheinigungNegativerklärungNettodarlehensbetragNichtabnahmeentschädigungNiedrigenergiehausNießbrauchNominalzinsNotarbestätigung
O
ObjektObjektwertÖffentliche Förderung des WohnungsbausOrdentliches Kündigungsrecht nach § 489 BGB
P
Prolongation
R
RangrücktrittRangstelleRenovierungskreditRestdarlehenRestschuldRisikobegrenzungsgesetzRückauflassungsvormerkungRückzahlungsrate
S
SachwertSachwertverfahrenSanierungskreditSchätzgebührenSchätzkostenSchätzungSchufaSchuldnertauschSchuldübernahmeSicherheitenSicherungszweckerklärungSollzinsSollzinsbindungSollzinssatzSondertilgung
T
TeilauszahlungTeilauszahlungszuschlagTeilbaugenehmigungTeilungserklärungTeilvalutierungszuschlagTilgungTilgungsaussetzungTilgungsdarlehenTilgungsfreie JahreTilgungshypothekTilgungsplanTilgungssatzTilgungsverrechnungTransmissionswärmeverlust nach EnEVTreuhandzahlung
U
Umbaute RaumUnbedenklichkeitsbescheinigung
V
VerkaufswertVerkehrswertVertragslaufzeitVollfinanzierungVolltilgerdarlehenVorfälligkeitsentschädigungVorkaufsrechtVorlastVorvertragliche Informationen
W
WegerechtWerbungskostenWertermittlungWertgutachtenWiderrufsbelehrungWiderrufsfristWohnflächeWohngebäudeversicherungWohnimmobilienkreditrichtlinieWohnrechtWohnungsbauprämieWohnungseigentumsgesetzWohnwirtschaftliche Zwecke
Z
ZinsänderungsrisikoZinsanpassungZinsbindungZinsbindungsfristZinsfestschreibungZinssatzZinsstrukturkurveZusatzsicherheitenZuteilungZwangsversteigerungZwangsvollstreckungZweckbestimmungserklärungZweckerklärungZweckgebundenZwischenfinanzierung

Baufortschritt in Kürze:

  • Der Baufortschritt ist für die Baufinanzierung sehr wichtig, denn der Auszahlungsmodus ist an diesen gekoppelt.
  • Darlehensnehmer muss Baufortschritt anhand von Baustandsberichte nachweisen.
  • Für den Darlehensnehmer ist die Auszahlung in Teilbeträgen ein Vorteil. Er muss für noch nicht erbrachte Bauarbeiten nicht in Vorleistung gehen.
Christian Gruber, Author bei DTW
Beitrag von Christian Gruber aktualisiert am 11.10.2021

Baufinanzierungsrechner

?

Objektwert

Bitte geben Sie hier den Kaufpreis der Immobilie ohne Kaufnebenkosten (Grunderwerbssteuer, Notar, Grundbuchamt, Makler), die angemessenen Herstellungkosten des Objekts (Grundstück, Baukosten, Baunebenkosten) oder den geschätzten aktuellen Wert Ihrer Immobilie ein.

?

Nettodarlehensbetrag

Bitte geben Sie hier den gewünschten Nettodarlehens­betrag ein. Dies ist der Betrag, auf den die Zinsen berechnet werden und den Sie über die Gesamtlaufzeit des Darlehens tilgen.

%
?

Anfängliche Tilgung, Monatsrate oder Volltilgung

Wählen Sie zwischen der Eingabe von Anfängliche Tilgung in %, Monatliche Rate in € oder Volltilgung.

Um die Höhe Ihrer Tilgungsleistung zu berechnen, geben Sie den anfänglichen Tilgungssatz, z.B. 3%, ein oder geben Sie die gewünschte monatliche Rate in Euro an.

Bei der Auswahl von Volltilgung wird die monatliche Rate so berechnet, daß das Darlehen innerhalb der Sollzinsbindung vollständig getilgt wird.

?

Sollzinsbindung

Geben Sie hier den Zeitraum ein, für den Sie die Zinsen fest vereinbaren möchten.

Besteht am Ende der Sollzinsbindung ein Restdarlehens­betrag, müssen Sie zu diesem Zeitpunkt die Zinsen neu vereinbaren oder das Darlehen vollständig tilgen.

Jährliche Sondertilgung:

?

Jährliche Sondertilgung

Möchten Sie neben der monatlich zu zahlenden Rate Sondertilgungen leisten?

Hier können Sie den gewünschten Betrag angeben, den Sie jährlich zusätzlich tilgen möchten.

Sondertilgungen sind bei DTW immer optional, d.h. Sie können diese leisten, müssen es aber nicht. Sondertilgungen in Höhe von 5% der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr sind bei DTW so gut wie immer kostenfrei möglich.

Zins berechnen

Was ist der Baufortschritt?

Der Baufortschritt beschreibt die einzelnen Phasen der Fertigstellung beim Neubau oder Umbau einer Immobilie. Für die Immobilien­finan­zierung ist er von entscheidender Bedeutung. Denn der Auszahlungsmodus des Baudarlehens ist mit dem Baufortschritt verbunden.

Bei einer Baufinanzierung erhält der Bauherr die gesamte Kreditsumme nicht zu Beginn der Laufzeit. Stattdessen einigen sich der Darlehensgeber und Darlehensnehmer auf einen Zahlungsplan mit maximal sieben Teilauszahlungen, der mit dem Erreichen bestimmter Bauabschnitte einhergeht.

Der Baufortschritt bestimmt den Zahlungsplan bei der Immobilien­finan­zierung

Üblicherweise erfolgen die Teilauszahlungen der Baufinanzierung entsprechend der Makler- und Bauträger­verordnung (MaBV).

In der Makler- und Bauträger­verordnung sind die einzelnen Etappen des Bauablaufs ganz detailliert definiert und prozentual aufgeteilt. Daraus ergibt sich, wann das Bauunternehmen für eine erbrachte Leistung welchen Anteilsbetrag vom Bauherrn verlangen kann.

Auch die erste Auszahlungsrate bei der Immobilien­finan­zierung ist dort geregelt, selbst wenn hier streng genommen noch kein Baufortschritt abgeschlossen ist. Nach Beginn der Erdarbeiten sind 20 oder 30 Prozent der Darlehenssumme fällig, je nach der Art des Grundstücks. Handelt es sich dabei um ein Erbpachtgrundstück kann der Bauträger zu diesem Zeitpunkt ein Fünftel der Gesamtsumme in Rechnung stellen.

Erwirbt der Bauherr das Grundstück, kann das Bauunternehmen nach dem ersten Spatenstich die erste Zahlungsforderung mit 30 Prozent der Vertragssumme ansetzen.

Nachweis über den Baufortschritt für die Baufinanzierung

Die übrigen Zahlungen erfolgen nach dem erzielten Baufortschritt. Zum Nachweis, dass ein Bauabschnitt erreicht ist, verlangen die Darlehensgeber entsprechende Baustandberichte. Oder sie setzen eigene Sachverständige ein, die den Baufortschritt auf der Baustelle begutachten.

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Von der Ratenzahlung bei der Immobilien­finan­zierung profitieren alle Beteiligten

Hintergrund der Auszahlung von Baudarlehen in Teilbeträgen nach dem Baufortschritt ist, dass die Darlehensgeber nur den Anteil der Kreditsumme auszuzahlen bereit sind, der dem Wert des finanzierten Objekts zum Zeitpunkt der Auszahlung entspricht.

Um das gewährte Darlehen abzusichern, werden daher bei einer Baufinanzierung die einzelnen Auszahlungs­voraussetzungen vorab vereinbart und im Darlehensvertrag fixiert.

Aber nicht nur die Banken, auch der Darlehensnehmer und der Bauträger profitieren von diesem gesplitteten Zahlungsverfahren nach Baufortschritt. Würde nicht in Raten gezahlt, ginge der Immobilienkäufer das Risiko ein, gegebenenfalls für noch nicht erbrachte Bauarbeiten in Vorleistung gehen zu müssen.

Und umgekehrt braucht der Bauträger nicht auf die abschließende Immobilienübergabe zu warten, bevor er den gesamten Betrag für den Neubau oder den Umbau der Immobilie in Rechnung stellen kann.

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Expertentipp

Nicht zu viel im Voraus zahlen!

Der Darlehensnehmer sollte beim Bau eines Eigenheims darauf achten, dass er Wert auf einen ausgewogenen Zahlungsplan legt. Experten raten meist, dass es sinnvoll ist, nicht mehr als 50 % der gesamten Bausumme an die mit dem Bau beauftragten Unternehmen auszuzahlen, bis der Rohbau fertig gestellt ist. Im Idealfall sollten die Baufortschritte stets begleitet werden. Ist der Bauherr dazu nicht in der Lage, sollte er eine Expertin oder einen Experten hinzuziehen.

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