Gibt es Bearbeitungsgebühren bei der Baufinanzierung?
Eine Bearbeitungsgebühr darf bei der Immobilienfinanzierung nicht erhoben werden.
Die Immobilienfinanzierung, die auch Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag genannt wird, gehört nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zu den sogenannten Verbraucherdarlehen. Der Gesetzgeber und die Rechtsprechung haben bei diesen Darlehensformen dem Darlehensnehmer umfangreiche Rechte eingeräumt, von denen er bei einer Baufinanzierung profitieren kann.
Die hier dargestellten Zinsen für Hypothekendarlehen gelten bundesweit ab einer Darlehenssumme von 250.000,- €. Regional sind deutlich günstigere Zinsen für Baugeld möglich. Die Monatsrate versteht sich als unverbindliches Beispiel zum Vergleich der Zinssätze mit einer anfänglichen Tilgung von 1 %. Für die hier vorliegenden Angaben übernimmt die DTW GmbH keine Haftung. Stand: 29.08.2026.
Wieso sind Bearbeitungsgebühren bei Baudarlehen verboten?
Grundsätzlich ist das Erheben einer Bearbeitungsgebühr bei Verbraucherkrediten und damit auch bei der Immobilienfinanzierung gesetzlich verboten.
Bestätigt wurde dies durch eine höchstrichterliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) am 14. Mai 2014.
Die Richter urteilten damals, dass bei allen Verbraucherdarlehen einschließlich jeder Baufinanzierung eine von Banken in Rechnung gestellte Bearbeitungsgebühr gemäß BGB unzulässig ist. Damit seien alle Vertragsklauseln eines Verbraucherdarlehens mit einer solch verlangten Gebühr unwirksam, so die Richter des Bundesgerichtshofs.
Baufinanzierungsrechner
Welche Schlichtersprüche gibt es zu Gebühren bei Verbraucherkrediten?
Durch die Zugehörigkeit der Baudarlehen zu den Verbraucherkrediten ist die BGH-Entscheidung also bei allen Formen der Immobilienfinanzierung anzuwenden.
Zwar ging es in der Gerichtsverhandlung im Mai 2014 nicht explizit um Baufinanzierungen, allerdings haben die Richter in ihrer Urteilsverkündigung Immobilienfinanzierungen aber auch nicht von ihrer Entscheidung ausgenommen.
So sind ihre Argumente in der Urteilsbegründung auf alle Arten der Baufinanzierung in jedem Punkt übertragbar.
Diese Auffassung teilen auch die meisten Schlichterstellen der Banken. Nach den Aussagen des Deutsche Sparkassen- und Giroverbands gab es in den vergangenen Jahren dazu bereits einige dementsprechend lautende Schlichtersprüche. Die Ombudsmänner des Verbands öffentlicher Banken (VÖB) und der Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) haben sich dieser Haltung in gleicher Weise angeschlossen.
Keine Bearbeitungsgebühren bei DTW | Immobilienfinanzierung
Das gesetzliche Verbot der Bearbeitungsgebühr bei der Immobilienfinanzierung kennt keinerlei Einschränkungen.
Es spielt also keine Rolle, ob man eine Baufinanzierung in einer Filialbank oder beispielsweise online über einen Baugeldvermittler abschließen möchte. Ebenso wenig ist die Kreditform relevant.
Ob
- Annuitätendarlehen,
- Volltilgerdarlehen,
- eine Anschlussfinanzierung,
- ein Forward-Darlehen oder dergleichen,
bei allen Finanzierungsarten für die Immobilienfinanzierung ist es dem Darlehensgeber untersagt, eine zusätzliche Gebühr für die Bearbeitung der Baufinanzierung zu verlangen.
Selbstverständlich erheben dementsprechend auch die Finanzierungspartner von DTW | Immobilienfinanzierung keine Bearbeitungsgebühren bei all ihren Darlehensangeboten für die Baufinanzierung.