Bausparvertrag
Einen Bausparvertrag kann man mit einer Bausparkasse abschließen, um später für die Immobilienfinanzierung ein zinsgünstiges Bauspardarlehen einsetzen zu können. Nach der Unterzeichnung eines Bausparvertrags beginnt zunächst eine Ansparphase. Zu späteren Zeitpunkten folgen dann die Zuteilungs- und Darlehensphase. Die Bausparkassen bieten Bausparverträgen mit unterschiedlichen Tarifen an, wie etwa Standardtarife, Schnellspartarife, Langzeittarife oder variable Tarife. Möglich ist so sowohl ein langfristiger Bausparvertrag mit Anspar- und Darlehensphasen von über zehn Jahren für die Immobilienfinanzierung als auch Verträge mit einer eventuell eher niedrigen Bausparsumme zum Beispiel für Modernisierungsvorhaben.
Beachten sollte man als künftiger Bausparer, dass man ein Bauspardarlehen ausschließlich für wohnwirtschaftliche Maßnahmen nutzen darf. Mit ihm kann man also nur einen Neubau, den Kauf einer Immobilie oder Umbauten, Sanierungen und Modernisierungen finanzieren. Für anderweitige Projekte darf der Bausparer es nicht heranziehen.
Bausparvertrag garantiert günstige Bauzinsen für die Immobilienfinanzierung
Durch den Bausparvertrag erwirbt der Bausparer einen Rechtsanspruch auf ein Bauspardarlehen zu einem günstigen Zinssatz. Denn im Vertrag sind die Zinsen des Baudarlehens für die gesamte Laufzeit fixiert. Dieser garantierte Zinssatz ist unabhängig davon, wie sich im Laufe der Zeit die Bauzinsen am Markt entwickeln. Auf diese Weise bietet ein Bausparvertrag den Vorteil einer hohen Planungssicherheit.
Voraussetzungen für das Bauspardarlehen zur Immobilienfinanzierung
Ebenfalls im Bausparvertrag festgehalten sind zum einen eine Mindestansparsumme und zum anderen die monatlichen Ansparbeträge, die der Bausparer mit der Bausparkasse vereinbart. Diese werden auf ein Bausparkonto eingezahlt. Hat man in der Ansparphase das vertragliche Mindestsparguthaben und zudem eine geforderte Bewertungszahl, mit welcher die Bank die Sparverdienste bemisst, erreicht, ist der Bausparvertrag zuteilungsreif. Das bedeutet, dass der Bausparer ab jetzt – in der Zuteilungsphase – das Bauspardarlehen für seine Immobilienfinanzierung in Anspruch nehmen kann.
Die Darlehensphase beim Bausparvertrag
Bei Erlangen der Zuteilungsreife wird dem Bausparer vertragsgemäß ein Bauspardarlehen mit dem garantierten Zinssatz für den fehlenden Differenzbetrag zur Gesamtsumme, die im Bausparvertrag vereinbart wurde, gewährt. Dadurch bekommt er nach der Zuteilung die volle Bausparsumme für sein wohnwirtschaftliches Vorhaben ausgezahlt. Jetzt beginnt die Darlehensphase, in der er das Bauspardarlehen tilgen muss. Wie bei jedem anderen Annuitätendarlehen zur Baufinanzierung erfolgt die Tilgung des Bauspardarlehens über die gesamte Laufzeit durch gleichbleibend hohe Rückzahlungsraten.
Tipp von DTW | Immobilienfinanzierung:
Unsere Baufinanzierungsexperten beraten Sie gern jederzeit ausführlich zu allen Fragen einer Immobilienfinanzierung, ob in Verbindung mit einem Bausparvertrag oder ohne. In der Beratung berücksichtigen wir alle Ihre individuellen Voraussetzungen und Wünsche, denn von ihnen hängen stets die verschiedenen Darlehensbedingungen und der Gesamtaufwand für die Baufinanzierung ab. Wir garantieren Ihnen, dass wir Ihnen stets ein für Sie passendes Darlehensangebot mit den günstigsten Konditionen für Ihre Immobilienfinanzierung unterbreiten können.