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Bausparvertrag

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Berechneter Zins

2,68
%
Effektiver Jahreszins
Stand: 11.12.2024
Annahmen Zinssatz
5 Jahre
10 Jahre
15 Jahre
20 Jahre
30 Jahre
10 Jahre
Sollzinsbindung
 
0
Monatliche Rate
2,65%
Gebundener
Sollzinssatz
0
Restdarlehen
(nach 10 Jahren)
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Rechenergebnis im Detail

Objektwert bzw. Kaufpreis der Immobilie
Beleihungswert
Nettodarlehensbetrag
Beleihungsauslauf
Sollzinsbindung
Anzahl der Raten während der Sollzinsbindung
Gebundener Sollzinssatz (fester Zinssatz)
Anfängliche Tilgung
Monatliche Rate (Annuität, zu Beginn)
Effektiver Jahreszins
Restdarlehen am Ende der Sollzinsbindung
Tilgungsleistung bis Ende der Sollzinsbindung
Zinsaufwand bis Ende der Sollzinsbindung
Jährliche Sondertilgung während der Sollzinsbindung
Angenommener Sollzinssatz nach Ende der Sollzinsbindung
Vertragslaufzeit (kalkulatorisch) *
Zu zahlender Gesamtbetrag (kalkulatorisch)

Repräsentatives Beispiel. Es handelt sich um ein Immobiliar-Verbraucher­dar­lehen, das durch ein Grundpfandrecht oder eine Real­last besichert wird. Die Kondition gilt bis zu des Beleihungs­wertes einer selbst genutzten Immobilie und ist freiblei­bend zum Stand 11.12.2024. Die Kredit­ver­gabe ist vorbehaltlich einer positiven Bonitäts- und Objekt­wert­prüfung. Zusätzlich fallen Kosten im Zusam­menhang mit der Bestellung der Grund­schulden an, wie Notarkosten, Kosten der Sicherheiten­bestel­lung (z.B. für das Grund­buch­amt), Gebäude­ver­sich­erung sowie weitere Kosten, die momentan noch nicht bekannt sind. Diese erhöhen eventuell den effektiven Jahreszins. Vermittler: DTW GmbH, Q5, 14-22, 68161 Mannheim

* Nach Ende der Sollzinsbindung können Sie den Darlehensgeber ohne Zahlung einer Vorfälligkeits­entschä­digung wechseln. Nach 10 Jahren Darlehenslaufzeit besteht ein gesetz­liches Sonderkündigungsrecht. Unter der Annahme, dass der Zinssatz nach Ende der Sollzinsbindung bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens unverändert bleibt, ist der Nettodarlehensbetrag nach vollständig getilgt.

A
AblösungAbnahmeverpflichtungAbtretung einer GrundschuldAmortisationAmtlicher LageplanAnfängliche TilgungAnnuitätAnnuitätendarlehenArbeitnehmersparzulageAuflassungAuflassungsvormerkungAusbauhausAußenanlagenAuszahlungsvoraussetzungen
C
Cap-Darlehen
D
DarlehensbedingungenDarlehensgeberDarlehensnehmerDarlehensvertragDarlehenszinsenDisagio
E
Effektiver JahreszinsEigenkapitalEigenleistungEigennutzungEigentümergemeinschaftEigentümerversammlungEinkommensnachweiseEndfälliges Darlehen (Festdarlehen)EnergieausweisEnergieeffizienzEnergieeffizienz-ExperteEnergieeinsparverordnung (EnEV)ErbbaurechtErbpachtErschließungskostenErtragswertErtragswertverfahrenESIS Merkblatt
F
FertighausFestdarlehenFeuerrohbauversicherungFinanzierungsplanFlurkarteFlurstückForderungsverkaufForward-AufschlagFremdkapital
G
GebäudeenergiegesetzGrundbuchGrundbuchauszugGrunderwerbsteuerGrundflächenzahlGrundpfandrechtGrundschuldGrundschuldbestellungGrundschuldbestellungsurkundeGrundschuldzinsGrundstück
H
Haus- und GrundbesitzerhaftpflichtversicherungHauskreditHausratversicherungHerstellungskostenHypothekHypothekenbankHypothekendarlehenHypothekenmaklerHypothekenzinsen
I
ImmobilieImmobilienkreditImmobilienmaklerInstandhaltungskostenInstandhaltungsrücklage
J
Jahres-PrimärenergiebedarfJahresleistung
K
KapitalbeschaffungKatasteramtKaufnebenkostenKaufvertragKfW-HausKfW - Kreditanstalt für WiederaufbauKreditbedarfKreditwürdigkeit
L
LaufzeitLöschungsbewilligung
M
Makler- und BauträgerverordnungMaklerprovisionMonatliche Rate / MonatsrateMuskelhypothek
N
NachrangfinanzierungNegativbescheidNegativbescheinigungNegativerklärungNettodarlehensbetragNichtabnahmeentschädigungNiedrigenergiehausNießbrauchNominalzinsNotarbestätigung
O
ObjektObjektwertÖffentliche Förderung des WohnungsbausOrdentliches Kündigungsrecht nach § 489 BGB
P
Prolongation
R
RangrücktrittRangstelleRenovierungskreditRestdarlehenRestschuldRisikobegrenzungsgesetzRückauflassungsvormerkungRückzahlungsrate
S
SachwertSachwertverfahrenSanierungskreditSchätzgebührenSchätzkostenSchätzungSchufaSchuldnertauschSchuldübernahmeSicherheitenSicherungszweckerklärungSollzinsSollzinsbindungSollzinssatzSondertilgung
T
TeilauszahlungTeilauszahlungszuschlagTeilbaugenehmigungTeilungserklärungTeilvalutierungszuschlagTilgungTilgungsaussetzungTilgungsdarlehenTilgungsfreie JahreTilgungshypothekTilgungsplanTilgungssatzTilgungsverrechnungTransmissionswärmeverlust nach EnEVTreuhandzahlung
U
Umbaute RaumUnbedenklichkeitsbescheinigung
V
VerkaufswertVerkehrswertVertragslaufzeitVollfinanzierungVolltilgerdarlehenVorfälligkeitsentschädigungVorkaufsrechtVorlastVorvertragliche Informationen
W
WegerechtWerbungskostenWertermittlungWertgutachtenWiderrufsbelehrungWiderrufsfristWohnflächeWohngebäudeversicherungWohnimmobilienkreditrichtlinieWohnrechtWohnungsbauprämieWohnungseigentumsgesetzWohnwirtschaftliche Zwecke
Z
ZinsänderungsrisikoZinsanpassungZinsbindungZinsbindungsfristZinsfestschreibungZinssatzZinsstrukturkurveZusatzsicherheitenZuteilungZwangsversteigerungZwangsvollstreckungZweckbestimmungserklärungZweckerklärungZweckgebundenZwischenfinanzierung
Sascha Neumann, Author bei DTW
Beitrag von Sascha Neumann aktualisiert am 05.07.2024

Bausparvertrag

Einen Bausparvertrag kann man mit einer Bausparkasse abschließen, um später für die Immobilien­finan­zierung ein zinsgünstiges Bauspardarlehen einsetzen zu können. Nach der Unterzeichnung eines Bausparvertrags beginnt zunächst eine Ansparphase. Zu späteren Zeitpunkten folgen dann die Zuteilungs- und Darlehensphase. Die Bausparkassen bieten Bausparverträgen mit unterschiedlichen Tarifen an, wie etwa Standardtarife, Schnellspartarife, Langzeittarife oder variable Tarife. Möglich ist so sowohl ein langfristiger Bausparvertrag mit Anspar- und Darlehensphasen von über zehn Jahren für die Immobilien­finan­zierung als auch Verträge mit einer eventuell eher niedrigen Bausparsumme zum Beispiel für Modernisierungsvorhaben.

Beachten sollte man als künftiger Bausparer, dass man ein Bauspardarlehen ausschließlich für wohnwirtschaftliche Maßnahmen nutzen darf. Mit ihm kann man also nur einen Neubau, den Kauf einer Immobilie oder Umbauten, Sanierungen und Modernisierungen finanzieren. Für anderweitige Projekte darf der Bausparer es nicht heranziehen.

Bausparvertrag garantiert günstige Bauzinsen für die Immobilien­finan­zierung

Durch den Bausparvertrag erwirbt der Bausparer einen Rechtsanspruch auf ein Bauspardarlehen zu einem günstigen Zinssatz. Denn im Vertrag sind die Zinsen des Baudarlehens für die gesamte Laufzeit fixiert. Dieser garantierte Zinssatz ist unabhängig davon, wie sich im Laufe der Zeit die Bauzinsen am Markt entwickeln. Auf diese Weise bietet ein Bausparvertrag den Vorteil einer hohen Planungssicherheit.

Voraussetzungen für das Bauspardarlehen zur Immobilien­finan­zierung

Ebenfalls im Bausparvertrag festgehalten sind zum einen eine Mindestansparsumme und zum anderen die monatlichen Ansparbeträge, die der Bausparer mit der Bausparkasse vereinbart. Diese werden auf ein Bausparkonto eingezahlt. Hat man in der Ansparphase das vertragliche Mindestsparguthaben und zudem eine geforderte Bewertungszahl, mit welcher die Bank die Sparverdienste bemisst, erreicht, ist der Bausparvertrag zuteilungsreif. Das bedeutet, dass der Bausparer ab jetzt – in der Zuteilungsphase – das Bauspardarlehen für seine Immobilien­finan­zierung in Anspruch nehmen kann.

Die Darlehensphase beim Bausparvertrag

Bei Erlangen der Zuteilungsreife wird dem Bausparer vertragsgemäß ein Bauspardarlehen mit dem garantierten Zinssatz für den fehlenden Differenzbetrag zur Gesamtsumme, die im Bausparvertrag vereinbart wurde, gewährt. Dadurch bekommt er nach der Zuteilung die volle Bausparsumme für sein wohnwirtschaftliches Vorhaben ausgezahlt. Jetzt beginnt die Darlehensphase, in der er das Bauspardarlehen tilgen muss. Wie bei jedem anderen Annuitäten­darlehen zur Baufinanzierung erfolgt die Tilgung des Bauspardarlehens über die gesamte Laufzeit durch gleichbleibend hohe Rückzahlungsraten.

Tipp von DTW | Immobilien­finan­zierung:
Unsere Baufinanzierungsexperten beraten Sie gern jederzeit ausführlich zu allen Fragen einer Immobilien­finan­zierung, ob in Verbindung mit einem Bausparvertrag oder ohne. In der Beratung berücksichtigen wir alle Ihre individuellen Voraussetzungen und Wünsche, denn von ihnen hängen stets die verschiedenen Darlehens­bedingungen und der Gesamtaufwand für die Baufinanzierung ab. Wir garantieren Ihnen, dass wir Ihnen stets ein für Sie passendes Darlehensangebot mit den günstigsten Konditionen für Ihre Immobilien­finan­zierung unterbreiten können.

Baufinanzierungsrechner

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Objektwert

Bitte geben Sie hier den Kaufpreis der Immobilie ohne Kaufnebenkosten (Grunderwerbssteuer, Notar, Grundbuchamt, Makler), die angemessenen Herstellungkosten des Objekts (Grundstück, Baukosten, Baunebenkosten) oder den geschätzten aktuellen Wert Ihrer Immobilie ein.

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Nettodarlehensbetrag

Bitte geben Sie hier den gewünschten Nettodarlehens­betrag ein. Dies ist der Betrag, auf den die Zinsen berechnet werden und den Sie über die Gesamtlaufzeit des Darlehens tilgen.

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Anfängliche Tilgung, Monatsrate oder Volltilgung

Wählen Sie zwischen der Eingabe von Anfängliche Tilgung in %, Monatliche Rate in € oder Volltilgung.

Um die Höhe Ihrer Tilgungsleistung zu berechnen, geben Sie den anfänglichen Tilgungssatz, z.B. 3%, ein oder geben Sie die gewünschte monatliche Rate in Euro an.

Bei der Auswahl von Volltilgung wird die monatliche Rate so berechnet, daß das Darlehen innerhalb der Sollzinsbindung vollständig getilgt wird.

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Sollzinsbindung

Geben Sie hier den Zeitraum ein, für den Sie die Zinsen fest vereinbaren möchten.

Besteht am Ende der Sollzinsbindung ein Restdarlehens­betrag, müssen Sie zu diesem Zeitpunkt die Zinsen neu vereinbaren oder das Darlehen vollständig tilgen.

Jährliche Sondertilgung:

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Jährliche Sondertilgung

Möchten Sie neben der monatlich zu zahlenden Rate Sondertilgungen leisten?

Hier können Sie den gewünschten Betrag angeben, den Sie jährlich zusätzlich tilgen möchten.

Sondertilgungen sind bei DTW immer optional, d.h. Sie können diese leisten, müssen es aber nicht. Sondertilgungen in Höhe von 5% der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr sind bei DTW so gut wie immer kostenfrei möglich.

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