Titelbild Zuteilung
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Berechneter Zins

2,93
%
Effektiver Jahreszins
Stand: 14.11.2024
Annahmen Zinssatz
5 Jahre
10 Jahre
15 Jahre
20 Jahre
30 Jahre
10 Jahre
Sollzinsbindung
 
0
Monatliche Rate
2,89%
Gebundener
Sollzinssatz
0
Restdarlehen
(nach 10 Jahren)
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Rechenergebnis im Detail

Objektwert bzw. Kaufpreis der Immobilie
Beleihungswert
Nettodarlehensbetrag
Beleihungsauslauf
Sollzinsbindung
Anzahl der Raten während der Sollzinsbindung
Gebundener Sollzinssatz (fester Zinssatz)
Anfängliche Tilgung
Monatliche Rate (Annuität, zu Beginn)
Effektiver Jahreszins
Restdarlehen am Ende der Sollzinsbindung
Tilgungsleistung bis Ende der Sollzinsbindung
Zinsaufwand bis Ende der Sollzinsbindung
Jährliche Sondertilgung während der Sollzinsbindung
Angenommener Sollzinssatz nach Ende der Sollzinsbindung
Vertragslaufzeit (kalkulatorisch) *
Zu zahlender Gesamtbetrag (kalkulatorisch)

Repräsentatives Beispiel. Es handelt sich um ein Immobiliar-Verbraucher­dar­lehen, das durch ein Grundpfandrecht oder eine Real­last besichert wird. Die Kondition gilt bis zu des Beleihungs­wertes einer selbst genutzten Immobilie und ist freiblei­bend zum Stand 14.11.2024. Die Kredit­ver­gabe ist vorbehaltlich einer positiven Bonitäts- und Objekt­wert­prüfung. Zusätzlich fallen Kosten im Zusam­menhang mit der Bestellung der Grund­schulden an, wie Notarkosten, Kosten der Sicherheiten­bestel­lung (z.B. für das Grund­buch­amt), Gebäude­ver­sich­erung sowie weitere Kosten, die momentan noch nicht bekannt sind. Diese erhöhen eventuell den effektiven Jahreszins. Vermittler: DTW GmbH, Q5, 14-22, 68161 Mannheim

* Nach Ende der Sollzinsbindung können Sie den Darlehensgeber ohne Zahlung einer Vorfälligkeits­entschä­digung wechseln. Nach 10 Jahren Darlehenslaufzeit besteht ein gesetz­liches Sonderkündigungsrecht. Unter der Annahme, dass der Zinssatz nach Ende der Sollzinsbindung bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens unverändert bleibt, ist der Nettodarlehensbetrag nach vollständig getilgt.

A
AblösungAbnahmeverpflichtungAbtretung einer GrundschuldAmortisationAmtlicher LageplanAnfängliche TilgungAnnuitätAnnuitätendarlehenArbeitnehmersparzulageAuflassungAuflassungsvormerkungAusbauhausAußenanlagenAuszahlungsvoraussetzungen
B
BauantragBaubeschreibungBaudarlehenBauerwartungslandBaufinanzierungBaufortschrittBaugeldBaugenehmigungBauherren-HaftpflichtversicherungBaukreditBaulandBaulastBaulastenverzeichnisBauleistungsversicherungBaunebenkostenBauspardarlehenBausparvertragBauträgerBauträgermodellBauwertBauzinsenBearbeitungsgebührBebauungsplanBeleihungBeleihungsauslaufBeleihungsgrenzeBeleihungsobjektBeleihungswertBereitstellungszinsenBodenrichtwertBodenwertBonitätBriefgrundschuldBruttodarlehensbetragBuchgrundschuldBürgschaft
C
Cap-Darlehen
D
DarlehensbedingungenDarlehensgeberDarlehensnehmerDarlehensvertragDarlehenszinsenDisagio
E
Effektiver JahreszinsEigenkapitalEigenleistungEigennutzungEigentümergemeinschaftEigentümerversammlungEinkommensnachweiseEndfälliges Darlehen (Festdarlehen)EnergieausweisEnergieeffizienzEnergieeffizienz-ExperteEnergieeinsparverordnung (EnEV)ErbbaurechtErbpachtErschließungskostenErtragswertErtragswertverfahrenESIS Merkblatt
F
FertighausFestdarlehenFeuerrohbauversicherungFinanzierungsplanFlurkarteFlurstückForderungsverkaufForward-AufschlagFremdkapital
G
GebäudeenergiegesetzGrundbuchGrundbuchauszugGrunderwerbsteuerGrundflächenzahlGrundpfandrechtGrundschuldGrundschuldbestellungGrundschuldbestellungsurkundeGrundschuldzinsGrundstück
H
Haus- und GrundbesitzerhaftpflichtversicherungHauskreditHausratversicherungHerstellungskostenHypothekHypothekenbankHypothekendarlehenHypothekenmaklerHypothekenzinsen
I
ImmobilieImmobilienkreditImmobilienmaklerInstandhaltungskostenInstandhaltungsrücklage
J
Jahres-PrimärenergiebedarfJahresleistung
K
KapitalbeschaffungKatasteramtKaufnebenkostenKaufvertragKfW-HausKfW - Kreditanstalt für WiederaufbauKreditbedarfKreditwürdigkeit
L
LaufzeitLöschungsbewilligung
M
Makler- und BauträgerverordnungMaklerprovisionMonatliche Rate / MonatsrateMuskelhypothek
N
NachrangfinanzierungNegativbescheidNegativbescheinigungNegativerklärungNettodarlehensbetragNichtabnahmeentschädigungNiedrigenergiehausNießbrauchNominalzinsNotarbestätigung
O
ObjektObjektwertÖffentliche Förderung des WohnungsbausOrdentliches Kündigungsrecht nach § 489 BGB
P
Prolongation
R
RangrücktrittRangstelleRenovierungskreditRestdarlehenRestschuldRisikobegrenzungsgesetzRückauflassungsvormerkungRückzahlungsrate
S
SachwertSachwertverfahrenSanierungskreditSchätzgebührenSchätzkostenSchätzungSchufaSchuldnertauschSchuldübernahmeSicherheitenSicherungszweckerklärungSollzinsSollzinsbindungSollzinssatzSondertilgung
T
TeilauszahlungTeilauszahlungszuschlagTeilbaugenehmigungTeilungserklärungTeilvalutierungszuschlagTilgungTilgungsaussetzungTilgungsdarlehenTilgungsfreie JahreTilgungshypothekTilgungsplanTilgungssatzTilgungsverrechnungTransmissionswärmeverlust nach EnEVTreuhandzahlung
U
Umbaute RaumUnbedenklichkeitsbescheinigung
V
VerkaufswertVerkehrswertVertragslaufzeitVollfinanzierungVolltilgerdarlehenVorfälligkeitsentschädigungVorkaufsrechtVorlastVorvertragliche Informationen
W
WegerechtWerbungskostenWertermittlungWertgutachtenWiderrufsbelehrungWiderrufsfristWohnflächeWohngebäudeversicherungWohnimmobilienkreditrichtlinieWohnrechtWohnungsbauprämieWohnungseigentumsgesetzWohnwirtschaftliche Zwecke

Zuteilung in Kürze:

  • Mit der Zuteilung wird festgestellt, dass ein Bausparer sein Vertragsziel erreicht hat.
  • Unter Zuteilung versteht man bei einem Bausparvertrag den Zeitpunkt, ab dem man das Bauspardarlehen in Anspruch nehmen kann.
  • Es gibt unterschiedliche Zuteilungsvoraussetzungen die zur Zuteilung führen:
  • Ablauf der Mindestsparzeit, Erreichung des Mindestsparguthabens, Erreichung der Mindestbewertungszahl.
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Udo Hirschinger, Author bei DTW
Beitrag von Udo Hirschinger aktualisiert am 29.04.2022

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Objektwert

Bitte geben Sie hier den Kaufpreis der Immobilie ohne Kaufnebenkosten (Grunderwerbssteuer, Notar, Grundbuchamt, Makler), die angemessenen Herstellungkosten des Objekts (Grundstück, Baukosten, Baunebenkosten) oder den geschätzten aktuellen Wert Ihrer Immobilie ein.

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Nettodarlehensbetrag

Bitte geben Sie hier den gewünschten Nettodarlehens­betrag ein. Dies ist der Betrag, auf den die Zinsen berechnet werden und den Sie über die Gesamtlaufzeit des Darlehens tilgen.

%
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Anfängliche Tilgung, Monatsrate oder Volltilgung

Wählen Sie zwischen der Eingabe von Anfängliche Tilgung in %, Monatliche Rate in € oder Volltilgung.

Um die Höhe Ihrer Tilgungsleistung zu berechnen, geben Sie den anfänglichen Tilgungssatz, z.B. 3%, ein oder geben Sie die gewünschte monatliche Rate in Euro an.

Bei der Auswahl von Volltilgung wird die monatliche Rate so berechnet, daß das Darlehen innerhalb der Sollzinsbindung vollständig getilgt wird.

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Sollzinsbindung

Geben Sie hier den Zeitraum ein, für den Sie die Zinsen fest vereinbaren möchten.

Besteht am Ende der Sollzinsbindung ein Restdarlehens­betrag, müssen Sie zu diesem Zeitpunkt die Zinsen neu vereinbaren oder das Darlehen vollständig tilgen.

Jährliche Sondertilgung:

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Jährliche Sondertilgung

Möchten Sie neben der monatlich zu zahlenden Rate Sondertilgungen leisten?

Hier können Sie den gewünschten Betrag angeben, den Sie jährlich zusätzlich tilgen möchten.

Sondertilgungen sind bei DTW immer optional, d.h. Sie können diese leisten, müssen es aber nicht. Sondertilgungen in Höhe von 5% der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr sind bei DTW so gut wie immer kostenfrei möglich.

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Was bedeutet Zuteilung beim bausparen?

Unter dem Begriff „Zuteilung“ versteht man bei einem Bausparvertrag den Zeitpunkt, ab dem man das Bauspardarlehen in Anspruch nehmen kann.

Mit der Zuteilung wird festgestellt, dass ein Bausparer sein Vertragsziel erreicht hat. Vertragsziel beim Bausparen ist die Bereitstellung des Bausparguthabens durch den Bausparer und die Bereitstellung eines Bauspardarlehens durch die Bausparkasse.

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Voraussetzungen für die Zuteilung beim Bausparvertrag

Zu den Zuteilungsvoraussetzungen bei Bausparverträgen zählen:

  • der Ablauf der Mindestsparzeit
  • die Erreichung des Mindestsparguthabens
  • sowie die Erreichung der Mindestbewertungszahl (einer von der Bausparkasse ermittelten Zielbewertungszahl, die einen bestimmten Wert nicht unterschreiten darf).

Im Bausparvertrag ist die Höhe der Bausparsumme vertraglich vereinbart, der Zinssatz für das Bauspardarlehen fixiert und die Laufzeit festgelegt. Es gibt dabei Bausparverträgen mit unterschiedlichen Tarifen wie beispielsweise Standardtarife, Schnellspartarife, Langzeittarife oder variable Tarife. Möglich sind sowohl langfristige Bausparverträge mit über zehn Jahren Laufzeit für eine Immobilien­finan­zierung als auch Verträge mit eher geringeren Bausparsummen und kürzeren Laufzeiten, wenn man etwa ein Renovierungsvorhaben im Blick hat.

Das Sparguthaben fungiert beim Bauspardarlehen wie der Eigenkapitalanteil bei einer Immobilien­finan­zierung. Erst wenn ausreichend Eigenkapital angespart ist, erlangt der Bausparvertrag seine Zuteilungsreife.

Die Zuteilungsreife ist in der Regel erreicht, sobald meist zwischen 40 und 50 Prozent der Bausparsumme angespart wurde und eine von der Bausparkasse geforderte Bewertungszahl erreicht ist. Diese Bewertungszahl ist eine bankeninterne Messgröße für Sparverdienste.

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Zeitpunkt der Zuteilung eines Bausparvertrages

Die Mittel, die für die Zuteilung verfügbar sind nennt man Zuteilungsmasse. Die Zuteilungsmasse ist vor allem von den Spar- und Tilgungsleistungen der Bausparer abhängig und kann sich unterschiedlich entwickeln.

Deshalb ist bei Vertragsabschlussdes Bausparvertrages der Zeitpunkt der Zuteilung noch unbestimmt. Das Bausparkassengesetz verbietet daher ausdrücklich einen bestimmten Zuteilungszeitpunkt zu nennen.

Was ist die Wartezeit beim Bausparen?

Die Zeit zwischen Vertragsabschluss und Zuteilung nennt man beim Bausparen Wartezeit. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bestellt deshalb den Bausparkassen einen Vertrauensmann. Dieser achtet darauf, dass die gesetzlichen Bestimmungen über das Zuteilungsverfahren der Bausparkassen eingehalten werden.

Wie funktioniert bausparen überhaupt?

Bausparen funktioniert in drei Etappen: Nach der Unterzeichnung des Bausparvertrags bei einer Bausparkasse beginnt als erstes die Ansparphase. In diesem Zeitraum zahlt der Bausparer auf sein Bausparkonto ein.

Wenn die vertragliche vereinbarte Mindestsumme angespart und weitere Voraussetzungen erfüllt sind, ist der Bausparvertrag zuteilungsreif. In dieser zweiten Phase, der Zuteilung, kann der Bausparer sich die Bausparsumme auszahlen lassen.

Danach beginnt die dritte Etappe, die Darlehensphase, in der Darlehensnehmer sein Bauspardarlehen tilgen muss.

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Wofür benötige ich einen Bausparvertrag?

Mit einem Bausparvertrag kann man sich ein zinsgünstiges Bauspardarlehen sichern, um es ab der Zuteilung für eine Immobilien­finan­zierung einsetzen zu können. Grundsätzlich darf ein Bauspardarlehen nur für wohnwirtschaftliche Maßnahmen genutzt werden. Das bedeutet, dass mit ihm die Finanzierung von Neubauten, eines Kauf einer Immobilie sowie von Umbauten, Sanierungen und Modernisierungen möglich ist. Für andere Projekte oder Anschaffungen darf man das Bauspardarlehen nicht heranziehen.

Tilgung des Differenzbetrags wie beim Annuitäten­darlehen

Nach der Zuteilung kann die Bausparkasse dem Bausparer die gesamte Bausparsumme auszahlen. Damit beginnt die Darlehensphase. Die Differenz zwischen dem bis zur Zuteilung angesparten Guthaben auf dem Bausparkonto und der vertraglichen Bausparsumme ist nunmehr die Darlehenssumme, die der Bausparer von jetzt ab tilgen muss. Wie bei jedem anderen Annuitäten­darlehen zur Baufinanzierung zahlt der Darlehensnehmer hierbei konstante monatliche Raten.

Expertentipp

Sie können einen Bausparvertrag nach Zuteilung auch weiter Besparen.

Brauchen Sie das angesparte Bausparguthaben oder das Bauspardarlehen noch nicht?

Dann können Sie weiter das vereinbarte Guthaben in den Bausparvertrag einzahlen.

Allerdings darf die Bausparkasse Ihren Vertrag in der Regel zehn Jahre nach der Zuteilungsreife kündigen.

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