Unter dem Begriff „Zuteilung“ versteht man bei einem Bausparvertrag den Zeitpunkt, ab dem man das Bauspardarlehen in Anspruch nehmen kann. Bausparen funktioniert in drei Etappen: Nach der Unterzeichnung des Bausparvertrags bei einer Bausparkasse beginnt als erstes die Ansparphase. In diesem Zeitraum zahlt der Bausparer auf sein Bausparkonto ein. Wenn die vertragliche vereinbarte Mindestsumme angespart und weitere Voraussetzungen erfüllt sind, ist der Bausparvertrag zuteilungsreif. In dieser zweiten Phase, der Zuteilung, kann der Bausparer sich die Bausparsumme auszahlen lassen. Danach beginnt die dritte Etappe, die Darlehensphase, in der Darlehensnehmer sein Bauspardarlehen tilgen muss.
Voraussetzungen für die Zuteilung beim Bausparvertrag
Mit einem Bausparvertrag kann man sich ein zinsgünstiges Bauspardarlehen sichern, um es ab der Zuteilung für eine Immobilienfinanzierung einsetzen zu können. Grundsätzlich darf ein Bauspardarlehen nur für wohnwirtschaftliche Maßnahmen genutzt werden. Das bedeutet, dass mit ihm die Finanzierung von Neubauten, eines Kauf einer Immobilie sowie von Umbauten, Sanierungen und Modernisierungen möglich ist. Für andere Projekte oder Anschaffungen darf man das Bauspardarlehen nicht heranziehen.
Im Bausparvertrag ist die Höhe der Bausparsumme vertraglich vereinbart, der Zinssatz für das Bauspardarlehen fixiert und die Laufzeit festgelegt. Es gibt dabei Bausparverträgen mit unterschiedlichen Tarifen wie beispielsweise Standardtarife, Schnellspartarife, Langzeittarife oder variable Tarife. Möglich sind sowohl langfristige Bausparverträge mit über zehn Jahren Laufzeit für eine Immobilienfinanzierung als auch Verträge mit eher geringeren Bausparsummen und kürzeren Laufzeiten, wenn man etwa ein Renovierungsvorhaben im Blick hat.
Das Sparguthaben fungiert beim Bauspardarlehen wie der Eigenkapitalanteil bei einer Immobilienfinanzierung. Erst wenn ausreichend Eigenkapital angespart ist, erlangt der Bausparvertrag seine Zuteilungsreife. Dies ist der Fall, sobald meist zwischen 40 und 50 Prozent der Bausparsumme angespart wurde und eine von der Bausparkasse geforderte Bewertungszahl erreicht ist. Diese Bewertungszahl ist eine bankeninterne Messgröße für Sparverdienste.
Tilgung des Differenzbetrags wie beim Annuitätendarlehen
Nach der Zuteilung kann die Bausparkasse dem Bausparer die gesamte Bausparsumme auszahlen. Damit beginnt die Darlehensphase. Die Differenz zwischen dem bis zur Zuteilung angesparten Guthaben auf dem Bausparkonto und der vertraglichen Bausparsumme ist nunmehr die Darlehenssumme, die der Bausparer von jetzt ab tilgen muss. Wie bei jedem anderen Annuitätendarlehen zur Baufinanzierung zahlt der Darlehensnehmer hierbei konstante monatliche Raten.