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Berechneter Zins

2,97
%
Effektiver Jahreszins
Stand: 25.04.2024
Annahmen Zinssatz
5 Jahre
10 Jahre
15 Jahre
20 Jahre
30 Jahre
10 Jahre
Sollzinsbindung
 
0
Monatliche Rate
2,93%
Gebundener
Sollzinssatz
0
Restdarlehen
(nach 10 Jahren)
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Rechenergebnis im Detail

Objektwert bzw. Kaufpreis der Immobilie
Beleihungswert
Nettodarlehensbetrag
Beleihungsauslauf
Sollzinsbindung
Anzahl der Raten während der Sollzinsbindung
Gebundener Sollzinssatz (fester Zinssatz)
Anfängliche Tilgung
Monatliche Rate (Annuität, zu Beginn)
Effektiver Jahreszins
Restdarlehen am Ende der Sollzinsbindung
Tilgungsleistung bis Ende der Sollzinsbindung
Zinsaufwand bis Ende der Sollzinsbindung
Jährliche Sondertilgung während der Sollzinsbindung
Angenommener Sollzinssatz nach Ende der Sollzinsbindung
Vertragslaufzeit (kalkulatorisch) *
Zu zahlender Gesamtbetrag (kalkulatorisch)

Repräsentatives Beispiel. Es handelt sich um ein Immobiliar-Verbraucher­dar­lehen, das durch ein Grundpfandrecht oder eine Real­last besichert wird. Die Kondition gilt bis zu des Beleihungs­wertes einer selbst genutzten Immobilie und ist freiblei­bend zum Stand 26.04.2024. Die Kredit­ver­gabe ist vorbehaltlich einer positiven Bonitäts- und Objekt­wert­prüfung. Zusätzlich fallen Kosten im Zusam­menhang mit der Bestellung der Grund­schulden an, wie Notarkosten, Kosten der Sicherheiten­bestel­lung (z.B. für das Grund­buch­amt), Gebäude­ver­sich­erung sowie weitere Kosten, die momentan noch nicht bekannt sind. Diese erhöhen eventuell den effektiven Jahreszins. Vermittler: DTW GmbH, Q5, 14-22, 68161 Mannheim

* Nach Ende der Sollzinsbindung können Sie den Darlehensgeber ohne Zahlung einer Vorfälligkeits­entschä­digung wechseln. Nach 10 Jahren Darlehenslaufzeit besteht ein gesetz­liches Sonderkündigungsrecht. Unter der Annahme, dass der Zinssatz nach Ende der Sollzinsbindung bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens unverändert bleibt, ist der Nettodarlehensbetrag nach vollständig getilgt.

A
AblösungAbnahmeverpflichtungAbtretung einer GrundschuldAmortisationAmtlicher LageplanAnfängliche TilgungAnnuitätAnnuitätendarlehenArbeitnehmersparzulageAuflassungAuflassungsvormerkungAusbauhausAußenanlagenAuszahlungsvoraussetzungen
B
BauantragBaubeschreibungBaudarlehenBauerwartungslandBaufinanzierungBaufortschrittBaugeldBaugenehmigungBauherren-HaftpflichtversicherungBaukreditBaulandBaulastBaulastenverzeichnisBauleistungsversicherungBaunebenkostenBauspardarlehenBausparvertragBauträgerBauträgermodellBauwertBauzinsenBearbeitungsgebührBebauungsplanBeleihungBeleihungsauslaufBeleihungsgrenzeBeleihungsobjektBeleihungswertBereitstellungszinsenBodenrichtwertBodenwertBonitätBriefgrundschuldBruttodarlehensbetragBuchgrundschuldBürgschaft
C
Cap-Darlehen
D
DarlehensbedingungenDarlehensgeberDarlehensnehmerDarlehensvertragDarlehenszinsenDisagio
E
Effektiver JahreszinsEigenkapitalEigenleistungEigennutzungEigentümergemeinschaftEigentümerversammlungEinkommensnachweiseEndfälliges Darlehen (Festdarlehen)EnergieausweisEnergieeffizienzEnergieeffizienz-ExperteEnergieeinsparverordnung (EnEV)ErbbaurechtErbpachtErschließungskostenErtragswertErtragswertverfahrenESIS Merkblatt
F
FertighausFestdarlehenFeuerrohbauversicherungFinanzierungsplanFlurkarteFlurstückForderungsverkaufForward-AufschlagFremdkapital
G
GebäudeenergiegesetzGrundbuchGrundbuchauszugGrunderwerbsteuerGrundflächenzahlGrundpfandrechtGrundschuldGrundschuldbestellungGrundschuldbestellungsurkundeGrundschuldzinsGrundstück
H
Haus- und GrundbesitzerhaftpflichtversicherungHauskreditHausratversicherungHerstellungskostenHypothekHypothekenbankHypothekendarlehenHypothekenmaklerHypothekenzinsen
I
ImmobilieImmobilienkreditImmobilienmaklerInstandhaltungskostenInstandhaltungsrücklage
J
Jahres-PrimärenergiebedarfJahresleistung
K
KapitalbeschaffungKatasteramtKaufnebenkostenKaufvertragKfW-HausKfW - Kreditanstalt für WiederaufbauKreditbedarfKreditwürdigkeit
L
LaufzeitLöschungsbewilligung
M
Makler- und BauträgerverordnungMaklerprovisionMonatliche Rate / MonatsrateMuskelhypothek
N
NachrangfinanzierungNegativbescheidNegativbescheinigungNegativerklärungNettodarlehensbetragNichtabnahmeentschädigungNiedrigenergiehausNießbrauchNominalzinsNotarbestätigung
O
ObjektObjektwertÖffentliche Förderung des WohnungsbausOrdentliches Kündigungsrecht nach § 489 BGB
P
Prolongation
R
RangrücktrittRangstelleRenovierungskreditRestdarlehenRestschuldRisikobegrenzungsgesetzRückauflassungsvormerkungRückzahlungsrate
S
SachwertSachwertverfahrenSanierungskreditSchätzgebührenSchätzkostenSchätzungSchufaSchuldnertauschSchuldübernahmeSicherheitenSicherungszweckerklärungSollzinsSollzinsbindungSollzinssatzSondertilgung
T
TeilauszahlungTeilauszahlungszuschlagTeilbaugenehmigungTeilungserklärungTeilvalutierungszuschlagTilgungTilgungsaussetzungTilgungsdarlehenTilgungsfreie JahreTilgungshypothekTilgungsplanTilgungssatzTilgungsverrechnungTransmissionswärmeverlust nach EnEVTreuhandzahlung
U
Umbaute RaumUnbedenklichkeitsbescheinigung
V
VerkaufswertVerkehrswertVertragslaufzeitVollfinanzierungVolltilgerdarlehenVorfälligkeitsentschädigungVorkaufsrechtVorlastVorvertragliche Informationen
W
WegerechtWerbungskostenWertermittlungWertgutachtenWiderrufsbelehrungWiderrufsfristWohnflächeWohngebäudeversicherungWohnimmobilienkreditrichtlinieWohnrechtWohnungsbauprämieWohnungseigentumsgesetzWohnwirtschaftliche Zwecke

Zweckerklärung in Kürze:

  • Die Zweckerklärung ist eine zusätzliche rechtsverbindliche Vereinbarung bei einer Immobilien­finan­zierung
  • Sie ist erforderlich, wenn das Baudarlehen mit einer Grundschuld abgesichert wird und bedarf keiner gesetzlichen Formvorschriften
  • Wenn der Darlehensnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Darlehensgeber nicht mehr nachkommt, kommt sie zum Tragen.
Silke Herrmann, Author bei DTW
Beitrag von Silke Herrmann aktualisiert am 12.05.2022

Was ist eine Zweckerklärung bei der Baufinanzierung?

Die Zweckerklärung ist eine zusätzliche rechtsverbindliche Vereinbarung bei einer Immobilien­finan­zierung.

Alternativ verwenden die Kreditinstitute in ihren Vertragsunterlagen auch die Begriffe „Zweckbestimmungs­erklärung“ oder „Sicherungszweck­erklärung“.

Sie kann entweder als gesondertes Dokument oder als Passus im Darlehensvertrag einer Baufinanzierung gefasst sein.

Erforderlich ist die Zweckerklärung bei einer Immobilien­finan­zierung immer dann, wenn das Baudarlehen mit einer Grundschuld abgesichert wird. Sie dient dabei auch dem Schutz des Darlehensnehmers. Dank ihr kann im Falle eines Zahlungsausfalls die Bank nur ihre berechtigten Forderungen ihm gegenüber geltend machen.

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Zweckerklärung zur Grundschuld bei einer Immobilien­finan­zierung

Anders als bei einer Hypothek ist eine Grundschuld nicht an ein bestimmtes Darlehen gebunden.

In der Zweckerklärung legen daher Darlehensnehmer und Darlehensgeber einer Immobilien­finan­zierung fest, welche Forderungen mit der Grundschuld abgesichert werden soll.

Erst dadurch kommt eine Verknüpfung der Grundschuld­bestellung mit dem Immobilienkredit zustande.

Während die Grundschuld­bestellungsurkunde notariell beglaubigt sein muss, gibt es für die Zweckerklärung keine gesetzlichen Formvorschriften.

Üblicherweise findet ihre Unterzeichnung im Rahmen des Vertragsabschluss beim Kreditinstitut statt. Da die Standardformulare bzw. Vertragsklauseln komplex sind und weitreichende Konsequenzen haben, kann eine vorherige Beratung beim Notar dennoch sinnvoll sein.

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Schutz für den Darlehensnehmer einer Baufinanzierung

Die Zweckerklärung kommt bei einer Immobilien­finan­zierung dann zum Tragen, wenn der Darlehensnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Darlehensgeber nicht mehr nachkommen kann. Denn in ihr sind die Verwertungsrechte des Kreditinstituts festgehalten.

Zum einen beschreibt sie, wann genau, d.h. unter welchen Bedingungen, die Bank ihre Rechte geltend machen kann.

Zum anderen beinhaltet sie die Art der Verwertungsdurchführung.

Für den Darlehensnehmer ebenfalls ganz wichtig: Sie bewahrt ihn zugleich davor, dass bei einer Zahlungsunfähigkeit und der nötigen Verwertung der Immobilie die Bank nicht mehr Geld erhalten kann, als ihr eigentlich zusteht.

Eine Zweckerklärung ist zum Schutz des Darlehensnehmers unverzichtbar, wenn:

  • die eingetragene Grundschuld von vornherein höher ist als die Darlehenssumme und
  • bei jeder Form von Immobilien­finan­zierung mit kontinuierlicher Tilgung wie etwa bei einem Annuitäten­darlehen.

Denn die Höhe der Grundschuld wird beim Abschluss eines Annuitäten­darlehens im Grundbuch eingetragen. Über die gesamte Vertragslaufzeit bleibt sie dort in dieser Höhe stehen.

Allerdings verringert sich die Restschuld des Darlehensnehmers durch die Zahlung seiner Zins- und Tilgungsraten kontinuierlich. Sollte er irgendwann nicht mehr in der Lage sein, sein Darlehen zurückzuzahlen, steht der Bank eigentlich nur noch die Restschuld zu diesem Zeitpunkt zu.

Damit dies auch rechtsverbindlich gilt, ist die Zweckerklärung nötig, weil erst sie die Besicherung auf den tatsächlich noch ausstehenden Forderungsbetrag beschränkt.

Ohne eine Zweckerklärung könnte der Darlehensgeber der Baufinanzierung seine Forderungen gegenüber dem Darlehensnehmer im Prinzip in Höhe der gesamten eingetragenen Grundschuld erheben.

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Objektwert

Bitte geben Sie hier den Kaufpreis der Immobilie ohne Kaufnebenkosten (Grunderwerbssteuer, Notar, Grundbuchamt, Makler), die angemessenen Herstellungkosten des Objekts (Grundstück, Baukosten, Baunebenkosten) oder den geschätzten aktuellen Wert Ihrer Immobilie ein.

?

Nettodarlehensbetrag

Bitte geben Sie hier den gewünschten Nettodarlehens­betrag ein. Dies ist der Betrag, auf den die Zinsen berechnet werden und den Sie über die Gesamtlaufzeit des Darlehens tilgen.

%
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Anfängliche Tilgung, Monatsrate oder Volltilgung

Wählen Sie zwischen der Eingabe von Anfängliche Tilgung in %, Monatliche Rate in € oder Volltilgung.

Um die Höhe Ihrer Tilgungsleistung zu berechnen, geben Sie den anfänglichen Tilgungssatz, z.B. 3%, ein oder geben Sie die gewünschte monatliche Rate in Euro an.

Bei der Auswahl von Volltilgung wird die monatliche Rate so berechnet, daß das Darlehen innerhalb der Sollzinsbindung vollständig getilgt wird.

?

Sollzinsbindung

Geben Sie hier den Zeitraum ein, für den Sie die Zinsen fest vereinbaren möchten.

Besteht am Ende der Sollzinsbindung ein Restdarlehens­betrag, müssen Sie zu diesem Zeitpunkt die Zinsen neu vereinbaren oder das Darlehen vollständig tilgen.

Jährliche Sondertilgung:

?

Jährliche Sondertilgung

Möchten Sie neben der monatlich zu zahlenden Rate Sondertilgungen leisten?

Hier können Sie den gewünschten Betrag angeben, den Sie jährlich zusätzlich tilgen möchten.

Sondertilgungen sind bei DTW immer optional, d.h. Sie können diese leisten, müssen es aber nicht. Sondertilgungen in Höhe von 5% der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr sind bei DTW so gut wie immer kostenfrei möglich.

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