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Berechneter Zins

2,89
%
Effektiver Jahreszins
Stand: 01.10.2024
Annahmen Zinssatz
5 Jahre
10 Jahre
15 Jahre
20 Jahre
30 Jahre
10 Jahre
Sollzinsbindung
 
0
Monatliche Rate
2,85%
Gebundener
Sollzinssatz
0
Restdarlehen
(nach 10 Jahren)
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Rechenergebnis im Detail

Objektwert bzw. Kaufpreis der Immobilie
Beleihungswert
Nettodarlehensbetrag
Beleihungsauslauf
Sollzinsbindung
Anzahl der Raten während der Sollzinsbindung
Gebundener Sollzinssatz (fester Zinssatz)
Anfängliche Tilgung
Monatliche Rate (Annuität, zu Beginn)
Effektiver Jahreszins
Restdarlehen am Ende der Sollzinsbindung
Tilgungsleistung bis Ende der Sollzinsbindung
Zinsaufwand bis Ende der Sollzinsbindung
Jährliche Sondertilgung während der Sollzinsbindung
Angenommener Sollzinssatz nach Ende der Sollzinsbindung
Vertragslaufzeit (kalkulatorisch) *
Zu zahlender Gesamtbetrag (kalkulatorisch)

Repräsentatives Beispiel. Es handelt sich um ein Immobiliar-Verbraucher­dar­lehen, das durch ein Grundpfandrecht oder eine Real­last besichert wird. Die Kondition gilt bis zu des Beleihungs­wertes einer selbst genutzten Immobilie und ist freiblei­bend zum Stand 03.10.2024. Die Kredit­ver­gabe ist vorbehaltlich einer positiven Bonitäts- und Objekt­wert­prüfung. Zusätzlich fallen Kosten im Zusam­menhang mit der Bestellung der Grund­schulden an, wie Notarkosten, Kosten der Sicherheiten­bestel­lung (z.B. für das Grund­buch­amt), Gebäude­ver­sich­erung sowie weitere Kosten, die momentan noch nicht bekannt sind. Diese erhöhen eventuell den effektiven Jahreszins. Vermittler: DTW GmbH, Q5, 14-22, 68161 Mannheim

* Nach Ende der Sollzinsbindung können Sie den Darlehensgeber ohne Zahlung einer Vorfälligkeits­entschä­digung wechseln. Nach 10 Jahren Darlehenslaufzeit besteht ein gesetz­liches Sonderkündigungsrecht. Unter der Annahme, dass der Zinssatz nach Ende der Sollzinsbindung bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens unverändert bleibt, ist der Nettodarlehensbetrag nach vollständig getilgt.

A
AblösungAbnahmeverpflichtungAbtretung einer GrundschuldAmortisationAmtlicher LageplanAnfängliche TilgungAnnuitätAnnuitätendarlehenArbeitnehmersparzulageAuflassungAuflassungsvormerkungAusbauhausAußenanlagenAuszahlungsvoraussetzungen
B
BauantragBaubeschreibungBaudarlehenBauerwartungslandBaufinanzierungBaufortschrittBaugeldBaugenehmigungBauherren-HaftpflichtversicherungBaukreditBaulandBaulastBaulastenverzeichnisBauleistungsversicherungBaunebenkostenBauspardarlehenBausparvertragBauträgerBauträgermodellBauwertBauzinsenBearbeitungsgebührBebauungsplanBeleihungBeleihungsauslaufBeleihungsgrenzeBeleihungsobjektBeleihungswertBereitstellungszinsenBodenrichtwertBodenwertBonitätBriefgrundschuldBruttodarlehensbetragBuchgrundschuldBürgschaft
C
Cap-Darlehen
D
DarlehensbedingungenDarlehensgeberDarlehensnehmerDarlehensvertragDarlehenszinsenDisagio
E
Effektiver JahreszinsEigenkapitalEigenleistungEigennutzungEigentümergemeinschaftEigentümerversammlungEinkommensnachweiseEndfälliges Darlehen (Festdarlehen)EnergieausweisEnergieeffizienzEnergieeffizienz-ExperteEnergieeinsparverordnung (EnEV)ErbbaurechtErbpachtErschließungskostenErtragswertErtragswertverfahrenESIS Merkblatt
F
FertighausFestdarlehenFeuerrohbauversicherungFinanzierungsplanFlurkarteFlurstückForderungsverkaufForward-AufschlagFremdkapital
G
GebäudeenergiegesetzGrundbuchGrundbuchauszugGrunderwerbsteuerGrundflächenzahlGrundpfandrechtGrundschuldGrundschuldbestellungGrundschuldbestellungsurkundeGrundschuldzinsGrundstück
H
Haus- und GrundbesitzerhaftpflichtversicherungHauskreditHausratversicherungHerstellungskostenHypothekHypothekenbankHypothekendarlehenHypothekenmaklerHypothekenzinsen
I
ImmobilieImmobilienkreditImmobilienmaklerInstandhaltungskostenInstandhaltungsrücklage
J
Jahres-PrimärenergiebedarfJahresleistung
K
KapitalbeschaffungKatasteramtKaufnebenkostenKaufvertragKfW-HausKfW - Kreditanstalt für WiederaufbauKreditbedarfKreditwürdigkeit
L
LaufzeitLöschungsbewilligung
M
Makler- und BauträgerverordnungMaklerprovisionMonatliche Rate / MonatsrateMuskelhypothek
N
NachrangfinanzierungNegativbescheidNegativbescheinigungNegativerklärungNettodarlehensbetragNichtabnahmeentschädigungNiedrigenergiehausNießbrauchNominalzinsNotarbestätigung
O
ObjektObjektwertÖffentliche Förderung des WohnungsbausOrdentliches Kündigungsrecht nach § 489 BGB
P
Prolongation
R
RangrücktrittRangstelleRenovierungskreditRestdarlehenRestschuldRisikobegrenzungsgesetzRückauflassungsvormerkungRückzahlungsrate
S
SachwertSachwertverfahrenSanierungskreditSchätzgebührenSchätzkostenSchätzungSchufaSchuldnertauschSchuldübernahmeSicherheitenSicherungszweckerklärungSollzinsSollzinsbindungSollzinssatzSondertilgung
T
TeilauszahlungTeilauszahlungszuschlagTeilbaugenehmigungTeilungserklärungTeilvalutierungszuschlagTilgungTilgungsaussetzungTilgungsdarlehenTilgungsfreie JahreTilgungshypothekTilgungsplanTilgungssatzTilgungsverrechnungTransmissionswärmeverlust nach EnEVTreuhandzahlung
U
Umbaute RaumUnbedenklichkeitsbescheinigung
V
VerkaufswertVerkehrswertVertragslaufzeitVollfinanzierungVolltilgerdarlehenVorfälligkeitsentschädigungVorkaufsrechtVorlastVorvertragliche Informationen
W
WegerechtWerbungskostenWertermittlungWertgutachtenWiderrufsbelehrungWiderrufsfristWohnflächeWohngebäudeversicherungWohnimmobilienkreditrichtlinieWohnrechtWohnungsbauprämieWohnungseigentumsgesetzWohnwirtschaftliche Zwecke

Zweckgebunden in Kürze:

  • Eine Immobilien­finan­zierung ist zweckgebunden, weil sie nur für den Kauf oder Neubau einer Immobilie eingesetzt werden darf.
  • Bei einer Immobilien­finan­zierung handelt es sich um ein langfristiges Rechtsgeschäft und es geht um hohe Darlehenssummen.
  • Die Zweckbindung wirkt sich in sowohl auf die Ausgestaltung der Konditionen des Darlehensvertrags als auch auf den praktischen Ablauf einer Baufinanzierung aus.
  • Bei einer Kapitalbeschaffung gibt es keine Zweckbindung.
Sascha Neumann, Author bei DTW
Beitrag von Sascha Neumann aktualisiert am 11.05.2022

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Objektwert

Bitte geben Sie hier den Kaufpreis der Immobilie ohne Kaufnebenkosten (Grunderwerbssteuer, Notar, Grundbuchamt, Makler), die angemessenen Herstellungkosten des Objekts (Grundstück, Baukosten, Baunebenkosten) oder den geschätzten aktuellen Wert Ihrer Immobilie ein.

?

Nettodarlehensbetrag

Bitte geben Sie hier den gewünschten Nettodarlehens­betrag ein. Dies ist der Betrag, auf den die Zinsen berechnet werden und den Sie über die Gesamtlaufzeit des Darlehens tilgen.

%
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Anfängliche Tilgung, Monatsrate oder Volltilgung

Wählen Sie zwischen der Eingabe von Anfängliche Tilgung in %, Monatliche Rate in € oder Volltilgung.

Um die Höhe Ihrer Tilgungsleistung zu berechnen, geben Sie den anfänglichen Tilgungssatz, z.B. 3%, ein oder geben Sie die gewünschte monatliche Rate in Euro an.

Bei der Auswahl von Volltilgung wird die monatliche Rate so berechnet, daß das Darlehen innerhalb der Sollzinsbindung vollständig getilgt wird.

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Sollzinsbindung

Geben Sie hier den Zeitraum ein, für den Sie die Zinsen fest vereinbaren möchten.

Besteht am Ende der Sollzinsbindung ein Restdarlehens­betrag, müssen Sie zu diesem Zeitpunkt die Zinsen neu vereinbaren oder das Darlehen vollständig tilgen.

Jährliche Sondertilgung:

?

Jährliche Sondertilgung

Möchten Sie neben der monatlich zu zahlenden Rate Sondertilgungen leisten?

Hier können Sie den gewünschten Betrag angeben, den Sie jährlich zusätzlich tilgen möchten.

Sondertilgungen sind bei DTW immer optional, d.h. Sie können diese leisten, müssen es aber nicht. Sondertilgungen in Höhe von 5% der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr sind bei DTW so gut wie immer kostenfrei möglich.

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Was bedeutet zweckgebunden bei der Baufinanzierung?

Eine Immobilien­finan­zierung ist grundsätzlich zweckgebunden, weil sie nur für den Kauf einer Immobilie, einen Neubau oder eine Gebäudesanierung eingesetzt werden darf.

Der Darlehensnehmer kann also nicht wie bei einem gewöhnlichen Ratenkredit über das geliehene Fremdkapital frei verfügen.

Rechtlicher Hintergrund der Zweckbindung von Immobilienkrediten

Die Immobilien­finan­zierung ist eine rechtliche Unterform der Verbraucherkredite.

Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) zeichnet die sogenannten „Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge“ aus, dass sie

  1. durch ein Grundpfandrecht oder eine Reallast besichert sind oder
  2. für den Erwerb oder die Erhaltung des Eigentumsrechts an Grundstücken, an bestehenden oder zu errichtenden Gebäuden oder für den Erwerb oder die Erhaltung von grundstücksgleichen Rechten bestimmt sind“ (vgl. § 491, Abs. 3 BGB).

Aus dieser Sonderstellung leiten sich für den Darlehensgeber und den Darlehensnehmer besondere Rechte und Pflichten ab. So gelten für Baufinanzierungen etwa zahlreiche Verbraucherschutzregelungen wie zum Beispiel ein entsprechendes Widerrufsrecht oder geringere Verzugszinsen im Vergleich zu anderen Verbraucherkrediten.

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Für die streng verwendungszweckorientierte Finanzierung im Zusammenhang mit Immobilien gibt es nachvollziehbare Gründe.

  • Zum einen handelt es sich bei einer Immobilien­finan­zierung um ein langfristiges Rechtsgeschäft. Die Laufzeiten betragen nicht selten 20 oder 30 Jahre, bis man als Darlehensnehmer wieder schuldenfrei ist.
  • Und zum anderen geht es um hohe Darlehenssummen, die üblicherweise ein Vielfaches des Jahreseinkommens eines privaten Bauherren oder Immobilienkäufers ausmachen. Beiden Umständen ist geschuldet, dass der Gesetzgeber die Immobilien­finan­zierung rechtlich zweckgebunden ausgelegt hat.
Tipps für eine günstige Baufinanzierung

Folgen der Zweckgebundenheit einer Baufinanzierung

Die Zweckbindung wirkt sich in vielerlei Hinsicht sowohl auf die Ausgestaltung der Konditionen des Darlehensvertrags als auch auf den praktischen Ablauf einer Baufinanzierung aus:

  • Durch die Absicherung des Immobilienkredits mittels einer Grundschuld oder Hypothek ist das Risiko eines Forderungsausfalls für die Banken geringer. Das schlägt sich im Regelfall in einem niedrigeren Zinssatz für zweckgebundene Immobiliar-Verbraucherkredite als für andere nicht-zweckgebundene Ratenkredite nieder.
  • Auch der Auszahlungsmodus einer Immobilien­finan­zierung ist zweckgebunden. Das Fremdkapital wird dem Darlehensnehmer bei der Finanzierung für einen Neubau nicht auf einen Schlag zur Verfügung gestellt. Es erfolgen mehrere Teilauszahlung gemäß der Makler- und Bauträger­verordnung (MaBV), sobald einzelne Baufortschritte erreicht sind. So soll gewährleistet werden, dass das Baugeld in die Wertsteigerung der Immobilie fließt und nicht anderweitig verwendet werden kann.

Bei einem Immobilienkauf ist häufig vorgesehen, dass die Bank die Darlehenssumme nicht an den Darlehensnehmer auszahlt. Stattdessen überweist sie das Geld direkt an den Immobilienverkäufer.

 

  • Sollte die zweckgebundene Auszahlung nicht zum vereinbarten Termin möglich sein, weil sich der Immobilienkauf oder sich die Bauarbeiten am Neubau verzögern, fallen bei einer Immobilien­finan­zierung Bereitstellungs­zinsen an. Zwar räumen die Banken über bereitstellungszinsfreie Fristen dem Darlehensnehmer einen gewissen zeitlichen Spielraum ein. Falls dieser allerdings überschritten wird, hat der Baufinanzierer diese zusätzlichen Kosten zu tragen.
  • Bauspardarlehen und KfW-Förderkredite sind ebenfalls zweckgebunden. Sie setzen bei ihrer Vergabe sogar „wohnwirtschaftliche Zwecke“ gemäß dem Bausparkassengesetz (BauSparkG) voraus. Das bedeutet, dass sie nur für Finanzierungsvorhaben zur Verfügung stehen, die überwiegend zu Wohnzwecken bestimmte Gebäude und Wohnungen, also vor allem Eigenheime und Eigentumswohnungen betreffen.

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Ausnahme von der Regel "zweckgebunden" bei der Immobilien­finan­zierung

Wie fast überall, gibt es auch bei der Zweckgebundenheit der Immobilien­finan­zierung eine Ausnahme von der Regel:

In Form der „Kapital­beschaffung“:

Unter diesem Terminus bieten einige Banken unter sehr engen Voraussetzungen einen Immobilienkredit zur Finanzierung anderer Zwecke an.

Die wichtigste: Der Darlehensnehmer ist Eigentümer einer schuldenfreien oder nur gering belasteten Immobilie.

Dann kann er diese als Sicherheit für eine Kapital­beschaffung einsetzen, bei der ebenso wie bei der zweckgebundenen Immobilien­finan­zierung eine Grundschuld im Grundbuch eingetragen wird.

Über die ausgezahlte Darlehenssumme darf der Darlehensnehmer dann frei verfügen.

Interessant kann diese Variante der Immobilien­finan­zierung sein, weil trotz der Kosten für Notar und Grundbuchamt die Kapital­beschaffung aufgrund der niedrigeren Bauzinsen meist insgesamt günstiger als ein normaler Ratenkredit mit entsprechend höheren Zinssätzen ist.

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