Wann immer Darlehensgeber eine Immobilienfinanzierung vergeben, verlangen sie vom Darlehensnehmer Sicherheiten für den Fall, dass dieser seiner Rückzahlungsverpflichtung nicht mehr nachkommen kann. Da eine Baufinanzierung in der Regel über eine hohe Kreditsumme abgeschlossen wird, ist eine Darlehensvergabe ohne Sicherheiten nicht möglich. Denn der Darlehensgeber wird nicht das Risiko eingehen, bei Zahlungsausfällen des Darlehensnehmers keine Chancen zu haben, das geliehene Geld zurückzubekommen.
Sicherheiten durch das Grundpfandrecht bei der Immobilienfinanzierung
Bei der Baufinanzierung gibt es mehrere Arten von Sicherheiten. Üblich ist zunächst einmal die Absicherung über die jeweilige Immobilie, die finanziert werden soll. Mit dem Grundpfandrecht erhält die Bank das Recht, die Immobilie zu verpfänden, wenn der Darlehensnehmer seine Schulden nicht mehr begleichen kann. Beim Grundpfandrecht unterscheidet man in Hypothek und Grundschuld. Die Hypothek ist an eine konkrete Immobilie gebunden und war früher weit verbreitet. Heute dient meist die Grundschuld als Sicherheit, die flexibler ist, weil man sie nach Rückzahlung der Immobilienfinanzierung nicht löschen muss und für andere Kredite wiederverwenden kann. Auf diese Weise fallen die Kosten für den Notar und für den Eintrag ins Grundbuch nur einmal an.
Sicherheiten zum Beleihungswert
Unabhängig davon welches Grundpfandrecht man wählt, sollte man als Darlehensnehmer allerdings beachten, dass Banken nur in seltenen Ausnahmefällen die Immobilie zu 100 Prozent ihres Verkehrswerts als Sicherheit akzeptieren. Stattdessen legen sie einen Beleihungswert fest, der potentielle Wertschwankungen in der Zukunft berücksichtigt. Dafür erfolgt meist ein Risikoabschlag von etwa 10 bis 30 Prozent des Kaufpreises der Immobilie.
Weitere Sicherheiten bei der Immobilienfinanzierung
Über die zu finanzierende Immobilie hinaus können selbstverständlich auch weitere Immobilien oder Grundstücke, die der Darlehensnehmer besitzt, als Sicherheiten für die Baufinanzierung herangezogen werden. Zusätzlich kann er Wertpapiere, Lebensversicherungen, Bausparverträge und bewegliche Gegenstände von entsprechend hohem Wert als Sicherheit für die Baufinanzierung anbieten. Diese Sicherheiten werden auch Zusatzsicherheiten genannt. Im Fall der Lebensversicherung zum Beispiel kann vereinbart werden, dass der Darlehensnehmer weiterhin seine monatlichen Beiträge an die Lebensversicherung bis zum regulären Auszahlungstermin zahlt. Bei Auszahlung der Lebensversicherung wird dann der Betrag an das Kreditinstitut als Einmalzahlung weitergeleitet. Ganz ähnlich funktioniert das auch mit Bausparverträgen.
Hohe Sicherheiten für eine günstigere Baufinanzierung
Zusatzsicherheiten verlangt der Darlehensgeber immer dann, wenn aus seiner Sicht der Wert der zu finanzierenden Immobilie zu gering ist, um als alleinige Absicherung für das Baudarlehen mit dem gewünschten Kreditbetrag zu genügen. Umgekehrt sind allerdings solche Sicherheiten auch für den Darlehensnehmer von Vorteil. Denn durch sie ist es möglich, den eigenen Beleihungsauslauf zu verbessern und somit eine Immobilienfinanzierung mit günstigeren Zinskonditionen zu erhalten.
Sach- und Personensicherheiten bei einem Baudarlehen
Die bisher aufgeführten Sicherheiten bei der Immobilienfinanzierung gehören zu den Sachsicherheiten. Daneben gibt es auch die sogenannten Personensicherheiten. Hierbei haftet für die Baufinanzierung neben dem Darlehensnehmer noch eine andere Person, die entweder eine Bürgschaft oder Garantie übernimmt.