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Berechneter Zins

2,68
%
Effektiver Jahreszins
Stand: 11.12.2024
Annahmen Zinssatz
5 Jahre
10 Jahre
15 Jahre
20 Jahre
30 Jahre
10 Jahre
Sollzinsbindung
 
0
Monatliche Rate
2,65%
Gebundener
Sollzinssatz
0
Restdarlehen
(nach 10 Jahren)
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Rechenergebnis im Detail

Objektwert bzw. Kaufpreis der Immobilie
Beleihungswert
Nettodarlehensbetrag
Beleihungsauslauf
Sollzinsbindung
Anzahl der Raten während der Sollzinsbindung
Gebundener Sollzinssatz (fester Zinssatz)
Anfängliche Tilgung
Monatliche Rate (Annuität, zu Beginn)
Effektiver Jahreszins
Restdarlehen am Ende der Sollzinsbindung
Tilgungsleistung bis Ende der Sollzinsbindung
Zinsaufwand bis Ende der Sollzinsbindung
Jährliche Sondertilgung während der Sollzinsbindung
Angenommener Sollzinssatz nach Ende der Sollzinsbindung
Vertragslaufzeit (kalkulatorisch) *
Zu zahlender Gesamtbetrag (kalkulatorisch)

Repräsentatives Beispiel. Es handelt sich um ein Immobiliar-Verbraucher­dar­lehen, das durch ein Grundpfandrecht oder eine Real­last besichert wird. Die Kondition gilt bis zu des Beleihungs­wertes einer selbst genutzten Immobilie und ist freiblei­bend zum Stand 11.12.2024. Die Kredit­ver­gabe ist vorbehaltlich einer positiven Bonitäts- und Objekt­wert­prüfung. Zusätzlich fallen Kosten im Zusam­menhang mit der Bestellung der Grund­schulden an, wie Notarkosten, Kosten der Sicherheiten­bestel­lung (z.B. für das Grund­buch­amt), Gebäude­ver­sich­erung sowie weitere Kosten, die momentan noch nicht bekannt sind. Diese erhöhen eventuell den effektiven Jahreszins. Vermittler: DTW GmbH, Q5, 14-22, 68161 Mannheim

* Nach Ende der Sollzinsbindung können Sie den Darlehensgeber ohne Zahlung einer Vorfälligkeits­entschä­digung wechseln. Nach 10 Jahren Darlehenslaufzeit besteht ein gesetz­liches Sonderkündigungsrecht. Unter der Annahme, dass der Zinssatz nach Ende der Sollzinsbindung bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens unverändert bleibt, ist der Nettodarlehensbetrag nach vollständig getilgt.

A
AblösungAbnahmeverpflichtungAbtretung einer GrundschuldAmortisationAmtlicher LageplanAnfängliche TilgungAnnuitätAnnuitätendarlehenArbeitnehmersparzulageAuflassungAuflassungsvormerkungAusbauhausAußenanlagenAuszahlungsvoraussetzungen
B
BauantragBaubeschreibungBaudarlehenBauerwartungslandBaufinanzierungBaufortschrittBaugeldBaugenehmigungBauherren-HaftpflichtversicherungBaukreditBaulandBaulastBaulastenverzeichnisBauleistungsversicherungBaunebenkostenBauspardarlehenBausparvertragBauträgerBauträgermodellBauwertBauzinsenBearbeitungsgebührBebauungsplanBeleihungBeleihungsauslaufBeleihungsgrenzeBeleihungsobjektBeleihungswertBereitstellungszinsenBodenrichtwertBodenwertBonitätBriefgrundschuldBruttodarlehensbetragBuchgrundschuldBürgschaft
C
Cap-Darlehen
D
DarlehensbedingungenDarlehensgeberDarlehensnehmerDarlehensvertragDarlehenszinsenDisagio
E
Effektiver JahreszinsEigenkapitalEigenleistungEigennutzungEigentümergemeinschaftEigentümerversammlungEinkommensnachweiseEndfälliges Darlehen (Festdarlehen)EnergieausweisEnergieeffizienzEnergieeffizienz-ExperteEnergieeinsparverordnung (EnEV)ErbbaurechtErbpachtErschließungskostenErtragswertErtragswertverfahrenESIS Merkblatt
F
FertighausFestdarlehenFeuerrohbauversicherungFinanzierungsplanFlurkarteFlurstückForderungsverkaufForward-AufschlagFremdkapital
G
GebäudeenergiegesetzGrundbuchGrundbuchauszugGrunderwerbsteuerGrundflächenzahlGrundpfandrechtGrundschuldGrundschuldbestellungGrundschuldbestellungsurkundeGrundschuldzinsGrundstück
H
Haus- und GrundbesitzerhaftpflichtversicherungHauskreditHausratversicherungHerstellungskostenHypothekHypothekenbankHypothekendarlehenHypothekenmaklerHypothekenzinsen
I
ImmobilieImmobilienkreditImmobilienmaklerInstandhaltungskostenInstandhaltungsrücklage
J
Jahres-PrimärenergiebedarfJahresleistung
K
KapitalbeschaffungKatasteramtKaufnebenkostenKaufvertragKfW-HausKfW - Kreditanstalt für WiederaufbauKreditbedarfKreditwürdigkeit
L
LaufzeitLöschungsbewilligung
M
Makler- und BauträgerverordnungMaklerprovisionMonatliche Rate / MonatsrateMuskelhypothek
N
NachrangfinanzierungNegativbescheidNegativbescheinigungNegativerklärungNettodarlehensbetragNichtabnahmeentschädigungNiedrigenergiehausNießbrauchNominalzinsNotarbestätigung
O
ObjektObjektwertÖffentliche Förderung des WohnungsbausOrdentliches Kündigungsrecht nach § 489 BGB
P
Prolongation
R
RangrücktrittRangstelleRenovierungskreditRestdarlehenRestschuldRisikobegrenzungsgesetzRückauflassungsvormerkungRückzahlungsrate
T
TeilauszahlungTeilauszahlungszuschlagTeilbaugenehmigungTeilungserklärungTeilvalutierungszuschlagTilgungTilgungsaussetzungTilgungsdarlehenTilgungsfreie JahreTilgungshypothekTilgungsplanTilgungssatzTilgungsverrechnungTransmissionswärmeverlust nach EnEVTreuhandzahlung
U
Umbaute RaumUnbedenklichkeitsbescheinigung
V
VerkaufswertVerkehrswertVertragslaufzeitVollfinanzierungVolltilgerdarlehenVorfälligkeitsentschädigungVorkaufsrechtVorlastVorvertragliche Informationen
W
WegerechtWerbungskostenWertermittlungWertgutachtenWiderrufsbelehrungWiderrufsfristWohnflächeWohngebäudeversicherungWohnimmobilienkreditrichtlinieWohnrechtWohnungsbauprämieWohnungseigentumsgesetzWohnwirtschaftliche Zwecke
Z
ZinsänderungsrisikoZinsanpassungZinsbindungZinsbindungsfristZinsfestschreibungZinssatzZinsstrukturkurveZusatzsicherheitenZuteilungZwangsversteigerungZwangsvollstreckungZweckbestimmungserklärungZweckerklärungZweckgebundenZwischenfinanzierung

Sicherheiten in Kürze:

  • Sicherheiten sind für den Darlehensgeber wichtiger, falls der Darlehensnehmer seiner Rückzahlungsverpflichtung nicht nachkommt.
  • Es gibt mehrere Arten von Sicherheiten bei einer Baufinanzierung.
  • Einer der bekanntesten Sicherheiten ist das Grundpfandrecht.
Christian Gruber, Author bei DTW
Beitrag von Christian Gruber aktualisiert am 04.03.2022

Baufinanzierungsrechner

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Objektwert

Bitte geben Sie hier den Kaufpreis der Immobilie ohne Kaufnebenkosten (Grunderwerbssteuer, Notar, Grundbuchamt, Makler), die angemessenen Herstellungkosten des Objekts (Grundstück, Baukosten, Baunebenkosten) oder den geschätzten aktuellen Wert Ihrer Immobilie ein.

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Nettodarlehensbetrag

Bitte geben Sie hier den gewünschten Nettodarlehens­betrag ein. Dies ist der Betrag, auf den die Zinsen berechnet werden und den Sie über die Gesamtlaufzeit des Darlehens tilgen.

%
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Anfängliche Tilgung, Monatsrate oder Volltilgung

Wählen Sie zwischen der Eingabe von Anfängliche Tilgung in %, Monatliche Rate in € oder Volltilgung.

Um die Höhe Ihrer Tilgungsleistung zu berechnen, geben Sie den anfänglichen Tilgungssatz, z.B. 3%, ein oder geben Sie die gewünschte monatliche Rate in Euro an.

Bei der Auswahl von Volltilgung wird die monatliche Rate so berechnet, daß das Darlehen innerhalb der Sollzinsbindung vollständig getilgt wird.

?

Sollzinsbindung

Geben Sie hier den Zeitraum ein, für den Sie die Zinsen fest vereinbaren möchten.

Besteht am Ende der Sollzinsbindung ein Restdarlehens­betrag, müssen Sie zu diesem Zeitpunkt die Zinsen neu vereinbaren oder das Darlehen vollständig tilgen.

Jährliche Sondertilgung:

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Jährliche Sondertilgung

Möchten Sie neben der monatlich zu zahlenden Rate Sondertilgungen leisten?

Hier können Sie den gewünschten Betrag angeben, den Sie jährlich zusätzlich tilgen möchten.

Sondertilgungen sind bei DTW immer optional, d.h. Sie können diese leisten, müssen es aber nicht. Sondertilgungen in Höhe von 5% der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr sind bei DTW so gut wie immer kostenfrei möglich.

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Was sind Sicherheiten bei einer Baufinanzierung?

Wann immer Darlehensgeber eine Immobilien­finan­zierung vergeben, verlangen sie vom Darlehensnehmer Sicherheiten für den Fall, dass dieser seiner Rückzahlungsverpflichtung nicht mehr nachkommen kann.

Da eine Baufinanzierung in der Regel über eine hohe Kreditsumme abgeschlossen wird, ist eine Darlehensvergabe ohne Sicherheiten nicht möglich. Denn der Darlehensgeber wird nicht das Risiko eingehen, bei Zahlungsausfällen des Darlehensnehmers keine Chancen zu haben, das geliehene Geld zurückzubekommen.

Sicherheiten durch das Grundpfandrecht bei der Immobilien­finan­zierung

Bei der Baufinanzierung gibt es mehrere Arten von Sicherheiten. Üblich ist zunächst einmal die Absicherung über die jeweilige Immobilie, die finanziert werden soll.

Mit dem Grundpfandrecht erhält die Bank das Recht, die Immobilie zu verpfänden, wenn der Darlehensnehmer seine Schulden nicht mehr begleichen kann.

Beim Grundpfandrecht unterscheidet man in Hypothek und Grundschuld. Die Hypothek ist an eine konkrete Immobilie gebunden und war früher weit verbreitet. Heute dient meist die Grundschuld als Sicherheit, die flexibler ist, weil man sie nach Rückzahlung der Immobilien­finan­zierung nicht löschen muss und für andere Kredite wiederverwenden kann. Auf diese Weise fallen die Kosten für den Notar und für den Eintrag ins Grundbuch nur einmal an.

Sicherheiten zum Beleihungswert

Banken akzeptieren nur in seltenen Ausnahmefällen die Immobilie zu 100 Prozent ihres Verkehrswerts als Sicherheit.

Unabhängig davon welches Grundpfandrecht man wählt, sollte man dies als Darlehensnehmer beachten. Stattdessen legen sie einen Beleihungswert fest, der potentielle Wertschwankungen in der Zukunft berücksichtigt. Dafür erfolgt meist ein Risikoabschlag von etwa 10 bis 30 Prozent des Kaufpreises der Immobilie.

Weitere Sicherheiten bei der Immobilien­finan­zierung

Der Darlehensnehmer kann zusätzlich Wertpapiere, Lebensversicherungen, Bausparverträge und bewegliche Gegenstände von entsprechend hohem Wert als Sicherheit für die Baufinanzierung anbieten.

Diese Sicherheiten werden auch Zusatzsicherheiten genannt. Im Fall der Lebensversicherung zum Beispiel kann vereinbart werden, dass der Darlehensnehmer weiterhin seine monatlichen Beiträge an die Lebensversicherung bis zum regulären Auszahlungstermin zahlt. Bei Auszahlung der Lebensversicherung wird dann der Betrag an das Kreditinstitut als Einmalzahlung weitergeleitet. Ganz ähnlich funktioniert das auch mit Bausparverträgen.

Alternativ können selbstverständlich über die zu finanzierende Immobilie hinaus auch weitere Immobilien oder Grundstücke - die der Darlehensnehmer besitzt - als Sicherheiten für die Baufinanzierung herangezogen werden.

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Hohe Sicherheiten für eine günstigere Baufinanzierung

Zusatzsicherheiten verlangt der Darlehensgeber immer dann, wenn aus seiner Sicht der Wert der zu finanzierenden Immobilie zu gering ist, um als alleinige Absicherung für das Baudarlehen mit dem gewünschten Kreditbetrag zu genügen.

Umgekehrt sind allerdings solche Sicherheiten auch für den Darlehensnehmer von Vorteil. Denn durch sie ist es möglich, den eigenen Beleihungsauslauf zu verbessern und somit eine Immobilien­finan­zierung mit günstigeren Zinskonditionen zu erhalten.

Weitere Tipps für eine günstige Baufinanzierung
Expertentipp

Personensicherheiten bei einem Baudarlehen

Die genannten Sicherheiten bei der Immobilienfinanzierung gehören zu den Sachsicherheiten. Daneben gibt es auch die sogenannten Personensicherheiten.

Hierbei haftet für die Baufinanzierung neben dem Darlehensnehmer noch eine andere Person, die entweder eine Bürgschaft oder Garantie übernimmt.

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