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Sanierungskredit

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Berechneter Zins

2,68
%
Effektiver Jahreszins
Stand: 11.12.2024
Annahmen Zinssatz
5 Jahre
10 Jahre
15 Jahre
20 Jahre
30 Jahre
10 Jahre
Sollzinsbindung
 
0
Monatliche Rate
2,65%
Gebundener
Sollzinssatz
0
Restdarlehen
(nach 10 Jahren)
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Rechenergebnis im Detail

Objektwert bzw. Kaufpreis der Immobilie
Beleihungswert
Nettodarlehensbetrag
Beleihungsauslauf
Sollzinsbindung
Anzahl der Raten während der Sollzinsbindung
Gebundener Sollzinssatz (fester Zinssatz)
Anfängliche Tilgung
Monatliche Rate (Annuität, zu Beginn)
Effektiver Jahreszins
Restdarlehen am Ende der Sollzinsbindung
Tilgungsleistung bis Ende der Sollzinsbindung
Zinsaufwand bis Ende der Sollzinsbindung
Jährliche Sondertilgung während der Sollzinsbindung
Angenommener Sollzinssatz nach Ende der Sollzinsbindung
Vertragslaufzeit (kalkulatorisch) *
Zu zahlender Gesamtbetrag (kalkulatorisch)

Repräsentatives Beispiel. Es handelt sich um ein Immobiliar-Verbraucher­dar­lehen, das durch ein Grundpfandrecht oder eine Real­last besichert wird. Die Kondition gilt bis zu des Beleihungs­wertes einer selbst genutzten Immobilie und ist freiblei­bend zum Stand 11.12.2024. Die Kredit­ver­gabe ist vorbehaltlich einer positiven Bonitäts- und Objekt­wert­prüfung. Zusätzlich fallen Kosten im Zusam­menhang mit der Bestellung der Grund­schulden an, wie Notarkosten, Kosten der Sicherheiten­bestel­lung (z.B. für das Grund­buch­amt), Gebäude­ver­sich­erung sowie weitere Kosten, die momentan noch nicht bekannt sind. Diese erhöhen eventuell den effektiven Jahreszins. Vermittler: DTW GmbH, Q5, 14-22, 68161 Mannheim

* Nach Ende der Sollzinsbindung können Sie den Darlehensgeber ohne Zahlung einer Vorfälligkeits­entschä­digung wechseln. Nach 10 Jahren Darlehenslaufzeit besteht ein gesetz­liches Sonderkündigungsrecht. Unter der Annahme, dass der Zinssatz nach Ende der Sollzinsbindung bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens unverändert bleibt, ist der Nettodarlehensbetrag nach vollständig getilgt.

A
AblösungAbnahmeverpflichtungAbtretung einer GrundschuldAmortisationAmtlicher LageplanAnfängliche TilgungAnnuitätAnnuitätendarlehenArbeitnehmersparzulageAuflassungAuflassungsvormerkungAusbauhausAußenanlagenAuszahlungsvoraussetzungen
B
BauantragBaubeschreibungBaudarlehenBauerwartungslandBaufinanzierungBaufortschrittBaugeldBaugenehmigungBauherren-HaftpflichtversicherungBaukreditBaulandBaulastBaulastenverzeichnisBauleistungsversicherungBaunebenkostenBauspardarlehenBausparvertragBauträgerBauträgermodellBauwertBauzinsenBearbeitungsgebührBebauungsplanBeleihungBeleihungsauslaufBeleihungsgrenzeBeleihungsobjektBeleihungswertBereitstellungszinsenBodenrichtwertBodenwertBonitätBriefgrundschuldBruttodarlehensbetragBuchgrundschuldBürgschaft
C
Cap-Darlehen
D
DarlehensbedingungenDarlehensgeberDarlehensnehmerDarlehensvertragDarlehenszinsenDisagio
E
Effektiver JahreszinsEigenkapitalEigenleistungEigennutzungEigentümergemeinschaftEigentümerversammlungEinkommensnachweiseEndfälliges Darlehen (Festdarlehen)EnergieausweisEnergieeffizienzEnergieeffizienz-ExperteEnergieeinsparverordnung (EnEV)ErbbaurechtErbpachtErschließungskostenErtragswertErtragswertverfahrenESIS Merkblatt
F
FertighausFestdarlehenFeuerrohbauversicherungFinanzierungsplanFlurkarteFlurstückForderungsverkaufForward-AufschlagFremdkapital
G
GebäudeenergiegesetzGrundbuchGrundbuchauszugGrunderwerbsteuerGrundflächenzahlGrundpfandrechtGrundschuldGrundschuldbestellungGrundschuldbestellungsurkundeGrundschuldzinsGrundstück
H
Haus- und GrundbesitzerhaftpflichtversicherungHauskreditHausratversicherungHerstellungskostenHypothekHypothekenbankHypothekendarlehenHypothekenmaklerHypothekenzinsen
I
ImmobilieImmobilienkreditImmobilienmaklerInstandhaltungskostenInstandhaltungsrücklage
J
Jahres-PrimärenergiebedarfJahresleistung
K
KapitalbeschaffungKatasteramtKaufnebenkostenKaufvertragKfW-HausKfW - Kreditanstalt für WiederaufbauKreditbedarfKreditwürdigkeit
L
LaufzeitLöschungsbewilligung
M
Makler- und BauträgerverordnungMaklerprovisionMonatliche Rate / MonatsrateMuskelhypothek
N
NachrangfinanzierungNegativbescheidNegativbescheinigungNegativerklärungNettodarlehensbetragNichtabnahmeentschädigungNiedrigenergiehausNießbrauchNominalzinsNotarbestätigung
O
ObjektObjektwertÖffentliche Förderung des WohnungsbausOrdentliches Kündigungsrecht nach § 489 BGB
P
Prolongation
R
RangrücktrittRangstelleRenovierungskreditRestdarlehenRestschuldRisikobegrenzungsgesetzRückauflassungsvormerkungRückzahlungsrate
T
TeilauszahlungTeilauszahlungszuschlagTeilbaugenehmigungTeilungserklärungTeilvalutierungszuschlagTilgungTilgungsaussetzungTilgungsdarlehenTilgungsfreie JahreTilgungshypothekTilgungsplanTilgungssatzTilgungsverrechnungTransmissionswärmeverlust nach EnEVTreuhandzahlung
U
Umbaute RaumUnbedenklichkeitsbescheinigung
V
VerkaufswertVerkehrswertVertragslaufzeitVollfinanzierungVolltilgerdarlehenVorfälligkeitsentschädigungVorkaufsrechtVorlastVorvertragliche Informationen
W
WegerechtWerbungskostenWertermittlungWertgutachtenWiderrufsbelehrungWiderrufsfristWohnflächeWohngebäudeversicherungWohnimmobilienkreditrichtlinieWohnrechtWohnungsbauprämieWohnungseigentumsgesetzWohnwirtschaftliche Zwecke
Z
ZinsänderungsrisikoZinsanpassungZinsbindungZinsbindungsfristZinsfestschreibungZinssatzZinsstrukturkurveZusatzsicherheitenZuteilungZwangsversteigerungZwangsvollstreckungZweckbestimmungserklärungZweckerklärungZweckgebundenZwischenfinanzierung

Sanierungskredit in Kürze:

  • Mit einem Sanierungskredit können Sie die Beseitigung von Mängeln oder Schäden an Ihrer Immobilie finanzieren.
  • Je nach Umfang des Sanierungsbedarfs stehen drei Formen von Sanierungskrediten zur Verfügung.
  • Es gibt Sanierungskredite mit oder ohne Zweckbindung sowie mit oder ohne Grundbucheintrag.
  • Bei Sanierungskrediten ist eine Förderung durch die KfW-Bank möglich.
Silke Herrmann, Author bei DTW
Beitrag von Silke Herrmann aktualisiert am 08.05.2024

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Objektwert

Bitte geben Sie hier den Kaufpreis der Immobilie ohne Kaufnebenkosten (Grunderwerbssteuer, Notar, Grundbuchamt, Makler), die angemessenen Herstellungkosten des Objekts (Grundstück, Baukosten, Baunebenkosten) oder den geschätzten aktuellen Wert Ihrer Immobilie ein.

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Nettodarlehensbetrag

Bitte geben Sie hier den gewünschten Nettodarlehens­betrag ein. Dies ist der Betrag, auf den die Zinsen berechnet werden und den Sie über die Gesamtlaufzeit des Darlehens tilgen.

%
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Anfängliche Tilgung, Monatsrate oder Volltilgung

Wählen Sie zwischen der Eingabe von Anfängliche Tilgung in %, Monatliche Rate in € oder Volltilgung.

Um die Höhe Ihrer Tilgungsleistung zu berechnen, geben Sie den anfänglichen Tilgungssatz, z.B. 3%, ein oder geben Sie die gewünschte monatliche Rate in Euro an.

Bei der Auswahl von Volltilgung wird die monatliche Rate so berechnet, daß das Darlehen innerhalb der Sollzinsbindung vollständig getilgt wird.

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Sollzinsbindung

Geben Sie hier den Zeitraum ein, für den Sie die Zinsen fest vereinbaren möchten.

Besteht am Ende der Sollzinsbindung ein Restdarlehens­betrag, müssen Sie zu diesem Zeitpunkt die Zinsen neu vereinbaren oder das Darlehen vollständig tilgen.

Jährliche Sondertilgung:

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Jährliche Sondertilgung

Möchten Sie neben der monatlich zu zahlenden Rate Sondertilgungen leisten?

Hier können Sie den gewünschten Betrag angeben, den Sie jährlich zusätzlich tilgen möchten.

Sondertilgungen sind bei DTW immer optional, d.h. Sie können diese leisten, müssen es aber nicht. Sondertilgungen in Höhe von 5% der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr sind bei DTW so gut wie immer kostenfrei möglich.

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bis 35.000 €

Bis 35.000 € ist in der Regel ein Modernisierungskredit ohne Eintragung im Grundbuch die einfachere & günstigere Lösung.

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über 35.000 €

Bei größeren Darlehenssummen prüfen wir für Sie, ob sich ein Modernisierungskredit mit oder ohne Grundbucheintrag lohnt.

Was ist ein Sanierungskredit?

Ein Sanierungskredit ist ein spezieller Kredit für erforderliche Sanierungsmaßnahmen an einer Immobilie.

Falls z. B. Ihr Dach undicht ist, die Regenrinne defekt, Schäden am Mauerwerk vorhanden sind, usw. können Sie solche Reparaturarbeiten mit einem Sanierungskredit bzw. einem Modernisierungskredit finanzieren.

Welche Arten von Sanierungskrediten gibt es?

Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten der Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen: den Sanierungskredit mit bzw. ohne Verwendungszweck oder eine klassische Immobilien­finan­zierung .

1. Freier Sanierungskredit ohne Verwendungszweck

  • Beim zweckfreien Sanierungsdarlehen können Sie über das Fremdkapital frei verfügen.
  • Es handelt sich hierbei um einen einfachen Ratenkredit, bei dem kein Grundbucheintrag erfolgt.
  • Sie dürfen mit einem freien Sanierungskredit sowohl die anstehenden Reparaturarbeiten durchführen oder reine Verschönerungsmaßnahmen bzw. Modernisierungen vornehmen.
  • Sanierungskredite ohne Verwendungszweck können sowohl Immobilieneigentümer als auch Mieter abschließen.
  • Bei DTW | Immobilien­finan­zierung können Sie zinsgünstige Sanierungskredite bereits ab einer Darlehenssumme von 1.000 Euro abschließen.

2. Sanierungskredit mit Verwendungszweck

  • Das zweckgebundene Sanierungsdarlehen können nur Immobilieneigentümer abschließen.
  • Das bereitgestellte Fremdkapital darf nur für den mit dem Darlehensgeber vereinbarten Zweck verwendet werden (beispielsweise um ein undichtes Dach oder eine defekte Heizungsanlage zu reparieren).
  • Im Vergleich zum freien Sanierungskredit ist der zweckgebundene Sanierungskredit im Zinssatz deutlich günstiger.
  • Bei diesen zweckgebundenen Sanierungskrediten findet auch kein Grundbucheintrag statt, was die Kosten für das Grundbuchamt einspart.
  • Die zweckgebundenen Kredite für Sanierungen starten ab einer Darlehenssumme von 5.000 Euro.

3. Immobilien­finan­zierung für Sanierung

  • Ist der Sanierungsbedarf größer (etwa ab einem Finanzierungsvolumen von 30.000 Euro), kann sich eine Immobilien­finan­zierung für die Sanierung lohnen.
  • Diese Immobilien­finan­zierung ist zweckgebunden und wird mit einer Grundschuld abgesichert.
  • Sie kann nur von Immobilienbesitzern abgeschlossen werden.
  • Durch den niedrigeren Zinssatz bei einer Immobilien­finan­zierung für die Sanierung können sich die Kosten für den Grundschuldeintrag ins Grundbuch amortisieren.

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Was fällt unter Sanierung einer Immobilie?

Auch wenn umgangssprachlich Sanieren, Renovieren und Modernisieren oft synonym verwendet werden, gibt es – auch rechtliche – Unterschiede.

Unter einer Sanierung versteht man Maßnahmen, mit denen man Mängel oder Schäden an einer Immobilie behebt. Es handelt sich also um Arbeiten, die der Reparatur von Gebäudeteilen oder des gesamten Bauwerks dienen. Ziel der Sanierung ist es, den dauerhaft nutzbaren Zustand der Immobilie wieder zu herzustellen.
Von einer Altbausanierung spricht man bei der Restaurierung von Immobilien, die vor dem II. Weltkrieg errichtet wurden.

Eine Renovierung hingegen hat die Verschönerung der Immobilie zum Ziel. Typische Renovierungsarbeiten sind das Streichen und Tapezieren von Wänden, der Austausch von Bodenbelägen, ein neues Bad oder auch ein frischer Anstrich der Hausfassade.

Eine Modernisierung soll zu einer Verbesserung und somit einer Wertsteigerung der selbst genutzten oder vermieteten Immobilie führen. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) besitzt der Begriff Modernisierung eine mietrechtliche Bedeutung. Gemäß § 555 b BGB fallen unter eine Modernisierung bauliche Veränderungen, welche

  • nachhaltig Energie einsparen können,
  • den Wasserverbrauch dauerhaft reduzieren,
  • den Gebrauchswert der Immobilie grundsätzlich erhöhen,
  • die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern oder
  • durch die man neuen Wohnraum schafft.

Für alle drei Bereiche, also Sanierung, Renovierung oder Modernisierung, können Sanierungskredite abgeschlossen werden.

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Eine schnelle und kostenlose Orientierung über den aktuellen Energieverbrauch sowie das Sparpotential bei einer Sanierung gibt Ihnen unser Sanierungsrechner. Eine verlässliche Aussage über das tatsächliche Einsparpotential sowie die möglichen Sanierungsmaßnahmen, erhalten Sie von Ihrem Energieeffizienz-Experten. Es handelt sich hier lediglich um Schätzwerte.

Welche Sanierungskredite werden staatlich gefördert?

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet zahlreiche KfW-Programme mit Fördermitteln auch bei bereits bestehendem Wohneigentum an, die mit einem Sanierungskredit kombinierbar sind.

Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gibt es zum Beispiel Kredite mit Tilgungszuschuss oder Zuschüssen für die energetische Komplettsanierung Ihrer Immobilie:

Wer seine Wohnung oder sein Haus im Rahmen der Sanierung altersgerecht umbauen möchte, kann ebenfalls von der staatlichen Förderung profitieren:

Wozu dient der Sanierungskredit?

Die Sanierung, die mit dem Kredit finanziert wird, dient dem Werterhalt Ihrer Immobilie oder eventuell auch der Wertsteigerung der Immobilie.

Ein Sanierungskredit kann erforderlich oder sinnvoll sein, wenn Ihr Haus oder Ihre Wohnung in die Jahre gekommen ist. Nach Jahrzehnten sind womöglich die Fenster oder das Dach undicht, Teile am Gebäude reparaturbedürftig oder die Heizanlage technisch bzw. energetisch nicht mehr auf dem aktuellen Stand.

Mit einem Modernisierungskredit für Sanierungen stellen Sie die Nutzbarkeit der Immobilie wieder her oder Sie verbessern sie im Idealfall sogar. Somit investieren Sie auch in den Wiederkaufswert Ihrer Immobilie, wobei Sie gegebenenfalls von den KfW-Förderprogrammen profitieren können.

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Wie hoch kann mein Sanierungskredit sein?

Die minimal oder maximal gewährte Kreditsumme unterscheidet sich je nach der Darlehensart bei den Sanierungskrediten.

  • Den zweckfreien Ratenkredit ohne Grundbucheintrag bieten wir Ihnen mit einem Netto­darlehens­betrag zwischen 1.000 und 65.000 Euro an.
  • Den zweckgebundenen Sanierungskredit ohne Grundbucheintrag erhalten Sie bei uns ab einer Kreditsumme von 5.000 Euro bis etwa 90.000 Euro.
  • Ab einer Kreditsumme von ca. 30.000 Euro kann die mit einer Grundschuld abgesicherte Immobilien­finan­zierung für die Sanierung aufgrund des niedrigeren Zinssatzes die günstigere Alternative sein.

Was kostet ein Sanierungskredit?

Wie hoch der Sollzins für den Sanierungskredit ausfällt, hängt zunächst einmal vom aktuellen Marktzins und danach von der gewählten Darlehensart und weiterer Darlehens­bedingungen ab.

Die freien Sanierungsdarlehen werden grundsätzlich mit den höchsten Zinssätzen angeboten. Günstiger sind die zweckgebundenen Sanierungskredite ohne Grundschuldeintrag. Noch niedriger sind die Sollzinssätze bei der Immobilien­finan­zierung für eine Sanierung oder Modernisierung, hier fallen aber dann die Kosten für den Eintrag der Grundschuld an.

Welche Kreditform im konkreten Einzelfall am günstigsten ist, klären Sie am besten im Beratungsgespräch mit unseren Experten. Gemäß Ihren individuellen Bedürfnissen und Wünschen kann dann entschieden werden, welcher Sanierungskredit optimal zu Ihnen passt, zum Beispiel im Hinblick auf die gewünschte Laufzeit. So finden Sie das für Sie am besten geeignete und günstigste Moder­nisierungs­darlehen.

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Habe ich bei einem Sanierungskredit die Möglichkeit zur Sondertilgung?

Bei Sanierungskrediten bieten viele Banken auch ein kostenfreies Sondertilgungsrecht an.

Ob und in welcher Höhe Sie bei Ihrem Sanierungskredit Sondertilgungen leisten können, entnehmen Sie dem jeweiligen Darlehensvertrag. Einige Hypothekenbanken bieten kostenfreie Sondertilgungsrechte bis zu einer vereinbarten Höhe pro Jahr an. Manche verzichten sogar auf eine Obergrenze, so dass Sie Ihren Sanierungskredit jederzeit ohne Vorfälligkeits­entschädigung komplett tilgen können. Auch bei der Höhe der gegebenenfalls anfallenden Vorfälligkeits­entschädigung unterscheiden sich die Darlehensangebote.

Im Beratungsgespräch auf der Suche nach dem optimalen Sanierungskredit sollten Sie mit den Finanzierungsexperten auch diese Punkte der Darlehens­bedingungen entsprechend Ihren Wünschen abklären.

Was gilt es beim Sanierungskredit zu beachten?

Wichtig bei der Aufnahme des Sanierungskredits ist die Unterscheidung der drei Kreditformen und, was mit dem Fremdkapital finanziert werden soll.

Der freie Ratenkredit ermöglicht Ihnen die Finanzierung von Renovierungen, Sanierungen und Modernisierungen. Mit ihm können Sie nicht nur neue Tapeten kaufen, sondern auch Möbel oder andere dekorativen Elemente. Da der freie Raten- bzw. Renovierungskredit an keinen Zweck gebunden ist, dürfen Sie ganz nach Gusto über das Fremdkapital verfügen.

Anders ist dies beim zweckgebundenen Sanierungs- oder Modernisierungskredit. Hier spricht die Bank bei der Verwendung der finanziellen Mittel mit. So müssen Sie zum Beispiel Kalkulationen über die geplanten Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen vorlegen. Der Verwendungszweck wird als Vereinbarung im Darlehensvertrag festgehalten. Das bedeutet, dass Sie die Kreditsumme später nicht einfach für ein anderes Vorhaben einsetzen dürfen.

Welche Unterlagen benötige ich für den Sanierungskredit?

Der bürokratische Aufwand für die Sanierungskredite hängt von der jeweils gewählten Kreditart ab.

Für den freien Renovierungs- oder Sanierungskredit erwarten die Banken Ihre Einkommens­nachweise. Damit Sie sich als Immobilieneigentümer ausweisen können, verlangen die Darlehensgeber beim zweckgebundenen Sanierungskredit zumeist den Grundbuchauszug. Für die Abklärung der Mittelverwendung beim zweckgebundenen Sanierungskredit oder der Immobilien­finan­zierung benötigt man die entsprechenden Belege für die Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen, zum Beispiel in Form von Kostenvoranschlägen der Handwerker.

Bei KfW-Förderung des Sanierungskredits sind gegebenenfalls weitere Unterlagen erforderlich, die je nach Förderprogramm bei der KfW-Bank eingereicht werden müssen.

Unterlagen zur Immobilien­finan­zierung

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