Schätzung
Schätzung: auch Taxe, Wertgutachten. Im Zusammenhang mit der Aufnahme eines Baudarlehens schätzt der Kreditgeber - zum Beispiel die Bank - den Wert einer Immobilie. Anlass für eine Schätzung kann aber auch die Aufteilung einer Erbschaft sein.
Die Schätzung erfolgt in der Regel durch einen Sachverständigen, der ein Gutachten erstellt. Berücksichtigt werden unter anderem die Lage und der Wert des Grundstücks, der Zustand des darauf errichteten Gebäudes, ggf. der Mietertrag und die Marktverhältnisse wie die Grundstückpreise vor Ort. Die Kosten für das Gutachten sind vom Darlehensgeber zu tragen. Eine Gebührenordnung gibt es dabei nicht - die Sachverständigen können ihre Honorare frei aushandeln. Nur: Wird das Wertgutachten für eine Immobilienfinanzierung benötigt, darf der Kreditgeber die Kosten hierfür nicht einfach auf den Darlehensnehmer abwälzen.
Wenn es um die Aufnahme eines Baudarlehens geht, zielt die Schätzung darauf ab, den Beleihungswert einer Immobilie zu ermitteln. Auf Grundlage der Schätzung wird also die Höhe des Baudarlehens für eine Immobilienfinanzierung ermittelt. So kann der Kreditgeber sicherstellen, dass die Darlehenssumme durch den Wert der Immobilie langfristig abgesichert ist.
Für ein Wertgutachten benötigt der Sachverständige neben objektspezifischen Dokumenten diese Unterlagen: Grundbuchauszug, Lageplan, Bodenrichtwertauskunft und Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte), Auszug aus dem Baulastenverzeichnis, Mietverträge sowie Betriebskostenabrechnungen. Neben dem Wert des Grundstücks (Bauwert (Herstellungskosten für Gebäude und Außenanlagen), Bodenwert, Ertragswert, Sachwert) dokumentiert ein solches Gutachten auch detaillierte Angaben und Berechnungen zu Grundstück und Gebäuden, Wohn- und Nutzflächen, Bilder, Zeichnungen und Lagepläne, Karten sowie amtliche Unterlagen.