Zu den Außenanlagen zählen im Bauwesen alle Elemente und Bereiche auf einem Grundstück, die nicht Teil der zentralen Bebauung sind. Nebengebäude, separate Garagen oder Carports und Gartenhäuser gehören also ebenso zu den Außenanlagen wie der Garten, Wegbefestigungen und Parkplätze, die Umzäunung oder andere Einfriedungen. Für einige Gestaltungsarbeiten im Außenbereich benötigt man eine Baugenehmigung. Und die Kosten für die Gestaltung der Außenanlagen können unter bestimmten Voraussetzungen teilweise oder vollständig mit einem Baudarlehen finanziert werden.
Finanzierung von Neubau inklusive Außenanlagen
Bei einer Immobilienfinanzierung für den Neubau einer Immobilie erfolgt die Auszahlung des Baudarlehens in mehreren Teilbeträgen jeweils nach den erreichten Stufen des Baufortschritts. Wann und in welcher Höhe die Bank die Teilauszahlungen überweist, richtet sich nach der rechtsverbindlichen Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Auch die anfallenden Kosten für die Erstanlage des Gartens gelten als Baukosten, weil Außenanlagen elementarer Bestandteil einer Immobilie sind. Die meisten Darlehensgeber bewilligen daher den Einsatz der zweckgebundenen Baufinanzierung auch für Aufwendungen für die Gestaltung des Außenbereichs. Manche Banken finanzieren sie allerdings nicht unbedingt vollständig, sondern verlangen eine Teilkostenübernahme durch den Bauherrn. Die Begründung hierfür liegt in der Geschmacksfrage. Das ein oder andere, vielleicht eigenwillige Außengestaltungsdesign könnte sich eventuell auch wertmindernd auf die Immobilie auswirken, wenn es bei potentiellen künftigen Käufern nicht so gut ankommt.
Für angehende Bauherren ist jedenfalls wichtig, dass sie den Kostenfaktor für die Außenanlagen bei ihren Finanzierungsplanungen nicht außer Acht lassen. Denn abhängig von den eigenen Vorstellungen liegt er durchaus bei fünf bis 15 Prozent der Bausumme. Diesen Betrag sollten Baufinanzierer also von vornherein ins nötige Budget mit einkalkulieren, damit später nicht eine teurere Nachfinanzierung nötig wird.
Außenanlagen beim Kauf einer Immobilie
Bei einer Immobilienfinanzierung zum Erwerb einer Bestandsimmobilie verlangen die Kreditinstitute immer ein Wertgutachten, um den Beleihungswert festzulegen. In die Wertermittlung der Immobilie fließt natürlich auch der Ist-Zustand bzw. die Gestaltung der Außenanlagen ein. Von seinem Immobilienkredit kann der Käufer eines älteren Hauses neben dem Kaufpreis zusätzlich sowohl die Sanierung bzw. Modernisierung des Gebäudes zahlen als auch erforderliche Arbeiten, um eventuell verwahrloste Außenanlagen wieder auf Vordermann zu bringen. Im Gespräch mit dem künftigen Darlehensgeber sind diese erforderlichen und angestrebten Maßnahmen bei der konkreten Ausgestaltung der Immobilienfinanzierung stets zu berücksichtigen.
Keine Immobilienfinanzierung für die nachträgliche Gartengestaltung
Aufgrund der Zweckgebundenheit von Immobilienkrediten können sie von Grundstückseigentümern, die ihre Immobilie schon seit langem besitzen, prinzipiell nicht für eine spätere Gartenumgestaltung oder beispielsweise den nachträglichen Bau einer Garage oder eines Gartenpavillons eingesetzt werden. Das geht dann nur über einen normalen Ratenkredit. Allerdings gibt es in diesem Zusammenhang auch Ausnahmen. Wenn etwa ein Anbau zur Vergrößerung der Wohnfläche geplant ist, der über einen Modernisierungskredit finanziert wird, und im Zuge der Bauarbeiten Teile der Außenanlagen erneuert werden müssen, hat man die Möglichkeit, die Gesamtkosten mit der günstigeren Immobilienfinanzierung zu decken. Auch hier gilt: Lassen Sie sich in solchen Fällen von den Anbietern einer Immobilienfinanzierung immer individuell und ausführlich beraten.