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Gezahlte Raten
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Berechneter Zins

2,97
%
Effektiver Jahreszins
Stand: 18.04.2024
Annahmen Zinssatz
5 Jahre
10 Jahre
15 Jahre
20 Jahre
30 Jahre
10 Jahre
Sollzinsbindung
 
0
Monatliche Rate
2,93%
Gebundener
Sollzinssatz
0
Restdarlehen
(nach 10 Jahren)
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Rechenergebnis im Detail

Objektwert bzw. Kaufpreis der Immobilie
Beleihungswert
Nettodarlehensbetrag
Beleihungsauslauf
Sollzinsbindung
Anzahl der Raten während der Sollzinsbindung
Gebundener Sollzinssatz (fester Zinssatz)
Anfängliche Tilgung
Monatliche Rate (Annuität, zu Beginn)
Effektiver Jahreszins
Restdarlehen am Ende der Sollzinsbindung
Tilgungsleistung bis Ende der Sollzinsbindung
Zinsaufwand bis Ende der Sollzinsbindung
Jährliche Sondertilgung während der Sollzinsbindung
Angenommener Sollzinssatz nach Ende der Sollzinsbindung
Vertragslaufzeit (kalkulatorisch) *
Zu zahlender Gesamtbetrag (kalkulatorisch)

Repräsentatives Beispiel. Es handelt sich um ein Immobiliar-Verbraucher­dar­lehen, das durch ein Grundpfandrecht oder eine Real­last besichert wird. Die Kondition gilt bis zu des Beleihungs­wertes einer selbst genutzten Immobilie und ist freiblei­bend zum Stand 20.04.2024. Die Kredit­ver­gabe ist vorbehaltlich einer positiven Bonitäts- und Objekt­wert­prüfung. Zusätzlich fallen Kosten im Zusam­menhang mit der Bestellung der Grund­schulden an, wie Notarkosten, Kosten der Sicherheiten­bestel­lung (z.B. für das Grund­buch­amt), Gebäude­ver­sich­erung sowie weitere Kosten, die momentan noch nicht bekannt sind. Diese erhöhen eventuell den effektiven Jahreszins. Vermittler: DTW GmbH, Q5, 14-22, 68161 Mannheim

* Nach Ende der Sollzinsbindung können Sie den Darlehensgeber ohne Zahlung einer Vorfälligkeits­entschä­digung wechseln. Nach 10 Jahren Darlehenslaufzeit besteht ein gesetz­liches Sonderkündigungsrecht. Unter der Annahme, dass der Zinssatz nach Ende der Sollzinsbindung bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens unverändert bleibt, ist der Nettodarlehensbetrag nach vollständig getilgt.

B
BauantragBaubeschreibungBaudarlehenBauerwartungslandBaufinanzierungBaufortschrittBaugeldBaugenehmigungBauherren-HaftpflichtversicherungBaukreditBaulandBaulastBaulastenverzeichnisBauleistungsversicherungBaunebenkostenBauspardarlehenBausparvertragBauträgerBauträgermodellBauwertBauzinsenBearbeitungsgebührBebauungsplanBeleihungBeleihungsauslaufBeleihungsgrenzeBeleihungsobjektBeleihungswertBereitstellungszinsenBodenrichtwertBodenwertBonitätBriefgrundschuldBruttodarlehensbetragBuchgrundschuldBürgschaft
C
Cap-Darlehen
D
DarlehensbedingungenDarlehensgeberDarlehensnehmerDarlehensvertragDarlehenszinsenDisagio
E
Effektiver JahreszinsEigenkapitalEigenleistungEigennutzungEigentümergemeinschaftEigentümerversammlungEinkommensnachweiseEndfälliges Darlehen (Festdarlehen)EnergieausweisEnergieeffizienzEnergieeffizienz-ExperteEnergieeinsparverordnung (EnEV)ErbbaurechtErbpachtErschließungskostenErtragswertErtragswertverfahrenESIS Merkblatt
F
FertighausFestdarlehenFeuerrohbauversicherungFinanzierungsplanFlurkarteFlurstückForderungsverkaufForward-AufschlagFremdkapital
G
GebäudeenergiegesetzGrundbuchGrundbuchauszugGrunderwerbsteuerGrundflächenzahlGrundpfandrechtGrundschuldGrundschuldbestellungGrundschuldbestellungsurkundeGrundschuldzinsGrundstück
H
Haus- und GrundbesitzerhaftpflichtversicherungHauskreditHausratversicherungHerstellungskostenHypothekHypothekenbankHypothekendarlehenHypothekenmaklerHypothekenzinsen
I
ImmobilieImmobilienkreditImmobilienmaklerInstandhaltungskostenInstandhaltungsrücklage
J
Jahres-PrimärenergiebedarfJahresleistung
K
KapitalbeschaffungKatasteramtKaufnebenkostenKaufvertragKfW-HausKfW - Kreditanstalt für WiederaufbauKreditbedarfKreditwürdigkeit
L
LaufzeitLöschungsbewilligung
M
Makler- und BauträgerverordnungMaklerprovisionMonatliche Rate / MonatsrateMuskelhypothek
N
NachrangfinanzierungNegativbescheidNegativbescheinigungNegativerklärungNettodarlehensbetragNichtabnahmeentschädigungNiedrigenergiehausNießbrauchNominalzinsNotarbestätigung
O
ObjektObjektwertÖffentliche Förderung des WohnungsbausOrdentliches Kündigungsrecht nach § 489 BGB
P
Prolongation
R
RangrücktrittRangstelleRenovierungskreditRestdarlehenRestschuldRisikobegrenzungsgesetzRückauflassungsvormerkungRückzahlungsrate
S
SachwertSachwertverfahrenSanierungskreditSchätzgebührenSchätzkostenSchätzungSchufaSchuldnertauschSchuldübernahmeSicherheitenSicherungszweckerklärungSollzinsSollzinsbindungSollzinssatzSondertilgung
T
TeilauszahlungTeilauszahlungszuschlagTeilbaugenehmigungTeilungserklärungTeilvalutierungszuschlagTilgungTilgungsaussetzungTilgungsdarlehenTilgungsfreie JahreTilgungshypothekTilgungsplanTilgungssatzTilgungsverrechnungTransmissionswärmeverlust nach EnEVTreuhandzahlung
U
Umbaute RaumUnbedenklichkeitsbescheinigung
V
VerkaufswertVerkehrswertVertragslaufzeitVollfinanzierungVolltilgerdarlehenVorfälligkeitsentschädigungVorkaufsrechtVorlastVorvertragliche Informationen
W
WegerechtWerbungskostenWertermittlungWertgutachtenWiderrufsbelehrungWiderrufsfristWohnflächeWohngebäudeversicherungWohnimmobilienkreditrichtlinieWohnrechtWohnungsbauprämieWohnungseigentumsgesetzWohnwirtschaftliche Zwecke
Z
ZinsänderungsrisikoZinsanpassungZinsbindungZinsbindungsfristZinsfestschreibungZinssatzZinsstrukturkurveZusatzsicherheitenZuteilungZwangsversteigerungZwangsvollstreckungZweckbestimmungserklärungZweckerklärungZweckgebundenZwischenfinanzierung
Christian Gruber, Author bei DTW
Beitrag von Christian Gruber aktualisiert am 23.09.2021

Ausbauhaus

Ein Ausbauhaus ist ein nicht-schlüsselfertiges Fertighaus, bei dem der Bauherr selbst Teile des Innenausbaus übernimmt. Fertighäuser kann man entweder als bezugsfertiges Kompletthaus oder in verschiedenen Ausbaustufen erwerben. Das beginnt mit einem Bausatzhaus über den Rohbau bis zum Ausbauhaus mit oder ohne Sanitär- und Heizungsanlagen, Elektroinstallation, Bodenbelägen, Tapeten oder Verputz-Arbeiten in den Innenräumen. Bei einer Immobilien­finan­zierung für ein Ausbauhaus kann sich der Bauherr die Eigenleistung, die er beim Selbstausbau seines Eigenheims erbringt, als sogenannte „Muskelhypothek“ anrechnen lassen.

Verschiedene Ausbaustufen bei Fertighäusern

Von einem Ausbauhaus oder manchmal auch „Mitbauhaus“ spricht man zumeist, wenn es sich nicht mehr nur um einen Rohbau handelt. Das bedeutet, dass üblicherweise die Außenwände des Gebäudes wärmegedämmt und verputzt bzw. verkleidet sind. Auch Fenster, Rollläden und Türen sind in der Regel bereits eingebaut. Allerdings gibt es keine gesetzlichen Vorschriften, welche Leistungen bei einem Ausbauhaus vom Anbieter erbracht werden müssen. In der Regel bieten die Hersteller ihre verschiedenen Ausbauhaus-Pakete an, in denen sie selbst die jeweiligen Ausbaustufen festgelegt haben.

Die Vorteile eines Ausbauhauses liegen zum einen in der kürzeren Bauzeit im Vergleich zu einem konventionell errichteten Neubau. Zum anderen spart man gegenüber dem bezugsfertigen Komplettfertighaus die Herstellungs­kosten für jene Arbeiten, bei denen man selbst Hand anlegen möchte. Und zudem kann der Bauherr individuelle Sonderwünsche, die bei der schlüsselfertigen Variante meist teure Zusatzkosten verursachen, in Eigenregie vielleicht erheblich günstiger verwirklichen. Allerdings sollten Bauherren beim Selbstausbau ihr handwerkliches Leistungsvermögen nicht überschätzen. Denn falls man später doch noch die Profis benötigt, muss man unter Umständen deutlich draufzahlen. Und zwar nicht nur für die Handwerkerrechnung, sondern eventuell auch beim Baudarlehen, falls der geplante Baufortschritt durch das eigene Unvermögen nicht termingerecht erreicht wird.

Immobilien­finan­zierung für ein Ausbauhaus

Grundsätzlich kann man heutzutage ein Ausbauhaus unproblematisch mit einem Baudarlehen finanzieren. Die Skepsis gegenüber Fertighäusern in der Vergangenheit ist bei den Kreditinstituten inzwischen gewichen. Entscheidend für die Finanzierung ist nur, dass das Fertig- oder Ausbauhaus fest mit dem Boden verbunden sein muss.

Was die Eigenleistung eines Bauherrn betrifft, verfahren die Darlehensgeber bei konventionell errichteten Neubauten und Ausbauhäusern im Grunde gleich. Bis zu einem gewissen Grad kann der Darlehensnehmer seine eigene Bauleistung als Eigenkapitalanteil bei der Immobilien­finan­zierung einbringen. Auch im Hinblick auf die Teilauszahlungen der Darlehenssumme machen die Darlehensgeber bei den verschiedenen Bauweisen keine Unterschiede. Die Auszahlung des Baudarlehens erfolgt in maximal sieben Teilbeträgen nach jeweils erzieltem Baufortschritt. Wenn sich die Arbeiten auf der Baustelle verzögern, kann das in allen Fällen teuer werden, weil die Banken nach entsprechenden Fristen dann zusätzliche Bereitstellungs­zinsen für das nicht abgerufene Darlehen verlangen.

Baufinanzierungsrechner

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Objektwert

Bitte geben Sie hier den Kaufpreis der Immobilie ohne Kaufnebenkosten (Grunderwerbssteuer, Notar, Grundbuchamt, Makler), die angemessenen Herstellungkosten des Objekts (Grundstück, Baukosten, Baunebenkosten) oder den geschätzten aktuellen Wert Ihrer Immobilie ein.

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Um die Höhe Ihrer Tilgungsleistung zu berechnen, geben Sie den anfänglichen Tilgungssatz, z.B. 3%, ein oder geben Sie die gewünschte monatliche Rate in Euro an.

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Besteht am Ende der Sollzinsbindung ein Restdarlehens­betrag, müssen Sie zu diesem Zeitpunkt die Zinsen neu vereinbaren oder das Darlehen vollständig tilgen.

Jährliche Sondertilgung:

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Jährliche Sondertilgung

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Hier können Sie den gewünschten Betrag angeben, den Sie jährlich zusätzlich tilgen möchten.

Sondertilgungen sind bei DTW immer optional, d.h. Sie können diese leisten, müssen es aber nicht. Sondertilgungen in Höhe von 5% der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr sind bei DTW so gut wie immer kostenfrei möglich.

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