Amtlicher Lageplan
Ein amtlicher Lageplan ist ein behördliches Dokument, das alle örtlichen, topografischen und baurechtlichen Sachverhalte eines zu bebauenden Grundstücks darstellt. Er ist unerlässlicher Bestandteil des Bauantrags. Auch Finanzierungspartner fordern ihn unter bestimmten Voraussetzungen für eine Immobilienfinanzierung an. Amtliche Lagepläne werden von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erstellt und mit Siegel und Unterschrift beurkundet. Ein amtlicher Lageplan ist erforderlich, wenn Baulasten vorhanden sind oder das Grundstück überbaut wird; für alle anderen Bauvorhaben reicht daher ein einfacher Lageplan.
Er teilt sich in einen zeichnerischen und einen schriftlichen Teil. Im zeichnerischen Teil wird das zu bebauende Gelände mit
- vorhandenen Gebäuden,
- Straßen,
- Geländehöhen,
- Bäumen,
- Grundstücksgrenzen,
- Dachform und Dachneigung
maßstabsgetreu in Draufsicht und in Farbe dargestellt. Das Gelände wird zuvor von einem Messtrupp vermessen.
Im schriftlichen Teil werden
- das Baugrundstück,
- die Nachbargrundstücke und
- Baulasten beschrieben,
- Grundflächen-, Geschossflächen- und Baumassenzahl aufgezählt,
- alle weiteren wichtigen Sachverhalte wie
- Entwässerung und Abstandsflächen dargestellt
- sowie der Bauherr benannt.
Die Daten hierfür werden unter anderem aus dem Grundbuch, dem Liegenschaftskataster und dem Bebauungsplan zusammengetragen.
Grundlage für die Baugenehmigung
Ein amtlicher Lageplan beschreibt also alle relevanten Rahmenbedingungen für die Bebauung eines Grundstücks in aller Ausführlichkeit. Er ist daher eine entscheidende Grundlage für das Baugenehmigungsverfahren. Er ermöglicht es der Gemeinde, über das Bauvorhaben zu entscheiden. Gleichzeitig bietet er auch dem Architekten eine qualifizierte Grundlage für seine Planungen und dem Bauherrn ein hohes Maß an Investitionssicherheit.
Die Erstellung amtlicher Lagepläne ist in Deutschland Ländersache; daher variieren die konkreten Inhalte und Kosten von Bundesland zu Bundesland. Die Gebühren liegen also zwischen 30 und 150 Euro. Die konkrete Gebühr bemisst sich jedoch am einzelnen Bauvorhaben. Sie sollte also bei der Berechnung der Nebenkosten und insbesondere bei den Planungen für eine Baufinanzierung oder Immobilienfinanzierung nicht übersehen werden.
Amtlicher Lageplan vs Flurkarte
Ein Lageplan ist nicht zu verwechseln mit einer Flurkarte: Sie enthält nur die Flurstücke mit ihren Grenzen und Flurstücksnummern sowie die Gebäude. Das Katasteramt führt die Flurkarte, daher nicht die Bauämter.