Was ist die Ablösung bei der Baufinanzierung?
Unter Ablösung versteht man in der Regel die Übertragung eines Baudarlehens auf ein anderes Kreditinstitut. Nach Ablauf der Zinsbindungsfrist ist die Ablösung eines Darlehens für eine Baufinanzierung dann problemlos möglich.
Verlängert ein Darlehensnehmer seinen Baukredit nach Ablauf der Zinsbindungsfrist bei derselben Bank zu einem anderen Zinssatz, spricht man von Prolongation (Verlängerung).
Löst der Darlehensnehmer seinen Baukredit vor Ablauf der Zinsbindungsfrist ab, muss er eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung entrichten. Diese kann mehrere Tausend Euro betragen. Wie hoch sie ausfällt und wie sie berechnet wird, hängt von der Höhe und Art des Darlehens sowie des Zeitpunkts des Vertragsabschlusses ab. Der Darlehensgeber ist dabei verpflichtet, transparent zu machen, wie die Vorfälligkeitsentschädigung berechnet wurde.
Die vorzeitige Ablösung lohnt sich nur, wenn die Zinsersparnis des neuen Darlehens höher ist als die Vorfälligkeitsentschädigung.
Zehn Jahre, nachdem die Baufinanzierung vollständig ausgezahlt wurde, kann jeder Vertrag für die Finanzierung einer Immobilie mit einer Frist von sechs Monaten ohne Vorfälligkeitsentschädigung gekündigt werden.
Die vorzeitige Kündigung des Baudarlehens ist im § 489 BGB gesetzlichen Sonderkündigungsrecht geregelt.
Sie können sich bereits heute die günstigen Zinsen für die Zeit nach Ablauf der Sollzinsbindung sichern. Das sogenannte Forward-Darlehen wird nicht sofort, sondern bis zu 66 Monate später ausgezahlt.
Zum DTW | Forwardrechner