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Abtretung einer Grundschuld

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Berechneter Zins

2,93
%
Effektiver Jahreszins
Stand: 14.11.2024
Annahmen Zinssatz
5 Jahre
10 Jahre
15 Jahre
20 Jahre
30 Jahre
10 Jahre
Sollzinsbindung
 
0
Monatliche Rate
2,89%
Gebundener
Sollzinssatz
0
Restdarlehen
(nach 10 Jahren)
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Rechenergebnis im Detail

Objektwert bzw. Kaufpreis der Immobilie
Beleihungswert
Nettodarlehensbetrag
Beleihungsauslauf
Sollzinsbindung
Anzahl der Raten während der Sollzinsbindung
Gebundener Sollzinssatz (fester Zinssatz)
Anfängliche Tilgung
Monatliche Rate (Annuität, zu Beginn)
Effektiver Jahreszins
Restdarlehen am Ende der Sollzinsbindung
Tilgungsleistung bis Ende der Sollzinsbindung
Zinsaufwand bis Ende der Sollzinsbindung
Jährliche Sondertilgung während der Sollzinsbindung
Angenommener Sollzinssatz nach Ende der Sollzinsbindung
Vertragslaufzeit (kalkulatorisch) *
Zu zahlender Gesamtbetrag (kalkulatorisch)

Repräsentatives Beispiel. Es handelt sich um ein Immobiliar-Verbraucher­dar­lehen, das durch ein Grundpfandrecht oder eine Real­last besichert wird. Die Kondition gilt bis zu des Beleihungs­wertes einer selbst genutzten Immobilie und ist freiblei­bend zum Stand 14.11.2024. Die Kredit­ver­gabe ist vorbehaltlich einer positiven Bonitäts- und Objekt­wert­prüfung. Zusätzlich fallen Kosten im Zusam­menhang mit der Bestellung der Grund­schulden an, wie Notarkosten, Kosten der Sicherheiten­bestel­lung (z.B. für das Grund­buch­amt), Gebäude­ver­sich­erung sowie weitere Kosten, die momentan noch nicht bekannt sind. Diese erhöhen eventuell den effektiven Jahreszins. Vermittler: DTW GmbH, Q5, 14-22, 68161 Mannheim

* Nach Ende der Sollzinsbindung können Sie den Darlehensgeber ohne Zahlung einer Vorfälligkeits­entschä­digung wechseln. Nach 10 Jahren Darlehenslaufzeit besteht ein gesetz­liches Sonderkündigungsrecht. Unter der Annahme, dass der Zinssatz nach Ende der Sollzinsbindung bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens unverändert bleibt, ist der Nettodarlehensbetrag nach vollständig getilgt.

B
BauantragBaubeschreibungBaudarlehenBauerwartungslandBaufinanzierungBaufortschrittBaugeldBaugenehmigungBauherren-HaftpflichtversicherungBaukreditBaulandBaulastBaulastenverzeichnisBauleistungsversicherungBaunebenkostenBauspardarlehenBausparvertragBauträgerBauträgermodellBauwertBauzinsenBearbeitungsgebührBebauungsplanBeleihungBeleihungsauslaufBeleihungsgrenzeBeleihungsobjektBeleihungswertBereitstellungszinsenBodenrichtwertBodenwertBonitätBriefgrundschuldBruttodarlehensbetragBuchgrundschuldBürgschaft
C
Cap-Darlehen
D
DarlehensbedingungenDarlehensgeberDarlehensnehmerDarlehensvertragDarlehenszinsenDisagio
E
Effektiver JahreszinsEigenkapitalEigenleistungEigennutzungEigentümergemeinschaftEigentümerversammlungEinkommensnachweiseEndfälliges Darlehen (Festdarlehen)EnergieausweisEnergieeffizienzEnergieeffizienz-ExperteEnergieeinsparverordnung (EnEV)ErbbaurechtErbpachtErschließungskostenErtragswertErtragswertverfahrenESIS Merkblatt
F
FertighausFestdarlehenFeuerrohbauversicherungFinanzierungsplanFlurkarteFlurstückForderungsverkaufForward-AufschlagFremdkapital
G
GebäudeenergiegesetzGrundbuchGrundbuchauszugGrunderwerbsteuerGrundflächenzahlGrundpfandrechtGrundschuldGrundschuldbestellungGrundschuldbestellungsurkundeGrundschuldzinsGrundstück
H
Haus- und GrundbesitzerhaftpflichtversicherungHauskreditHausratversicherungHerstellungskostenHypothekHypothekenbankHypothekendarlehenHypothekenmaklerHypothekenzinsen
I
ImmobilieImmobilienkreditImmobilienmaklerInstandhaltungskostenInstandhaltungsrücklage
J
Jahres-PrimärenergiebedarfJahresleistung
K
KapitalbeschaffungKatasteramtKaufnebenkostenKaufvertragKfW-HausKfW - Kreditanstalt für WiederaufbauKreditbedarfKreditwürdigkeit
L
LaufzeitLöschungsbewilligung
M
Makler- und BauträgerverordnungMaklerprovisionMonatliche Rate / MonatsrateMuskelhypothek
N
NachrangfinanzierungNegativbescheidNegativbescheinigungNegativerklärungNettodarlehensbetragNichtabnahmeentschädigungNiedrigenergiehausNießbrauchNominalzinsNotarbestätigung
O
ObjektObjektwertÖffentliche Förderung des WohnungsbausOrdentliches Kündigungsrecht nach § 489 BGB
P
Prolongation
R
RangrücktrittRangstelleRenovierungskreditRestdarlehenRestschuldRisikobegrenzungsgesetzRückauflassungsvormerkungRückzahlungsrate
S
SachwertSachwertverfahrenSanierungskreditSchätzgebührenSchätzkostenSchätzungSchufaSchuldnertauschSchuldübernahmeSicherheitenSicherungszweckerklärungSollzinsSollzinsbindungSollzinssatzSondertilgung
T
TeilauszahlungTeilauszahlungszuschlagTeilbaugenehmigungTeilungserklärungTeilvalutierungszuschlagTilgungTilgungsaussetzungTilgungsdarlehenTilgungsfreie JahreTilgungshypothekTilgungsplanTilgungssatzTilgungsverrechnungTransmissionswärmeverlust nach EnEVTreuhandzahlung
U
Umbaute RaumUnbedenklichkeitsbescheinigung
V
VerkaufswertVerkehrswertVertragslaufzeitVollfinanzierungVolltilgerdarlehenVorfälligkeitsentschädigungVorkaufsrechtVorlastVorvertragliche Informationen
W
WegerechtWerbungskostenWertermittlungWertgutachtenWiderrufsbelehrungWiderrufsfristWohnflächeWohngebäudeversicherungWohnimmobilienkreditrichtlinieWohnrechtWohnungsbauprämieWohnungseigentumsgesetzWohnwirtschaftliche Zwecke
Z
ZinsänderungsrisikoZinsanpassungZinsbindungZinsbindungsfristZinsfestschreibungZinssatzZinsstrukturkurveZusatzsicherheitenZuteilungZwangsversteigerungZwangsvollstreckungZweckbestimmungserklärungZweckerklärungZweckgebundenZwischenfinanzierung

Abtretung einer Grundschuld in Kürze:

  • Die Abtretung einer Grundschuld ist die Übertragung eines Rechts oder einer Forderung vom ursprünglichen Gläubiger auf einen neuen Gläubiger.
  • Baudarlehen können wie Sachwerte durch eine Forderungsabtretung übertragen werden.
  • Der Darlehensnehmer benötigt in der Regel eine schriftliche Abtretungserklärung des bisherigen Darlehensgebers.
  • Vorteil für den Darlehensnehmer: Er zahlt nur die Kosten für die notarielle Unterschrift der Bankbevollmächtigten.
Sascha Neumann, Author bei DTW
Beitrag von Sascha Neumann aktualisiert am 10.07.2024

Was bedeutet die Abtretung einer Grundschuld?

Unter einer Abtretung bzw. einer Forderungsabtretung (Zession) versteht man im Allgemeinen die Übertragung eines Rechts oder einer Forderung vom ursprünglichen Gläubiger (Zedent) auf einen neuen (Zessionar).

Die Abtretung einer Grundschuld kann bei einer Immobilien­finan­zierung eine kostengünstige Alternative zur Neueintragung eines neuen Gläubigers ins Grundbuch sein.

Durch sie verliert der Zedent jegliche Rechte an der einstigen Forderung. So können zum Beispiel auch Baudarlehen durch eine Forderungsabtretung wie Sachwerte übertragen werden.

Abtretungserklärung bei der Immobilien­finan­zierung

Im Fall der Abtretung einer Grundschuld bei einem Gläubigerwechsel, beispielsweise bei einer Anschluss­finanzierung, hat der Darlehensnehmer abzuklären, ob der neue Darlehensgeber mit einer Abtretung der Grundschuld einverstanden ist.

Stimmt dieser zu, dann benötigt der Darlehensnehmer eine schriftliche Abtretungserklärung bzw. Abtretungsurkunde des bisherigen Darlehensgebers.

Die Abtretungserklärung bzw. Abtretungsurkunde muss folgende Punkte beinhalten:

  • Namen und Anschrift aller Beteiligten
  • Benennung der genauen Forderung
  • der Hinweis, ob die Abtretungserklärung gemäß § 362 BGB oder 398 BGB erfolgt

Zusätzlich können auch bereits getilgte Darlehensbeträge als gelöscht in die Abtretungsurkunde eingetragen werden. Üblicherweise regeln bei einer Umschuldung (bzw. einer Anschluss­finanzierung) beide Kreditinstitute die entsprechenden Formalitäten, die im Zuge der Abtretung anfallen, untereinander. Es kommt dann zu einem Gläubigerwechsel.

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Kostenersparnis für den Darlehensnehmer bei der Abtretung einer Grundschuld

Für den Darlehensnehmer bietet die Abtretung einer Grundschuld den entscheidenden Vorteil, dass er nur die Kosten für die notarielle Unterschrift der Bankbevollmächtigten zahlen muss.

Somit spart er zugleich die Kosten, die ansonsten für eine Änderung des Grundbucheintrags fällig würden.

Zu beachten ist, dass eine Abtretung keine Schuldübernahme darstellt, da sich lediglich der Gläubiger, nicht aber der Schuldner oder der Inhalt der Forderung ändern.

Außerdem wird im Finanzwesen bei einer Abtretung unterschieden zwischen der sogenannten „stillen“ und der „offenen“ Zession. Bei der stillen Zession erhält der Schuldner keine Information über die erfolgte Abtretung. Der Zedent ist dann verpflichtet, die Zahlung an den neuen Gläubiger weiterzuleiten. Bei der offenen Abtretung hingegen zahlt der informierte Schuldner direkt an den Zessionar.

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Objektwert

Bitte geben Sie hier den Kaufpreis der Immobilie ohne Kaufnebenkosten (Grunderwerbssteuer, Notar, Grundbuchamt, Makler), die angemessenen Herstellungkosten des Objekts (Grundstück, Baukosten, Baunebenkosten) oder den geschätzten aktuellen Wert Ihrer Immobilie ein.

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Nettodarlehensbetrag

Bitte geben Sie hier den gewünschten Nettodarlehens­betrag ein. Dies ist der Betrag, auf den die Zinsen berechnet werden und den Sie über die Gesamtlaufzeit des Darlehens tilgen.

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Anfängliche Tilgung, Monatsrate oder Volltilgung

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Jährliche Sondertilgung

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Hier können Sie den gewünschten Betrag angeben, den Sie jährlich zusätzlich tilgen möchten.

Sondertilgungen sind bei DTW immer optional, d.h. Sie können diese leisten, müssen es aber nicht. Sondertilgungen in Höhe von 5% der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr sind bei DTW so gut wie immer kostenfrei möglich.

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