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Restdarlehen
Gezahlte Raten
Ende Sollzinsbindung
Sollzinsbindung:
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Berechneter Zins

2,97
%
Effektiver Jahreszins
Stand: 25.04.2024
Annahmen Zinssatz
5 Jahre
10 Jahre
15 Jahre
20 Jahre
30 Jahre
10 Jahre
Sollzinsbindung
 
0
Monatliche Rate
2,93%
Gebundener
Sollzinssatz
0
Restdarlehen
(nach 10 Jahren)
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Rechenergebnis im Detail

Objektwert bzw. Kaufpreis der Immobilie
Beleihungswert
Nettodarlehensbetrag
Beleihungsauslauf
Sollzinsbindung
Anzahl der Raten während der Sollzinsbindung
Gebundener Sollzinssatz (fester Zinssatz)
Anfängliche Tilgung
Monatliche Rate (Annuität, zu Beginn)
Effektiver Jahreszins
Restdarlehen am Ende der Sollzinsbindung
Tilgungsleistung bis Ende der Sollzinsbindung
Zinsaufwand bis Ende der Sollzinsbindung
Jährliche Sondertilgung während der Sollzinsbindung
Angenommener Sollzinssatz nach Ende der Sollzinsbindung
Vertragslaufzeit (kalkulatorisch) *
Zu zahlender Gesamtbetrag (kalkulatorisch)

Repräsentatives Beispiel. Es handelt sich um ein Immobiliar-Verbraucher­dar­lehen, das durch ein Grundpfandrecht oder eine Real­last besichert wird. Die Kondition gilt bis zu des Beleihungs­wertes einer selbst genutzten Immobilie und ist freiblei­bend zum Stand 27.04.2024. Die Kredit­ver­gabe ist vorbehaltlich einer positiven Bonitäts- und Objekt­wert­prüfung. Zusätzlich fallen Kosten im Zusam­menhang mit der Bestellung der Grund­schulden an, wie Notarkosten, Kosten der Sicherheiten­bestel­lung (z.B. für das Grund­buch­amt), Gebäude­ver­sich­erung sowie weitere Kosten, die momentan noch nicht bekannt sind. Diese erhöhen eventuell den effektiven Jahreszins. Vermittler: DTW GmbH, Q5, 14-22, 68161 Mannheim

* Nach Ende der Sollzinsbindung können Sie den Darlehensgeber ohne Zahlung einer Vorfälligkeits­entschä­digung wechseln. Nach 10 Jahren Darlehenslaufzeit besteht ein gesetz­liches Sonderkündigungsrecht. Unter der Annahme, dass der Zinssatz nach Ende der Sollzinsbindung bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens unverändert bleibt, ist der Nettodarlehensbetrag nach vollständig getilgt.

A
AblösungAbnahmeverpflichtungAbtretung einer GrundschuldAmortisationAmtlicher LageplanAnfängliche TilgungAnnuitätAnnuitätendarlehenArbeitnehmersparzulageAuflassungAuflassungsvormerkungAusbauhausAußenanlagenAuszahlungsvoraussetzungen
B
BauantragBaubeschreibungBaudarlehenBauerwartungslandBaufinanzierungBaufortschrittBaugeldBaugenehmigungBauherren-HaftpflichtversicherungBaukreditBaulandBaulastBaulastenverzeichnisBauleistungsversicherungBaunebenkostenBauspardarlehenBausparvertragBauträgerBauträgermodellBauwertBauzinsenBearbeitungsgebührBebauungsplanBeleihungBeleihungsauslaufBeleihungsgrenzeBeleihungsobjektBeleihungswertBereitstellungszinsenBodenrichtwertBodenwertBonitätBriefgrundschuldBruttodarlehensbetragBuchgrundschuldBürgschaft
C
Cap-Darlehen
D
DarlehensbedingungenDarlehensgeberDarlehensnehmerDarlehensvertragDarlehenszinsenDisagio
E
Effektiver JahreszinsEigenkapitalEigenleistungEigennutzungEigentümergemeinschaftEigentümerversammlungEinkommensnachweiseEndfälliges Darlehen (Festdarlehen)EnergieausweisEnergieeffizienzEnergieeffizienz-ExperteEnergieeinsparverordnung (EnEV)ErbbaurechtErbpachtErschließungskostenErtragswertErtragswertverfahrenESIS Merkblatt
F
FertighausFestdarlehenFeuerrohbauversicherungFinanzierungsplanFlurkarteFlurstückForderungsverkaufForward-AufschlagFremdkapital
H
Haus- und GrundbesitzerhaftpflichtversicherungHauskreditHausratversicherungHerstellungskostenHypothekHypothekenbankHypothekendarlehenHypothekenmaklerHypothekenzinsen
I
ImmobilieImmobilienkreditImmobilienmaklerInstandhaltungskostenInstandhaltungsrücklage
J
Jahres-PrimärenergiebedarfJahresleistung
K
KapitalbeschaffungKatasteramtKaufnebenkostenKaufvertragKfW-HausKfW - Kreditanstalt für WiederaufbauKreditbedarfKreditwürdigkeit
L
LaufzeitLöschungsbewilligung
M
Makler- und BauträgerverordnungMaklerprovisionMonatliche Rate / MonatsrateMuskelhypothek
N
NachrangfinanzierungNegativbescheidNegativbescheinigungNegativerklärungNettodarlehensbetragNichtabnahmeentschädigungNiedrigenergiehausNießbrauchNominalzinsNotarbestätigung
O
ObjektObjektwertÖffentliche Förderung des WohnungsbausOrdentliches Kündigungsrecht nach § 489 BGB
P
Prolongation
R
RangrücktrittRangstelleRenovierungskreditRestdarlehenRestschuldRisikobegrenzungsgesetzRückauflassungsvormerkungRückzahlungsrate
S
SachwertSachwertverfahrenSanierungskreditSchätzgebührenSchätzkostenSchätzungSchufaSchuldnertauschSchuldübernahmeSicherheitenSicherungszweckerklärungSollzinsSollzinsbindungSollzinssatzSondertilgung
T
TeilauszahlungTeilauszahlungszuschlagTeilbaugenehmigungTeilungserklärungTeilvalutierungszuschlagTilgungTilgungsaussetzungTilgungsdarlehenTilgungsfreie JahreTilgungshypothekTilgungsplanTilgungssatzTilgungsverrechnungTransmissionswärmeverlust nach EnEVTreuhandzahlung
U
Umbaute RaumUnbedenklichkeitsbescheinigung
V
VerkaufswertVerkehrswertVertragslaufzeitVollfinanzierungVolltilgerdarlehenVorfälligkeitsentschädigungVorkaufsrechtVorlastVorvertragliche Informationen
W
WegerechtWerbungskostenWertermittlungWertgutachtenWiderrufsbelehrungWiderrufsfristWohnflächeWohngebäudeversicherungWohnimmobilienkreditrichtlinieWohnrechtWohnungsbauprämieWohnungseigentumsgesetzWohnwirtschaftliche Zwecke
Z
ZinsänderungsrisikoZinsanpassungZinsbindungZinsbindungsfristZinsfestschreibungZinssatzZinsstrukturkurveZusatzsicherheitenZuteilungZwangsversteigerungZwangsvollstreckungZweckbestimmungserklärungZweckerklärungZweckgebundenZwischenfinanzierung

Grundbuch in Kürze:

  • Das Grundbuch ist ein öffentlich einsehbares Register beim entsprechenden Grundbuchamt.
  • Es umfasst sämtliche Eigentums- und Belastungsverhältnisse von unbebauten und bebauten Grundstücken.
  • Die Eintragung eines Grundstücks in das Grundbuch ist in Deutschland Pflicht.
  • Zur Einsicht bedarf es einem sogenannten berechtigten Interesse, wie z. B. eine Kaufabsicht.
  • Die Gebühren für Grundbucheinträge werden bei einer Baufinanzierung als Nebenkosten angesehen.
Sascha Neumann, Author bei DTW
Beitrag von Sascha Neumann aktualisiert am 29.08.2023

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?

Objektwert

Bitte geben Sie hier den Kaufpreis der Immobilie ohne Kaufnebenkosten (Grunderwerbssteuer, Notar, Grundbuchamt, Makler), die angemessenen Herstellungkosten des Objekts (Grundstück, Baukosten, Baunebenkosten) oder den geschätzten aktuellen Wert Ihrer Immobilie ein.

?

Nettodarlehensbetrag

Bitte geben Sie hier den gewünschten Nettodarlehens­betrag ein. Dies ist der Betrag, auf den die Zinsen berechnet werden und den Sie über die Gesamtlaufzeit des Darlehens tilgen.

%
?

Anfängliche Tilgung, Monatsrate oder Volltilgung

Wählen Sie zwischen der Eingabe von Anfängliche Tilgung in %, Monatliche Rate in € oder Volltilgung.

Um die Höhe Ihrer Tilgungsleistung zu berechnen, geben Sie den anfänglichen Tilgungssatz, z.B. 3%, ein oder geben Sie die gewünschte monatliche Rate in Euro an.

Bei der Auswahl von Volltilgung wird die monatliche Rate so berechnet, daß das Darlehen innerhalb der Sollzinsbindung vollständig getilgt wird.

?

Sollzinsbindung

Geben Sie hier den Zeitraum ein, für den Sie die Zinsen fest vereinbaren möchten.

Besteht am Ende der Sollzinsbindung ein Restdarlehens­betrag, müssen Sie zu diesem Zeitpunkt die Zinsen neu vereinbaren oder das Darlehen vollständig tilgen.

Jährliche Sondertilgung:

?

Jährliche Sondertilgung

Möchten Sie neben der monatlich zu zahlenden Rate Sondertilgungen leisten?

Hier können Sie den gewünschten Betrag angeben, den Sie jährlich zusätzlich tilgen möchten.

Sondertilgungen sind bei DTW immer optional, d.h. Sie können diese leisten, müssen es aber nicht. Sondertilgungen in Höhe von 5% der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr sind bei DTW so gut wie immer kostenfrei möglich.

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Was ist das Grundbuch?

Das Grundbuch ist ein öffentlich einsehbares Register, welches sämtliche Eigentums- und Belastungsverhältnisse von unbebauten und bebauten Grundstücken erfasst.

Bei der Immobilien­finan­zierung spielt das Grundbuch eine wichtige Rolle. Denn üblicherweise wird dabei eine Grundschuld zur Absicherung des Baudarlehens in das Grundbuch eingetragen.

Wo wird das Grundbuch geführt?

Geführt wird das Grundbuch vom zuständigen Grundbuchamt. Es kann in schriftlicher oder elektronischer Form vorliegen.

Das zuständige Grundbuchamt ist jeweils dem Amtsgericht angegliedert, in dessen Bezirk das aufgeführte Grundstück liegt.

Allerdings registriert das Grundbuchamt nicht nur Grundstücke, sondern auch sogenannte „grundstücksgleiche Rechte“. Zu ihnen zählen zum Beispiel das Erbbaurecht oder ein Teileigentum. Denn das bundesdeutsche Sachrecht behandelt grundstücksgleiche Rechte genauso wie reale Grundstücke.

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Ist der Eintrag im Grundbuch in Deutschland Pflicht?

Einträge im Grundbuch sind verpflichtend. Denn Besitz- und Belastungsverhältnisse von bebauten und unbebauten Grundstücken unterliegen in Deutschland einem Grundbuchzwang.

Daher ist der dortige Eintrag aller Eigentümerwechsel und weiteren Änderungen gesetzlich vorgeschrieben. Darüber hinaus enthält ein Grundbuchauszug auch Angaben über

  • die Grundstücksgröße,
  • Bebauung,
  • Wege- bzw. Durchfahrtsrechte.

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Informationen aus dem Grundbuch für die Immobilien­finan­zierung

Das Grundbuch ist eine sehr wichtige Informationsquelle beim Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks und bei der Immobilien­finan­zierung. Jeder, der ein „berechtigtes Interesse“ hat, darf Einsicht in das Grundbuch nehmen und einen Grundbuchauszug anfordern.

Ein berechtigtes Interesse liegt beispielsweise bei einer Kaufabsicht vor.

Denn so kann sich der Kaufinteressent über sämtliche Belastungen sowie die Eigentümer des jeweiligen Objektes informieren.

Der Eigentümer einer Immobilie oder des Grundstücks hat grundsätzlich auch immer Anspruch auf einen Grundbuchauszug. Diesen kann man postalisch oder online beantragen.

Ein einfacher Auszug kostet dabei rund 10 Euro, die vom Grundbuchamt beglaubigte Variante 18 Euro.

Eine beglaubigte Kopie des Grundbuchsauszugs verlangen im Vorfeld der Immobilien­finan­zierung häufig die Kreditinstitute für die konkrete Darlehenszusage.

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Welche Gebühren fallen für einen Eintrag im Grundbuch an?

In den meisten Fällen kann nur ein Notar den Antrag auf Eintragungen ins Grundbuch stellen. Solche sind etwa die Auflassungs­vormerkung, der tatsächliche Eigentumswechsel oder auch nach der vollständigen Tilgung eines Baudarlehens die Löschung der Grundschuld, die durch einen Vermerk im Grundbuch erfolgt.

Der Notar prüft dabei, dass sich alle beteiligten Parteien zum Beispiel beim Verkauf bzw. Kauf einer Immobilie über die Übertragung des Eigentums in allen Punkten einig sein. Zudem müssen ihm sämtliche erforderliche Erklärungen in schriftlicher Form und Unterlagen vorgelegt werden.

Sowohl beim Notar als auch beim Grundbuchamt fallen Gebühren für die jeweilige Eintragung an.

Ihre Höhe richtet sich dabei nach dem Wert bzw. dem Kaufpreis des Grundstücks. Diese Kosten, die immer der Antragsteller zu tragen hat, sollten bei einer Immobilien­finan­zierung unbedingt schon im Vorfeld als Nebenkosten berücksichtigt werden.

Zum DTW | Notar- und Grundbuchrechner

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