Was ist das Grundbuch?
Das Grundbuch ist ein öffentlich einsehbares Register, welches sämtliche Eigentums- und Belastungsverhältnisse von unbebauten und bebauten Grundstücken erfasst.
Bei der Immobilienfinanzierung spielt das Grundbuch eine wichtige Rolle. Denn üblicherweise wird dabei eine Grundschuld zur Absicherung des Baudarlehens in das Grundbuch eingetragen.
Wo wird das Grundbuch geführt?
Geführt wird das Grundbuch vom zuständigen Grundbuchamt. Es kann in schriftlicher oder elektronischer Form vorliegen.
Das zuständige Grundbuchamt ist jeweils dem Amtsgericht angegliedert, in dessen Bezirk das aufgeführte Grundstück liegt.
Allerdings registriert das Grundbuchamt nicht nur Grundstücke, sondern auch sogenannte „grundstücksgleiche Rechte“. Zu ihnen zählen zum Beispiel das Erbbaurecht oder ein Teileigentum. Denn das bundesdeutsche Sachrecht behandelt grundstücksgleiche Rechte genauso wie reale Grundstücke.
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Ist der Eintrag im Grundbuch in Deutschland Pflicht?
Einträge im Grundbuch sind verpflichtend. Denn Besitz- und Belastungsverhältnisse von bebauten und unbebauten Grundstücken unterliegen in Deutschland einem Grundbuchzwang.
Daher ist der dortige Eintrag aller Eigentümerwechsel und weiteren Änderungen gesetzlich vorgeschrieben. Darüber hinaus enthält ein Grundbuchauszug auch Angaben über
- die Grundstücksgröße,
- Bebauung,
- Wege- bzw. Durchfahrtsrechte.
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Informationen aus dem Grundbuch für die Immobilienfinanzierung
Das Grundbuch ist eine sehr wichtige Informationsquelle beim Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks und bei der Immobilienfinanzierung. Jeder, der ein „berechtigtes Interesse“ hat, darf Einsicht in das Grundbuch nehmen und einen Grundbuchauszug anfordern.
Ein berechtigtes Interesse liegt beispielsweise bei einer Kaufabsicht vor.
Denn so kann sich der Kaufinteressent über sämtliche Belastungen sowie die Eigentümer des jeweiligen Objektes informieren.
Der Eigentümer einer Immobilie oder des Grundstücks hat grundsätzlich auch immer Anspruch auf einen Grundbuchauszug. Diesen kann man postalisch oder online beantragen.
Ein einfacher Auszug kostet dabei rund 10 Euro, die vom Grundbuchamt beglaubigte Variante 18 Euro.
Eine beglaubigte Kopie des Grundbuchsauszugs verlangen im Vorfeld der Immobilienfinanzierung häufig die Kreditinstitute für die konkrete Darlehenszusage.
Jetzt Grundbuchauszug anfordernWelche Gebühren fallen für einen Eintrag im Grundbuch an?
In den meisten Fällen kann nur ein Notar den Antrag auf Eintragungen ins Grundbuch stellen. Solche sind etwa die Auflassungsvormerkung, der tatsächliche Eigentumswechsel oder auch nach der vollständigen Tilgung eines Baudarlehens die Löschung der Grundschuld, die durch einen Vermerk im Grundbuch erfolgt.
Der Notar prüft dabei, dass sich alle beteiligten Parteien zum Beispiel beim Verkauf bzw. Kauf einer Immobilie über die Übertragung des Eigentums in allen Punkten einig sein. Zudem müssen ihm sämtliche erforderliche Erklärungen in schriftlicher Form und Unterlagen vorgelegt werden.
Sowohl beim Notar als auch beim Grundbuchamt fallen Gebühren für die jeweilige Eintragung an.
Ihre Höhe richtet sich dabei nach dem Wert bzw. dem Kaufpreis des Grundstücks. Diese Kosten, die immer der Antragsteller zu tragen hat, sollten bei einer Immobilienfinanzierung unbedingt schon im Vorfeld als Nebenkosten berücksichtigt werden.
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