Was ist die Grundschuldbestellungsurkunde?
Die Grundschuldbestellungsurkunde muss beim Grundbuchamt eingereicht werden, damit dieses den Eintrag der Grundschuld für eine Immobilienfinanzierung vornehmen kann. Bei den meisten Baufinanzierungen dient die Grundschuld als Sicherheit für das Baudarlehen.
Falls der Darlehensnehmer in Zahlungsverzug kommt, ermöglicht sie dem Kreditinstitut die Zwangsversteigerung der Immobilie. Welche Forderungen des Darlehensgebers im Einzelnen mit der Grundschuld abgesichert werden, vereinbaren Darlehensgeber und Darlehensnehmer vertraglich in einer Sicherungszweckerklärung. Mit der anschließenden Grundschuldbestellung ist für den Darlehensgeber dann gewährleistet, dass die Eintragung der Grundschuld im Grundbuch erfolgen wird.
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Beurkundungspflichtige Grundschuldbestellung für eine Immobilienfinanzierung
Die Grundschuldbestellung für eine Baufinanzierung ist im Regelfall beurkundungspflichtig. Vorgenommen wird sie bei einem Notar. Grundlage für die Grundschuldbestellung ist meist ein Vorvertrag, den der Darlehensgeber angefertigt hat.
Bei der Erstellung der Grundschuldbestellungsurkunde ist die Anwesenheit des Darlehensnehmers sowie der eventuell vorhandenen weiteren Grundstückseigentümer beim Notar verpflichtend.
Die gesetzlich vorgeschriebene persönliche Anwesenheitspflicht dient deren Schutz. Denn so soll ausgeschlossen werden, dass eine Grundschuldeintragung im Grundbuch ohne Kenntnis eines Eigentümers stattfinden kann. Daher müssen für die Absicherung der Immobilienfinanzierung gegebenenfalls alle Eigentümer des Beleihungsobjekts beim Notar die Grundschuldbestellungsurkunde unterschreiben.
Weitere erforderliche Unterlagen für eine BaufinanzierungInhalt der Grundschuldbestellungsurkunde bei einer Baufinanzierung
Die Grundschuldbestellungsurkunde enthält die Flurstücknummer sowie eine nähere Beschreibung des Grundstücks, das für die Immobilienfinanzierung beliehen wird.
Sollte es sich im Eigentum von mehreren Personen befinden, sind diese ebenfalls einzeln aufgeführt. Besonders wichtig im Zusammenhang mit der Baufinanzierung sind die Vollstreckungs- und die Unterwerfungsklausel in der Grundschuldbestellungsurkunde.
Sie haben zur Folge, dass der Darlehensgeber durch die Unterschriften der Immobilieneigentümer berechtigt ist, ohne einen weiteren gerichtlichen Titel, das Grundstück samt Bebauung im Rahmen einer Zwangsversteigerung zu verwerten. Dies ist aber nur der Fall, wenn der Darlehensnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommt. Allerdings muss hierfür der Zahlungsverzug aus mindestens drei aufeinander folgenden Raten bestehen oder fünf Prozent der vertraglichen Darlehenssumme betragen.
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Kosten für die Grundschuldbestellungsurkunde
Die Ausstellung der Grundschuldbestellungsurkunde ist wie alle erforderlichen Abläufe beim Notar und beim Grundbuchamt mit Kosten verbunden. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Nennbetrag der Grundschuld.
Zusätzlich kann der Notar Kosten für Schreibauslagen, Porto, Telefon und dergleichen zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in Rechnung stellen.