Was ist die Grundflächenzahl bei der Baufinanzierung?
Die Grundflächenzahl ist ein Maß der baulichen Nutzung, welches in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) definiert ist.
Die Grundflächenzahl (abgekürzt GRZ), auch „zulässige Grundfläche“ genannt, weist den Flächenanteil eines Baugrundstückes aus, der gemäß Bebauungsplan bebaut werden darf.
Angegeben wird sie mit ein oder zwei Dezimalstellen. GRZ = 0,45 bedeutet, dass 45 Prozent des Grundstücks von baulichen Anlagen überdeckt werden dürfen.
Immobilienfinanzierung: kostenlos & unverbindlich anfragen
Zulässiges Maß der baulichen Nutzung
Neben der Grundflächenzahl gehören zum Maß der baulichen Nutzung
- die Geschossflächenzahl (GFZ),
- die Baumassenzahl (BMZ) und
- weitere Angaben wie die Anzahl der Vollgeschosse oder
- die Gebäudehöhe.
Über das zulässige Maß der baulichen Nutzung soll in Deutschland eine geordnete städtebauliche Nutzung sichergestellt werden.
In erster Linie geht es darum, eine zu dichte Bebauung zu verhindern.
Für Bauherren wichtig zu wissen ist, dass bei der Ermittlung der Grundflächenzahl folgendes gemäß § 19, Abs. 4 BauNVO mitgerechnet werden muss:
- die Grundflächen von Garagen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten,
- Nebenanlagen und
- baulichen Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, welche das Baugrundstück lediglich unterbauen.
Üblich sind Grundflächenzahlen bis zu 0,50. Die maximale GRZ liegt für die Bebauung zusammen mit den Nebenanlagen gemäß der Verordnung bei 0,8.
In Ausnahmefällen kann die örtliche Baubehörde Überschreitungen der GRZ zulassen. Voraussetzung ist hierfür, dass die großzügigere Bebauung nur geringfügige Auswirkungen auf die natürlichen Funktionen des Bodens mit sich bringt.
Ein weiterer möglicher Genehmigungsgrund liegt vor, wenn die Einhaltung der Grenzen zu einer wesentlichen Erschwerung der zweckentsprechenden Grundstücksnutzung führen würde.
Baufinanzierungsrechner
Kriterium Grundflächenzahl im Bauantrag
Die Grundflächenzahl und weiteren zulässigen Baunutzungsmaße sind neben der „Art der baulichen Nutzung“ die wichtigsten Kriterien, die bei der Beurteilung der Zulässigkeit eines Bauvorhabens eine Rolle spielen.
Für eine erfolgreiche Baugenehmigung sollten Bauherren daher auf die exakte Einhaltung der Richtwerte und Vorgaben achten.
Falls kleinere Abweichungen geplant sind, ist es ratsam vor dem Einreichen des Bauantrags bei der Baubehörde vorab die Chancen auf eine Ausnahmezulassung abzuklären. Danach kann man im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens die Befreiungen von den festgesetzten Maßen beantragen.