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Baugenehmigung

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Berechneter Zins

2,97
%
Effektiver Jahreszins
Stand: 25.04.2024
Annahmen Zinssatz
5 Jahre
10 Jahre
15 Jahre
20 Jahre
30 Jahre
10 Jahre
Sollzinsbindung
 
0
Monatliche Rate
2,93%
Gebundener
Sollzinssatz
0
Restdarlehen
(nach 10 Jahren)
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Rechenergebnis im Detail

Objektwert bzw. Kaufpreis der Immobilie
Beleihungswert
Nettodarlehensbetrag
Beleihungsauslauf
Sollzinsbindung
Anzahl der Raten während der Sollzinsbindung
Gebundener Sollzinssatz (fester Zinssatz)
Anfängliche Tilgung
Monatliche Rate (Annuität, zu Beginn)
Effektiver Jahreszins
Restdarlehen am Ende der Sollzinsbindung
Tilgungsleistung bis Ende der Sollzinsbindung
Zinsaufwand bis Ende der Sollzinsbindung
Jährliche Sondertilgung während der Sollzinsbindung
Angenommener Sollzinssatz nach Ende der Sollzinsbindung
Vertragslaufzeit (kalkulatorisch) *
Zu zahlender Gesamtbetrag (kalkulatorisch)

Repräsentatives Beispiel. Es handelt sich um ein Immobiliar-Verbraucher­dar­lehen, das durch ein Grundpfandrecht oder eine Real­last besichert wird. Die Kondition gilt bis zu des Beleihungs­wertes einer selbst genutzten Immobilie und ist freiblei­bend zum Stand 26.04.2024. Die Kredit­ver­gabe ist vorbehaltlich einer positiven Bonitäts- und Objekt­wert­prüfung. Zusätzlich fallen Kosten im Zusam­menhang mit der Bestellung der Grund­schulden an, wie Notarkosten, Kosten der Sicherheiten­bestel­lung (z.B. für das Grund­buch­amt), Gebäude­ver­sich­erung sowie weitere Kosten, die momentan noch nicht bekannt sind. Diese erhöhen eventuell den effektiven Jahreszins. Vermittler: DTW GmbH, Q5, 14-22, 68161 Mannheim

* Nach Ende der Sollzinsbindung können Sie den Darlehensgeber ohne Zahlung einer Vorfälligkeits­entschä­digung wechseln. Nach 10 Jahren Darlehenslaufzeit besteht ein gesetz­liches Sonderkündigungsrecht. Unter der Annahme, dass der Zinssatz nach Ende der Sollzinsbindung bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens unverändert bleibt, ist der Nettodarlehensbetrag nach vollständig getilgt.

A
AblösungAbnahmeverpflichtungAbtretung einer GrundschuldAmortisationAmtlicher LageplanAnfängliche TilgungAnnuitätAnnuitätendarlehenArbeitnehmersparzulageAuflassungAuflassungsvormerkungAusbauhausAußenanlagenAuszahlungsvoraussetzungen
C
Cap-Darlehen
D
DarlehensbedingungenDarlehensgeberDarlehensnehmerDarlehensvertragDarlehenszinsenDisagio
E
Effektiver JahreszinsEigenkapitalEigenleistungEigennutzungEigentümergemeinschaftEigentümerversammlungEinkommensnachweiseEndfälliges Darlehen (Festdarlehen)EnergieausweisEnergieeffizienzEnergieeffizienz-ExperteEnergieeinsparverordnung (EnEV)ErbbaurechtErbpachtErschließungskostenErtragswertErtragswertverfahrenESIS Merkblatt
F
FertighausFestdarlehenFeuerrohbauversicherungFinanzierungsplanFlurkarteFlurstückForderungsverkaufForward-AufschlagFremdkapital
G
GebäudeenergiegesetzGrundbuchGrundbuchauszugGrunderwerbsteuerGrundflächenzahlGrundpfandrechtGrundschuldGrundschuldbestellungGrundschuldbestellungsurkundeGrundschuldzinsGrundstück
H
Haus- und GrundbesitzerhaftpflichtversicherungHauskreditHausratversicherungHerstellungskostenHypothekHypothekenbankHypothekendarlehenHypothekenmaklerHypothekenzinsen
I
ImmobilieImmobilienkreditImmobilienmaklerInstandhaltungskostenInstandhaltungsrücklage
J
Jahres-PrimärenergiebedarfJahresleistung
K
KapitalbeschaffungKatasteramtKaufnebenkostenKaufvertragKfW-HausKfW - Kreditanstalt für WiederaufbauKreditbedarfKreditwürdigkeit
L
LaufzeitLöschungsbewilligung
M
Makler- und BauträgerverordnungMaklerprovisionMonatliche Rate / MonatsrateMuskelhypothek
N
NachrangfinanzierungNegativbescheidNegativbescheinigungNegativerklärungNettodarlehensbetragNichtabnahmeentschädigungNiedrigenergiehausNießbrauchNominalzinsNotarbestätigung
O
ObjektObjektwertÖffentliche Förderung des WohnungsbausOrdentliches Kündigungsrecht nach § 489 BGB
P
Prolongation
R
RangrücktrittRangstelleRenovierungskreditRestdarlehenRestschuldRisikobegrenzungsgesetzRückauflassungsvormerkungRückzahlungsrate
S
SachwertSachwertverfahrenSanierungskreditSchätzgebührenSchätzkostenSchätzungSchufaSchuldnertauschSchuldübernahmeSicherheitenSicherungszweckerklärungSollzinsSollzinsbindungSollzinssatzSondertilgung
T
TeilauszahlungTeilauszahlungszuschlagTeilbaugenehmigungTeilungserklärungTeilvalutierungszuschlagTilgungTilgungsaussetzungTilgungsdarlehenTilgungsfreie JahreTilgungshypothekTilgungsplanTilgungssatzTilgungsverrechnungTransmissionswärmeverlust nach EnEVTreuhandzahlung
U
Umbaute RaumUnbedenklichkeitsbescheinigung
V
VerkaufswertVerkehrswertVertragslaufzeitVollfinanzierungVolltilgerdarlehenVorfälligkeitsentschädigungVorkaufsrechtVorlastVorvertragliche Informationen
W
WegerechtWerbungskostenWertermittlungWertgutachtenWiderrufsbelehrungWiderrufsfristWohnflächeWohngebäudeversicherungWohnimmobilienkreditrichtlinieWohnrechtWohnungsbauprämieWohnungseigentumsgesetzWohnwirtschaftliche Zwecke
Z
ZinsänderungsrisikoZinsanpassungZinsbindungZinsbindungsfristZinsfestschreibungZinssatzZinsstrukturkurveZusatzsicherheitenZuteilungZwangsversteigerungZwangsvollstreckungZweckbestimmungserklärungZweckerklärungZweckgebundenZwischenfinanzierung
Christoph Müller, Author bei DTW
Beitrag von Christoph Müller aktualisiert am 23.09.2021

Baugenehmigung

Eine Baugenehmigung ist die Bescheinigung der Bauaufsichtsbehörde, dass ein Bauvorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorgaben entspricht. Sie ist bei den meisten Neubauten und vielen An- oder Umbauten vorgeschrieben. Die Baugenehmigung erlaubt dem Bauherrn das Gebäude so zu errichten, wie es in seinem Bauantrag beschrieben wird. Gegebenenfalls enthält sie auch zusätzliche Auflagen. Erst wenn der Bauherr sie in Händen hält, darf er mit den Bauarbeiten auf seinem Grundstück beginnen.

Genehmigungspflichtige Bauvorhaben

Wer ein Ein- oder Mehrfamilienhaus bauen möchte, benötigt in Deutschland dafür in jedem Fall eine Baugenehmigung. Bei manchen An- und Umbauten sowie zum Beispiel kleineren Gebäuden unter 30 Quadratmetern, die nicht zum Aufenthalt von Personen dienen, ist nicht immer zwingend ein Bauantrag erforderlich. Das variiert allerdings von Bundesland zu Bundesland. Über eine Bauvoranfrage beim Bauamt der Gemeinde, in der das Grundstück liegt, kann man vorab erfahren, ob das geplante Bauprojekt genehmigungspflichtig ist. Wenn nicht, kann man eine Genehmigungsfreistellung erwirken. Allerdings sind die Vorgaben des Bebauungsplan und der örtlichen Bauvorschriften auch hier einzuhalten. Denn ein Freifahrtschein für freies Bauen ist das nicht.

Bauantrag für eine Baugenehmigung

Um eine Baugenehmigung zu erhalten, muss der Bauherr zusammen mit einer bauvorlageberechtigten Person, d.h. einem Architekten, Bauingenieur oder dem Bauträger, einen Bauantrag stellen. Welche Unterlagen und Nachweise der Baubehörde jeweils vorzulegen sind, ist wiederum in den einzelnen Bundesländern verschieden. In der Regel verlangen die Ämter neben dem ausgefüllten Antragsformular eine Baubeschreibung, Bauzeichnungen des Architekten, den amtlichen Lageplan sowie weitere Angaben zur Wasserversorgung, zur Wege-Erschließung und dergleichen. Bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben werden im Prüfverfahren auch die Nachbarn informiert und ihre Zustimmung eingeholt. Um das Genehmigungsverfahren ein wenig zu beschleunigen, kann der Bauherr hier im Vorfeld selbst aktiv werden und eine von den Nachbarn unterzeichnete Zustimmung auch schon dem Bauantrag beilegen.

Baubeginn nach Erhalt der Baugenehmigung und Baufreigabe

Erst nachdem die Behörden die Baugenehmigung erteilt haben, dürfen die Bauarbeiten beginnen. Wer ohne die Erlaubnis mit dem Bau startet, riskiert zum einen ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro. Zum anderen droht auch eine Anordnung zum Abriss des Gebäudes.

Die Baugenehmigung ist grundsätzlich zeitlich befristet. Sollte sich der Baubeginn über die Befristung hinaus verzögern, kann man allerdings eine Verlängerung beantragen. Auf der Baustelle muss die Baugenehmigung zudem immer verfügbar sein. Zusätzlich benötigt man eine Baufreigabe, die mit einem roten Punkt gekennzeichnet ist und gut sichtbar auf dem Baugrundstück anzubringen ist. In einigen Bundesländern erhält man sie zusammen mit der Baugenehmigung, in anderen muss man sie sich selbst beim kommunalen Bauamt besorgen. Und dann steht noch ein weiterer bürokratischer Akt vor dem allerersten Spatenstich aus: Spätestens eine Woche davor muss fristgerecht und schriftlich mit der sogenannten Baubeginn-Anzeige die Baubehörde über den Starttermin der Bauarbeiten informiert werden.

Kosten und Zeit für die Baugenehmigung auch bei der Immobilien­finan­zierung einplanen

Das gesamte amtliche Genehmigungsverfahren nimmt üblicherweise mindestens vier Wochen in Anspruch. Nicht selten kann es auch einige Monate dauern. Außerdem ist es mit Kosten bei der Gemeinde und für den Bauvorlageberechtigten verbunden. Beides sollte man als Bauherr und insbesondere auch als Baufinanzierer in sein Vorhaben einkalkulieren. Denn schließlich gilt bei Immobilien­finan­zierungen für Neubauten: Die Auszahlung des Baudarlehens erfolgt immer in Teilbeträgen, nachdem der jeweilige Baufortschritt auf der Baustelle erreicht ist.

Baufinanzierungsrechner

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Objektwert

Bitte geben Sie hier den Kaufpreis der Immobilie ohne Kaufnebenkosten (Grunderwerbssteuer, Notar, Grundbuchamt, Makler), die angemessenen Herstellungkosten des Objekts (Grundstück, Baukosten, Baunebenkosten) oder den geschätzten aktuellen Wert Ihrer Immobilie ein.

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Nettodarlehensbetrag

Bitte geben Sie hier den gewünschten Nettodarlehens­betrag ein. Dies ist der Betrag, auf den die Zinsen berechnet werden und den Sie über die Gesamtlaufzeit des Darlehens tilgen.

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Anfängliche Tilgung, Monatsrate oder Volltilgung

Wählen Sie zwischen der Eingabe von Anfängliche Tilgung in %, Monatliche Rate in € oder Volltilgung.

Um die Höhe Ihrer Tilgungsleistung zu berechnen, geben Sie den anfänglichen Tilgungssatz, z.B. 3%, ein oder geben Sie die gewünschte monatliche Rate in Euro an.

Bei der Auswahl von Volltilgung wird die monatliche Rate so berechnet, daß das Darlehen innerhalb der Sollzinsbindung vollständig getilgt wird.

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Sollzinsbindung

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Besteht am Ende der Sollzinsbindung ein Restdarlehens­betrag, müssen Sie zu diesem Zeitpunkt die Zinsen neu vereinbaren oder das Darlehen vollständig tilgen.

Jährliche Sondertilgung:

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Jährliche Sondertilgung

Möchten Sie neben der monatlich zu zahlenden Rate Sondertilgungen leisten?

Hier können Sie den gewünschten Betrag angeben, den Sie jährlich zusätzlich tilgen möchten.

Sondertilgungen sind bei DTW immer optional, d.h. Sie können diese leisten, müssen es aber nicht. Sondertilgungen in Höhe von 5% der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr sind bei DTW so gut wie immer kostenfrei möglich.

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