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Berechneter Zins

2,97
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Effektiver Jahreszins
Stand: 25.04.2024
Annahmen Zinssatz
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10 Jahre
15 Jahre
20 Jahre
30 Jahre
10 Jahre
Sollzinsbindung
 
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Gebundener
Sollzinssatz
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Restdarlehen
(nach 10 Jahren)
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Rechenergebnis im Detail

Objektwert bzw. Kaufpreis der Immobilie
Beleihungswert
Nettodarlehensbetrag
Beleihungsauslauf
Sollzinsbindung
Anzahl der Raten während der Sollzinsbindung
Gebundener Sollzinssatz (fester Zinssatz)
Anfängliche Tilgung
Monatliche Rate (Annuität, zu Beginn)
Effektiver Jahreszins
Restdarlehen am Ende der Sollzinsbindung
Tilgungsleistung bis Ende der Sollzinsbindung
Zinsaufwand bis Ende der Sollzinsbindung
Jährliche Sondertilgung während der Sollzinsbindung
Angenommener Sollzinssatz nach Ende der Sollzinsbindung
Vertragslaufzeit (kalkulatorisch) *
Zu zahlender Gesamtbetrag (kalkulatorisch)

Repräsentatives Beispiel. Es handelt sich um ein Immobiliar-Verbraucher­dar­lehen, das durch ein Grundpfandrecht oder eine Real­last besichert wird. Die Kondition gilt bis zu des Beleihungs­wertes einer selbst genutzten Immobilie und ist freiblei­bend zum Stand 26.04.2024. Die Kredit­ver­gabe ist vorbehaltlich einer positiven Bonitäts- und Objekt­wert­prüfung. Zusätzlich fallen Kosten im Zusam­menhang mit der Bestellung der Grund­schulden an, wie Notarkosten, Kosten der Sicherheiten­bestel­lung (z.B. für das Grund­buch­amt), Gebäude­ver­sich­erung sowie weitere Kosten, die momentan noch nicht bekannt sind. Diese erhöhen eventuell den effektiven Jahreszins. Vermittler: DTW GmbH, Q5, 14-22, 68161 Mannheim

* Nach Ende der Sollzinsbindung können Sie den Darlehensgeber ohne Zahlung einer Vorfälligkeits­entschä­digung wechseln. Nach 10 Jahren Darlehenslaufzeit besteht ein gesetz­liches Sonderkündigungsrecht. Unter der Annahme, dass der Zinssatz nach Ende der Sollzinsbindung bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens unverändert bleibt, ist der Nettodarlehensbetrag nach vollständig getilgt.

A
AblösungAbnahmeverpflichtungAbtretung einer GrundschuldAmortisationAmtlicher LageplanAnfängliche TilgungAnnuitätAnnuitätendarlehenArbeitnehmersparzulageAuflassungAuflassungsvormerkungAusbauhausAußenanlagenAuszahlungsvoraussetzungen
C
Cap-Darlehen
D
DarlehensbedingungenDarlehensgeberDarlehensnehmerDarlehensvertragDarlehenszinsenDisagio
E
Effektiver JahreszinsEigenkapitalEigenleistungEigennutzungEigentümergemeinschaftEigentümerversammlungEinkommensnachweiseEndfälliges Darlehen (Festdarlehen)EnergieausweisEnergieeffizienzEnergieeffizienz-ExperteEnergieeinsparverordnung (EnEV)ErbbaurechtErbpachtErschließungskostenErtragswertErtragswertverfahrenESIS Merkblatt
F
FertighausFestdarlehenFeuerrohbauversicherungFinanzierungsplanFlurkarteFlurstückForderungsverkaufForward-AufschlagFremdkapital
G
GebäudeenergiegesetzGrundbuchGrundbuchauszugGrunderwerbsteuerGrundflächenzahlGrundpfandrechtGrundschuldGrundschuldbestellungGrundschuldbestellungsurkundeGrundschuldzinsGrundstück
H
Haus- und GrundbesitzerhaftpflichtversicherungHauskreditHausratversicherungHerstellungskostenHypothekHypothekenbankHypothekendarlehenHypothekenmaklerHypothekenzinsen
I
ImmobilieImmobilienkreditImmobilienmaklerInstandhaltungskostenInstandhaltungsrücklage
J
Jahres-PrimärenergiebedarfJahresleistung
K
KapitalbeschaffungKatasteramtKaufnebenkostenKaufvertragKfW-HausKfW - Kreditanstalt für WiederaufbauKreditbedarfKreditwürdigkeit
L
LaufzeitLöschungsbewilligung
M
Makler- und BauträgerverordnungMaklerprovisionMonatliche Rate / MonatsrateMuskelhypothek
N
NachrangfinanzierungNegativbescheidNegativbescheinigungNegativerklärungNettodarlehensbetragNichtabnahmeentschädigungNiedrigenergiehausNießbrauchNominalzinsNotarbestätigung
O
ObjektObjektwertÖffentliche Förderung des WohnungsbausOrdentliches Kündigungsrecht nach § 489 BGB
P
Prolongation
R
RangrücktrittRangstelleRenovierungskreditRestdarlehenRestschuldRisikobegrenzungsgesetzRückauflassungsvormerkungRückzahlungsrate
S
SachwertSachwertverfahrenSanierungskreditSchätzgebührenSchätzkostenSchätzungSchufaSchuldnertauschSchuldübernahmeSicherheitenSicherungszweckerklärungSollzinsSollzinsbindungSollzinssatzSondertilgung
T
TeilauszahlungTeilauszahlungszuschlagTeilbaugenehmigungTeilungserklärungTeilvalutierungszuschlagTilgungTilgungsaussetzungTilgungsdarlehenTilgungsfreie JahreTilgungshypothekTilgungsplanTilgungssatzTilgungsverrechnungTransmissionswärmeverlust nach EnEVTreuhandzahlung
U
Umbaute RaumUnbedenklichkeitsbescheinigung
V
VerkaufswertVerkehrswertVertragslaufzeitVollfinanzierungVolltilgerdarlehenVorfälligkeitsentschädigungVorkaufsrechtVorlastVorvertragliche Informationen
W
WegerechtWerbungskostenWertermittlungWertgutachtenWiderrufsbelehrungWiderrufsfristWohnflächeWohngebäudeversicherungWohnimmobilienkreditrichtlinieWohnrechtWohnungsbauprämieWohnungseigentumsgesetzWohnwirtschaftliche Zwecke
Z
ZinsänderungsrisikoZinsanpassungZinsbindungZinsbindungsfristZinsfestschreibungZinssatzZinsstrukturkurveZusatzsicherheitenZuteilungZwangsversteigerungZwangsvollstreckungZweckbestimmungserklärungZweckerklärungZweckgebundenZwischenfinanzierung

Bauland in Kürze:

  • Handelt es sich um Bauland ist rein rechtlich eine Bebauung gemäß Baugesetzbuch (BauGB) erlaubt.
  • Das Bauland muss im rechtsverbindlichen Bebauungsplan der jeweiligen Kommune ausgewiesen sein.
  • Baufreies Land ist in der Regel teurer als ein unerschlossenes, aber eben auch wertvoller, da es an öffentliche Versorgungsleitungen angeschlossen ist.
Christian Gruber, Author bei DTW
Beitrag von Christian Gruber aktualisiert am 16.05.2022

Was bedeutet Bauland bei der Baufinanzierung?

Bauland ist im Gegensatz zu Ackerland oder Bauerwartungsland ein Grundstück, auf dem rechtlich eine Bebauung erlaubt ist. Dafür muss es als Bauland im rechtsverbindlichen Bebauungsplan der jeweiligen Kommune ausgewiesen sein.

Besitzer von Grundstücken, auf denen die Errichtung von Gebäuden nicht oder noch nicht gestattet ist, können eine Umwidmung als Bauland beantragen, Jedoch hängen die Erfolgsaussichten von zahlreichen Bedingungen ab und es kann einige Zeit bis zur endgültigen Umwidmung vergehen.

Wer also in Kürze und rechtsicher ein Bauvorhaben umsetzen möchte, sollte dafür am besten baufreies Land erwerben. Ein solches Grundstück ist in der Regel teurer als ein unerschlossenes, aber eben auch wertvoller. Der baurechtliche Status spielt daher auch bei einer erforderlichen Finanzierung für den Neubau einer Immobilie eine wichtige Rolle.

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Rechtlicher Status von Grundstücken

Die rechtlichen Grundlagen für die Unterscheidung von Grundstücken von Ackerland bis zu Bauland beinhaltet in Deutschland das Baugesetzbuch (BauGB).

Damit auf einem Grundstück ein Baurecht besteht, müssen ihm gemäß die notwendigen natürlichen und rechtlichen Voraussetzungen vorliegen.

So gilt eine „Baulücke“, also eine noch freie Fläche, die mitten in einem bereits rundherum stark bebauten Gebiet liegt, als Bauland.

Darüber hinaus entstehen aus einzelnen oder zumeist zusammenhängenden Grundstücken Bauflächen durch die sogenannte „Baulandumlegung“.

Dabei entscheidet die Kommune, welche Grundstücke sich hinsichtlich

  • Größe,
  • Form und
  • Lage

für die bauliche oder eine anderweitige Nutzung eignen. Erst mit der rechtsverbindlichen Ausweisung als Bauland im qualifizierten Bebauungsplan der Gemeinde ist das Errichten eines Gebäudes offiziell gestattet.

Wichtig ist hier die scharfe Abgrenzung zum Flächennutzungsplan. In ihm können Gebiete der Gemeinde zur Bebauung vorgesehen sein. Doch damit herrscht auf ihnen noch kein Baurecht. Jene Flurstücke bzw. Grundstücke stellen erst einmal nur Bauerwartungsland dar.

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Bedeutung von Bauland bei der Immobilien­finan­zierung

Der rechtliche Status eines Grundstücks wirkt sich auf den Kaufpreis und ebenso auf eine eventuell benötigte Immobilien­finan­zierung aus. Der Wert von Bauland liegt natürlich höher als von Bauerwartungsland oder gar nur einer Ackerfläche.

Ist das offiziell bebaubare Grundstück zusätzlich bereits an die öffentlichen Versorgungsleitungen angeschlossen, spricht man von „baufreiem Land“.

Da auf ihm schon alles für den Baubeginn vorbereitet ist, werden die Darlehensgeber einer Baufinanzierung hier den Beleihungswert auch noch höher ansetzen als bei Grundstücken, die zwar ein Baurecht besitzen, aber noch unerschlossen sind („Rohbauland“).

Denn dann kommen auf den Bauherrn noch die Erschließungs­kosten bei seinem Neubauvorhaben zu. Wie beispielsweise die Grunderwerbsteuer, die Gebühren für den Notar und den Eintrag im Grundbuch gehören sie zu den unvermeidlichen Baunebenkosten, die bei einer Immobilien­finan­zierung unbedingt von Anfang an realistisch mit einkalkuliert werden sollten.

Ansonsten geht man das Risiko ein, dass für die nicht eingeplanten Mehrkosten eine Nachfinanzierung nötig wird, die üblicherweise mit deutlich höheren Zinssätzen verbunden ist.

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Nettodarlehensbetrag

Bitte geben Sie hier den gewünschten Nettodarlehens­betrag ein. Dies ist der Betrag, auf den die Zinsen berechnet werden und den Sie über die Gesamtlaufzeit des Darlehens tilgen.

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Um die Höhe Ihrer Tilgungsleistung zu berechnen, geben Sie den anfänglichen Tilgungssatz, z.B. 3%, ein oder geben Sie die gewünschte monatliche Rate in Euro an.

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Jährliche Sondertilgung

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Hier können Sie den gewünschten Betrag angeben, den Sie jährlich zusätzlich tilgen möchten.

Sondertilgungen sind bei DTW immer optional, d.h. Sie können diese leisten, müssen es aber nicht. Sondertilgungen in Höhe von 5% der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr sind bei DTW so gut wie immer kostenfrei möglich.

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