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Beleihungsgrenze

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Tilgungsverlauf

Restdarlehen
Gezahlte Raten
Ende Sollzinsbindung
Sollzinsbindung:
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Berechneter Zins

2,97
%
Effektiver Jahreszins
Stand: 18.04.2024
Annahmen Zinssatz
5 Jahre
10 Jahre
15 Jahre
20 Jahre
30 Jahre
10 Jahre
Sollzinsbindung
 
0
Monatliche Rate
2,93%
Gebundener
Sollzinssatz
0
Restdarlehen
(nach 10 Jahren)
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Rechenergebnis im Detail

Objektwert bzw. Kaufpreis der Immobilie
Beleihungswert
Nettodarlehensbetrag
Beleihungsauslauf
Sollzinsbindung
Anzahl der Raten während der Sollzinsbindung
Gebundener Sollzinssatz (fester Zinssatz)
Anfängliche Tilgung
Monatliche Rate (Annuität, zu Beginn)
Effektiver Jahreszins
Restdarlehen am Ende der Sollzinsbindung
Tilgungsleistung bis Ende der Sollzinsbindung
Zinsaufwand bis Ende der Sollzinsbindung
Jährliche Sondertilgung während der Sollzinsbindung
Angenommener Sollzinssatz nach Ende der Sollzinsbindung
Vertragslaufzeit (kalkulatorisch) *
Zu zahlender Gesamtbetrag (kalkulatorisch)

Repräsentatives Beispiel. Es handelt sich um ein Immobiliar-Verbraucher­dar­lehen, das durch ein Grundpfandrecht oder eine Real­last besichert wird. Die Kondition gilt bis zu des Beleihungs­wertes einer selbst genutzten Immobilie und ist freiblei­bend zum Stand 20.04.2024. Die Kredit­ver­gabe ist vorbehaltlich einer positiven Bonitäts- und Objekt­wert­prĂĽfung. Zusätzlich fallen Kosten im Zusam­menhang mit der Bestellung der Grund­schulden an, wie Notarkosten, Kosten der Sicherheiten­bestel­lung (z.B. fĂĽr das Grund­buch­amt), Gebäude­ver­sich­erung sowie weitere Kosten, die momentan noch nicht bekannt sind. Diese erhöhen eventuell den effektiven Jahreszins. Vermittler: DTW GmbH, Q5, 14-22, 68161 Mannheim

* Nach Ende der Sollzinsbindung können Sie den Darlehensgeber ohne Zahlung einer Vorfälligkeits­entschä­digung wechseln. Nach 10 Jahren Darlehenslaufzeit besteht ein gesetz­liches SonderkĂĽndigungsrecht. Unter der Annahme, dass der Zinssatz nach Ende der Sollzinsbindung bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens unverändert bleibt, ist der Nettodarlehensbetrag nach vollständig getilgt.

A
AblösungAbnahmeverpflichtungAbtretung einer GrundschuldAmortisationAmtlicher LageplanAnfängliche TilgungAnnuitätAnnuitätendarlehenArbeitnehmersparzulageAuflassungAuflassungsvormerkungAusbauhausAußenanlagenAuszahlungsvoraussetzungen
C
Cap-Darlehen
D
DarlehensbedingungenDarlehensgeberDarlehensnehmerDarlehensvertragDarlehenszinsenDisagio
E
Effektiver JahreszinsEigenkapitalEigenleistungEigennutzungEigentümergemeinschaftEigentümerversammlungEinkommensnachweiseEndfälliges Darlehen (Festdarlehen)EnergieausweisEnergieeffizienzEnergieeffizienz-ExperteEnergieeinsparverordnung (EnEV)ErbbaurechtErbpachtErschließungskostenErtragswertErtragswertverfahrenESIS Merkblatt
F
FertighausFestdarlehenFeuerrohbauversicherungFinanzierungsplanFlurkarteFlurstĂĽckForderungsverkaufForward-AufschlagFremdkapital
G
GebäudeenergiegesetzGrundbuchGrundbuchauszugGrunderwerbsteuerGrundflächenzahlGrundpfandrechtGrundschuldGrundschuldbestellungGrundschuldbestellungsurkundeGrundschuldzinsGrundstück
H
Haus- und GrundbesitzerhaftpflichtversicherungHauskreditHausratversicherungHerstellungskostenHypothekHypothekenbankHypothekendarlehenHypothekenmaklerHypothekenzinsen
I
ImmobilieImmobilienkreditImmobilienmaklerInstandhaltungskostenInstandhaltungsrĂĽcklage
J
Jahres-PrimärenergiebedarfJahresleistung
K
KapitalbeschaffungKatasteramtKaufnebenkostenKaufvertragKfW-HausKfW - Kreditanstalt fĂĽr WiederaufbauKreditbedarfKreditwĂĽrdigkeit
L
LaufzeitLöschungsbewilligung
M
Makler- und BauträgerverordnungMaklerprovisionMonatliche Rate / MonatsrateMuskelhypothek
N
NachrangfinanzierungNegativbescheidNegativbescheinigungNegativerklärungNettodarlehensbetragNichtabnahmeentschädigungNiedrigenergiehausNießbrauchNominalzinsNotarbestätigung
O
ObjektObjektwertÖffentliche Förderung des WohnungsbausOrdentliches Kündigungsrecht nach § 489 BGB
P
Prolongation
R
RangrĂĽcktrittRangstelleRenovierungskreditRestdarlehenRestschuldRisikobegrenzungsgesetzRĂĽckauflassungsvormerkungRĂĽckzahlungsrate
S
SachwertSachwertverfahrenSanierungskreditSchätzgebührenSchätzkostenSchätzungSchufaSchuldnertauschSchuldübernahmeSicherheitenSicherungszweckerklärungSollzinsSollzinsbindungSollzinssatzSondertilgung
T
TeilauszahlungTeilauszahlungszuschlagTeilbaugenehmigungTeilungserklärungTeilvalutierungszuschlagTilgungTilgungsaussetzungTilgungsdarlehenTilgungsfreie JahreTilgungshypothekTilgungsplanTilgungssatzTilgungsverrechnungTransmissionswärmeverlust nach EnEVTreuhandzahlung
U
Umbaute RaumUnbedenklichkeitsbescheinigung
V
VerkaufswertVerkehrswertVertragslaufzeitVollfinanzierungVolltilgerdarlehenVorfälligkeitsentschädigungVorkaufsrechtVorlastVorvertragliche Informationen
W
WegerechtWerbungskostenWertermittlungWertgutachtenWiderrufsbelehrungWiderrufsfristWohnflächeWohngebäudeversicherungWohnimmobilienkreditrichtlinieWohnrechtWohnungsbauprämieWohnungseigentumsgesetzWohnwirtschaftliche Zwecke
Z
ZinsänderungsrisikoZinsanpassungZinsbindungZinsbindungsfristZinsfestschreibungZinssatzZinsstrukturkurveZusatzsicherheitenZuteilungZwangsversteigerungZwangsvollstreckungZweckbestimmungserklärungZweckerklärungZweckgebundenZwischenfinanzierung
Sascha Neumann, Author bei DTW
Beitrag von Sascha Neumann aktualisiert am 26.05.2023

Beleihungsgrenze

Bei einer Immobilien­finan­zierung wollen oder dürfen die Darlehensgeber Sicherheiten des Immobilienkäufers oder Bauherren nur bis zu der sogenannten „Beleihungsgrenze“ beleihen. Als Sicherheiten für das Baudarlehen können zum Beispiel Immobilien, Grundstücke, Wertpapiere, Lebensversicherungen und bewegliche Gegenstände von Wert dienen. Allerdings beleihen die Darlehensgeber diese Sicherheiten nur im seltenen Ausnahmefall zu 100 Prozent ihres Verkaufswertes, der zuvor als Beleihungswert von den Kreditgebern errechnet und im Einzelnen festgehalten wird; die Regel ist die Beleihung von Sicherheiten zu einem geringeren Prozentsatz, der eben die Beleihungsgrenze bei einer Baufinanzierung markiert.

Gesetzliche Vorgaben für Beleihungsgrenzen

Viele Darlehensgeber müssen sich entsprechend ihren satzungsmäßigen Vorschriften und gesetzlichen Bestimmungen an festgelegte Beleihungsgrenzen halten. Die Beleihung über dem jeweiligen prozentualen Wertanteil einer Sicherheit ist ihnen nicht gestattet. Für unterschiedliche Darlehensgeber gelten unterschiedliche Beleihungsgrenzen: Die von Geschäftsbanken, Volks- und Raiffeisenbanken sowie Bauparkassen liegen im Regelfall bei 80 Prozent des Beleihungswertes (§ 7 I BausparkassenG). Pfandbriefbanken hingegen beleihen Baugeld mit nur 60 Prozent (§ 14 PfandBG).

Einige Sicherheiten fallen aus den gesetzlichen Regelungen heraus. So gibt es zum Beispiel bei Lebensversicherungen, Wertpapieren und dergleichen keine rechtlichen Vorgaben. Über die gängigen Beleihungsgrenzen von etwa 40 bis 60 Prozent bei jenen Sicherheiten entscheiden die einzelnen Darlehensgeber selbst nach ihren eigenen Risikoeinschätzungen.

Berechnung von Beleihungswert und Beleihungsgrenze

Die Risikobewertung ist immer Teil der Ermittlung des Beleihungswerts eines Objekts, das als Sicherheit bei der Immobilien­finan­zierung herangezogen werden soll. Er orientiert sich grob gesagt am Marktwert, zu dem sich das Objekt jederzeit problemlos verkaufen ließe. Gleichzeitig berücksichtigt er potentielle Wertschwankungen, wofür meistens ein Risikoabschlag von 10 bis 30 Prozent des Kaufpreises erfolgt. Der einzeln festgelegte Beleihungswert korreliert als rechnerische Grundlage jeweils mit der entsprechenden Beleihungsgrenze und beide beeinflussen gemeinsam die Höhe der Darlehenssumme bei der Immobilien­finan­zierung.

Baufinanzierung über der Beleihungsgrenze

Der bereits oben angesprochen Ausnahmefall einer hundertprozentigen Beleihung von Objekten ist nur dann möglich, wenn der Darlehensnehmer hohe Sicherheiten sowie ein sicheres und stattliches Einkommen vorweisen kann. Allerdings muss man bei Baufinanzierungen über der eigentlich festgelegten Beleihungsgrenze dann in der Regel auch mit einem erhöhten Bauzins rechnen.

Doch üblicherweise werden Baudarlehen zur Immobilien­finan­zierung nur unter der jeweiligen Beleihungsgrenze vergeben. Innerhalb dieser Grenze werden sie 1a-Hypothekendarlehen genannt und das im Grundbuch eingetragene erstrangige Grundpfandrecht sichert dabei das Baugeld ab. Sollte der Darlehensnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen, wird letztlich die Forderung des Darlehensgebers durch die Pfändung beglichen.

Als 1b-Hypothekendarlehen werden zusätzliche Immobilienkredite bezeichnet, die Darlehensgeber in Einzelfällen vergeben, wenn ein Darlehensnehmer mit einem Baudarlehen allein nicht auskommt und weitere Mittel zur Baufinanzierung benötigt.

Auch für diese 1b-Hypothekendarlehen verlangen die Kreditanbieter normalerweise höhere Zinssätze. Ins Grundbuch werden sie als zweitrangiges Grundpfandrecht eingetragen.

Der Tipp von DTW | Immobilien­finan­zierung:

Höherer Zinssätze kann man durch einen größeren Eigenkapitalanteil bei seiner Baufinanzierung vermeiden. Wie hoch die Bauzinsen je nach unterschiedlichen individuellen Voraussetzungen ausfallen, ermittelt Ihnen ganz komfortabel unser Zinsrechner. Nach der Eingabe der wichtigsten Eckdaten zeigt er Ihnen, welchen Einfluss jeweils die diversen Faktoren auf Ihre Immobilien­finan­zierung mit dem entsprechenden Zinssatz haben können.

Baufinanzierungsrechner

?

Objektwert

Bitte geben Sie hier den Kaufpreis der Immobilie ohne Kaufnebenkosten (Grunderwerbssteuer, Notar, Grundbuchamt, Makler), die angemessenen Herstellungkosten des Objekts (Grundstück, Baukosten, Baunebenkosten) oder den geschätzten aktuellen Wert Ihrer Immobilie ein.

?

Nettodarlehensbetrag

Bitte geben Sie hier den gewĂĽnschten Nettodarlehens­betrag ein. Dies ist der Betrag, auf den die Zinsen berechnet werden und den Sie ĂĽber die Gesamtlaufzeit des Darlehens tilgen.

%
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Anfängliche Tilgung, Monatsrate oder Volltilgung

Wählen Sie zwischen der Eingabe von Anfängliche Tilgung in %, Monatliche Rate in € oder Volltilgung.

Um die Höhe Ihrer Tilgungsleistung zu berechnen, geben Sie den anfänglichen Tilgungssatz, z.B. 3%, ein oder geben Sie die gewünschte monatliche Rate in Euro an.

Bei der Auswahl von Volltilgung wird die monatliche Rate so berechnet, daß das Darlehen innerhalb der Sollzinsbindung vollständig getilgt wird.

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Sollzinsbindung

Geben Sie hier den Zeitraum ein, für den Sie die Zinsen fest vereinbaren möchten.

Besteht am Ende der Sollzinsbindung ein Restdarlehens­betrag, mĂĽssen Sie zu diesem Zeitpunkt die Zinsen neu vereinbaren oder das Darlehen vollständig tilgen.

Jährliche Sondertilgung:

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Jährliche Sondertilgung

Möchten Sie neben der monatlich zu zahlenden Rate Sondertilgungen leisten?

Hier können Sie den gewünschten Betrag angeben, den Sie jährlich zusätzlich tilgen möchten.

Sondertilgungen sind bei DTW immer optional, d.h. Sie können diese leisten, müssen es aber nicht. Sondertilgungen in Höhe von 5% der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr sind bei DTW so gut wie immer kostenfrei möglich.

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