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Ende Sollzinsbindung
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Berechneter Zins

2,98
%
Effektiver Jahreszins
Stand: 28.03.2024
Annahmen Zinssatz
5 Jahre
10 Jahre
15 Jahre
20 Jahre
30 Jahre
10 Jahre
Sollzinsbindung
 
0
Monatliche Rate
2,94%
Gebundener
Sollzinssatz
0
Restdarlehen
(nach 10 Jahren)
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Rechenergebnis im Detail

Objektwert bzw. Kaufpreis der Immobilie
Beleihungswert
Nettodarlehensbetrag
Beleihungsauslauf
Sollzinsbindung
Anzahl der Raten während der Sollzinsbindung
Gebundener Sollzinssatz (fester Zinssatz)
Anfängliche Tilgung
Monatliche Rate (Annuität, zu Beginn)
Effektiver Jahreszins
Restdarlehen am Ende der Sollzinsbindung
Tilgungsleistung bis Ende der Sollzinsbindung
Zinsaufwand bis Ende der Sollzinsbindung
Jährliche Sondertilgung während der Sollzinsbindung
Angenommener Sollzinssatz nach Ende der Sollzinsbindung
Vertragslaufzeit (kalkulatorisch) *
Zu zahlender Gesamtbetrag (kalkulatorisch)

Repräsentatives Beispiel. Es handelt sich um ein Immobiliar-Verbraucher­dar­lehen, das durch ein Grundpfandrecht oder eine Real­last besichert wird. Die Kondition gilt bis zu des Beleihungs­wertes einer selbst genutzten Immobilie und ist freiblei­bend zum Stand 28.03.2024. Die Kredit­ver­gabe ist vorbehaltlich einer positiven Bonitäts- und Objekt­wert­prüfung. Zusätzlich fallen Kosten im Zusam­menhang mit der Bestellung der Grund­schulden an, wie Notarkosten, Kosten der Sicherheiten­bestel­lung (z.B. für das Grund­buch­amt), Gebäude­ver­sich­erung sowie weitere Kosten, die momentan noch nicht bekannt sind. Diese erhöhen eventuell den effektiven Jahreszins. Vermittler: DTW GmbH, Q5, 14-22, 68161 Mannheim

* Nach Ende der Sollzinsbindung können Sie den Darlehensgeber ohne Zahlung einer Vorfälligkeits­entschä­digung wechseln. Nach 10 Jahren Darlehenslaufzeit besteht ein gesetz­liches Sonderkündigungsrecht. Unter der Annahme, dass der Zinssatz nach Ende der Sollzinsbindung bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens unverändert bleibt, ist der Nettodarlehensbetrag nach vollständig getilgt.

A
AblösungAbnahmeverpflichtungAbtretung einer GrundschuldAmortisationAmtlicher LageplanAnfängliche TilgungAnnuitätAnnuitätendarlehenArbeitnehmersparzulageAuflassungAuflassungsvormerkungAusbauhausAußenanlagenAuszahlungsvoraussetzungen
C
Cap-Darlehen
D
DarlehensbedingungenDarlehensgeberDarlehensnehmerDarlehensvertragDarlehenszinsenDisagio
E
Effektiver JahreszinsEigenkapitalEigenleistungEigennutzungEigentümergemeinschaftEigentümerversammlungEinkommensnachweiseEndfälliges Darlehen (Festdarlehen)EnergieausweisEnergieeffizienzEnergieeffizienz-ExperteEnergieeinsparverordnung (EnEV)ErbbaurechtErbpachtErschließungskostenErtragswertErtragswertverfahrenESIS Merkblatt
F
FertighausFestdarlehenFeuerrohbauversicherungFinanzierungsplanFlurkarteFlurstückForderungsverkaufForward-AufschlagFremdkapital
G
GebäudeenergiegesetzGrundbuchGrundbuchauszugGrunderwerbsteuerGrundflächenzahlGrundpfandrechtGrundschuldGrundschuldbestellungGrundschuldbestellungsurkundeGrundschuldzinsGrundstück
H
Haus- und GrundbesitzerhaftpflichtversicherungHauskreditHausratversicherungHerstellungskostenHypothekHypothekenbankHypothekendarlehenHypothekenmaklerHypothekenzinsen
I
ImmobilieImmobilienkreditImmobilienmaklerInstandhaltungskostenInstandhaltungsrücklage
J
Jahres-PrimärenergiebedarfJahresleistung
K
KapitalbeschaffungKatasteramtKaufnebenkostenKaufvertragKfW-HausKfW - Kreditanstalt für WiederaufbauKreditbedarfKreditwürdigkeit
L
LaufzeitLöschungsbewilligung
M
Makler- und BauträgerverordnungMaklerprovisionMonatliche Rate / MonatsrateMuskelhypothek
N
NachrangfinanzierungNegativbescheidNegativbescheinigungNegativerklärungNettodarlehensbetragNichtabnahmeentschädigungNiedrigenergiehausNießbrauchNominalzinsNotarbestätigung
O
ObjektObjektwertÖffentliche Förderung des WohnungsbausOrdentliches Kündigungsrecht nach § 489 BGB
P
Prolongation
R
RangrücktrittRangstelleRenovierungskreditRestdarlehenRestschuldRisikobegrenzungsgesetzRückauflassungsvormerkungRückzahlungsrate
S
SachwertSachwertverfahrenSanierungskreditSchätzgebührenSchätzkostenSchätzungSchufaSchuldnertauschSchuldübernahmeSicherheitenSicherungszweckerklärungSollzinsSollzinsbindungSollzinssatzSondertilgung
T
TeilauszahlungTeilauszahlungszuschlagTeilbaugenehmigungTeilungserklärungTeilvalutierungszuschlagTilgungTilgungsaussetzungTilgungsdarlehenTilgungsfreie JahreTilgungshypothekTilgungsplanTilgungssatzTilgungsverrechnungTransmissionswärmeverlust nach EnEVTreuhandzahlung
U
Umbaute RaumUnbedenklichkeitsbescheinigung
V
VerkaufswertVerkehrswertVertragslaufzeitVollfinanzierungVolltilgerdarlehenVorfälligkeitsentschädigungVorkaufsrechtVorlastVorvertragliche Informationen
W
WegerechtWerbungskostenWertermittlungWertgutachtenWiderrufsbelehrungWiderrufsfristWohnflächeWohngebäudeversicherungWohnimmobilienkreditrichtlinieWohnrechtWohnungsbauprämieWohnungseigentumsgesetzWohnwirtschaftliche Zwecke
Z
ZinsänderungsrisikoZinsanpassungZinsbindungZinsbindungsfristZinsfestschreibungZinssatzZinsstrukturkurveZusatzsicherheitenZuteilungZwangsversteigerungZwangsvollstreckungZweckbestimmungserklärungZweckerklärungZweckgebundenZwischenfinanzierung

Bodenwert in Kürze:

  • Der Bodenwert ist ein wesentlicher Einflussfaktor bei der Baufinanzierung.
  • Er setzt sich zusammen aus Bodenrichtwert (BR) x Grundstücksfläche (G).
  • Es gibt zwei Verfahren zur Bodenwert-Ermittlung.
Silke Herrmann, Author bei DTW
Beitrag von Silke Herrmann aktualisiert am 10.10.2022

Was ist der Bodenwert?

Bei der Planung einer Baufinanzierung ist neben dem eigentlichen Immobilienpreis unter anderem der Bodenwert ein wesentlicher Einflussfaktor. Verschiedene Parameter fließen in die Bemessung des Bodenwertes ein.

Besonderen Einfluss haben die Grundstücksgröße sowie die Lage der Immobilie. Doch auch der Schnitt des Grundstücks, Bodenbeschaffenheit, Nutzbarkeit und Erschließungsumfang wirken sich auf den Bodenwert aus. Weitere Beurteilungsmerkmale können auch Denkmalschutz, Grundbuchstand, Topografie, Altlasten sowie konjunkturelle Faktoren sein.

Grundsätzlich unterliegt die Bemessung des Bodenwertes dieser Berechnungsgrundlage:

Bodenwert (B) = Bodenrichtwert (BR) x Grundstücksfläche (G)

Die Kosten für die Bebauung eines Grundstücks oder Außenbereichs finden bei der Berechnung des Bodenwertes keine Berücksichtigung.

Es wird grundsätzlich vom unbebauten Zustand ausgegangen. Ebenfalls unbeachtet bleiben Parameter, die sich auf den Gesamtwert einer Immobilie oder des Grundstücks auswirken. Darunter fallen beispielsweise der Zustand des Grundstücks, Baumbestand oder Außenanlagen.

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Verschiedene Verfahrensvarianten zur Bodenwert-Ermittlung

Zur Ermittlung des Bodenwertes, beispielsweise für eine Baufinanzierung, werden häufig zwei Verfahren herangezogen:

  • Unmittelbares Vergleichswertverfahren: Dieses Verfahren basiert auf dem Preisvergleich verschiedener Grundstücke. Es kommt dann in Frage, wenn vergleichbare Grundstücke in einem zeitnahen Abstand verkauft wurden.
  • Mittelbares Vergleichswertverfahren: Bei diesem Verfahren werden die Bodenrichtwerte eines Gutachters miteinander verglichen. Es findet Anwendung, wenn es keine Grundstücksverkäufe mit vergleichbaren wertrelevanten Merkmalen gab.

Wird ein bebautes Grundstück bewertet, ist der Bodenwert ein Bestandteil des Verkehrswertes.

Handelt es sich um ein unbebautes Grundstück, dann bildet der Bodenwert den reinen Verkehrswert ab.

Der Bodenrichtwert als Bemessungsgrundlage

Häufig wird ein Bodenrichtwert zur Feststellung eines Bodenwertes herangezogen. Im Gegensatz zum Bodenwert berechnet sich der Bodenrichtwert am durchschnittlichen Lagewert eines Grundstücks (Bodenrichtwertzone).

Die Bewertungsvorgaben sind gesetzlich im § 196 BauGB verankert.

Verfügt ein Grundstück über wertmindernde Merkmale (z.B. Nähe zu einer Schule oder Schnellstraße), kann es auch zu einer Abstufung des Verkehrswertes vom Bodenrichtwert kommen.

Die lokalen Gutachterausschüsse sind gesetzlich dazu verpflichtet, die örtlichen Bodenrichtwerte jährlich zu aktualisieren. Die Grundlage bilden dabei die durchschnittlichen Verkaufswerte der Grundstücke einer Bodenrichtzone. Diese Angaben werden anschließend in einer Bodenrichtwertkarte festgehalten.

Der Bodenrichtwert dient der Ermittlung eines Grundstückpreises.

Bevor ein Grundstück gekauft wird, können sich die Verkehrspreise der angrenzenden Grundstücke betrachtet werden. Mit diesem Vergleichswert können dann die Preisvorstellung des Verkäufers einer Wunschimmobilie mit den eigenen in Relation gesetzt werden. Stimmen diese überein, steht einer erfolgreichen Baufinanzierung nichts mehr im Wege!

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Objektwert

Bitte geben Sie hier den Kaufpreis der Immobilie ohne Kaufnebenkosten (Grunderwerbssteuer, Notar, Grundbuchamt, Makler), die angemessenen Herstellungkosten des Objekts (Grundstück, Baukosten, Baunebenkosten) oder den geschätzten aktuellen Wert Ihrer Immobilie ein.

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Nettodarlehensbetrag

Bitte geben Sie hier den gewünschten Nettodarlehens­betrag ein. Dies ist der Betrag, auf den die Zinsen berechnet werden und den Sie über die Gesamtlaufzeit des Darlehens tilgen.

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Um die Höhe Ihrer Tilgungsleistung zu berechnen, geben Sie den anfänglichen Tilgungssatz, z.B. 3%, ein oder geben Sie die gewünschte monatliche Rate in Euro an.

Bei der Auswahl von Volltilgung wird die monatliche Rate so berechnet, daß das Darlehen innerhalb der Sollzinsbindung vollständig getilgt wird.

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Sollzinsbindung

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Besteht am Ende der Sollzinsbindung ein Restdarlehens­betrag, müssen Sie zu diesem Zeitpunkt die Zinsen neu vereinbaren oder das Darlehen vollständig tilgen.

Jährliche Sondertilgung:

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Jährliche Sondertilgung

Möchten Sie neben der monatlich zu zahlenden Rate Sondertilgungen leisten?

Hier können Sie den gewünschten Betrag angeben, den Sie jährlich zusätzlich tilgen möchten.

Sondertilgungen sind bei DTW immer optional, d.h. Sie können diese leisten, müssen es aber nicht. Sondertilgungen in Höhe von 5% der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr sind bei DTW so gut wie immer kostenfrei möglich.

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