Was ist der Bodenwert?
Bei der Planung einer Baufinanzierung ist neben dem eigentlichen Immobilienpreis unter anderem der Bodenwert ein wesentlicher Einflussfaktor. Verschiedene Parameter fließen in die Bemessung des Bodenwertes ein.
Besonderen Einfluss haben die Grundstücksgröße sowie die Lage der Immobilie. Doch auch der Schnitt des Grundstücks, Bodenbeschaffenheit, Nutzbarkeit und Erschließungsumfang wirken sich auf den Bodenwert aus. Weitere Beurteilungsmerkmale können auch Denkmalschutz, Grundbuchstand, Topografie, Altlasten sowie konjunkturelle Faktoren sein.
Grundsätzlich unterliegt die Bemessung des Bodenwertes dieser Berechnungsgrundlage:
Bodenwert (B) = Bodenrichtwert (BR) x Grundstücksfläche (G)
Die Kosten für die Bebauung eines Grundstücks oder Außenbereichs finden bei der Berechnung des Bodenwertes keine Berücksichtigung.
Es wird grundsätzlich vom unbebauten Zustand ausgegangen. Ebenfalls unbeachtet bleiben Parameter, die sich auf den Gesamtwert einer Immobilie oder des Grundstücks auswirken. Darunter fallen beispielsweise der Zustand des Grundstücks, Baumbestand oder Außenanlagen.
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Verschiedene Verfahrensvarianten zur Bodenwert-Ermittlung
Zur Ermittlung des Bodenwertes, beispielsweise für eine Baufinanzierung, werden häufig zwei Verfahren herangezogen:
- Unmittelbares Vergleichswertverfahren: Dieses Verfahren basiert auf dem Preisvergleich verschiedener Grundstücke. Es kommt dann in Frage, wenn vergleichbare Grundstücke in einem zeitnahen Abstand verkauft wurden.
- Mittelbares Vergleichswertverfahren: Bei diesem Verfahren werden die Bodenrichtwerte eines Gutachters miteinander verglichen. Es findet Anwendung, wenn es keine Grundstücksverkäufe mit vergleichbaren wertrelevanten Merkmalen gab.
Wird ein bebautes Grundstück bewertet, ist der Bodenwert ein Bestandteil des Verkehrswertes.
Handelt es sich um ein unbebautes Grundstück, dann bildet der Bodenwert den reinen Verkehrswert ab.
Der Bodenrichtwert als Bemessungsgrundlage
Häufig wird ein Bodenrichtwert zur Feststellung eines Bodenwertes herangezogen. Im Gegensatz zum Bodenwert berechnet sich der Bodenrichtwert am durchschnittlichen Lagewert eines Grundstücks (Bodenrichtwertzone).
Die Bewertungsvorgaben sind gesetzlich im § 196 BauGB verankert.
Verfügt ein Grundstück über wertmindernde Merkmale (z.B. Nähe zu einer Schule oder Schnellstraße), kann es auch zu einer Abstufung des Verkehrswertes vom Bodenrichtwert kommen.
Die lokalen Gutachterausschüsse sind gesetzlich dazu verpflichtet, die örtlichen Bodenrichtwerte jährlich zu aktualisieren. Die Grundlage bilden dabei die durchschnittlichen Verkaufswerte der Grundstücke einer Bodenrichtzone. Diese Angaben werden anschließend in einer Bodenrichtwertkarte festgehalten.
Der Bodenrichtwert dient der Ermittlung eines Grundstückpreises.
Bevor ein Grundstück gekauft wird, können sich die Verkehrspreise der angrenzenden Grundstücke betrachtet werden. Mit diesem Vergleichswert können dann die Preisvorstellung des Verkäufers einer Wunschimmobilie mit den eigenen in Relation gesetzt werden. Stimmen diese überein, steht einer erfolgreichen Baufinanzierung nichts mehr im Wege!
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