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Tilgungsverlauf

Restdarlehen
Gezahlte Raten
Ende Sollzinsbindung
Sollzinsbindung:
bis
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Berechneter Zins

2,98
%
Effektiver Jahreszins
Stand: 25.03.2024
Annahmen Zinssatz
5 Jahre
10 Jahre
15 Jahre
20 Jahre
30 Jahre
10 Jahre
Sollzinsbindung
 
0
Monatliche Rate
2,94%
Gebundener
Sollzinssatz
0
Restdarlehen
(nach 10 Jahren)
Zins berechnen

Rechenergebnis im Detail

Objektwert bzw. Kaufpreis der Immobilie
Beleihungswert
Nettodarlehensbetrag
Beleihungsauslauf
Sollzinsbindung
Anzahl der Raten während der Sollzinsbindung
Gebundener Sollzinssatz (fester Zinssatz)
Anfängliche Tilgung
Monatliche Rate (Annuität, zu Beginn)
Effektiver Jahreszins
Restdarlehen am Ende der Sollzinsbindung
Tilgungsleistung bis Ende der Sollzinsbindung
Zinsaufwand bis Ende der Sollzinsbindung
Jährliche Sondertilgung während der Sollzinsbindung
Angenommener Sollzinssatz nach Ende der Sollzinsbindung
Vertragslaufzeit (kalkulatorisch) *
Zu zahlender Gesamtbetrag (kalkulatorisch)

Repräsentatives Beispiel. Es handelt sich um ein Immobiliar-Verbraucher­dar­lehen, das durch ein Grundpfandrecht oder eine Real­last besichert wird. Die Kondition gilt bis zu des Beleihungs­wertes einer selbst genutzten Immobilie und ist freiblei­bend zum Stand 28.03.2024. Die Kredit­ver­gabe ist vorbehaltlich einer positiven Bonitäts- und Objekt­wert­prüfung. Zusätzlich fallen Kosten im Zusam­menhang mit der Bestellung der Grund­schulden an, wie Notarkosten, Kosten der Sicherheiten­bestel­lung (z.B. für das Grund­buch­amt), Gebäude­ver­sich­erung sowie weitere Kosten, die momentan noch nicht bekannt sind. Diese erhöhen eventuell den effektiven Jahreszins. Vermittler: DTW GmbH, Q5, 14-22, 68161 Mannheim

* Nach Ende der Sollzinsbindung können Sie den Darlehensgeber ohne Zahlung einer Vorfälligkeits­entschä­digung wechseln. Nach 10 Jahren Darlehenslaufzeit besteht ein gesetz­liches Sonderkündigungsrecht. Unter der Annahme, dass der Zinssatz nach Ende der Sollzinsbindung bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens unverändert bleibt, ist der Nettodarlehensbetrag nach vollständig getilgt.

A
AblösungAbnahmeverpflichtungAbtretung einer GrundschuldAmortisationAmtlicher LageplanAnfängliche TilgungAnnuitätAnnuitätendarlehenArbeitnehmersparzulageAuflassungAuflassungsvormerkungAusbauhausAußenanlagenAuszahlungsvoraussetzungen
C
Cap-Darlehen
D
DarlehensbedingungenDarlehensgeberDarlehensnehmerDarlehensvertragDarlehenszinsenDisagio
E
Effektiver JahreszinsEigenkapitalEigenleistungEigennutzungEigentümergemeinschaftEigentümerversammlungEinkommensnachweiseEndfälliges Darlehen (Festdarlehen)EnergieausweisEnergieeffizienzEnergieeffizienz-ExperteEnergieeinsparverordnung (EnEV)ErbbaurechtErbpachtErschließungskostenErtragswertErtragswertverfahrenESIS Merkblatt
F
FertighausFestdarlehenFeuerrohbauversicherungFinanzierungsplanFlurkarteFlurstückForderungsverkaufForward-AufschlagFremdkapital
G
GebäudeenergiegesetzGrundbuchGrundbuchauszugGrunderwerbsteuerGrundflächenzahlGrundpfandrechtGrundschuldGrundschuldbestellungGrundschuldbestellungsurkundeGrundschuldzinsGrundstück
H
Haus- und GrundbesitzerhaftpflichtversicherungHauskreditHausratversicherungHerstellungskostenHypothekHypothekenbankHypothekendarlehenHypothekenmaklerHypothekenzinsen
I
ImmobilieImmobilienkreditImmobilienmaklerInstandhaltungskostenInstandhaltungsrücklage
J
Jahres-PrimärenergiebedarfJahresleistung
K
KapitalbeschaffungKatasteramtKaufnebenkostenKaufvertragKfW-HausKfW - Kreditanstalt für WiederaufbauKreditbedarfKreditwürdigkeit
L
LaufzeitLöschungsbewilligung
M
Makler- und BauträgerverordnungMaklerprovisionMonatliche Rate / MonatsrateMuskelhypothek
N
NachrangfinanzierungNegativbescheidNegativbescheinigungNegativerklärungNettodarlehensbetragNichtabnahmeentschädigungNiedrigenergiehausNießbrauchNominalzinsNotarbestätigung
O
ObjektObjektwertÖffentliche Förderung des WohnungsbausOrdentliches Kündigungsrecht nach § 489 BGB
P
Prolongation
R
RangrücktrittRangstelleRenovierungskreditRestdarlehenRestschuldRisikobegrenzungsgesetzRückauflassungsvormerkungRückzahlungsrate
S
SachwertSachwertverfahrenSanierungskreditSchätzgebührenSchätzkostenSchätzungSchufaSchuldnertauschSchuldübernahmeSicherheitenSicherungszweckerklärungSollzinsSollzinsbindungSollzinssatzSondertilgung
T
TeilauszahlungTeilauszahlungszuschlagTeilbaugenehmigungTeilungserklärungTeilvalutierungszuschlagTilgungTilgungsaussetzungTilgungsdarlehenTilgungsfreie JahreTilgungshypothekTilgungsplanTilgungssatzTilgungsverrechnungTransmissionswärmeverlust nach EnEVTreuhandzahlung
U
Umbaute RaumUnbedenklichkeitsbescheinigung
V
VerkaufswertVerkehrswertVertragslaufzeitVollfinanzierungVolltilgerdarlehenVorfälligkeitsentschädigungVorkaufsrechtVorlastVorvertragliche Informationen
W
WegerechtWerbungskostenWertermittlungWertgutachtenWiderrufsbelehrungWiderrufsfristWohnflächeWohngebäudeversicherungWohnimmobilienkreditrichtlinieWohnrechtWohnungsbauprämieWohnungseigentumsgesetzWohnwirtschaftliche Zwecke
Z
ZinsänderungsrisikoZinsanpassungZinsbindungZinsbindungsfristZinsfestschreibungZinssatzZinsstrukturkurveZusatzsicherheitenZuteilungZwangsversteigerungZwangsvollstreckungZweckbestimmungserklärungZweckerklärungZweckgebundenZwischenfinanzierung

Bauwert in Kürze:

  • Der Bauwert bezeichnet den tatsächlichen Wert eines Gebäudes ohne das dazugehörige Grundstück.
  • Zur Wertermittlung fließen wertmindernde bzw. werterhöhende Parameter in die Berechnung ein.
  • Bauwert eines Gebäudes und den Bodenwert des Grundstücks bilden den Verkehrswert.
  • Die Bewertung eines Gebäudes wird entweder nach dem Abschlags- oder dem Indexverfahren vorgenommen.
Silke Herrmann, Author bei DTW
Beitrag von Silke Herrmann aktualisiert am 23.09.2021

Baufinanzierungsrechner

?

Objektwert

Bitte geben Sie hier den Kaufpreis der Immobilie ohne Kaufnebenkosten (Grunderwerbssteuer, Notar, Grundbuchamt, Makler), die angemessenen Herstellungkosten des Objekts (Grundstück, Baukosten, Baunebenkosten) oder den geschätzten aktuellen Wert Ihrer Immobilie ein.

?

Nettodarlehensbetrag

Bitte geben Sie hier den gewünschten Nettodarlehens­betrag ein. Dies ist der Betrag, auf den die Zinsen berechnet werden und den Sie über die Gesamtlaufzeit des Darlehens tilgen.

%
?

Anfängliche Tilgung, Monatsrate oder Volltilgung

Wählen Sie zwischen der Eingabe von Anfängliche Tilgung in %, Monatliche Rate in € oder Volltilgung.

Um die Höhe Ihrer Tilgungsleistung zu berechnen, geben Sie den anfänglichen Tilgungssatz, z.B. 3%, ein oder geben Sie die gewünschte monatliche Rate in Euro an.

Bei der Auswahl von Volltilgung wird die monatliche Rate so berechnet, daß das Darlehen innerhalb der Sollzinsbindung vollständig getilgt wird.

?

Sollzinsbindung

Geben Sie hier den Zeitraum ein, für den Sie die Zinsen fest vereinbaren möchten.

Besteht am Ende der Sollzinsbindung ein Restdarlehens­betrag, müssen Sie zu diesem Zeitpunkt die Zinsen neu vereinbaren oder das Darlehen vollständig tilgen.

Jährliche Sondertilgung:

?

Jährliche Sondertilgung

Möchten Sie neben der monatlich zu zahlenden Rate Sondertilgungen leisten?

Hier können Sie den gewünschten Betrag angeben, den Sie jährlich zusätzlich tilgen möchten.

Sondertilgungen sind bei DTW immer optional, d.h. Sie können diese leisten, müssen es aber nicht. Sondertilgungen in Höhe von 5% der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr sind bei DTW so gut wie immer kostenfrei möglich.

Zins berechnen

Was ist der Bauwert?

Der Bauwert wird auch Gebäudewert genannt. Denn der Bauwert bezeichnet den tatsächlichen Wert eines Gebäudes ohne das dazugehörige Grundstück.

Grundlage der Berechnung des Bauwertes sind die durchschnittlichen Herstellungs­kosten nach den Baupreisverhältnissen aus dem Jahr 1958. Der ermittelte Betrag ist basierend auf den damals geltenden Preisen für die Gebäudeerstellung auf das heutige Preisniveau umzurechnen.

Bei der Immobilien­finan­zierung ist der Bauwert eine relevante Größe. Für die Darlehensgeber einer Baufinanzierung ist er ein wichtiger Anhaltspunkt für den Marktwert der Immobilie.

Verschiedene Faktoren dienen der Ermittlung des Bauwertes

Um den aktuellen Bauwert eines Gebäudes konkret feststellen zu können, werden in einem weiteren Schritt wertmindernde bzw. werterhöhende Parameter betrachtet und in die Berechnung einbezogen.

So fließen beispielsweise ein etwaiger Renovierungsstau oder Baumängel ebenso in die Kalkulation ein, wie Sanierungen und aufwendige Umbauten.

Die Sanierung sollte nicht nur der Substanzerhaltung, sondern auch der Anhebung des Gebäudewertes dienen.

Des Weiteren ist die Altersentwertung bzw. Altersabschreibung für jedes Jahr zwischen Baujahr und Bewertungsjahr ein wichtiger Bestandteil der Ermittlung des Bauwertes. Auch der ursprünglich einmal gezahlte Kaufpreis eines Gebäudes bzw. die Kosten für den Hausbau dienen der Festsetzung des Gebäudewertes.

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Der Bauwert: Wichtig für Verkaufsverhandlungen, Versicherungen und die Immobilien­finan­zierung

Summiert man den Bauwert eines Gebäudes und den Bodenwert des Grundstücks, so erhält man den Verkehrswert einer Immobilie.

Der Verkehrswert einer Immobilie spielt in Verkaufsverhandlungen eine wichtige Rolle und dient beiden Verhandlungspartnern als Basis für ihre Gespräche.

Der Verkehrswert ist er bei der Immobilien­finan­zierung ein wichtiger Nennwert für Kreditinstitute.

Denn er trägt dazu bei, das Risiko für ein zu bewilligendes Baudarlehen abzuschätzen. Anhand des Gebäudewertes beurteilen die Darlehensgeber bei einer Baufinanzierung, zu welchem Betrag sich das Gebäude im Falle eines Zahlungsausfalls wieder veräußern ließe.

Der Wert eines Gebäudes ist auch für Versicherungen relevant, weil sie auf Basis der erhobenen Daten die benötigte Deckungssumme für eine Wohngebäude­versicherung berechnen.

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Mindestwert beim Bauwert

Für den Bauwert eines Gebäudes setzt man prinzipiell einen Mindest-Restwert von 30 Prozent gegenüber des Neuwertes an.

Ausnahme: Wenn der Käufer die Immobilie bereits mit der Absicht gekauft hat, das Gebäude abzureißen.

Bei der Bewertung eines Gebäudes unterscheidet man zwischen Abschlags- und Indexverfahren. Das Abschlagsverfahren findet vorzugsweise bei Neubauten Anwendung, das Indexverfahren hingegen zumeist bei der Bewertung von Altbauten.

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