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Restdarlehen
Gezahlte Raten
Ende Sollzinsbindung
Sollzinsbindung:
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Berechneter Zins

2,98
%
Effektiver Jahreszins
Stand: 18.03.2024
Annahmen Zinssatz
5 Jahre
10 Jahre
15 Jahre
20 Jahre
30 Jahre
10 Jahre
Sollzinsbindung
 
0
Monatliche Rate
2,94%
Gebundener
Sollzinssatz
0
Restdarlehen
(nach 10 Jahren)
Zins berechnen

Rechenergebnis im Detail

Objektwert bzw. Kaufpreis der Immobilie
Beleihungswert
Nettodarlehensbetrag
Beleihungsauslauf
Sollzinsbindung
Anzahl der Raten während der Sollzinsbindung
Gebundener Sollzinssatz (fester Zinssatz)
Anfängliche Tilgung
Monatliche Rate (Annuität, zu Beginn)
Effektiver Jahreszins
Restdarlehen am Ende der Sollzinsbindung
Tilgungsleistung bis Ende der Sollzinsbindung
Zinsaufwand bis Ende der Sollzinsbindung
Jährliche Sondertilgung während der Sollzinsbindung
Angenommener Sollzinssatz nach Ende der Sollzinsbindung
Vertragslaufzeit (kalkulatorisch) *
Zu zahlender Gesamtbetrag (kalkulatorisch)

Repräsentatives Beispiel. Es handelt sich um ein Immobiliar-Verbraucher­dar­lehen, das durch ein Grundpfandrecht oder eine Real­last besichert wird. Die Kondition gilt bis zu des Beleihungs­wertes einer selbst genutzten Immobilie und ist freiblei­bend zum Stand 19.03.2024. Die Kredit­ver­gabe ist vorbehaltlich einer positiven Bonitäts- und Objekt­wert­prüfung. Zusätzlich fallen Kosten im Zusam­menhang mit der Bestellung der Grund­schulden an, wie Notarkosten, Kosten der Sicherheiten­bestel­lung (z.B. für das Grund­buch­amt), Gebäude­ver­sich­erung sowie weitere Kosten, die momentan noch nicht bekannt sind. Diese erhöhen eventuell den effektiven Jahreszins. Vermittler: DTW GmbH, Q5, 14-22, 68161 Mannheim

* Nach Ende der Sollzinsbindung können Sie den Darlehensgeber ohne Zahlung einer Vorfälligkeits­entschä­digung wechseln. Nach 10 Jahren Darlehenslaufzeit besteht ein gesetz­liches Sonderkündigungsrecht. Unter der Annahme, dass der Zinssatz nach Ende der Sollzinsbindung bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens unverändert bleibt, ist der Nettodarlehensbetrag nach vollständig getilgt.

A
AblösungAbnahmeverpflichtungAbtretung einer GrundschuldAmortisationAmtlicher LageplanAnfängliche TilgungAnnuitätAnnuitätendarlehenArbeitnehmersparzulageAuflassungAuflassungsvormerkungAusbauhausAußenanlagenAuszahlungsvoraussetzungen
B
BauantragBaubeschreibungBaudarlehenBauerwartungslandBaufinanzierungBaufortschrittBaugeldBaugenehmigungBauherren-HaftpflichtversicherungBaukreditBaulandBaulastBaulastenverzeichnisBauleistungsversicherungBaunebenkostenBauspardarlehenBausparvertragBauträgerBauträgermodellBauwertBauzinsenBearbeitungsgebührBebauungsplanBeleihungBeleihungsauslaufBeleihungsgrenzeBeleihungsobjektBeleihungswertBereitstellungszinsenBodenrichtwertBodenwertBonitätBriefgrundschuldBruttodarlehensbetragBuchgrundschuldBürgschaft
C
Cap-Darlehen
D
DarlehensbedingungenDarlehensgeberDarlehensnehmerDarlehensvertragDarlehenszinsenDisagio
E
Effektiver JahreszinsEigenkapitalEigenleistungEigennutzungEigentümergemeinschaftEigentümerversammlungEinkommensnachweiseEndfälliges Darlehen (Festdarlehen)EnergieausweisEnergieeffizienzEnergieeffizienz-ExperteEnergieeinsparverordnung (EnEV)ErbbaurechtErbpachtErschließungskostenErtragswertErtragswertverfahrenESIS Merkblatt
F
FertighausFestdarlehenFeuerrohbauversicherungFinanzierungsplanFlurkarteFlurstückForderungsverkaufForward-AufschlagFremdkapital
G
GebäudeenergiegesetzGrundbuchGrundbuchauszugGrunderwerbsteuerGrundflächenzahlGrundpfandrechtGrundschuldGrundschuldbestellungGrundschuldbestellungsurkundeGrundschuldzinsGrundstück
H
Haus- und GrundbesitzerhaftpflichtversicherungHauskreditHausratversicherungHerstellungskostenHypothekHypothekenbankHypothekendarlehenHypothekenmaklerHypothekenzinsen
I
ImmobilieImmobilienkreditImmobilienmaklerInstandhaltungskostenInstandhaltungsrücklage
J
Jahres-PrimärenergiebedarfJahresleistung
K
KapitalbeschaffungKatasteramtKaufnebenkostenKaufvertragKfW-HausKfW - Kreditanstalt für WiederaufbauKreditbedarfKreditwürdigkeit
L
LaufzeitLöschungsbewilligung
M
Makler- und BauträgerverordnungMaklerprovisionMonatliche Rate / MonatsrateMuskelhypothek
N
NachrangfinanzierungNegativbescheidNegativbescheinigungNegativerklärungNettodarlehensbetragNichtabnahmeentschädigungNiedrigenergiehausNießbrauchNominalzinsNotarbestätigung
O
ObjektObjektwertÖffentliche Förderung des WohnungsbausOrdentliches Kündigungsrecht nach § 489 BGB
P
Prolongation
R
RangrücktrittRangstelleRenovierungskreditRestdarlehenRestschuldRisikobegrenzungsgesetzRückauflassungsvormerkungRückzahlungsrate
S
SachwertSachwertverfahrenSanierungskreditSchätzgebührenSchätzkostenSchätzungSchufaSchuldnertauschSchuldübernahmeSicherheitenSicherungszweckerklärungSollzinsSollzinsbindungSollzinssatzSondertilgung
T
TeilauszahlungTeilauszahlungszuschlagTeilbaugenehmigungTeilungserklärungTeilvalutierungszuschlagTilgungTilgungsaussetzungTilgungsdarlehenTilgungsfreie JahreTilgungshypothekTilgungsplanTilgungssatzTilgungsverrechnungTransmissionswärmeverlust nach EnEVTreuhandzahlung
U
Umbaute RaumUnbedenklichkeitsbescheinigung
V
VerkaufswertVerkehrswertVertragslaufzeitVollfinanzierungVolltilgerdarlehenVorfälligkeitsentschädigungVorkaufsrechtVorlastVorvertragliche Informationen
Z
ZinsänderungsrisikoZinsanpassungZinsbindungZinsbindungsfristZinsfestschreibungZinssatzZinsstrukturkurveZusatzsicherheitenZuteilungZwangsversteigerungZwangsvollstreckungZweckbestimmungserklärungZweckerklärungZweckgebundenZwischenfinanzierung

Wertermittlung in Kürze:

  • Die Wertermittlung für Immobilien bezeichnet einen stichtagbezogenen Verkehrswert eines bebauten oder unbebauten Grundstücks.
  • Zur Wertermittlung von Immobilien gibt es drei gängige Verfahren: Vergleichswertverfahren, Sachwertverfahren oder Ertragswertverfahren.
  • Die Verfahren sind in der Immobilienwertermittlungsverordnung vereinheitlicht.
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Udo Hirschinger, Author bei DTW
Beitrag von Udo Hirschinger aktualisiert am 19.01.2024

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?

Objektwert

Bitte geben Sie hier den Kaufpreis der Immobilie ohne Kaufnebenkosten (Grunderwerbssteuer, Notar, Grundbuchamt, Makler), die angemessenen Herstellungkosten des Objekts (Grundstück, Baukosten, Baunebenkosten) oder den geschätzten aktuellen Wert Ihrer Immobilie ein.

?

Nettodarlehensbetrag

Bitte geben Sie hier den gewünschten Nettodarlehens­betrag ein. Dies ist der Betrag, auf den die Zinsen berechnet werden und den Sie über die Gesamtlaufzeit des Darlehens tilgen.

%
?

Anfängliche Tilgung, Monatsrate oder Volltilgung

Wählen Sie zwischen der Eingabe von Anfängliche Tilgung in %, Monatliche Rate in € oder Volltilgung.

Um die Höhe Ihrer Tilgungsleistung zu berechnen, geben Sie den anfänglichen Tilgungssatz, z.B. 3%, ein oder geben Sie die gewünschte monatliche Rate in Euro an.

Bei der Auswahl von Volltilgung wird die monatliche Rate so berechnet, daß das Darlehen innerhalb der Sollzinsbindung vollständig getilgt wird.

?

Sollzinsbindung

Geben Sie hier den Zeitraum ein, für den Sie die Zinsen fest vereinbaren möchten.

Besteht am Ende der Sollzinsbindung ein Restdarlehens­betrag, müssen Sie zu diesem Zeitpunkt die Zinsen neu vereinbaren oder das Darlehen vollständig tilgen.

Jährliche Sondertilgung:

?

Jährliche Sondertilgung

Möchten Sie neben der monatlich zu zahlenden Rate Sondertilgungen leisten?

Hier können Sie den gewünschten Betrag angeben, den Sie jährlich zusätzlich tilgen möchten.

Sondertilgungen sind bei DTW immer optional, d.h. Sie können diese leisten, müssen es aber nicht. Sondertilgungen in Höhe von 5% der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr sind bei DTW so gut wie immer kostenfrei möglich.

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Was ist eine Wertermittlung bei einer Immobilien­finan­zierung

Im Rahmen einer Immobilien­finan­zierung wird eine Wertermittlung der zu finanzierenden Immobilie vorgenommen, anhand derer das Kreditinstitut den Beleihungswert und so den maximalen Darlehensumfang festmacht.

Man unterscheidet bei der Immobilienbewertung drei verschiedene Verfahren, die ein qualifizierter Sachverständiger anwendet, um in einem Wertgutachten den Verkehrswert des Objekts zu beurteilen.

Je nach Art der Immobilie erfolgt daher die Wertermittlung im Vergleichswertverfahren, Sachwertverfahren oder Ertragswert­verfahren. Am Ende weist das Gutachten einen stichtagbezogenen Verkehrswert der Immobilie aus. Er spiegelt den Betrag wieder, den man aktuell bei einem Verkauf der Immobilie am Markt erzielen könnte.

Wichtig ist die Unterscheidung der Wertbegriffe. Denn der Verkehrswert der Immobilie ist nicht identisch mit dem Beleihungswert des Objekts, den die Bank festlegt.

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Schneller und kostenloser Immobilienwertrechner

Eine schnelle und kostenlose Orientierung über den Wert einer Immobilie gibt Ihnen unser Immobilienwertrechner. Eine verlässliche Marktwertermittlung kann nur von einer Expertin oder einem Experten vor Ort vorgenommen werden. Es handelt sich hier lediglich um einen Schätzwert auf Basis von realen Verkaufswerten.

Wozu braucht man die Wertermittlung bei der Immobilien­finan­zierung

Bei einer Immobilien­finan­zierung einigen sich die Darlehensnehmer und Darlehensgeber in den meisten Fällen auf ein grundpfandrechtlich abgesichertes Darlehen. Hierbei dient die zu finanzierende Immobilie über den Eintrag einer Grundschuld als Sicherheit für das Darlehen. Deshalb erfolgt eine Wertermittlung der Immobilie für die Finanzierung als Basis für den angenommenen Objektwert.

Im ersten Schritt wird zunächst ein Wertgutachten beauftragt, welches ein sachverständiger Architekt, Bauingenieur oder der Gutachterausschuss der Kommune erstellt.

Im zweiten Schritt zieht die Bank das Wertgutachten als Maßstab heran und nimmt die Bestimmung des Beleihungswerts vor. Dabei betrachtet das Kreditinstitut über den Marktwert hinaus auch die nachhaltigen Eigenschaften und künftigen wertbeeinflussenden Faktoren der Immobilie.

Anders als der Gutachter unterzieht die Bank das Objekt einer längerfristigen Risikobeurteilung. Denn ihre Werteinschätzung soll über eine Vertragslaufzeit von 10, 20 oder 30 Jahren Bestand halten. So ergibt sich aus dieser zweiten Wertermittlung die Festsetzung des Beleihungswerts. Dieser reflektiert den Immobilienwert aus Sicht des Darlehensgebers und gibt für den Darlehensnehmer die Höhe des Kreditrahmens der Immobilien­finan­zierung sowie die weiteren Konditionen vor.

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Verbesserung des Beleihungsauslaufs bei der Immobilien­finan­zierung

Als grobe Richtschnur kann man den Risikoabschlag, den die Bank bei ihrer Beleihungswertermittlung vornimmt, mit etwa zehn bis 30 Prozent des Immobilienkaufpreises veranschlagen. Falls es dem Darlehensnehmer möglich ist, zusätzlich zur Immobilie und seinem Eigenkapital noch weitere Sicherheiten für die Immobilien­finan­zierung einzusetzen, kann er so den sogenannten „Beleihungsauslauf“ verbessern, was den Zinssatz für das Darlehen reduziert.

Expertentipp

Wie viel kostet der Immobiliengutachter?

Die Kosten für einen Gutachter liegen zwischen 500 Euro für ein Kurzgutachten und 1,5 % des Immobilienwertes für ein Vollgutachten. Ein Gutachten kann mehr Klarheit und Transparenz über den Wert einer Immobilie bringen als Basis bei Verhandlungen oder Erbschaften.

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