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Wohngebäude­versicherung

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Berechneter Zins

2,97
%
Effektiver Jahreszins
Stand: 22.04.2024
Annahmen Zinssatz
5 Jahre
10 Jahre
15 Jahre
20 Jahre
30 Jahre
10 Jahre
Sollzinsbindung
 
0
Monatliche Rate
2,93%
Gebundener
Sollzinssatz
0
Restdarlehen
(nach 10 Jahren)
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Rechenergebnis im Detail

Objektwert bzw. Kaufpreis der Immobilie
Beleihungswert
Nettodarlehensbetrag
Beleihungsauslauf
Sollzinsbindung
Anzahl der Raten während der Sollzinsbindung
Gebundener Sollzinssatz (fester Zinssatz)
Anfängliche Tilgung
Monatliche Rate (Annuität, zu Beginn)
Effektiver Jahreszins
Restdarlehen am Ende der Sollzinsbindung
Tilgungsleistung bis Ende der Sollzinsbindung
Zinsaufwand bis Ende der Sollzinsbindung
Jährliche Sondertilgung während der Sollzinsbindung
Angenommener Sollzinssatz nach Ende der Sollzinsbindung
Vertragslaufzeit (kalkulatorisch) *
Zu zahlender Gesamtbetrag (kalkulatorisch)

Repräsentatives Beispiel. Es handelt sich um ein Immobiliar-Verbraucher­dar­lehen, das durch ein Grundpfandrecht oder eine Real­last besichert wird. Die Kondition gilt bis zu des Beleihungs­wertes einer selbst genutzten Immobilie und ist freiblei­bend zum Stand 24.04.2024. Die Kredit­ver­gabe ist vorbehaltlich einer positiven Bonitäts- und Objekt­wert­prüfung. Zusätzlich fallen Kosten im Zusam­menhang mit der Bestellung der Grund­schulden an, wie Notarkosten, Kosten der Sicherheiten­bestel­lung (z.B. für das Grund­buch­amt), Gebäude­ver­sich­erung sowie weitere Kosten, die momentan noch nicht bekannt sind. Diese erhöhen eventuell den effektiven Jahreszins. Vermittler: DTW GmbH, Q5, 14-22, 68161 Mannheim

* Nach Ende der Sollzinsbindung können Sie den Darlehensgeber ohne Zahlung einer Vorfälligkeits­entschä­digung wechseln. Nach 10 Jahren Darlehenslaufzeit besteht ein gesetz­liches Sonderkündigungsrecht. Unter der Annahme, dass der Zinssatz nach Ende der Sollzinsbindung bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens unverändert bleibt, ist der Nettodarlehensbetrag nach vollständig getilgt.

A
AblösungAbnahmeverpflichtungAbtretung einer GrundschuldAmortisationAmtlicher LageplanAnfängliche TilgungAnnuitätAnnuitätendarlehenArbeitnehmersparzulageAuflassungAuflassungsvormerkungAusbauhausAußenanlagenAuszahlungsvoraussetzungen
B
BauantragBaubeschreibungBaudarlehenBauerwartungslandBaufinanzierungBaufortschrittBaugeldBaugenehmigungBauherren-HaftpflichtversicherungBaukreditBaulandBaulastBaulastenverzeichnisBauleistungsversicherungBaunebenkostenBauspardarlehenBausparvertragBauträgerBauträgermodellBauwertBauzinsenBearbeitungsgebührBebauungsplanBeleihungBeleihungsauslaufBeleihungsgrenzeBeleihungsobjektBeleihungswertBereitstellungszinsenBodenrichtwertBodenwertBonitätBriefgrundschuldBruttodarlehensbetragBuchgrundschuldBürgschaft
C
Cap-Darlehen
D
DarlehensbedingungenDarlehensgeberDarlehensnehmerDarlehensvertragDarlehenszinsenDisagio
E
Effektiver JahreszinsEigenkapitalEigenleistungEigennutzungEigentümergemeinschaftEigentümerversammlungEinkommensnachweiseEndfälliges Darlehen (Festdarlehen)EnergieausweisEnergieeffizienzEnergieeffizienz-ExperteEnergieeinsparverordnung (EnEV)ErbbaurechtErbpachtErschließungskostenErtragswertErtragswertverfahrenESIS Merkblatt
F
FertighausFestdarlehenFeuerrohbauversicherungFinanzierungsplanFlurkarteFlurstückForderungsverkaufForward-AufschlagFremdkapital
G
GebäudeenergiegesetzGrundbuchGrundbuchauszugGrunderwerbsteuerGrundflächenzahlGrundpfandrechtGrundschuldGrundschuldbestellungGrundschuldbestellungsurkundeGrundschuldzinsGrundstück
H
Haus- und GrundbesitzerhaftpflichtversicherungHauskreditHausratversicherungHerstellungskostenHypothekHypothekenbankHypothekendarlehenHypothekenmaklerHypothekenzinsen
I
ImmobilieImmobilienkreditImmobilienmaklerInstandhaltungskostenInstandhaltungsrücklage
J
Jahres-PrimärenergiebedarfJahresleistung
K
KapitalbeschaffungKatasteramtKaufnebenkostenKaufvertragKfW-HausKfW - Kreditanstalt für WiederaufbauKreditbedarfKreditwürdigkeit
L
LaufzeitLöschungsbewilligung
M
Makler- und BauträgerverordnungMaklerprovisionMonatliche Rate / MonatsrateMuskelhypothek
N
NachrangfinanzierungNegativbescheidNegativbescheinigungNegativerklärungNettodarlehensbetragNichtabnahmeentschädigungNiedrigenergiehausNießbrauchNominalzinsNotarbestätigung
O
ObjektObjektwertÖffentliche Förderung des WohnungsbausOrdentliches Kündigungsrecht nach § 489 BGB
P
Prolongation
R
RangrücktrittRangstelleRenovierungskreditRestdarlehenRestschuldRisikobegrenzungsgesetzRückauflassungsvormerkungRückzahlungsrate
S
SachwertSachwertverfahrenSanierungskreditSchätzgebührenSchätzkostenSchätzungSchufaSchuldnertauschSchuldübernahmeSicherheitenSicherungszweckerklärungSollzinsSollzinsbindungSollzinssatzSondertilgung
T
TeilauszahlungTeilauszahlungszuschlagTeilbaugenehmigungTeilungserklärungTeilvalutierungszuschlagTilgungTilgungsaussetzungTilgungsdarlehenTilgungsfreie JahreTilgungshypothekTilgungsplanTilgungssatzTilgungsverrechnungTransmissionswärmeverlust nach EnEVTreuhandzahlung
U
Umbaute RaumUnbedenklichkeitsbescheinigung
V
VerkaufswertVerkehrswertVertragslaufzeitVollfinanzierungVolltilgerdarlehenVorfälligkeitsentschädigungVorkaufsrechtVorlastVorvertragliche Informationen
Z
ZinsänderungsrisikoZinsanpassungZinsbindungZinsbindungsfristZinsfestschreibungZinssatzZinsstrukturkurveZusatzsicherheitenZuteilungZwangsversteigerungZwangsvollstreckungZweckbestimmungserklärungZweckerklärungZweckgebundenZwischenfinanzierung

Wohngebäude­versicherung in Kürze:

  • Eine Wohngebäudeversicherung ist eine Versicherungspolice, die Hausbesitzer vor finanziellen Verlusten durch Schäden an ihrem Wohngebäude schützt.
  • Die Wohngebäudeversicherung deckt normalerweise das eigentliche Gebäude und fest verbaute Elemente wie Wände, Dach, Böden, sanitäre Einrichtungen und feste Installationen ab.
  • In der Regel sind Schäden durch folgende Gefahren abgedeckt: Feuer, Blitzschlag, Explosion oder Implosion, Sturm und Hagel, Leitungswasser oder Überspannung.
Udo Hirschinger, Author bei DTW
Beitrag von Udo Hirschinger aktualisiert am 24.07.2023

Was ist eine Wohngebäude­versicherung?

Die Wohngebäude­versicherung schützt die Eigentümer einer Immobilie vor den finanziellen Folgen eines Sachschadens durch unterschiedliche Gefahren. Eine Wohngebäude­versicherung sollten Hausbesitzer unbedingt abschließen, weil sie bei einer Reihe von Schäden an der Immobilie schützt, die sehr schnell teuer werden können.

Üblich ist heute die sogenannte „verbundene“ Wohngebäude­versicherung (VWG). Sie vereint in einer Police eine Feuerversicherung, eine Leitungswasserversicherung und eine Sturmversicherung (inklusive Hagel). Für Baufinanzierer ist sie meist obligatorisch. Denn in der Regel bestehen die Banken bei einer Immobilien­finan­zierung auf das Vorhandensein einer Gebäudeversicherung als Voraussetzung für die Vergabe vom Immobilienkredit.

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Was deckt eine verbundene Wohngebäude­versicherung ab?

Die Wohngebäude­versicherung springt ein, wenn an der Immobilie Schäden durch Feuer, Blitzschlag, Explosion oder Implosion, Leitungswasser, Frost, Hagel und Sturm (ab Windstärke 8) entstehen. Überschwemmungen oder andere Elementarrisiken sind im Leistungsumfang zunächst einmal nicht enthalten. Sie können aber wie viele weitere Gefahren im individuellen Versicherungsvertrag mit eingeschlossen werden.

Der Versicherungsschutz der VWG umfasst das Gebäude, Garagen, Nebengebäude und Terrassen. Des Weiteren sind Schäden an Heizungs- und Klimaanlagen, der Elektroinstallation, der Sanitäreinrichtung sowie an Einbauten wie individuell angefertigte Einbauschränke und an fest verlegten Bodenbelägen versichert. Ausgeschlossen sind Möbel und nicht fest verbautes Inventar. Diese deckt eine Hausratversicherung ab.

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Im Schadensfall übernimmt die Wohngebäude­versicherung die Kosten für die Aufräumarbeiten, Wiederherstellung bzw. Reparatur oder Wiederbeschaffung. Je nach Versicherer sind weitere Leistungen inklusive wie die Kostenübernahme für Gebühren bei Behörden, einige Folgeschäden, Bewachungskosten oder Hotelübernachtungen bis zum möglichen Wiedereinzug in die Immobilie.

Hier lohnt sich ein gründlicher Vergleich der Verträge, ebenso wie bei den jeweiligen Versicherungsbeträgen. Diese richten sich nach dem Wert der Immobilie, der möglicherweise bestehenden besonderen Gefahrenlage (z.B. bei einem Grundstück im Überschwemmungsgebiet) und der Höhe der gewünschten Deckungssumme.

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Versicherungen während der Bauphase

Für Bauherren wichtig zu wissen ist, dass eine Wohngebäude­versicherung prinzipiell nicht bei Gebäuden in der Bauphase zuständig ist. In dieser Zeit schützt den Bauherrn eine Bauleistungs­versicherung. Allerdings schließt die Bauleistungs­versicherung generell keine Brandschäden mit ein, weshalb für sie eine separate Feuer­rohbau­versicherung erforderlich ist.

Im Regelfall wird heutzutage diese Feuerversicherung aber nicht singulär abgeschlossen. Stattdessen kann der Bauherr bereits zu Beginn der Bauarbeiten eine Wohngebäude­versicherung abschließen, die vorab eine Feuer­rohbau­versicherung während der Bauzeit beinhaltet. Bei einer Immobilien­finan­zierung für einen Neubau ist eine solche Gebäudeversicherung für den Darlehensnehmer unumgänglich. Denn ohne sie vergeben die meisten Kreditinstitute kein Baudarlehen.

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Objektwert

Bitte geben Sie hier den Kaufpreis der Immobilie ohne Kaufnebenkosten (Grunderwerbssteuer, Notar, Grundbuchamt, Makler), die angemessenen Herstellungkosten des Objekts (Grundstück, Baukosten, Baunebenkosten) oder den geschätzten aktuellen Wert Ihrer Immobilie ein.

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Nettodarlehensbetrag

Bitte geben Sie hier den gewünschten Nettodarlehens­betrag ein. Dies ist der Betrag, auf den die Zinsen berechnet werden und den Sie über die Gesamtlaufzeit des Darlehens tilgen.

%
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Anfängliche Tilgung, Monatsrate oder Volltilgung

Wählen Sie zwischen der Eingabe von Anfängliche Tilgung in %, Monatliche Rate in € oder Volltilgung.

Um die Höhe Ihrer Tilgungsleistung zu berechnen, geben Sie den anfänglichen Tilgungssatz, z.B. 3%, ein oder geben Sie die gewünschte monatliche Rate in Euro an.

Bei der Auswahl von Volltilgung wird die monatliche Rate so berechnet, daß das Darlehen innerhalb der Sollzinsbindung vollständig getilgt wird.

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Sollzinsbindung

Geben Sie hier den Zeitraum ein, für den Sie die Zinsen fest vereinbaren möchten.

Besteht am Ende der Sollzinsbindung ein Restdarlehens­betrag, müssen Sie zu diesem Zeitpunkt die Zinsen neu vereinbaren oder das Darlehen vollständig tilgen.

Jährliche Sondertilgung:

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Jährliche Sondertilgung

Möchten Sie neben der monatlich zu zahlenden Rate Sondertilgungen leisten?

Hier können Sie den gewünschten Betrag angeben, den Sie jährlich zusätzlich tilgen möchten.

Sondertilgungen sind bei DTW immer optional, d.h. Sie können diese leisten, müssen es aber nicht. Sondertilgungen in Höhe von 5% der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr sind bei DTW so gut wie immer kostenfrei möglich.

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