Was ist eine Wohngebäudeversicherung?
Die Wohngebäudeversicherung schützt die Eigentümer einer Immobilie vor den finanziellen Folgen eines Sachschadens durch unterschiedliche Gefahren. Eine Wohngebäudeversicherung sollten Hausbesitzer unbedingt abschließen, weil sie bei einer Reihe von Schäden an der Immobilie schützt, die sehr schnell teuer werden können.
Üblich ist heute die sogenannte „verbundene“ Wohngebäudeversicherung (VWG). Sie vereint in einer Police eine Feuerversicherung, eine Leitungswasserversicherung und eine Sturmversicherung (inklusive Hagel). Für Baufinanzierer ist sie meist obligatorisch. Denn in der Regel bestehen die Banken bei einer Immobilienfinanzierung auf das Vorhandensein einer Gebäudeversicherung als Voraussetzung für die Vergabe vom Immobilienkredit.
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Was deckt eine verbundene Wohngebäudeversicherung ab?
Die Wohngebäudeversicherung springt ein, wenn an der Immobilie Schäden durch Feuer, Blitzschlag, Explosion oder Implosion, Leitungswasser, Frost, Hagel und Sturm (ab Windstärke 8) entstehen. Überschwemmungen oder andere Elementarrisiken sind im Leistungsumfang zunächst einmal nicht enthalten. Sie können aber wie viele weitere Gefahren im individuellen Versicherungsvertrag mit eingeschlossen werden.
Der Versicherungsschutz der VWG umfasst das Gebäude, Garagen, Nebengebäude und Terrassen. Des Weiteren sind Schäden an Heizungs- und Klimaanlagen, der Elektroinstallation, der Sanitäreinrichtung sowie an Einbauten wie individuell angefertigte Einbauschränke und an fest verlegten Bodenbelägen versichert. Ausgeschlossen sind Möbel und nicht fest verbautes Inventar. Diese deckt eine Hausratversicherung ab.
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Im Schadensfall übernimmt die Wohngebäudeversicherung die Kosten für die Aufräumarbeiten, Wiederherstellung bzw. Reparatur oder Wiederbeschaffung. Je nach Versicherer sind weitere Leistungen inklusive wie die Kostenübernahme für Gebühren bei Behörden, einige Folgeschäden, Bewachungskosten oder Hotelübernachtungen bis zum möglichen Wiedereinzug in die Immobilie.
Hier lohnt sich ein gründlicher Vergleich der Verträge, ebenso wie bei den jeweiligen Versicherungsbeträgen. Diese richten sich nach dem Wert der Immobilie, der möglicherweise bestehenden besonderen Gefahrenlage (z.B. bei einem Grundstück im Überschwemmungsgebiet) und der Höhe der gewünschten Deckungssumme.
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Versicherungen während der Bauphase
Für Bauherren wichtig zu wissen ist, dass eine Wohngebäudeversicherung prinzipiell nicht bei Gebäuden in der Bauphase zuständig ist. In dieser Zeit schützt den Bauherrn eine Bauleistungsversicherung. Allerdings schließt die Bauleistungsversicherung generell keine Brandschäden mit ein, weshalb für sie eine separate Feuerrohbauversicherung erforderlich ist.
Im Regelfall wird heutzutage diese Feuerversicherung aber nicht singulär abgeschlossen. Stattdessen kann der Bauherr bereits zu Beginn der Bauarbeiten eine Wohngebäudeversicherung abschließen, die vorab eine Feuerrohbauversicherung während der Bauzeit beinhaltet. Bei einer Immobilienfinanzierung für einen Neubau ist eine solche Gebäudeversicherung für den Darlehensnehmer unumgänglich. Denn ohne sie vergeben die meisten Kreditinstitute kein Baudarlehen.
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