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Wertgutachten

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Gezahlte Raten
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Berechneter Zins

2,98
%
Effektiver Jahreszins
Stand: 18.03.2024
Annahmen Zinssatz
5 Jahre
10 Jahre
15 Jahre
20 Jahre
30 Jahre
10 Jahre
Sollzinsbindung
 
0
Monatliche Rate
2,94%
Gebundener
Sollzinssatz
0
Restdarlehen
(nach 10 Jahren)
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Rechenergebnis im Detail

Objektwert bzw. Kaufpreis der Immobilie
Beleihungswert
Nettodarlehensbetrag
Beleihungsauslauf
Sollzinsbindung
Anzahl der Raten während der Sollzinsbindung
Gebundener Sollzinssatz (fester Zinssatz)
Anfängliche Tilgung
Monatliche Rate (Annuität, zu Beginn)
Effektiver Jahreszins
Restdarlehen am Ende der Sollzinsbindung
Tilgungsleistung bis Ende der Sollzinsbindung
Zinsaufwand bis Ende der Sollzinsbindung
Jährliche Sondertilgung während der Sollzinsbindung
Angenommener Sollzinssatz nach Ende der Sollzinsbindung
Vertragslaufzeit (kalkulatorisch) *
Zu zahlender Gesamtbetrag (kalkulatorisch)

Repräsentatives Beispiel. Es handelt sich um ein Immobiliar-Verbraucher­dar­lehen, das durch ein Grundpfandrecht oder eine Real­last besichert wird. Die Kondition gilt bis zu des Beleihungs­wertes einer selbst genutzten Immobilie und ist freiblei­bend zum Stand 19.03.2024. Die Kredit­ver­gabe ist vorbehaltlich einer positiven Bonitäts- und Objekt­wert­prüfung. Zusätzlich fallen Kosten im Zusam­menhang mit der Bestellung der Grund­schulden an, wie Notarkosten, Kosten der Sicherheiten­bestel­lung (z.B. für das Grund­buch­amt), Gebäude­ver­sich­erung sowie weitere Kosten, die momentan noch nicht bekannt sind. Diese erhöhen eventuell den effektiven Jahreszins. Vermittler: DTW GmbH, Q5, 14-22, 68161 Mannheim

* Nach Ende der Sollzinsbindung können Sie den Darlehensgeber ohne Zahlung einer Vorfälligkeits­entschä­digung wechseln. Nach 10 Jahren Darlehenslaufzeit besteht ein gesetz­liches Sonderkündigungsrecht. Unter der Annahme, dass der Zinssatz nach Ende der Sollzinsbindung bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens unverändert bleibt, ist der Nettodarlehensbetrag nach vollständig getilgt.

A
AblösungAbnahmeverpflichtungAbtretung einer GrundschuldAmortisationAmtlicher LageplanAnfängliche TilgungAnnuitätAnnuitätendarlehenArbeitnehmersparzulageAuflassungAuflassungsvormerkungAusbauhausAußenanlagenAuszahlungsvoraussetzungen
B
BauantragBaubeschreibungBaudarlehenBauerwartungslandBaufinanzierungBaufortschrittBaugeldBaugenehmigungBauherren-HaftpflichtversicherungBaukreditBaulandBaulastBaulastenverzeichnisBauleistungsversicherungBaunebenkostenBauspardarlehenBausparvertragBauträgerBauträgermodellBauwertBauzinsenBearbeitungsgebührBebauungsplanBeleihungBeleihungsauslaufBeleihungsgrenzeBeleihungsobjektBeleihungswertBereitstellungszinsenBodenrichtwertBodenwertBonitätBriefgrundschuldBruttodarlehensbetragBuchgrundschuldBürgschaft
C
Cap-Darlehen
D
DarlehensbedingungenDarlehensgeberDarlehensnehmerDarlehensvertragDarlehenszinsenDisagio
E
Effektiver JahreszinsEigenkapitalEigenleistungEigennutzungEigentümergemeinschaftEigentümerversammlungEinkommensnachweiseEndfälliges Darlehen (Festdarlehen)EnergieausweisEnergieeffizienzEnergieeffizienz-ExperteEnergieeinsparverordnung (EnEV)ErbbaurechtErbpachtErschließungskostenErtragswertErtragswertverfahrenESIS Merkblatt
F
FertighausFestdarlehenFeuerrohbauversicherungFinanzierungsplanFlurkarteFlurstückForderungsverkaufForward-AufschlagFremdkapital
G
GebäudeenergiegesetzGrundbuchGrundbuchauszugGrunderwerbsteuerGrundflächenzahlGrundpfandrechtGrundschuldGrundschuldbestellungGrundschuldbestellungsurkundeGrundschuldzinsGrundstück
H
Haus- und GrundbesitzerhaftpflichtversicherungHauskreditHausratversicherungHerstellungskostenHypothekHypothekenbankHypothekendarlehenHypothekenmaklerHypothekenzinsen
I
ImmobilieImmobilienkreditImmobilienmaklerInstandhaltungskostenInstandhaltungsrücklage
J
Jahres-PrimärenergiebedarfJahresleistung
K
KapitalbeschaffungKatasteramtKaufnebenkostenKaufvertragKfW-HausKfW - Kreditanstalt für WiederaufbauKreditbedarfKreditwürdigkeit
L
LaufzeitLöschungsbewilligung
M
Makler- und BauträgerverordnungMaklerprovisionMonatliche Rate / MonatsrateMuskelhypothek
N
NachrangfinanzierungNegativbescheidNegativbescheinigungNegativerklärungNettodarlehensbetragNichtabnahmeentschädigungNiedrigenergiehausNießbrauchNominalzinsNotarbestätigung
O
ObjektObjektwertÖffentliche Förderung des WohnungsbausOrdentliches Kündigungsrecht nach § 489 BGB
P
Prolongation
R
RangrücktrittRangstelleRenovierungskreditRestdarlehenRestschuldRisikobegrenzungsgesetzRückauflassungsvormerkungRückzahlungsrate
S
SachwertSachwertverfahrenSanierungskreditSchätzgebührenSchätzkostenSchätzungSchufaSchuldnertauschSchuldübernahmeSicherheitenSicherungszweckerklärungSollzinsSollzinsbindungSollzinssatzSondertilgung
T
TeilauszahlungTeilauszahlungszuschlagTeilbaugenehmigungTeilungserklärungTeilvalutierungszuschlagTilgungTilgungsaussetzungTilgungsdarlehenTilgungsfreie JahreTilgungshypothekTilgungsplanTilgungssatzTilgungsverrechnungTransmissionswärmeverlust nach EnEVTreuhandzahlung
U
Umbaute RaumUnbedenklichkeitsbescheinigung
V
VerkaufswertVerkehrswertVertragslaufzeitVollfinanzierungVolltilgerdarlehenVorfälligkeitsentschädigungVorkaufsrechtVorlastVorvertragliche Informationen
Z
ZinsänderungsrisikoZinsanpassungZinsbindungZinsbindungsfristZinsfestschreibungZinssatzZinsstrukturkurveZusatzsicherheitenZuteilungZwangsversteigerungZwangsvollstreckungZweckbestimmungserklärungZweckerklärungZweckgebundenZwischenfinanzierung

Wertgutachten in Kürze:

  • Ein Wertgutachten ist eine offizielle und rechtlich gültige Werteinschätzung eines Objektes.
  • Es wird vom Darlehensgeber benötigt um den Beleihungswert festzulegen.
  • Die Erstellung eines Wertgutachtens erfolgt durch einen fachkundigen Gutachter.
  • Inhalt des Wertgutachtens ist z. B. der Bodenwert, Flächenangaben und die Bausubstanz.
Sascha Neumann, Author bei DTW
Beitrag von Sascha Neumann aktualisiert am 07.04.2022

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?

Objektwert

Bitte geben Sie hier den Kaufpreis der Immobilie ohne Kaufnebenkosten (Grunderwerbssteuer, Notar, Grundbuchamt, Makler), die angemessenen Herstellungkosten des Objekts (Grundstück, Baukosten, Baunebenkosten) oder den geschätzten aktuellen Wert Ihrer Immobilie ein.

?

Nettodarlehensbetrag

Bitte geben Sie hier den gewünschten Nettodarlehens­betrag ein. Dies ist der Betrag, auf den die Zinsen berechnet werden und den Sie über die Gesamtlaufzeit des Darlehens tilgen.

%
?

Anfängliche Tilgung, Monatsrate oder Volltilgung

Wählen Sie zwischen der Eingabe von Anfängliche Tilgung in %, Monatliche Rate in € oder Volltilgung.

Um die Höhe Ihrer Tilgungsleistung zu berechnen, geben Sie den anfänglichen Tilgungssatz, z.B. 3%, ein oder geben Sie die gewünschte monatliche Rate in Euro an.

Bei der Auswahl von Volltilgung wird die monatliche Rate so berechnet, daß das Darlehen innerhalb der Sollzinsbindung vollständig getilgt wird.

?

Sollzinsbindung

Geben Sie hier den Zeitraum ein, für den Sie die Zinsen fest vereinbaren möchten.

Besteht am Ende der Sollzinsbindung ein Restdarlehens­betrag, müssen Sie zu diesem Zeitpunkt die Zinsen neu vereinbaren oder das Darlehen vollständig tilgen.

Jährliche Sondertilgung:

?

Jährliche Sondertilgung

Möchten Sie neben der monatlich zu zahlenden Rate Sondertilgungen leisten?

Hier können Sie den gewünschten Betrag angeben, den Sie jährlich zusätzlich tilgen möchten.

Sondertilgungen sind bei DTW immer optional, d.h. Sie können diese leisten, müssen es aber nicht. Sondertilgungen in Höhe von 5% der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr sind bei DTW so gut wie immer kostenfrei möglich.

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Was ist ein Wertgutachten bei der Baufinanzierung?

Ein Wertgutachten ist eine offizielle und rechtlich gültige Werteinschätzung eines Objektes.

Im Beispiel einer Immobilie bildet es den Markt- bzw. Verkehrswert der Immobilie ab.

Banken dient es bei einer Immobilien­finan­zierung als Grundlage zur Festlegung des Beleihungswerts.

Dieser wiederum ist die Basis für die Errechnung des maximalen Kreditumfangs und beeinflusst weitere Darlehenskonditionen.

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Gründe für ein Wertgutachten bei einer Immobilie

Erstellt wird ein Wertgutachten von einem fachkundigen Gutachter, der die Objektunterlagen prüft und eine Objektbesichtigung vornimmt. Oft basiert seine Einschätzung des Verkehrswerts auch auf seinen langjährigen Erfahrungen als Sachverständiger.

Ein Wertgutachten bedarf großer Sorgfalt. Denn bei fehlerhaften Bewertungen können natürlich auch große Vermögenswerte verloren gehen.

Neben der Immobilien­finan­zierung gibt es eine Reihe von weiteren Gründen, ein Wertgutachten in Auftrag zu geben. Wenn beispielsweise ein Immobilienbesitzer seine Immobilie veräußern möchte, kann er mit ihm den Preis des Objekts ermitteln, der aktuell auf dem freien Immobilienmarkt zu erzielen ist.

Darüber hinaus kann ein Gutachten auch aus folgenden Anlässen erforderlich oder sinnvoll sein:

  • bei der Vererbung einer Immobilie, wenn etwa Pflichtteils- bzw. Erbansprüche zu bestimmen sind,
  • im Scheidungsfall,
  • für eine steuerliche Bewertung zur Festsetzung von Schenkungs- oder Erbschaftssteuer,
  • bei einer gewünschten Beleihung der Immobilie,
  • für eine Bilanzierung oder Vermögensfeststellung.

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Inhalt des Wertgutachtens

Grundsätzlich kann ein Wertgutachten für die verschiedensten Gebäudearten erstellt werden, also für

  • Eigentumswohnungen,
  • Ein- oder Mehrfamilienhäuser,
  • Wohn- und Geschäftshäuser,
  • Gewerbeimmobilien oder
  • auch nur für Garagen.

Unabhängig vom Gebäudetyp beinhaltet es zunächst eine genaue Beschreibung der Immobilie. Des Weiteren finden sich darin Angaben

  • zur Bausubstanz,
  • Flächenangaben,
  • der Bodenwert,
  • die Beschreibung der Immobilienausstattung und
  • Feststellungen von Bauschäden und
  • von eventuell vorhandenem Instandhaltungsrückstau.

Neben diesen Punkten fließen auch Parameter wie Infrastruktur und die Lage in die Bewertung einer Immobilie ein. Üblicherweise sind dem Wertgutachten auch Fotos der Immobilie beigefügt, die der Gutachter bei seiner Begehung angefertigt hat.

Erforderliche Unterlagen für eine Baufinanzierung

Bedeutung des Verkehrswerts im Wertgutachten

Ein Wertgutachten sollte auch für Laien leicht verständlich verfasst sein. Achten Sie bei der Erstellung darauf, dass die mathematischen Erläuterungen leicht begreiflich sind.

Das Wertgutachten muss die Begründung für die Wahl des gewählten Bewertungsverfahrens enthalten.

Wichtig zu wissen ist, dass der Verkehrswert, den das Wertgutachten ausweist, immer einen nur rein rechnerischen Wert darstellt. Bei einem Immobilienverkauf kann der letztlich erzielte Verkaufspreis daher durchaus sowohl über als auch unter dem vorher errechneten Verkehrswert liegen.

Ein Wertgutachten kann man zum Beispiel vom Gutachterausschuss der jeweiligen Gemeinde oder Stadt erstellen lassen. Hier ist eine schriftliche Beauftragung erforderlich.

Falls man nicht selbst der Eigentümer der Immobilie ist, benötigt man eine Vollmacht des Eigentümers oder einen Erbschein.

Alternativ besteht die Möglichkeit, einen unabhängigen Sachverständigen wie einen Architekten oder einen Bau-Ingenieur mit der Wertermittlung zu beauftragen. Der Sachverständige sollte über vielfältige und gute Erfahrungen in der Immobilienbewertung verfügen und dies auch durch Referenzen belegen können.

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