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Berechneter Zins

2,97
%
Effektiver Jahreszins
Stand: 22.04.2024
Annahmen Zinssatz
5 Jahre
10 Jahre
15 Jahre
20 Jahre
30 Jahre
10 Jahre
Sollzinsbindung
 
0
Monatliche Rate
2,93%
Gebundener
Sollzinssatz
0
Restdarlehen
(nach 10 Jahren)
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Rechenergebnis im Detail

Objektwert bzw. Kaufpreis der Immobilie
Beleihungswert
Nettodarlehensbetrag
Beleihungsauslauf
Sollzinsbindung
Anzahl der Raten während der Sollzinsbindung
Gebundener Sollzinssatz (fester Zinssatz)
Anfängliche Tilgung
Monatliche Rate (Annuität, zu Beginn)
Effektiver Jahreszins
Restdarlehen am Ende der Sollzinsbindung
Tilgungsleistung bis Ende der Sollzinsbindung
Zinsaufwand bis Ende der Sollzinsbindung
Jährliche Sondertilgung während der Sollzinsbindung
Angenommener Sollzinssatz nach Ende der Sollzinsbindung
Vertragslaufzeit (kalkulatorisch) *
Zu zahlender Gesamtbetrag (kalkulatorisch)

Repräsentatives Beispiel. Es handelt sich um ein Immobiliar-Verbraucher­dar­lehen, das durch ein Grundpfandrecht oder eine Real­last besichert wird. Die Kondition gilt bis zu des Beleihungs­wertes einer selbst genutzten Immobilie und ist freiblei­bend zum Stand 25.04.2024. Die Kredit­ver­gabe ist vorbehaltlich einer positiven Bonitäts- und Objekt­wert­prüfung. Zusätzlich fallen Kosten im Zusam­menhang mit der Bestellung der Grund­schulden an, wie Notarkosten, Kosten der Sicherheiten­bestel­lung (z.B. für das Grund­buch­amt), Gebäude­ver­sich­erung sowie weitere Kosten, die momentan noch nicht bekannt sind. Diese erhöhen eventuell den effektiven Jahreszins. Vermittler: DTW GmbH, Q5, 14-22, 68161 Mannheim

* Nach Ende der Sollzinsbindung können Sie den Darlehensgeber ohne Zahlung einer Vorfälligkeits­entschä­digung wechseln. Nach 10 Jahren Darlehenslaufzeit besteht ein gesetz­liches Sonderkündigungsrecht. Unter der Annahme, dass der Zinssatz nach Ende der Sollzinsbindung bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens unverändert bleibt, ist der Nettodarlehensbetrag nach vollständig getilgt.

A
AblösungAbnahmeverpflichtungAbtretung einer GrundschuldAmortisationAmtlicher LageplanAnfängliche TilgungAnnuitätAnnuitätendarlehenArbeitnehmersparzulageAuflassungAuflassungsvormerkungAusbauhausAußenanlagenAuszahlungsvoraussetzungen
B
BauantragBaubeschreibungBaudarlehenBauerwartungslandBaufinanzierungBaufortschrittBaugeldBaugenehmigungBauherren-HaftpflichtversicherungBaukreditBaulandBaulastBaulastenverzeichnisBauleistungsversicherungBaunebenkostenBauspardarlehenBausparvertragBauträgerBauträgermodellBauwertBauzinsenBearbeitungsgebührBebauungsplanBeleihungBeleihungsauslaufBeleihungsgrenzeBeleihungsobjektBeleihungswertBereitstellungszinsenBodenrichtwertBodenwertBonitätBriefgrundschuldBruttodarlehensbetragBuchgrundschuldBürgschaft
C
Cap-Darlehen
D
DarlehensbedingungenDarlehensgeberDarlehensnehmerDarlehensvertragDarlehenszinsenDisagio
E
Effektiver JahreszinsEigenkapitalEigenleistungEigennutzungEigentümergemeinschaftEigentümerversammlungEinkommensnachweiseEndfälliges Darlehen (Festdarlehen)EnergieausweisEnergieeffizienzEnergieeffizienz-ExperteEnergieeinsparverordnung (EnEV)ErbbaurechtErbpachtErschließungskostenErtragswertErtragswertverfahrenESIS Merkblatt
F
FertighausFestdarlehenFeuerrohbauversicherungFinanzierungsplanFlurkarteFlurstückForderungsverkaufForward-AufschlagFremdkapital
G
GebäudeenergiegesetzGrundbuchGrundbuchauszugGrunderwerbsteuerGrundflächenzahlGrundpfandrechtGrundschuldGrundschuldbestellungGrundschuldbestellungsurkundeGrundschuldzinsGrundstück
H
Haus- und GrundbesitzerhaftpflichtversicherungHauskreditHausratversicherungHerstellungskostenHypothekHypothekenbankHypothekendarlehenHypothekenmaklerHypothekenzinsen
I
ImmobilieImmobilienkreditImmobilienmaklerInstandhaltungskostenInstandhaltungsrücklage
J
Jahres-PrimärenergiebedarfJahresleistung
K
KapitalbeschaffungKatasteramtKaufnebenkostenKaufvertragKfW-HausKfW - Kreditanstalt für WiederaufbauKreditbedarfKreditwürdigkeit
L
LaufzeitLöschungsbewilligung
M
Makler- und BauträgerverordnungMaklerprovisionMonatliche Rate / MonatsrateMuskelhypothek
N
NachrangfinanzierungNegativbescheidNegativbescheinigungNegativerklärungNettodarlehensbetragNichtabnahmeentschädigungNiedrigenergiehausNießbrauchNominalzinsNotarbestätigung
O
ObjektObjektwertÖffentliche Förderung des WohnungsbausOrdentliches Kündigungsrecht nach § 489 BGB
P
Prolongation
R
RangrücktrittRangstelleRenovierungskreditRestdarlehenRestschuldRisikobegrenzungsgesetzRückauflassungsvormerkungRückzahlungsrate
S
SachwertSachwertverfahrenSanierungskreditSchätzgebührenSchätzkostenSchätzungSchufaSchuldnertauschSchuldübernahmeSicherheitenSicherungszweckerklärungSollzinsSollzinsbindungSollzinssatzSondertilgung
T
TeilauszahlungTeilauszahlungszuschlagTeilbaugenehmigungTeilungserklärungTeilvalutierungszuschlagTilgungTilgungsaussetzungTilgungsdarlehenTilgungsfreie JahreTilgungshypothekTilgungsplanTilgungssatzTilgungsverrechnungTransmissionswärmeverlust nach EnEVTreuhandzahlung
U
Umbaute RaumUnbedenklichkeitsbescheinigung
V
VerkaufswertVerkehrswertVertragslaufzeitVollfinanzierungVolltilgerdarlehenVorfälligkeitsentschädigungVorkaufsrechtVorlastVorvertragliche Informationen
Z
ZinsänderungsrisikoZinsanpassungZinsbindungZinsbindungsfristZinsfestschreibungZinssatzZinsstrukturkurveZusatzsicherheitenZuteilungZwangsversteigerungZwangsvollstreckungZweckbestimmungserklärungZweckerklärungZweckgebundenZwischenfinanzierung

Widerrufsfrist in Kürze:

  • Die gesetzliche Mindestfrist für den Widerruf eines Darlehensvertrages beträgt 14 Tage.
  • Die Widerrufsfrist beginnt mit Vertragsabschluss, wenn dem Darlehensnehmer ein Formular zugestellt wurde, welchem die Informationen zum Widerruf zu entnehmen sind.
  • Zu den gesetzlichen Informationspflichten eines Darlehensgebers gegenüber dem Darlehensnehmer gehört die sogenannte Widerrufsbelehrung.
Silke Herrmann, Author bei DTW
Beitrag von Silke Herrmann aktualisiert am 13.09.2023

Was ist die Widerrufsfrist bei Darlehensverträgen?

Die reguläre Widerrufsfrist bei Darlehensverträgen beträgt laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) 14 Tage ab Vertragsschluss. Das gilt auch für Verträge über eine Immobilien­finan­zierung. Wenn der Darlehensnehmer innerhalb dieser 14 Tage den Darlehensvertrag fristgerecht und ordnungsgemäß widerruft, gilt der Kreditvertrag als nicht geschlossen.

Wenn Sie bei Inanspruchnahme des Widerrufsrechts die Darlehenssumme komplett oder eine Teilauszahlung bereits erhalten haben, müssen Sie diese selbstverständlich zurückzahlen. Eine zusätzliche Nichtabnahme­entschädigung für ein nicht abgerufenes Darlehen wird in diesem Fall aber nicht fällig. Ebenso wenig dürfen die Kreditinstitute eine Vorfälligkeits­entschädigung verlangen, die beim vorzeitigen Ablösen einer Baufinanzierung anfällt.

Was ist die gesetzliche Grundlage der Widerrufsfrist beim Darlehensvertrag?

Das BGB räumt in § 355 ein grundsätzliches Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen ein. Zu ihnen zählen auch alle Darlehensverträge für eine Baufinanzierung und zwar als sogenannte „Immobiliar-Verbraucherdarlehen“. Nach Absatz 2 des § 355 BGB beträgt die gesetzliche Widerrufsfrist 14 Tage und „beginnt mit Vertragsschluss, soweit nichts anderes bestimmt ist“. Einige Banken gewähren dem Darlehensnehmer auch von sich aus manchmal eine darüber hinausgehende Frist für einen Vertragswiderruf.

Eine verlängerte Widerrufsfrist von einem Monat sieht der Gesetzgeber allerdings prinzipiell dann vor, wenn in einem Darlehensvertrag nicht alle gesetzlich vorgeschriebenen Informationen, Angaben oder Unterlagen enthalten sind. Dann greift § 492 BGB, der beschreibt, wie der Darlehensgeber die Angaben nachliefern bzw. „nachholen“ kann, wie es im Rechtsdeutsch heißt. Laut Absatz 6 des § 492 BGB ist der Darlehensgeber verpflichtet, den Darlehensnehmer „mit der Nachholung der Angaben (…) darauf hinzuweisen, dass die Widerrufsfrist von einem Monat nach Erhalt der nachgeholten Angaben beginnt“.

Was passiert bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung?

Zu den gesetzlichen Informationspflichten eines Darlehensgebers gegenüber dem Darlehensnehmer gehört die sogenannte „Widerrufsbelehrung“. Falls diese nicht erteilt und ausgehändigt wurde oder fehlerhaft ist, hat das rechtlich zufolge, dass sich die 14-tägige Widerrufsfrist auf unbestimmte Zeit verlängert. Oder anders herum ausgedrückt: Die Frist für einen Widerruf hat eigentlich nie begonnen. Daher kann man solch einen mangelhaften Darlehensvertrag für eine Immobilien­finan­zierung zu jedem Zeitpunkt kündigen bzw. widerrufen.

Diese Möglichkeit wird umgangssprachlich auch „Widerrufsjoker“ genannt. Er hat sich aus mehreren Gesetzesänderungen und Gerichtsurteilen in den vergangenen Jahren ergeben. Allerdings ist das „Jokerziehen“ inzwischen auch wieder gesetzlich eingeschränkt worden, damit nicht ein ewiges Widerrufsrecht aus fehlerhaften Widerrufsbelehrungen aus der Vergangenheit resultiert.

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Objektwert

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Nettodarlehensbetrag

Bitte geben Sie hier den gewünschten Nettodarlehens­betrag ein. Dies ist der Betrag, auf den die Zinsen berechnet werden und den Sie über die Gesamtlaufzeit des Darlehens tilgen.

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Anfängliche Tilgung, Monatsrate oder Volltilgung

Wählen Sie zwischen der Eingabe von Anfängliche Tilgung in %, Monatliche Rate in € oder Volltilgung.

Um die Höhe Ihrer Tilgungsleistung zu berechnen, geben Sie den anfänglichen Tilgungssatz, z.B. 3%, ein oder geben Sie die gewünschte monatliche Rate in Euro an.

Bei der Auswahl von Volltilgung wird die monatliche Rate so berechnet, daß das Darlehen innerhalb der Sollzinsbindung vollständig getilgt wird.

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Sollzinsbindung

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Besteht am Ende der Sollzinsbindung ein Restdarlehens­betrag, müssen Sie zu diesem Zeitpunkt die Zinsen neu vereinbaren oder das Darlehen vollständig tilgen.

Jährliche Sondertilgung:

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Jährliche Sondertilgung

Möchten Sie neben der monatlich zu zahlenden Rate Sondertilgungen leisten?

Hier können Sie den gewünschten Betrag angeben, den Sie jährlich zusätzlich tilgen möchten.

Sondertilgungen sind bei DTW immer optional, d.h. Sie können diese leisten, müssen es aber nicht. Sondertilgungen in Höhe von 5% der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr sind bei DTW so gut wie immer kostenfrei möglich.

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