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Wohnimmobilien­kreditrichtlinie

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Berechneter Zins

2,89
%
Effektiver Jahreszins
Stand: 01.10.2024
Annahmen Zinssatz
5 Jahre
10 Jahre
15 Jahre
20 Jahre
30 Jahre
10 Jahre
Sollzinsbindung
 
0
Monatliche Rate
2,85%
Gebundener
Sollzinssatz
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Restdarlehen
(nach 10 Jahren)
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Rechenergebnis im Detail

Objektwert bzw. Kaufpreis der Immobilie
Beleihungswert
Nettodarlehensbetrag
Beleihungsauslauf
Sollzinsbindung
Anzahl der Raten während der Sollzinsbindung
Gebundener Sollzinssatz (fester Zinssatz)
Anfängliche Tilgung
Monatliche Rate (Annuität, zu Beginn)
Effektiver Jahreszins
Restdarlehen am Ende der Sollzinsbindung
Tilgungsleistung bis Ende der Sollzinsbindung
Zinsaufwand bis Ende der Sollzinsbindung
Jährliche Sondertilgung während der Sollzinsbindung
Angenommener Sollzinssatz nach Ende der Sollzinsbindung
Vertragslaufzeit (kalkulatorisch) *
Zu zahlender Gesamtbetrag (kalkulatorisch)

Repräsentatives Beispiel. Es handelt sich um ein Immobiliar-Verbraucher­dar­lehen, das durch ein Grundpfandrecht oder eine Real­last besichert wird. Die Kondition gilt bis zu des Beleihungs­wertes einer selbst genutzten Immobilie und ist freiblei­bend zum Stand 03.10.2024. Die Kredit­ver­gabe ist vorbehaltlich einer positiven Bonitäts- und Objekt­wert­prüfung. Zusätzlich fallen Kosten im Zusam­menhang mit der Bestellung der Grund­schulden an, wie Notarkosten, Kosten der Sicherheiten­bestel­lung (z.B. für das Grund­buch­amt), Gebäude­ver­sich­erung sowie weitere Kosten, die momentan noch nicht bekannt sind. Diese erhöhen eventuell den effektiven Jahreszins. Vermittler: DTW GmbH, Q5, 14-22, 68161 Mannheim

* Nach Ende der Sollzinsbindung können Sie den Darlehensgeber ohne Zahlung einer Vorfälligkeits­entschä­digung wechseln. Nach 10 Jahren Darlehenslaufzeit besteht ein gesetz­liches Sonderkündigungsrecht. Unter der Annahme, dass der Zinssatz nach Ende der Sollzinsbindung bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens unverändert bleibt, ist der Nettodarlehensbetrag nach vollständig getilgt.

A
AblösungAbnahmeverpflichtungAbtretung einer GrundschuldAmortisationAmtlicher LageplanAnfängliche TilgungAnnuitätAnnuitätendarlehenArbeitnehmersparzulageAuflassungAuflassungsvormerkungAusbauhausAußenanlagenAuszahlungsvoraussetzungen
B
BauantragBaubeschreibungBaudarlehenBauerwartungslandBaufinanzierungBaufortschrittBaugeldBaugenehmigungBauherren-HaftpflichtversicherungBaukreditBaulandBaulastBaulastenverzeichnisBauleistungsversicherungBaunebenkostenBauspardarlehenBausparvertragBauträgerBauträgermodellBauwertBauzinsenBearbeitungsgebührBebauungsplanBeleihungBeleihungsauslaufBeleihungsgrenzeBeleihungsobjektBeleihungswertBereitstellungszinsenBodenrichtwertBodenwertBonitätBriefgrundschuldBruttodarlehensbetragBuchgrundschuldBürgschaft
C
Cap-Darlehen
D
DarlehensbedingungenDarlehensgeberDarlehensnehmerDarlehensvertragDarlehenszinsenDisagio
E
Effektiver JahreszinsEigenkapitalEigenleistungEigennutzungEigentümergemeinschaftEigentümerversammlungEinkommensnachweiseEndfälliges Darlehen (Festdarlehen)EnergieausweisEnergieeffizienzEnergieeffizienz-ExperteEnergieeinsparverordnung (EnEV)ErbbaurechtErbpachtErschließungskostenErtragswertErtragswertverfahrenESIS Merkblatt
F
FertighausFestdarlehenFeuerrohbauversicherungFinanzierungsplanFlurkarteFlurstückForderungsverkaufForward-AufschlagFremdkapital
G
GebäudeenergiegesetzGrundbuchGrundbuchauszugGrunderwerbsteuerGrundflächenzahlGrundpfandrechtGrundschuldGrundschuldbestellungGrundschuldbestellungsurkundeGrundschuldzinsGrundstück
H
Haus- und GrundbesitzerhaftpflichtversicherungHauskreditHausratversicherungHerstellungskostenHypothekHypothekenbankHypothekendarlehenHypothekenmaklerHypothekenzinsen
I
ImmobilieImmobilienkreditImmobilienmaklerInstandhaltungskostenInstandhaltungsrücklage
J
Jahres-PrimärenergiebedarfJahresleistung
K
KapitalbeschaffungKatasteramtKaufnebenkostenKaufvertragKfW-HausKfW - Kreditanstalt für WiederaufbauKreditbedarfKreditwürdigkeit
L
LaufzeitLöschungsbewilligung
M
Makler- und BauträgerverordnungMaklerprovisionMonatliche Rate / MonatsrateMuskelhypothek
N
NachrangfinanzierungNegativbescheidNegativbescheinigungNegativerklärungNettodarlehensbetragNichtabnahmeentschädigungNiedrigenergiehausNießbrauchNominalzinsNotarbestätigung
O
ObjektObjektwertÖffentliche Förderung des WohnungsbausOrdentliches Kündigungsrecht nach § 489 BGB
P
Prolongation
R
RangrücktrittRangstelleRenovierungskreditRestdarlehenRestschuldRisikobegrenzungsgesetzRückauflassungsvormerkungRückzahlungsrate
S
SachwertSachwertverfahrenSanierungskreditSchätzgebührenSchätzkostenSchätzungSchufaSchuldnertauschSchuldübernahmeSicherheitenSicherungszweckerklärungSollzinsSollzinsbindungSollzinssatzSondertilgung
T
TeilauszahlungTeilauszahlungszuschlagTeilbaugenehmigungTeilungserklärungTeilvalutierungszuschlagTilgungTilgungsaussetzungTilgungsdarlehenTilgungsfreie JahreTilgungshypothekTilgungsplanTilgungssatzTilgungsverrechnungTransmissionswärmeverlust nach EnEVTreuhandzahlung
U
Umbaute RaumUnbedenklichkeitsbescheinigung
V
VerkaufswertVerkehrswertVertragslaufzeitVollfinanzierungVolltilgerdarlehenVorfälligkeitsentschädigungVorkaufsrechtVorlastVorvertragliche Informationen
Z
ZinsänderungsrisikoZinsanpassungZinsbindungZinsbindungsfristZinsfestschreibungZinssatzZinsstrukturkurveZusatzsicherheitenZuteilungZwangsversteigerungZwangsvollstreckungZweckbestimmungserklärungZweckerklärungZweckgebundenZwischenfinanzierung

Wohnimmobilien­kreditrichtlinie in Kürze:

  • Die Wohnimmobilienkreditrichtlinie beinhaltet gesetzliche Regelungen, die bei der Vergabe von Immobilien­finanzierungen eingehalten werden müssen.
  • Wurde der Kunde vor Vertragsabschluss nicht ausführlich und korrekt beraten, hat er ein Widerrufsrecht.
  • Darlehensgeber müssen prüfen, ob die Rückzahlung des Baudarlehens über die gesamte Vertragslaufzeit wahrscheinlich und somit weitgehend sichergestellt ist.

Baufinanzierungsrechner

5 Jahre
10 Jahre
15 Jahre
20 Jahre
30 Jahre

Baufinanzierungsrechner

2,89
%
Effektiver Jahreszins
2,85 % fester Sollzins p. a.
10 Jahre. Sollzinsbindung
Stand: 01.10.2024
Annahmen
?

Objektwert

Bitte geben Sie hier den Kaufpreis der Immobilie ohne Kaufnebenkosten (Grunderwerbssteuer, Notar, Grundbuchamt, Makler), die angemessenen Herstellungkosten des Objekts (Grundstück, Baukosten, Baunebenkosten) oder den geschätzten aktuellen Wert Ihrer Immobilie ein.

?

Nettodarlehensbetrag

Bitte geben Sie hier den gewünschten Nettodarlehens­betrag ein. Dies ist der Betrag, auf den die Zinsen berechnet werden und den Sie über die Gesamtlaufzeit des Darlehens tilgen.

%
?

Anfängliche Tilgung, Monatsrate oder Volltilgung

Wählen Sie zwischen der Eingabe von Anfängliche Tilgung in %, Monatliche Rate in € oder Volltilgung.

Um die Höhe Ihrer Tilgungsleistung zu berechnen, geben Sie den anfänglichen Tilgungssatz, z.B. 3%, ein oder geben Sie die gewünschte monatliche Rate in Euro an.

Bei der Auswahl von Volltilgung wird die monatliche Rate so berechnet, daß das Darlehen innerhalb der Sollzinsbindung vollständig getilgt wird.

?

Sollzinsbindung

Geben Sie hier den Zeitraum ein, für den Sie die Zinsen fest vereinbaren möchten.

Besteht am Ende der Sollzinsbindung ein Restdarlehens­betrag, müssen Sie zu diesem Zeitpunkt die Zinsen neu vereinbaren oder das Darlehen vollständig tilgen.

Jährliche Sondertilgung:

?

Jährliche Sondertilgung

Möchten Sie neben der monatlich zu zahlenden Rate Sondertilgungen leisten?

Hier können Sie den gewünschten Betrag angeben, den Sie jährlich zusätzlich tilgen möchten.

Sondertilgungen sind bei DTW immer optional, d.h. Sie können diese leisten, müssen es aber nicht. Sondertilgungen in Höhe von 5% der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr sind bei DTW so gut wie immer kostenfrei möglich.

Zins berechnen
Udo Hirschinger, Author bei DTW
Beitrag von Udo Hirschinger aktualisiert am 14.09.2023
Von Udo Hirschinger
am 14.09.2023

Was ist die Wohnimmobilien­kreditrichtlinie bei der Baufinanzierung?

Die Wohnimmobilien­kreditrichtlinie beinhaltet gesetzliche Regelungen, die bei der Vergabe von Immobilien­finan­zierungen eingehalten werden müssen.

Als Umsetzung von EU-Vorgaben trat sie in Deutschland am 20. März 2016 in Kraft. Damit wurden nach der Finanzkrise um 2008 insgesamt deutlich strengere Normen zum Schutz des Verbrauchers und zur Abwehr von möglichen Immobilienblasen gesetzlich verankert.

Warum wurde die Wohnimmobilien­kreditrichtlinie eingeführt?

Bei der damaligen internationalen Finanzkrise hatte die leichtfertige Vergabe von Immobilienkrediten, wie insbesondere vielfach in Spanien geschehen, eine maßgebliche Rolle gespielt. Daher sah sich die EU veranlasst, eine europäische Wohnimmobilien­kreditrichtlinie zu entwickeln, die in der Zukunft erneute Immobilienblasen verhindern soll.

Die strengeren Rahmenbedingungen für den Abschluss von Verbraucherdarlehen beschloss das EU-Parlament 2014. Danach waren die EU-Mitgliedsstaaten am Zug. Nachdem die deutsche Wohnimmobilien­kreditrichtlinie 2016 vom Bundestag verabschiedet wurde, müssen nunmehr alle neuen Darlehen zur Immobilien­finan­zierung bzw. Baufinanzierung in Deutschland ihren Vorgaben entsprechen. Bei Altverträgen gelten die neuen Normen allerdings nicht und können auch rückwirkend keine Anwendung finden.

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Welche Inhalte gibt es bei der Wohnimmobilien­kreditrichtlinie?

Eine Immobilien- bzw. Baufinanzierung zählt zu den Verbraucherdarlehen mit einem engen Verwendungszweck. Der Finanzierungszweck ist auf den Kauf von Grundstücken und Bestandsimmobilien, die Errichtung von Neubauten und Sanierungsmaßnahmen an Bauwerken beschränkt.

Gemäß der deutschen Wohnimmobilien­kreditrichtlinie müssen die Banken hierbei den künftigen Darlehensnehmer vor Vertragsabschluss ausführlich und korrekt beraten. Sollte der Darlehensvertrag nicht der Richtlinie entsprechen, hat der Kunde ein Widerrufsrecht. Im Fall der Falschberatung sind Banken gegebenenfalls haftungspflichtig.

Die Richtlinie dient nicht nur dem Verbraucherschutz. Sie dient auch der Verhinderung von Leichtfertigkeiten bei der Kreditvergabe.

Denn sie schreibt den Darlehensgebern genau vor zu überprüfen, ob die Rückzahlung des Baudarlehens über die gesamte Vertragslaufzeit wahrscheinlich und somit weitgehend sichergestellt ist.

Das heißt, eine Bonitätsprüfung zum aktuellen Zeitpunkt allein reicht nicht aus. Vielmehr müssen die Banken auch künftige Lebens- und Einkommensentwicklungen, gegebenenfalls bis ins Rentenalter, abfragen und einschätzen.

Zum "Was kann ich mir leisten" - Rechner von DTW

Welchen Stellenwert hat der Immobilienwert bei der Wohnimmobilien­kreditrichtlinie?

Allerdings wird seit einer Nachbesserung der deutschen Erstfassung der Wohnimmobilien­kreditrichtlinie nunmehr dem Immobilienwert insgesamt ein höheres Gewicht beigemessen.

Die höhere Priorität des Gesetzgebers bei der Prüfung der Sicherheiten hat einen bestimmten Grund. Er will die selbstverständlich vorhandene Unsicherheit bei einer Prognose der zukünftigen Finanzsituation des Darlehensnehmers wieder ein stückweit auffangen.

Bei dieser Gelegenheit kam es zudem zu einigen Lockerungen bei den Kriterien für die Anschluss­finanzierung und die Umschuldung bei der Immobilien­finan­zierung im Gesetzestext der Wohnimmobilien­kreditrichtlinie.

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