Was ist die Wohnimmobilienkreditrichtlinie bei der Baufinanzierung?
Die Wohnimmobilienkreditrichtlinie beinhaltet gesetzliche Regelungen, die bei der Vergabe von Immobilienfinanzierungen eingehalten werden müssen.
Als Umsetzung von EU-Vorgaben trat sie in Deutschland am 20. März 2016 in Kraft. Damit wurden nach der Finanzkrise um 2008 insgesamt deutlich strengere Normen zum Schutz des Verbrauchers und zur Abwehr von möglichen Immobilienblasen gesetzlich verankert.
Warum wurde die Wohnimmobilienkreditrichtlinie eingeführt?
Bei der damaligen internationalen Finanzkrise hatte die leichtfertige Vergabe von Immobilienkrediten, wie insbesondere vielfach in Spanien geschehen, eine maßgebliche Rolle gespielt. Daher sah sich die EU veranlasst, eine europäische Wohnimmobilienkreditrichtlinie zu entwickeln, die in der Zukunft erneute Immobilienblasen verhindern soll.
Die strengeren Rahmenbedingungen für den Abschluss von Verbraucherdarlehen beschloss das EU-Parlament 2014. Danach waren die EU-Mitgliedsstaaten am Zug. Nachdem die deutsche Wohnimmobilienkreditrichtlinie 2016 vom Bundestag verabschiedet wurde, müssen nunmehr alle neuen Darlehen zur Immobilienfinanzierung bzw. Baufinanzierung in Deutschland ihren Vorgaben entsprechen. Bei Altverträgen gelten die neuen Normen allerdings nicht und können auch rückwirkend keine Anwendung finden.
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Welche Inhalte gibt es bei der Wohnimmobilienkreditrichtlinie?
Eine Immobilien- bzw. Baufinanzierung zählt zu den Verbraucherdarlehen mit einem engen Verwendungszweck. Der Finanzierungszweck ist auf den Kauf von Grundstücken und Bestandsimmobilien, die Errichtung von Neubauten und Sanierungsmaßnahmen an Bauwerken beschränkt.
Gemäß der deutschen Wohnimmobilienkreditrichtlinie müssen die Banken hierbei den künftigen Darlehensnehmer vor Vertragsabschluss ausführlich und korrekt beraten. Sollte der Darlehensvertrag nicht der Richtlinie entsprechen, hat der Kunde ein Widerrufsrecht. Im Fall der Falschberatung sind Banken gegebenenfalls haftungspflichtig.
Die Richtlinie dient nicht nur dem Verbraucherschutz. Sie dient auch der Verhinderung von Leichtfertigkeiten bei der Kreditvergabe.
Denn sie schreibt den Darlehensgebern genau vor zu überprüfen, ob die Rückzahlung des Baudarlehens über die gesamte Vertragslaufzeit wahrscheinlich und somit weitgehend sichergestellt ist.
Das heißt, eine Bonitätsprüfung zum aktuellen Zeitpunkt allein reicht nicht aus. Vielmehr müssen die Banken auch künftige Lebens- und Einkommensentwicklungen, gegebenenfalls bis ins Rentenalter, abfragen und einschätzen.
Zum "Was kann ich mir leisten" - Rechner von DTWWelchen Stellenwert hat der Immobilienwert bei der Wohnimmobilienkreditrichtlinie?
Allerdings wird seit einer Nachbesserung der deutschen Erstfassung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie nunmehr dem Immobilienwert insgesamt ein höheres Gewicht beigemessen.
Die höhere Priorität des Gesetzgebers bei der Prüfung der Sicherheiten hat einen bestimmten Grund. Er will die selbstverständlich vorhandene Unsicherheit bei einer Prognose der zukünftigen Finanzsituation des Darlehensnehmers wieder ein stückweit auffangen.
Bei dieser Gelegenheit kam es zudem zu einigen Lockerungen bei den Kriterien für die Anschlussfinanzierung und die Umschuldung bei der Immobilienfinanzierung im Gesetzestext der Wohnimmobilienkreditrichtlinie.