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Wohnungsbau­prämie

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Gezahlte Raten
Ende Sollzinsbindung
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Berechneter Zins

2,97
%
Effektiver Jahreszins
Stand: 25.04.2024
Annahmen Zinssatz
5 Jahre
10 Jahre
15 Jahre
20 Jahre
30 Jahre
10 Jahre
Sollzinsbindung
 
0
Monatliche Rate
2,93%
Gebundener
Sollzinssatz
0
Restdarlehen
(nach 10 Jahren)
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Rechenergebnis im Detail

Objektwert bzw. Kaufpreis der Immobilie
Beleihungswert
Nettodarlehensbetrag
Beleihungsauslauf
Sollzinsbindung
Anzahl der Raten während der Sollzinsbindung
Gebundener Sollzinssatz (fester Zinssatz)
Anfängliche Tilgung
Monatliche Rate (Annuität, zu Beginn)
Effektiver Jahreszins
Restdarlehen am Ende der Sollzinsbindung
Tilgungsleistung bis Ende der Sollzinsbindung
Zinsaufwand bis Ende der Sollzinsbindung
Jährliche Sondertilgung während der Sollzinsbindung
Angenommener Sollzinssatz nach Ende der Sollzinsbindung
Vertragslaufzeit (kalkulatorisch) *
Zu zahlender Gesamtbetrag (kalkulatorisch)

Repräsentatives Beispiel. Es handelt sich um ein Immobiliar-Verbraucher­dar­lehen, das durch ein Grundpfandrecht oder eine Real­last besichert wird. Die Kondition gilt bis zu des Beleihungs­wertes einer selbst genutzten Immobilie und ist freiblei­bend zum Stand 26.04.2024. Die Kredit­ver­gabe ist vorbehaltlich einer positiven Bonitäts- und Objekt­wert­prüfung. Zusätzlich fallen Kosten im Zusam­menhang mit der Bestellung der Grund­schulden an, wie Notarkosten, Kosten der Sicherheiten­bestel­lung (z.B. für das Grund­buch­amt), Gebäude­ver­sich­erung sowie weitere Kosten, die momentan noch nicht bekannt sind. Diese erhöhen eventuell den effektiven Jahreszins. Vermittler: DTW GmbH, Q5, 14-22, 68161 Mannheim

* Nach Ende der Sollzinsbindung können Sie den Darlehensgeber ohne Zahlung einer Vorfälligkeits­entschä­digung wechseln. Nach 10 Jahren Darlehenslaufzeit besteht ein gesetz­liches Sonderkündigungsrecht. Unter der Annahme, dass der Zinssatz nach Ende der Sollzinsbindung bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens unverändert bleibt, ist der Nettodarlehensbetrag nach vollständig getilgt.

A
AblösungAbnahmeverpflichtungAbtretung einer GrundschuldAmortisationAmtlicher LageplanAnfängliche TilgungAnnuitätAnnuitätendarlehenArbeitnehmersparzulageAuflassungAuflassungsvormerkungAusbauhausAußenanlagenAuszahlungsvoraussetzungen
B
BauantragBaubeschreibungBaudarlehenBauerwartungslandBaufinanzierungBaufortschrittBaugeldBaugenehmigungBauherren-HaftpflichtversicherungBaukreditBaulandBaulastBaulastenverzeichnisBauleistungsversicherungBaunebenkostenBauspardarlehenBausparvertragBauträgerBauträgermodellBauwertBauzinsenBearbeitungsgebührBebauungsplanBeleihungBeleihungsauslaufBeleihungsgrenzeBeleihungsobjektBeleihungswertBereitstellungszinsenBodenrichtwertBodenwertBonitätBriefgrundschuldBruttodarlehensbetragBuchgrundschuldBürgschaft
C
Cap-Darlehen
D
DarlehensbedingungenDarlehensgeberDarlehensnehmerDarlehensvertragDarlehenszinsenDisagio
E
Effektiver JahreszinsEigenkapitalEigenleistungEigennutzungEigentümergemeinschaftEigentümerversammlungEinkommensnachweiseEndfälliges Darlehen (Festdarlehen)EnergieausweisEnergieeffizienzEnergieeffizienz-ExperteEnergieeinsparverordnung (EnEV)ErbbaurechtErbpachtErschließungskostenErtragswertErtragswertverfahrenESIS Merkblatt
F
FertighausFestdarlehenFeuerrohbauversicherungFinanzierungsplanFlurkarteFlurstückForderungsverkaufForward-AufschlagFremdkapital
G
GebäudeenergiegesetzGrundbuchGrundbuchauszugGrunderwerbsteuerGrundflächenzahlGrundpfandrechtGrundschuldGrundschuldbestellungGrundschuldbestellungsurkundeGrundschuldzinsGrundstück
H
Haus- und GrundbesitzerhaftpflichtversicherungHauskreditHausratversicherungHerstellungskostenHypothekHypothekenbankHypothekendarlehenHypothekenmaklerHypothekenzinsen
I
ImmobilieImmobilienkreditImmobilienmaklerInstandhaltungskostenInstandhaltungsrücklage
J
Jahres-PrimärenergiebedarfJahresleistung
K
KapitalbeschaffungKatasteramtKaufnebenkostenKaufvertragKfW-HausKfW - Kreditanstalt für WiederaufbauKreditbedarfKreditwürdigkeit
L
LaufzeitLöschungsbewilligung
M
Makler- und BauträgerverordnungMaklerprovisionMonatliche Rate / MonatsrateMuskelhypothek
N
NachrangfinanzierungNegativbescheidNegativbescheinigungNegativerklärungNettodarlehensbetragNichtabnahmeentschädigungNiedrigenergiehausNießbrauchNominalzinsNotarbestätigung
O
ObjektObjektwertÖffentliche Förderung des WohnungsbausOrdentliches Kündigungsrecht nach § 489 BGB
P
Prolongation
R
RangrücktrittRangstelleRenovierungskreditRestdarlehenRestschuldRisikobegrenzungsgesetzRückauflassungsvormerkungRückzahlungsrate
S
SachwertSachwertverfahrenSanierungskreditSchätzgebührenSchätzkostenSchätzungSchufaSchuldnertauschSchuldübernahmeSicherheitenSicherungszweckerklärungSollzinsSollzinsbindungSollzinssatzSondertilgung
T
TeilauszahlungTeilauszahlungszuschlagTeilbaugenehmigungTeilungserklärungTeilvalutierungszuschlagTilgungTilgungsaussetzungTilgungsdarlehenTilgungsfreie JahreTilgungshypothekTilgungsplanTilgungssatzTilgungsverrechnungTransmissionswärmeverlust nach EnEVTreuhandzahlung
U
Umbaute RaumUnbedenklichkeitsbescheinigung
V
VerkaufswertVerkehrswertVertragslaufzeitVollfinanzierungVolltilgerdarlehenVorfälligkeitsentschädigungVorkaufsrechtVorlastVorvertragliche Informationen
Z
ZinsänderungsrisikoZinsanpassungZinsbindungZinsbindungsfristZinsfestschreibungZinssatzZinsstrukturkurveZusatzsicherheitenZuteilungZwangsversteigerungZwangsvollstreckungZweckbestimmungserklärungZweckerklärungZweckgebundenZwischenfinanzierung

Wohnungsbau­prämie in Kürze:

  • Die Wohnungsbauprämie ist eine staatliche Förderung, die anteilig auf wohnwirtschaftlich angelegtes Sparvermögen gezahlt wird.
  • Sie wird als Anreiz für den Aufbau von Vermögen durch Bausparverträge oder vergleichbare Anlagen gewährt.
  • Die Wohnungsbauprämie soll vor allem Menschen mit niedrigerem bis mittlerem Einkommen unterstützen, um den Erwerb von Wohneigentum zu erleichtern.
  • Anspruch auf die Wohnungsbauprämie ab dem 16. Lebensjahr hat, wessen zu versteuerndes Einkommen unter 35.000 Euro, bei Ehepaaren unter 70.000 Euro liegt.
  • Die Wohnungsbauprämie ist gedeckelt auf maximal 70 Euro pro Jahr für Singles und 140 Euro für Ehepaare.
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Udo Hirschinger, Author bei DTW
Beitrag von Udo Hirschinger aktualisiert am 19.07.2023

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Objektwert

Bitte geben Sie hier den Kaufpreis der Immobilie ohne Kaufnebenkosten (Grunderwerbssteuer, Notar, Grundbuchamt, Makler), die angemessenen Herstellungkosten des Objekts (Grundstück, Baukosten, Baunebenkosten) oder den geschätzten aktuellen Wert Ihrer Immobilie ein.

?

Nettodarlehensbetrag

Bitte geben Sie hier den gewünschten Nettodarlehens­betrag ein. Dies ist der Betrag, auf den die Zinsen berechnet werden und den Sie über die Gesamtlaufzeit des Darlehens tilgen.

%
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Anfängliche Tilgung, Monatsrate oder Volltilgung

Wählen Sie zwischen der Eingabe von Anfängliche Tilgung in %, Monatliche Rate in € oder Volltilgung.

Um die Höhe Ihrer Tilgungsleistung zu berechnen, geben Sie den anfänglichen Tilgungssatz, z.B. 3%, ein oder geben Sie die gewünschte monatliche Rate in Euro an.

Bei der Auswahl von Volltilgung wird die monatliche Rate so berechnet, daß das Darlehen innerhalb der Sollzinsbindung vollständig getilgt wird.

?

Sollzinsbindung

Geben Sie hier den Zeitraum ein, für den Sie die Zinsen fest vereinbaren möchten.

Besteht am Ende der Sollzinsbindung ein Restdarlehens­betrag, müssen Sie zu diesem Zeitpunkt die Zinsen neu vereinbaren oder das Darlehen vollständig tilgen.

Jährliche Sondertilgung:

?

Jährliche Sondertilgung

Möchten Sie neben der monatlich zu zahlenden Rate Sondertilgungen leisten?

Hier können Sie den gewünschten Betrag angeben, den Sie jährlich zusätzlich tilgen möchten.

Sondertilgungen sind bei DTW immer optional, d.h. Sie können diese leisten, müssen es aber nicht. Sondertilgungen in Höhe von 5% der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr sind bei DTW so gut wie immer kostenfrei möglich.

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Was ist die Wohnungsbau­prämie?

In Deutschland ist die Wohnungsbau­prämie eine staatliche Förderung, die dazu dient, den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum zu unterstützen. Sie wird als Anreiz für den Aufbau von Vermögen durch Bausparverträge oder vergleichbare Anlagen gewährt.

Die Wohnungsbau­prämie soll vor allem Menschen mit niedrigerem bis mittlerem Einkommen unterstützen, um ihnen den Aufbau von Vermögen und den Erwerb von Wohneigentum zu erleichtern. Die Prämie kann zusätzlich zu anderen staatlichen Förderungen wie der Arbeitnehmer-Sparzulage oder der Riester-Förderung beansprucht werden.

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Wie hoch ist die Wohnungsbau­prämie?

Um in den Genuss der Wohnungsbau­prämie zu kommen, muss ein Bausparer regelmäßig einen Sparbetrag in seinen Bausparvertrag einzahlen. Prämien begünstigt sind diese Aufwendungen bis zu einer Grenze von 700 Euro pro Jahr bei Alleinstehenden bzw. jährlich 1.400 Euro bei Paaren.

Da die Wohnungsbau­prämie seit dem 1. Januar 2021 von 8,8 Prozent auf 10 Prozent gestiegen ist, können Singles also bis zu 70 Euro pro Jahr vom Staat erhalten. Bei Paaren liegt der jährliche Zuschuss dementsprechend bei maximal 140 Euro. Natürlich kann ein Bausparer jedes Jahr auch höhere Beträge ansparen, aber auf diese gibt es dann eben keine zusätzlichen Prämienzuschüsse.

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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen für die Wohnungsbau­prämie?

Um die Wohnungsbau­prämie in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, darunter:

    1. Einkommensgrenzen: Es gibt Einkommensgrenzen, die für den Erhalt der Prämie nicht überschritten werden dürfen. Die genauen Grenzen variieren je nach Familienstand. Sobald Bausparer diese Grenzen überschreiten, können sie keinen Anspruch auf den jährlichen Zuschuss durch den Staat geltend machen. Anspruch auf die Prämie haben Sie nur, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen unter 35.000 Euro liegt, bei Ehepaaren 70.000 Euro.
    2. Mindestlaufzeit des Bausparvertrags: Der Bausparvertrag muss in der Regel eine bestimmte Mindestlaufzeit haben, um förderfähig zu sein.
    3. Wohnzweckbindung: Die Mittel aus dem Bausparvertrag oder der Anlage müssen für wohnungswirtschaftliche Zwecke verwendet werden, insbesondere für den Erwerb, den Bau oder die Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum.
    4. Die Wohnungsbau­prämie kann zusätzlich zu anderen staatlichen Förderungen wie der Arbeitnehmer-Sparzulage oder der Riester-Förderung beantragt werden. Es ist ratsam, sich über die genauen Voraussetzungen und Möglichkeiten der Wohnungsbau­prämie zu informieren.
    5. Die Wohnungsbau­prämie können in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Personen ab 16 Jahren erhalten, die einen Bausparvertrag abschließen.

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Einkommensgrenzen für den Zuschuss

Die Einkommensgrenzen für die Wohnungsbau­prämie wurden ebenfalls ab dem 1. Januar 2021 angehoben. Lag sie für Alleinstehende davor bei einem Jahreseinkommen von 25.600 Euro, so beträgt sie aktuell 35.000 Euro.

Bei Ehepartnern stieg sie von 51.200 Euro auf 70.000 Euro. Durch diese Anhebung der Jahreseinkommensgrenzen können mehr Menschen als zuvor von der Prämienförderung beim Bausparen profitieren.

Zweckgebundene Förderung

Zu beachten ist, dass die Wohnungsbau­prämie auf die Nutzung für die sogenannten „wohnwirtschaftliche Zwecke“ beschränkt ist. Das bedeutet, dass man sie für den Kauf, Bau oder die Sanierung von selbstgenutztem Wohneigentum verwenden darf, etwa als Eigenkapitalanteil bei der benötigten Immobilien­finan­zierung in Form eines Bauspardarlehens.

Auch eine neue Küche oder eine Wohnungsrenovierung liegen noch innerhalb der Zweckbindung. Falls man aber das angesparte Guthaben beim Bausparen für einen anderen Zweck, der nicht mit der Immobilie in Zusammenhang steht, einsetzen möchte, muss man die erhaltenen Wohnungsbau­prämien an den Staat zurückzahlen. Für junge Menschen, die ihren Bausparvertrag vor Vollendung des 25. Lebensjahres abgeschlossen haben, hat der Staat aber eine Ausnahme gemacht. Diese können nach sieben Jahren einmalig über ihr Bausparvermögen samt der Wohnungsbau­prämie aus den letzten sieben Jahren frei verfügen.

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