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Widerrufsbelehrung

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Berechneter Zins

2,98
%
Effektiver Jahreszins
Stand: 28.03.2024
Annahmen Zinssatz
5 Jahre
10 Jahre
15 Jahre
20 Jahre
30 Jahre
10 Jahre
Sollzinsbindung
 
0
Monatliche Rate
2,94%
Gebundener
Sollzinssatz
0
Restdarlehen
(nach 10 Jahren)
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Rechenergebnis im Detail

Objektwert bzw. Kaufpreis der Immobilie
Beleihungswert
Nettodarlehensbetrag
Beleihungsauslauf
Sollzinsbindung
Anzahl der Raten während der Sollzinsbindung
Gebundener Sollzinssatz (fester Zinssatz)
Anfängliche Tilgung
Monatliche Rate (Annuität, zu Beginn)
Effektiver Jahreszins
Restdarlehen am Ende der Sollzinsbindung
Tilgungsleistung bis Ende der Sollzinsbindung
Zinsaufwand bis Ende der Sollzinsbindung
Jährliche Sondertilgung während der Sollzinsbindung
Angenommener Sollzinssatz nach Ende der Sollzinsbindung
Vertragslaufzeit (kalkulatorisch) *
Zu zahlender Gesamtbetrag (kalkulatorisch)

Repräsentatives Beispiel. Es handelt sich um ein Immobiliar-Verbraucher­dar­lehen, das durch ein Grundpfandrecht oder eine Real­last besichert wird. Die Kondition gilt bis zu des Beleihungs­wertes einer selbst genutzten Immobilie und ist freiblei­bend zum Stand 29.03.2024. Die Kredit­ver­gabe ist vorbehaltlich einer positiven Bonitäts- und Objekt­wert­prüfung. Zusätzlich fallen Kosten im Zusam­menhang mit der Bestellung der Grund­schulden an, wie Notarkosten, Kosten der Sicherheiten­bestel­lung (z.B. für das Grund­buch­amt), Gebäude­ver­sich­erung sowie weitere Kosten, die momentan noch nicht bekannt sind. Diese erhöhen eventuell den effektiven Jahreszins. Vermittler: DTW GmbH, Q5, 14-22, 68161 Mannheim

* Nach Ende der Sollzinsbindung können Sie den Darlehensgeber ohne Zahlung einer Vorfälligkeits­entschä­digung wechseln. Nach 10 Jahren Darlehenslaufzeit besteht ein gesetz­liches Sonderkündigungsrecht. Unter der Annahme, dass der Zinssatz nach Ende der Sollzinsbindung bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens unverändert bleibt, ist der Nettodarlehensbetrag nach vollständig getilgt.

A
AblösungAbnahmeverpflichtungAbtretung einer GrundschuldAmortisationAmtlicher LageplanAnfängliche TilgungAnnuitätAnnuitätendarlehenArbeitnehmersparzulageAuflassungAuflassungsvormerkungAusbauhausAußenanlagenAuszahlungsvoraussetzungen
B
BauantragBaubeschreibungBaudarlehenBauerwartungslandBaufinanzierungBaufortschrittBaugeldBaugenehmigungBauherren-HaftpflichtversicherungBaukreditBaulandBaulastBaulastenverzeichnisBauleistungsversicherungBaunebenkostenBauspardarlehenBausparvertragBauträgerBauträgermodellBauwertBauzinsenBearbeitungsgebührBebauungsplanBeleihungBeleihungsauslaufBeleihungsgrenzeBeleihungsobjektBeleihungswertBereitstellungszinsenBodenrichtwertBodenwertBonitätBriefgrundschuldBruttodarlehensbetragBuchgrundschuldBürgschaft
C
Cap-Darlehen
D
DarlehensbedingungenDarlehensgeberDarlehensnehmerDarlehensvertragDarlehenszinsenDisagio
E
Effektiver JahreszinsEigenkapitalEigenleistungEigennutzungEigentümergemeinschaftEigentümerversammlungEinkommensnachweiseEndfälliges Darlehen (Festdarlehen)EnergieausweisEnergieeffizienzEnergieeffizienz-ExperteEnergieeinsparverordnung (EnEV)ErbbaurechtErbpachtErschließungskostenErtragswertErtragswertverfahrenESIS Merkblatt
F
FertighausFestdarlehenFeuerrohbauversicherungFinanzierungsplanFlurkarteFlurstückForderungsverkaufForward-AufschlagFremdkapital
G
GebäudeenergiegesetzGrundbuchGrundbuchauszugGrunderwerbsteuerGrundflächenzahlGrundpfandrechtGrundschuldGrundschuldbestellungGrundschuldbestellungsurkundeGrundschuldzinsGrundstück
H
Haus- und GrundbesitzerhaftpflichtversicherungHauskreditHausratversicherungHerstellungskostenHypothekHypothekenbankHypothekendarlehenHypothekenmaklerHypothekenzinsen
I
ImmobilieImmobilienkreditImmobilienmaklerInstandhaltungskostenInstandhaltungsrücklage
J
Jahres-PrimärenergiebedarfJahresleistung
K
KapitalbeschaffungKatasteramtKaufnebenkostenKaufvertragKfW-HausKfW - Kreditanstalt für WiederaufbauKreditbedarfKreditwürdigkeit
L
LaufzeitLöschungsbewilligung
M
Makler- und BauträgerverordnungMaklerprovisionMonatliche Rate / MonatsrateMuskelhypothek
N
NachrangfinanzierungNegativbescheidNegativbescheinigungNegativerklärungNettodarlehensbetragNichtabnahmeentschädigungNiedrigenergiehausNießbrauchNominalzinsNotarbestätigung
O
ObjektObjektwertÖffentliche Förderung des WohnungsbausOrdentliches Kündigungsrecht nach § 489 BGB
P
Prolongation
R
RangrücktrittRangstelleRenovierungskreditRestdarlehenRestschuldRisikobegrenzungsgesetzRückauflassungsvormerkungRückzahlungsrate
S
SachwertSachwertverfahrenSanierungskreditSchätzgebührenSchätzkostenSchätzungSchufaSchuldnertauschSchuldübernahmeSicherheitenSicherungszweckerklärungSollzinsSollzinsbindungSollzinssatzSondertilgung
T
TeilauszahlungTeilauszahlungszuschlagTeilbaugenehmigungTeilungserklärungTeilvalutierungszuschlagTilgungTilgungsaussetzungTilgungsdarlehenTilgungsfreie JahreTilgungshypothekTilgungsplanTilgungssatzTilgungsverrechnungTransmissionswärmeverlust nach EnEVTreuhandzahlung
U
Umbaute RaumUnbedenklichkeitsbescheinigung
V
VerkaufswertVerkehrswertVertragslaufzeitVollfinanzierungVolltilgerdarlehenVorfälligkeitsentschädigungVorkaufsrechtVorlastVorvertragliche Informationen
Z
ZinsänderungsrisikoZinsanpassungZinsbindungZinsbindungsfristZinsfestschreibungZinssatzZinsstrukturkurveZusatzsicherheitenZuteilungZwangsversteigerungZwangsvollstreckungZweckbestimmungserklärungZweckerklärungZweckgebundenZwischenfinanzierung

Widerrufsbelehrung in Kürze:

  • Eine Widerrufsbelehrung ist eine wichtige Information über das Widerrufsrecht von Verbrauchern bei Verbraucherverträgen.
  • Die Widerrufsbelehrung bei einer Immobilienfinanzierung klärt den Darlehensnehmer über sein Widerrufsrecht und Widerrufsfrist auf.
  • Neben einer gesetzlichen 14-tägigen Mindestfrist kann die Bank dem Darlehensnehmer auch eine längere Widerrufsfrist einräumen.
Christoph Müller, Author bei DTW
Beitrag von Christoph Müller aktualisiert am 13.09.2023

Was versteht man unter einer Widerrufsbelehrung?

Mit der Widerrufsbelehrung werden Darlehensnehmer über ihr Recht aufgeklärt, durch die Abgabe einer einseitigen Willenserklärung von Verbraucherdarlehensverträgen und Immobiliarverbraucherdarlehensverträgen zurückzutreten.

Die Widerrufsbelehrung bei einer Immobilien­finan­zierung klärt den Darlehensnehmer über sein Widerrufsrecht auf. 2014 hat die Europäische Union im Rahmen der vorvertraglichen Informationspflichten (VVI) die formalen Anforderungen an eine korrekte Widerrufsbelehrung in der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie geregelt. Ist eine Widerrufsbelehrung fehlerhaft, kann der Darlehensnehmer den Darlehensvertrag jederzeit widerrufen. Denn bei Mängeln verlängert sich die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen auf unbestimmte Zeit.

Was muss in einer korrekten Widerrufsbelehrung stehen?

In der Belehrung über das Widerrufsrecht bei einer Immobilien­finan­zierung muss das Kreditinstitut als erstes über die Widerrufsfrist informieren. Neben der gesetzlichen 14-tägigen Mindestfrist kann die Bank dem Darlehensnehmer natürlich auch eine längere Widerrufsfrist einräumen. In jedem Fall muss aber das Datum des Fristbeginns eindeutig erkennbar sein. Eine irreführende Formulierung wie „Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung“ reicht nicht aus, wie der BGH im Jahr 2010 urteilte.

Des Weiteren müssen die Rechtsfolgen, die mit dem Vertragswiderruf verbunden sind, erläutert werden. Die Widerrufsbelehrung darf nicht nur ein allgemeines Infoblatt sein, das quasi alle möglichen Hinweise auflistet. Stattdessen muss sie sich stets auf den konkreten Darlehensvertrag für die Immobilien­finan­zierung beziehen. Das bedeutet, dass die Belehrung die korrekten und vollständigen Angaben zur Art des Darlehens, zur Vertragslaufzeit, dem Darlehensbetrag, den Zinssätzen sowie allen weiteren Pflichtangaben enthalten muss. Auch die Möglichkeiten zur Kündigung und die Benennung der Aufsichtsbehörde müssen in der Widerrufsbelehrung erwähnt sein.

Welche Folgen hat eine fehlerhafte Belehrung?

Wenn einer der verpflichtenden Punkte in einer Widerrufsbelehrung fehlt, dann kann der Kreditnehmer seinen Darlehensvertrag zu jedem Zeitpunkt widerrufen. Gleiches gilt, wenn die Belehrung gar nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Vorgeschrieben ist, dass die Baufinanzierungberater oder Kreditsachbearbeiter bei der Bank den Darlehensnehmer korrekt und unmissverständlich über sein Widerrufsrecht belehren.

Bei vielen Darlehensverträgen der Vergangenheit war bzw. ist die Widerrufsbelehrung mangelhaft, weil sie den gesetzlichen Vorgaben nicht genügt. Daher kann man solche Verträge auch bei einer Immobilien­finan­zierung unter Umständen noch nach Jahren widerrufen bzw. gekündigt – und zwar ohne, dass eine Nichtabnahme­entschädigung oder Vorfälligkeits­entschädigung anfällt. Diese kostenfreie „Kündigungsmöglichkeit“ nach Jahren wird umgangssprachlich auch „Widerrufsjoker“ genannt. Voraussetzung ist, dass man einen Fehler in der Widerrufsbelehrung nachweisen kann. Daher muss man als Kreditnehmer die Formulierungen und Vertragsunterlagen genau prüfen. Wer den Widerrufsjoker einsetzen kann und möchte, sollte dabei aber unbedingt beachten, dass er dann eine Refinanzierungsalternative für die Rückabwicklung des Vertrags benötigt. Diese muss innerhalb einer Frist von 30 Tagen stehen. Grundsätzlich ist jeder Widerruf einer Immobilien­finan­zierung beim Darlehensgeber schriftlich einzureichen.

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Objektwert

Bitte geben Sie hier den Kaufpreis der Immobilie ohne Kaufnebenkosten (Grunderwerbssteuer, Notar, Grundbuchamt, Makler), die angemessenen Herstellungkosten des Objekts (Grundstück, Baukosten, Baunebenkosten) oder den geschätzten aktuellen Wert Ihrer Immobilie ein.

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Nettodarlehensbetrag

Bitte geben Sie hier den gewünschten Nettodarlehens­betrag ein. Dies ist der Betrag, auf den die Zinsen berechnet werden und den Sie über die Gesamtlaufzeit des Darlehens tilgen.

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Anfängliche Tilgung, Monatsrate oder Volltilgung

Wählen Sie zwischen der Eingabe von Anfängliche Tilgung in %, Monatliche Rate in € oder Volltilgung.

Um die Höhe Ihrer Tilgungsleistung zu berechnen, geben Sie den anfänglichen Tilgungssatz, z.B. 3%, ein oder geben Sie die gewünschte monatliche Rate in Euro an.

Bei der Auswahl von Volltilgung wird die monatliche Rate so berechnet, daß das Darlehen innerhalb der Sollzinsbindung vollständig getilgt wird.

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Sollzinsbindung

Geben Sie hier den Zeitraum ein, für den Sie die Zinsen fest vereinbaren möchten.

Besteht am Ende der Sollzinsbindung ein Restdarlehens­betrag, müssen Sie zu diesem Zeitpunkt die Zinsen neu vereinbaren oder das Darlehen vollständig tilgen.

Jährliche Sondertilgung:

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Jährliche Sondertilgung

Möchten Sie neben der monatlich zu zahlenden Rate Sondertilgungen leisten?

Hier können Sie den gewünschten Betrag angeben, den Sie jährlich zusätzlich tilgen möchten.

Sondertilgungen sind bei DTW immer optional, d.h. Sie können diese leisten, müssen es aber nicht. Sondertilgungen in Höhe von 5% der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr sind bei DTW so gut wie immer kostenfrei möglich.

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