Was versteht man unter einer Widerrufsbelehrung?
Mit der Widerrufsbelehrung werden Darlehensnehmer über ihr Recht aufgeklärt, durch die Abgabe einer einseitigen Willenserklärung von Verbraucherdarlehensverträgen und Immobiliarverbraucherdarlehensverträgen zurückzutreten.
Die Widerrufsbelehrung bei einer Immobilienfinanzierung klärt den Darlehensnehmer über sein Widerrufsrecht auf. 2014 hat die Europäische Union im Rahmen der vorvertraglichen Informationspflichten (VVI) die formalen Anforderungen an eine korrekte Widerrufsbelehrung in der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie geregelt. Ist eine Widerrufsbelehrung fehlerhaft, kann der Darlehensnehmer den Darlehensvertrag jederzeit widerrufen. Denn bei Mängeln verlängert sich die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen auf unbestimmte Zeit.
Was muss in einer korrekten Widerrufsbelehrung stehen?
In der Belehrung über das Widerrufsrecht bei einer Immobilienfinanzierung muss das Kreditinstitut als erstes über die Widerrufsfrist informieren. Neben der gesetzlichen 14-tägigen Mindestfrist kann die Bank dem Darlehensnehmer natürlich auch eine längere Widerrufsfrist einräumen. In jedem Fall muss aber das Datum des Fristbeginns eindeutig erkennbar sein. Eine irreführende Formulierung wie „Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung“ reicht nicht aus, wie der BGH im Jahr 2010 urteilte.
Des Weiteren müssen die Rechtsfolgen, die mit dem Vertragswiderruf verbunden sind, erläutert werden. Die Widerrufsbelehrung darf nicht nur ein allgemeines Infoblatt sein, das quasi alle möglichen Hinweise auflistet. Stattdessen muss sie sich stets auf den konkreten Darlehensvertrag für die Immobilienfinanzierung beziehen. Das bedeutet, dass die Belehrung die korrekten und vollständigen Angaben zur Art des Darlehens, zur Vertragslaufzeit, dem Darlehensbetrag, den Zinssätzen sowie allen weiteren Pflichtangaben enthalten muss. Auch die Möglichkeiten zur Kündigung und die Benennung der Aufsichtsbehörde müssen in der Widerrufsbelehrung erwähnt sein.
Welche Folgen hat eine fehlerhafte Belehrung?
Wenn einer der verpflichtenden Punkte in einer Widerrufsbelehrung fehlt, dann kann der Kreditnehmer seinen Darlehensvertrag zu jedem Zeitpunkt widerrufen. Gleiches gilt, wenn die Belehrung gar nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Vorgeschrieben ist, dass die Baufinanzierungberater oder Kreditsachbearbeiter bei der Bank den Darlehensnehmer korrekt und unmissverständlich über sein Widerrufsrecht belehren.
Bei vielen Darlehensverträgen der Vergangenheit war bzw. ist die Widerrufsbelehrung mangelhaft, weil sie den gesetzlichen Vorgaben nicht genügt. Daher kann man solche Verträge auch bei einer Immobilienfinanzierung unter Umständen noch nach Jahren widerrufen bzw. gekündigt – und zwar ohne, dass eine Nichtabnahmeentschädigung oder Vorfälligkeitsentschädigung anfällt. Diese kostenfreie „Kündigungsmöglichkeit“ nach Jahren wird umgangssprachlich auch „Widerrufsjoker“ genannt. Voraussetzung ist, dass man einen Fehler in der Widerrufsbelehrung nachweisen kann. Daher muss man als Kreditnehmer die Formulierungen und Vertragsunterlagen genau prüfen. Wer den Widerrufsjoker einsetzen kann und möchte, sollte dabei aber unbedingt beachten, dass er dann eine Refinanzierungsalternative für die Rückabwicklung des Vertrags benötigt. Diese muss innerhalb einer Frist von 30 Tagen stehen. Grundsätzlich ist jeder Widerruf einer Immobilienfinanzierung beim Darlehensgeber schriftlich einzureichen.