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Nichtabnahme­entschädigung

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Berechneter Zins

2,89
%
Effektiver Jahreszins
Stand: 01.10.2024
Annahmen Zinssatz
5 Jahre
10 Jahre
15 Jahre
20 Jahre
30 Jahre
10 Jahre
Sollzinsbindung
 
0
Monatliche Rate
2,85%
Gebundener
Sollzinssatz
0
Restdarlehen
(nach 10 Jahren)
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Rechenergebnis im Detail

Objektwert bzw. Kaufpreis der Immobilie
Beleihungswert
Nettodarlehensbetrag
Beleihungsauslauf
Sollzinsbindung
Anzahl der Raten während der Sollzinsbindung
Gebundener Sollzinssatz (fester Zinssatz)
Anfängliche Tilgung
Monatliche Rate (Annuität, zu Beginn)
Effektiver Jahreszins
Restdarlehen am Ende der Sollzinsbindung
Tilgungsleistung bis Ende der Sollzinsbindung
Zinsaufwand bis Ende der Sollzinsbindung
Jährliche Sondertilgung während der Sollzinsbindung
Angenommener Sollzinssatz nach Ende der Sollzinsbindung
Vertragslaufzeit (kalkulatorisch) *
Zu zahlender Gesamtbetrag (kalkulatorisch)

Repräsentatives Beispiel. Es handelt sich um ein Immobiliar-Verbraucher­dar­lehen, das durch ein Grundpfandrecht oder eine Real­last besichert wird. Die Kondition gilt bis zu des Beleihungs­wertes einer selbst genutzten Immobilie und ist freiblei­bend zum Stand 03.10.2024. Die Kredit­ver­gabe ist vorbehaltlich einer positiven Bonitäts- und Objekt­wert­prüfung. Zusätzlich fallen Kosten im Zusam­menhang mit der Bestellung der Grund­schulden an, wie Notarkosten, Kosten der Sicherheiten­bestel­lung (z.B. für das Grund­buch­amt), Gebäude­ver­sich­erung sowie weitere Kosten, die momentan noch nicht bekannt sind. Diese erhöhen eventuell den effektiven Jahreszins. Vermittler: DTW GmbH, Q5, 14-22, 68161 Mannheim

* Nach Ende der Sollzinsbindung können Sie den Darlehensgeber ohne Zahlung einer Vorfälligkeits­entschä­digung wechseln. Nach 10 Jahren Darlehenslaufzeit besteht ein gesetz­liches Sonderkündigungsrecht. Unter der Annahme, dass der Zinssatz nach Ende der Sollzinsbindung bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens unverändert bleibt, ist der Nettodarlehensbetrag nach vollständig getilgt.

A
AblösungAbnahmeverpflichtungAbtretung einer GrundschuldAmortisationAmtlicher LageplanAnfängliche TilgungAnnuitätAnnuitätendarlehenArbeitnehmersparzulageAuflassungAuflassungsvormerkungAusbauhausAußenanlagenAuszahlungsvoraussetzungen
B
BauantragBaubeschreibungBaudarlehenBauerwartungslandBaufinanzierungBaufortschrittBaugeldBaugenehmigungBauherren-HaftpflichtversicherungBaukreditBaulandBaulastBaulastenverzeichnisBauleistungsversicherungBaunebenkostenBauspardarlehenBausparvertragBauträgerBauträgermodellBauwertBauzinsenBearbeitungsgebührBebauungsplanBeleihungBeleihungsauslaufBeleihungsgrenzeBeleihungsobjektBeleihungswertBereitstellungszinsenBodenrichtwertBodenwertBonitätBriefgrundschuldBruttodarlehensbetragBuchgrundschuldBürgschaft
C
Cap-Darlehen
D
DarlehensbedingungenDarlehensgeberDarlehensnehmerDarlehensvertragDarlehenszinsenDisagio
E
Effektiver JahreszinsEigenkapitalEigenleistungEigennutzungEigentümergemeinschaftEigentümerversammlungEinkommensnachweiseEndfälliges Darlehen (Festdarlehen)EnergieausweisEnergieeffizienzEnergieeffizienz-ExperteEnergieeinsparverordnung (EnEV)ErbbaurechtErbpachtErschließungskostenErtragswertErtragswertverfahrenESIS Merkblatt
F
FertighausFestdarlehenFeuerrohbauversicherungFinanzierungsplanFlurkarteFlurstückForderungsverkaufForward-AufschlagFremdkapital
G
GebäudeenergiegesetzGrundbuchGrundbuchauszugGrunderwerbsteuerGrundflächenzahlGrundpfandrechtGrundschuldGrundschuldbestellungGrundschuldbestellungsurkundeGrundschuldzinsGrundstück
H
Haus- und GrundbesitzerhaftpflichtversicherungHauskreditHausratversicherungHerstellungskostenHypothekHypothekenbankHypothekendarlehenHypothekenmaklerHypothekenzinsen
I
ImmobilieImmobilienkreditImmobilienmaklerInstandhaltungskostenInstandhaltungsrücklage
J
Jahres-PrimärenergiebedarfJahresleistung
K
KapitalbeschaffungKatasteramtKaufnebenkostenKaufvertragKfW-HausKfW - Kreditanstalt für WiederaufbauKreditbedarfKreditwürdigkeit
L
LaufzeitLöschungsbewilligung
M
Makler- und BauträgerverordnungMaklerprovisionMonatliche Rate / MonatsrateMuskelhypothek
O
ObjektObjektwertÖffentliche Förderung des WohnungsbausOrdentliches Kündigungsrecht nach § 489 BGB
P
Prolongation
R
RangrücktrittRangstelleRenovierungskreditRestdarlehenRestschuldRisikobegrenzungsgesetzRückauflassungsvormerkungRückzahlungsrate
S
SachwertSachwertverfahrenSanierungskreditSchätzgebührenSchätzkostenSchätzungSchufaSchuldnertauschSchuldübernahmeSicherheitenSicherungszweckerklärungSollzinsSollzinsbindungSollzinssatzSondertilgung
T
TeilauszahlungTeilauszahlungszuschlagTeilbaugenehmigungTeilungserklärungTeilvalutierungszuschlagTilgungTilgungsaussetzungTilgungsdarlehenTilgungsfreie JahreTilgungshypothekTilgungsplanTilgungssatzTilgungsverrechnungTransmissionswärmeverlust nach EnEVTreuhandzahlung
U
Umbaute RaumUnbedenklichkeitsbescheinigung
V
VerkaufswertVerkehrswertVertragslaufzeitVollfinanzierungVolltilgerdarlehenVorfälligkeitsentschädigungVorkaufsrechtVorlastVorvertragliche Informationen
W
WegerechtWerbungskostenWertermittlungWertgutachtenWiderrufsbelehrungWiderrufsfristWohnflächeWohngebäudeversicherungWohnimmobilienkreditrichtlinieWohnrechtWohnungsbauprämieWohnungseigentumsgesetzWohnwirtschaftliche Zwecke
Z
ZinsänderungsrisikoZinsanpassungZinsbindungZinsbindungsfristZinsfestschreibungZinssatzZinsstrukturkurveZusatzsicherheitenZuteilungZwangsversteigerungZwangsvollstreckungZweckbestimmungserklärungZweckerklärungZweckgebundenZwischenfinanzierung

Nichtabnahme­entschädigung in Kürze:

  • Kündigt der Darlehensnehmer das Darlehen vorzeitig, dann kann der Darlehensgeber seinen entgangenen Zinsgewinn vom Darlehensnehmer zurückzufordern.
  • Eine Umgehung der Nichtabnahmeentschädigung ist nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist in der Regel nicht möglich.
  • Die Berechnung der Nichtabnahmeentschädigung kann mit zwei Modellen: Aktiv-Aktiv-Methode oder Aktiv-Passiv-Methode vorgenommen werden.
Udo Hirschinger, Author bei DTW
Beitrag von Udo Hirschinger aktualisiert am 13.06.2023

Baufinanzierungsrechner

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Objektwert

Bitte geben Sie hier den Kaufpreis der Immobilie ohne Kaufnebenkosten (Grunderwerbssteuer, Notar, Grundbuchamt, Makler), die angemessenen Herstellungkosten des Objekts (Grundstück, Baukosten, Baunebenkosten) oder den geschätzten aktuellen Wert Ihrer Immobilie ein.

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Nettodarlehensbetrag

Bitte geben Sie hier den gewünschten Nettodarlehens­betrag ein. Dies ist der Betrag, auf den die Zinsen berechnet werden und den Sie über die Gesamtlaufzeit des Darlehens tilgen.

%
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Anfängliche Tilgung, Monatsrate oder Volltilgung

Wählen Sie zwischen der Eingabe von Anfängliche Tilgung in %, Monatliche Rate in € oder Volltilgung.

Um die Höhe Ihrer Tilgungsleistung zu berechnen, geben Sie den anfänglichen Tilgungssatz, z.B. 3%, ein oder geben Sie die gewünschte monatliche Rate in Euro an.

Bei der Auswahl von Volltilgung wird die monatliche Rate so berechnet, daß das Darlehen innerhalb der Sollzinsbindung vollständig getilgt wird.

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Sollzinsbindung

Geben Sie hier den Zeitraum ein, für den Sie die Zinsen fest vereinbaren möchten.

Besteht am Ende der Sollzinsbindung ein Restdarlehens­betrag, müssen Sie zu diesem Zeitpunkt die Zinsen neu vereinbaren oder das Darlehen vollständig tilgen.

Jährliche Sondertilgung:

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Jährliche Sondertilgung

Möchten Sie neben der monatlich zu zahlenden Rate Sondertilgungen leisten?

Hier können Sie den gewünschten Betrag angeben, den Sie jährlich zusätzlich tilgen möchten.

Sondertilgungen sind bei DTW immer optional, d.h. Sie können diese leisten, müssen es aber nicht. Sondertilgungen in Höhe von 5% der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr sind bei DTW so gut wie immer kostenfrei möglich.

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Was ist die Nichtabnahme­entschädigung?

Kommt der Darlehensnehmer seiner Verpflichtung nicht nach und kündigt das Darlehen vor Ablauf der Sollzinsbindung bzw. nimmt den Vertrag nicht an, dann hat der Darlehensgeber die Möglichkeit, seinen entgangenen Zinsgewinn in Form einer Nichtabnahme­entschädigung vom Darlehensnehmer zurückzufordern.

Denn wenn ein Baudarlehen für eine Immobilien­finan­zierung abgeschlossen wird, dann kommt es zu einer oftmals langfristigen Vertragsbindung zwischen Darlehensnehmer und Darlehensgeber. In einem Darlehensvertrag verpflichtet sich der Darlehensgeber, dem Darlehensnehmer Kapital für einen Baukredit zur Verfügung zu stellen. Dieser wiederum legt sich darauf fest, das zur Verfügung gestellte Baugeld anzunehmen und inklusive Darlehenszinsen in einem vertraglich festgelegten Rahmen in bestimmten Zeitintervallen zurückzuzahlen. Zum Beispiel als Annuitäten­darlehen mit einer monatlichen festen Annuität.

Im Regelfall wird sich die Höhe der Nichtabnahme­entschädigung auf ca. 2 % der Nettodarlehenssumme belaufen.

In den meisten Darlehensverträgen ist die Nichtabnahme­entschädigung bereits dokumentiert und entweder als Prozentwert oder als Fixbetrag eingetragen.

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Gewöhnlich können Darlehensnehmer ihren Darlehensvertrag für eine Immobilien­finan­zierung erst dann kündigen, wenn die Sollzinsbindung nach 10 Jahren abgelaufen ist. Soll das Hypothekendarlehen dann gekündigt werden, kommt eine 6-monatige Kündigungsfrist zum Tragen, die der Darlehensnehmer einhalten muss. Geregelt wird dies im Sonder­kündi­gungs­recht, § 489 BGB.

DTW | Blog: Sonder­kündi­gungs­recht

Wie kann man eine Nichtabnahme­entschädigung umgehen?

Es gibt für den Darlehensnehmer nur wenige Möglichkeiten, der Zahlung einer Nichtabnahme­entschädigung zu entgehen. Ist ein unterzeichneter Vertrag nicht innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist gekündigt, dann hat der Darlehensnehmer nur wenige Möglichkeiten, die Nichtabnahme­entschädigung zu verhindern.

Es kann der Fall sein, dass der Darlehensnehmer eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung nachweisen kann. Dies hat zur Folge, dass die Widerrufsfrist nie begonnen hat und der Vertrag daher zu jedem Zeitpunkt gekündigt werden kann.

Oder er kann andere Mängel im Vertrag nachweisen, die dazu führen, dass der Darlehensvertrag unter bestimmten Umständen als nichtig betrachtet und der Darlehensnehmer nicht mehr in die Vertragserfüllungspflicht genommen werden kann.

Häufig tritt die Situation einer vorzeitigen Vertragsbeendigung dann ein, wenn der Darlehensnehmer mit steigenden Bauzinsen gerechnet hat und während der Vertragslaufzeit feststellt, dass das Zinsniveau für Hypothekenzinsen seit Vertragsbeginn gesunken ist.

Hierzu sei angemerkt, dass es sich selten lohnt, ein teureres Darlehen für eine Immobilien­finan­zierung gegen ein günstigeres einzutauschen und parallel die Nichtabnahme­entschädigung zu zahlen. Gewöhnlich kann der Darlehensnehmer davon ausgehen, dass die Nichtabnahme­entschädigung höher ist als die zu erwartende Zinsersparnis.

Methoden zur Berechnung der Nichtabnahme­entschädigung

Für die Berechnung der Nichtabnahme­entschädigung verwenden Kreditinstitute zwei Rechenmodelle: Zum Einen die Aktiv-Aktiv-Methode und zum Anderen die Aktiv-Passiv-Methode.

Bei der Aktiv-Aktiv-Methode beruft sich der Darlehensgeber auf den Unterschied zwischen den aktuellen Zinssätzen und den Zinssätzen des betroffenen Darlehensvertrags. Anhand der Differenz der beiden Werte ermittelt er die Höhe der Nichtabnahme­entschädigung.

Meistens jedoch kommt die Aktiv-Passiv-Methode zum Einsatz. Hierbei wird die Differenz zwischen den entgangenen Zinsen des betroffenen Darlehensvertrags und der zu erzielenden Rendite für das Kreditinstitut erhoben, wenn der Darlehensgeber das Kapital in Hypothekenpfandbriefen investiert hätte. Dabei handelt es sich um ein rein theoretisches Konstrukt, das Kreditinsitut muss das Geld nicht tatsächlich anlegen.

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Flexible Lösungen für nicht abgerufene Darlehen

Es gibt Kreditinstitute, die in bestimmten Fällen flexible Vertragsbedingungen für den Darlehensnehmer anbieten. Zum Teil verzichten diese auf eine Nichtabnahme­entschädigung für nicht abgerufene Darlehen.

Dissonanzen treten unter anderem zwischen der aufgenommenen Darlehenssumme und dem tatsächlich benötigten Kapital auf. So zum Beispiel dann, wenn der Neubau einer Immobilie doch günstiger wird als ursprünglich angenommen oder aber die Renovierung einer Bestandsimmobilie weniger Kapital erfordert als zu Beginn der Umbaumaßnahmen eingeplant.

Wenn Sie eine Beratung zu Ihrer Baufinanzierung wünschen, dann sprechen Sie uns gerne an. Gemeinsam mit Ihnen finden die Baufinanzierungsexperten von DTW eine individuelle Lösung für Ihr Bauvorhaben. Die Experten unterstützen Sie also bei der Finanzierung Ihrer Wunschimmobilie.

Expertentipp

Offenlegung der Parameter

Wenn Sie eine Nichtabnahmeentschädigung nicht vermeiden können, prüfen Sie auf jeden Fall vor der Zahlung, ob der Betrag korrekt ist. Das Kreditinstitut muss Ihnen alle Parameter offen legen, die eingesetzt wurden, um die Höhe der Nichabnahmeentschädigung zu berechnen.

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