Was ist ein Negativbescheid?
Der Negativbescheid ist eine amtliche Bescheinigung, dass auf einem bestimmten Grundstück keine finanziellen Forderungen eines Dritten liegen.
Dieses Dokument verlangen viele Darlehensgeber bei einer Immobilienfinanzierung, weil zumeist das Grundstück als Sicherheit für das Baudarlehen dient. Ausgestellt wird der Negativbescheid vom „Amt zur Regelung offener Vermögensfragen“.
Negativbescheid zur Absicherung der Baufinanzierung
Mit dem Negativbescheid sichern sich Kreditinstitute bei einer Baufinanzierung für den Fall einer Zahlungsunfähigkeit des Darlehensnehmers ab.
Denn in der Regel wird als Sicherheit für das Baudarlehen eine Grundschuld auf das Grundstück im Grundbuch eingetragen. Mit ihr erhält der Darlehensgeber das Recht, die Immobilie in einer Zwangsversteigerung zu verwerten, wenn der Darlehensnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann.
Damit in dieser Situation keine andere Partei berechtigte Ansprüche auf das Grundstück geltend machen kann, fordern die Banken vorab bei einer Immobilienfinanzierung den Negativbescheid.
Negativbescheid für Grundstücke in den östlichen Bundesländern
Insbesondere bei einem Grundstückskauf in den neuen Bundesländern bestehen die Darlehensnehmer zumeist für die Immobilienfinanzierung auf den Negativbescheid. Denn in Ostdeutschland sind die Eigentumsverhältnisse nicht immer eindeutig geklärt.
Durch die andere Rechtsprechung und Enteignungen in der ehemaligen DDR können auf Grundstücken und Immobilien noch Besitzansprüche Dritter vorliegen. Somit wäre für eine Bank eine ausreichende Absicherung der Immobilienfinanzierung nicht gegeben.
Nachvollziehbarerweise liegt es im Interesse der Kreditinstitute, im Fall der Fälle nicht mit Rechtstreitigkeiten konfrontiert zu werden und gegebenenfalls auf den offenen Forderungen sitzen zu bleiben.
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Beantragung über den Notar
Die Beantragung erfolgt mithilfe eines Notars beim zuständigen Amt zur Regelung offener Vermögensfragen im jeweiligen Bundesland.
Dies ist wie alle anderen notariellen Tätigkeiten beim Immobilienerwerb mit Kosten verbunden, die der neue Grundstückseigentümer bzw. Darlehensnehmer zu tragen hat.
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