Niedrigenergiehaus
Als ein Niedrigenergiehaus bezeichnet man eine Immobilie (sowohl Neubauten als auch sanierte Altbauten) mit einem niedrigen Energiebedarf. Ein Energiestandard eines Gebäudes legt fest, wie hoch dieser Energiebedarf pro Quadratmeter Energiebezugsfläche und Jahr sein darf. Der Energiestandard eines Niedrigenergiehauses sollte ein gefordertes energietechnisches Anforderungsniveau unterschreiten. Generell wird ein bestimmter Energiestandard durch bauliche Maßnahmen und spezieller Haustechnik erreicht. Das Niedrigenergiehaus zeichnet sich in der Regel durch einen hervorragenden Wärmeschutz, eine sorgfältige winddichte und wärmebrückenfreie Konstruktion, eine moderne Lüftungstechnik, eine bessere Verglasung und eine hocheffiziente Heizanlage aus.
Im Rahmen eines Konjunkturpakets der Bundesregierung hat die KfW Förderbank zahlreiche Programme für energieeffizientes Bauen und Sanieren aufgelegt. Die Formel hinter der KfW-Förderung ist relativ einfach: je geringer der Energiebedarf einer Immobilie ist, desto höher ist der Tilgungszuschuss, den Baufinanzierer über die KfW erhalten können.
Die energetische Qualität einer Immobilie wird anhand des Jahres-Primärenergiebedarfes und des Transmissionswärmeverlustes gemessen.
Für diese beiden Kennzahlen definiert die Energieeinsparverordnung (EnEV) Höchstwerte, die ein vergleichbarer Neubau einhalten muss. Aus dem Vergleich erfolgt die Zuordnung in einen der Förderstandards. Ein KfW-Effizienzhaus 100 entspricht den Vorgaben der EnEV für den Neubau einer Immobilie. Das KfW-Effizienzhaus 85 etwa benötigt nur 85 Prozent der Energie eines Neubaus. Ein KfW-Effizienzhaus 70 hat einen Jahres-Primärenergiebedarf von nur 70 % eines vergleichbaren Neubaus nach EnEV, ein KfW-Effizienzhaus 55 sogar nur 55 %.
Die KfW fördert den Neubau von Wohnhäusern mit den KfW-Effizienzhaus-Standards 40, 55 und 70. Dabei gilt: Je kleiner die Zahl, desto besser die Energieeffizienz der Wohnimmobilie und desto höher die KfW-Förderung.