Jahres-Primärenergiebedarf
Den Energiebedarf einer Immobilie von der Herstellung bzw. Gewinnung der Energiequelle sowie den Transport und den Verbrauch wird im Jahres-Primärenergiebedarf beschrieben. Sogenannte regenerative Energiequellen oder auch eine effiziente Anlagentechnik sowie ein hoher Wärmedämmstandard werden bei der Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs positiv berücksichtigt.
Der Heizwärmebedarf definiert den Energieverbrauch einer Immobilie der ab der Heizungsanlage zur Beheizung der Räume aufgewendet wird. Der Primärenergiebedarf beinhaltet zusätzlich die Energiebeschaffung und die Qualität der Heizungsanlage.
Der Primärenergiebedarf betrachtet folglich den „gesamtheitlichen" Energieverbrauch und bietet somit eine weitergehnde Vergleichs- und Bewertungsmöglichkeit.
Im Rahmen eines Bauantragsverfahrens in Deutschland muss nachgewiesen werden, dass der Neubau einen bestimmten Energiebedarf nicht überschreitet. So schreibt es die aktuelle Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) vor.
Diese Verordnung ist seit dem 1. Mai 2014 in Kraft. Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) regelt die Anforderungen an die energetische Qualität für Neubauten und Bestandsgebäude in den Bereichen Nichtwohnungsbau und Wohnungsbau. Wenn Sie einen Neubau planen oder eine Sanierung bei Ihrer bestehenden Immobilie ansteht, dann stellt die EnEV 2014 eine wesentliche rechtliche und planerische Grundlage für Ihr Vorhaben dar.
Bei der praktischen Umsetzung des energiesparenden Bauens bietet die EnEV 2014 eine gewisse Flexibilität. Im Grundsatz wird ein Zielwert, der maximale Primärenergiebedarf, vorgegeben. Der Weg, wie dieser Wert erreicht werden kann ist flexibel. Um den geforderten Zielwert einzuhalten, haben Planer und Ausführende die Möglichkeit, alle Maßnahmen gegeneinander abzuwägen.