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Energieeffizienz

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Berechneter Zins

2,68
%
Effektiver Jahreszins
Stand: 11.12.2024
Annahmen Zinssatz
5 Jahre
10 Jahre
15 Jahre
20 Jahre
30 Jahre
10 Jahre
Sollzinsbindung
 
0
Monatliche Rate
2,65%
Gebundener
Sollzinssatz
0
Restdarlehen
(nach 10 Jahren)
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Rechenergebnis im Detail

Objektwert bzw. Kaufpreis der Immobilie
Beleihungswert
Nettodarlehensbetrag
Beleihungsauslauf
Sollzinsbindung
Anzahl der Raten während der Sollzinsbindung
Gebundener Sollzinssatz (fester Zinssatz)
Anfängliche Tilgung
Monatliche Rate (Annuität, zu Beginn)
Effektiver Jahreszins
Restdarlehen am Ende der Sollzinsbindung
Tilgungsleistung bis Ende der Sollzinsbindung
Zinsaufwand bis Ende der Sollzinsbindung
Jährliche Sondertilgung während der Sollzinsbindung
Angenommener Sollzinssatz nach Ende der Sollzinsbindung
Vertragslaufzeit (kalkulatorisch) *
Zu zahlender Gesamtbetrag (kalkulatorisch)

Repräsentatives Beispiel. Es handelt sich um ein Immobiliar-Verbraucher­dar­lehen, das durch ein Grundpfandrecht oder eine Real­last besichert wird. Die Kondition gilt bis zu des Beleihungs­wertes einer selbst genutzten Immobilie und ist freiblei­bend zum Stand 11.12.2024. Die Kredit­ver­gabe ist vorbehaltlich einer positiven Bonitäts- und Objekt­wert­prüfung. Zusätzlich fallen Kosten im Zusam­menhang mit der Bestellung der Grund­schulden an, wie Notarkosten, Kosten der Sicherheiten­bestel­lung (z.B. für das Grund­buch­amt), Gebäude­ver­sich­erung sowie weitere Kosten, die momentan noch nicht bekannt sind. Diese erhöhen eventuell den effektiven Jahreszins. Vermittler: DTW GmbH, Q5, 14-22, 68161 Mannheim

* Nach Ende der Sollzinsbindung können Sie den Darlehensgeber ohne Zahlung einer Vorfälligkeits­entschä­digung wechseln. Nach 10 Jahren Darlehenslaufzeit besteht ein gesetz­liches Sonderkündigungsrecht. Unter der Annahme, dass der Zinssatz nach Ende der Sollzinsbindung bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens unverändert bleibt, ist der Nettodarlehensbetrag nach vollständig getilgt.

A
AblösungAbnahmeverpflichtungAbtretung einer GrundschuldAmortisationAmtlicher LageplanAnfängliche TilgungAnnuitätAnnuitätendarlehenArbeitnehmersparzulageAuflassungAuflassungsvormerkungAusbauhausAußenanlagenAuszahlungsvoraussetzungen
B
BauantragBaubeschreibungBaudarlehenBauerwartungslandBaufinanzierungBaufortschrittBaugeldBaugenehmigungBauherren-HaftpflichtversicherungBaukreditBaulandBaulastBaulastenverzeichnisBauleistungsversicherungBaunebenkostenBauspardarlehenBausparvertragBauträgerBauträgermodellBauwertBauzinsenBearbeitungsgebührBebauungsplanBeleihungBeleihungsauslaufBeleihungsgrenzeBeleihungsobjektBeleihungswertBereitstellungszinsenBodenrichtwertBodenwertBonitätBriefgrundschuldBruttodarlehensbetragBuchgrundschuldBürgschaft
C
Cap-Darlehen
D
DarlehensbedingungenDarlehensgeberDarlehensnehmerDarlehensvertragDarlehenszinsenDisagio
F
FertighausFestdarlehenFeuerrohbauversicherungFinanzierungsplanFlurkarteFlurstückForderungsverkaufForward-AufschlagFremdkapital
G
GebäudeenergiegesetzGrundbuchGrundbuchauszugGrunderwerbsteuerGrundflächenzahlGrundpfandrechtGrundschuldGrundschuldbestellungGrundschuldbestellungsurkundeGrundschuldzinsGrundstück
H
Haus- und GrundbesitzerhaftpflichtversicherungHauskreditHausratversicherungHerstellungskostenHypothekHypothekenbankHypothekendarlehenHypothekenmaklerHypothekenzinsen
I
ImmobilieImmobilienkreditImmobilienmaklerInstandhaltungskostenInstandhaltungsrücklage
J
Jahres-PrimärenergiebedarfJahresleistung
K
KapitalbeschaffungKatasteramtKaufnebenkostenKaufvertragKfW-HausKfW - Kreditanstalt für WiederaufbauKreditbedarfKreditwürdigkeit
L
LaufzeitLöschungsbewilligung
M
Makler- und BauträgerverordnungMaklerprovisionMonatliche Rate / MonatsrateMuskelhypothek
N
NachrangfinanzierungNegativbescheidNegativbescheinigungNegativerklärungNettodarlehensbetragNichtabnahmeentschädigungNiedrigenergiehausNießbrauchNominalzinsNotarbestätigung
O
ObjektObjektwertÖffentliche Förderung des WohnungsbausOrdentliches Kündigungsrecht nach § 489 BGB
P
Prolongation
R
RangrücktrittRangstelleRenovierungskreditRestdarlehenRestschuldRisikobegrenzungsgesetzRückauflassungsvormerkungRückzahlungsrate
S
SachwertSachwertverfahrenSanierungskreditSchätzgebührenSchätzkostenSchätzungSchufaSchuldnertauschSchuldübernahmeSicherheitenSicherungszweckerklärungSollzinsSollzinsbindungSollzinssatzSondertilgung
T
TeilauszahlungTeilauszahlungszuschlagTeilbaugenehmigungTeilungserklärungTeilvalutierungszuschlagTilgungTilgungsaussetzungTilgungsdarlehenTilgungsfreie JahreTilgungshypothekTilgungsplanTilgungssatzTilgungsverrechnungTransmissionswärmeverlust nach EnEVTreuhandzahlung
U
Umbaute RaumUnbedenklichkeitsbescheinigung
V
VerkaufswertVerkehrswertVertragslaufzeitVollfinanzierungVolltilgerdarlehenVorfälligkeitsentschädigungVorkaufsrechtVorlastVorvertragliche Informationen
W
WegerechtWerbungskostenWertermittlungWertgutachtenWiderrufsbelehrungWiderrufsfristWohnflächeWohngebäudeversicherungWohnimmobilienkreditrichtlinieWohnrechtWohnungsbauprämieWohnungseigentumsgesetzWohnwirtschaftliche Zwecke
Z
ZinsänderungsrisikoZinsanpassungZinsbindungZinsbindungsfristZinsfestschreibungZinssatzZinsstrukturkurveZusatzsicherheitenZuteilungZwangsversteigerungZwangsvollstreckungZweckbestimmungserklärungZweckerklärungZweckgebundenZwischenfinanzierung
Sascha Neumann, Author bei DTW
Beitrag von Sascha Neumann aktualisiert am 05.07.2024

Was versteht man unter der Energieeffizienz?

Unter Energieeffizienz versteht man ganz allgemein die optimale Nutzung von Energie. Bei Gebäuden soll der effiziente Energieeinsatz durch bautechnische Maßnahmen beim Wärmeschutz und der Anlagetechnik erreicht werden. Entsprechende Baustandards für Wohngebäude, Bürogebäude und bestimmte gewerbliche Objekte schreibt das Gebäude­energie­gesetz (GEG) vor, das am 20. November 2020 in Kraft getreten ist. Das neue Bundesgesetz ist eine Zusammenführung der bisherigen Energieeinspar­verordnung (EnEV), des Energieeinspargesetzes und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes. In ihm sind auch die Anforderungen an den verpflichtenden Energieausweis für Immobilien verankert. Um bei Neubauten eine möglichst hohe Energieeffizienz zu erzielen und sie bei bestehenden Immobilien durch Sanierungen bzw. Modernisierungen zu verbessern, gibt es in Deutschland eine Reihe von staatlichen Förderungen.

Energieeffizienz­finanzierung beim Bauen und Sanieren

Die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt Bauherren und Immobilieneigentümer mit verschiedenen Förderprogrammen beim energieeffizienten Bauen und Sanieren. Dafür bietet sie zinsgünstige KfW-Darlehen zur Immobilien­finan­zierung von bis zu 120.000 Euro an. In welcher Höhe man die Bezuschussung durch die Förderbank in Anspruch nehmen kann, hängt dabei vom Maß der Energieeffizienz ab. Es gilt: Je geringer der Energiebedarf einer Immobilie sein wird, desto höher fällt der Tilgungszuschuss aus, den die Darlehensnehmer über die KfW erhalten können.

Gemessen wir die Qualität der Energieeffizienz mittels des Jahres-Primär­energiebedarfs und des Transmissions­wärmeverlusts der Immobilie. Entsprechen die Werte des jährlichen Energiebedarfs exakt, also zu 100 Prozent, den Vorgaben des Gebäude­energie­gesetzes, besitzt das Gebäude den Förderstatuts „KfW-Effizienzhaus 100“, der zugleich als Referenz dient. Aus ihr folgt: Erreicht man die Werte nur zu 85 Prozent, zu 70 Prozent oder zu 55 Prozent, handelt es sich um ein „KfW-Effizienzhaus 85“, „KfW-Effizienzhaus 70“ bzw. „KfW-Effizienzhaus 55“.

Kostenloser Sanierungsrechner

Sie planen eine Sanierung? Eine schnelle und kostenlose Orientierung über den aktuellen Energieverbrauch sowie das Sparpotential bei einer Sanierung gibt Ihnen unser Sanierungsrechner. Eine verlässliche Aussage über das tatsächliche Einsparpotential sowie die möglichen Sanierungsmaßnahmen, erhalten Sie von Ihrem Energieberater. Es handelt sich hier lediglich um Schätzwerte.

Klassen der Energieeffizienz im Energieausweis

Wie hoch die Energieeffizienz einer Immobilie ist, weist auch der Energieausweis aus, der seit 2002 gesetzlich verpflichtend zum Beispiel beim Verkauf einer Immobilie vorgelegt werden muss. In ihm ist die energetische Qualität des Gebäudes in Energieklassen mit Buchstaben eingeteilt und in einer farblichen Ampelskala zusammengefasst. Grün beinhaltet die Energieklassen A+, A, und B mit einer hohen Energieeffizienz. Mit Gelb gekennzeichnet sind durchschnittlich energieeffiziente Immobilien, welche die Klassen C, D, E und F erreichen. Gebäude mit mangelhafter Energieeffizienz erhalten im Energieausweis die Farbe Rot (= Energieklasse G oder H).

Baufinanzierungsrechner

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Objektwert

Bitte geben Sie hier den Kaufpreis der Immobilie ohne Kaufnebenkosten (Grunderwerbssteuer, Notar, Grundbuchamt, Makler), die angemessenen Herstellungkosten des Objekts (Grundstück, Baukosten, Baunebenkosten) oder den geschätzten aktuellen Wert Ihrer Immobilie ein.

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Nettodarlehensbetrag

Bitte geben Sie hier den gewünschten Nettodarlehens­betrag ein. Dies ist der Betrag, auf den die Zinsen berechnet werden und den Sie über die Gesamtlaufzeit des Darlehens tilgen.

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Anfängliche Tilgung, Monatsrate oder Volltilgung

Wählen Sie zwischen der Eingabe von Anfängliche Tilgung in %, Monatliche Rate in € oder Volltilgung.

Um die Höhe Ihrer Tilgungsleistung zu berechnen, geben Sie den anfänglichen Tilgungssatz, z.B. 3%, ein oder geben Sie die gewünschte monatliche Rate in Euro an.

Bei der Auswahl von Volltilgung wird die monatliche Rate so berechnet, daß das Darlehen innerhalb der Sollzinsbindung vollständig getilgt wird.

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Sollzinsbindung

Geben Sie hier den Zeitraum ein, für den Sie die Zinsen fest vereinbaren möchten.

Besteht am Ende der Sollzinsbindung ein Restdarlehens­betrag, müssen Sie zu diesem Zeitpunkt die Zinsen neu vereinbaren oder das Darlehen vollständig tilgen.

Jährliche Sondertilgung:

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Jährliche Sondertilgung

Möchten Sie neben der monatlich zu zahlenden Rate Sondertilgungen leisten?

Hier können Sie den gewünschten Betrag angeben, den Sie jährlich zusätzlich tilgen möchten.

Sondertilgungen sind bei DTW immer optional, d.h. Sie können diese leisten, müssen es aber nicht. Sondertilgungen in Höhe von 5% der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr sind bei DTW so gut wie immer kostenfrei möglich.

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